Brauche dringend Hilfe gerade Polizei erwischt Roller Entdrosselt
Hallo leute brauche dringend eure hilfe also vor c.a 1std fuhr ein kumpel mit mein bruders roller und wurde beim fahren kontrolliert von der polizei und der roller wurde beschlagnahmt abschleppdienst kam und ein begutachter wird sich den rollern angucken mein bruder (17jahre) hat sich den roller von seinem freund gekauft nicht lange her versicherung ist noch auf sein freund angemeldet und mein bruder hat den roller entdrosselt habe ich gerade mitbekommen kann mir einer sagen was alles auf uns zukommt...mein kleiner bruder 17jahre führerschein mit 17 gemacht der freund von mir der ihn fuhr 20jahre führerschein B noch in probezeit....
wäre sehr dankbar für eure hilfe....
Beste Antwort im Thema
Hi Bruder, verpetzte den kleinen doch bei deinem Papa. Oder war das umgekehrt. Wer auch immer so schlau war den Roller aufzumachen, vieleicht gibt's dann was auf die Schnautze. Immer noch besser als Blut auf der Strasse. 80 Km sind für manche Roller oder manche Fahrer enorm schnell und gefährlich. Ganz zu schweigen von denen, die unschuldig in Mitleidenschaft gezogen werden.
Besser den Roller in Einzelteilen wiederbekommen als die eigenen Einzelteile auf der Straße auflesen lassen zu müssen. Hab mal eine Hand und einen abgetrennten Kopf auf der Straße liegen sehen. Sehr lecker,...kann ich Dir sagen.
Bedanke Dich mal bei der Polizei.
Sorry, nicht böse gemeint.
Gruß
50 Antworten
Ich finde dieser Thread ist der klassische Beweis, von unüberlegtem Verhalten.
Da macht jemand mit 17 den Führerschein und fährt wissentlich!!! mit einem nicht legalen Roller. Aber noch viel schlimmer....er lässt andere damit fahren!
Sollte man nicht eine gewisse Reife besitzten, wenn man ein Kraftfahrzeug führt?
Auch schön ist es zu sehen, dass offensichtlich das Knowhow da ist, dass er einen Roller schneller bekommt und weiss, an welchen Steckern man ziehen muss usw...
Gleichzeitig ist man aber nicht in der Lage, sich vorher Gedanken über die Konsequenzen seines Handelns zu machen oder sich einfach mal vorab im Internet zu informieren.
MPU, Nachschulung, Führerscheinsperre......zum Glück hat der Staat Mittel und Wege.
Mfg Felix
hallo,ihr braucht nur schreiben unerlaubterweise das fahrzeug bewegt zuhaben.damit ist jeden geholfen!kein diebstahl von schlüsseln oder gar das fahrzeug. denn zu den zeitpunkt war der eine zum telefon und der andere hat eine probe fahrt gemacht.ohne zu wissen das der drossel satz raus war.mfg fritz
[Zitat:
Original geschrieben von Broetchenexpress
Also, eine Strafe wird definitiv sowohl auf den Besitzer als auch auf den Fahrer hinzukommen.
Ersterer , weil er für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich ist, der Zweite weil auch ein fahrer sich vor JEDER Fahrt (auch mit fremden Fahrzeugen) davon überzeugen muss das sich dieses in ordnungsgemäßen Zustand befindet.
LKW-Fahrer können davon ein Liedchen trällern, die müssen die saftigen Strafen nämlich selber löhnen, auch wenn der Spediteur sie wissentlich auf einem Schrotthaufen losgeschickt hat.
Ersterer macht sich zwar auch strafbar wenn´s scheppert, aber Fahrer hätte sich weigern müssen mit dem Bock loszutuckern.
(Theoretisch zumindest, weil sich das kaum einer aus Angst um seinen Job traut)
Natürlich ist der Halter für den Zustand seinens Fahrzeuges selbst verantwortlich.
Es gibt kein Gericht der Welt was dich verurteilen kann weil du deinen Roller getunet hast und er noch Versichert ist.
Er ist im nämlich im Falle vom tunen nicht mehr versichert und darf nicht mehr auf öffentliche Strasse bewegt werden.
Niemand kann mir verbieten eine Mofa so zu frisieren das sie 200 fährt und sie durch die Stadt zu schieben.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
....zu den zeitpunkt war der eine zum telefon und der andere hat eine probe fahrt gemacht.ohne zu wissen das der drossel satz raus war.
Nach dieser Aussage wird der Täter dem Gericht aber erklären müssen, warum er die Fahrt nicht
sofortabgebrochen hat, nachdem er gemerkt hat, daß die Drossel 'raus ist. Wenn er jetzt behauptet, er hätte es
nicht gemerkt, dann wirkt er vor dem Richter erst recht unglaubwürdig.
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Zitat:
Original geschrieben von Broetchenexpress
Hallo,also wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, dann ist der Einzige der aus dem Schneider ist der vorherige Besitzer.
Die Versicherung wird ja für das Fahrzeug abgeschlossen und nicht für den Halter.
Wäre es nicht so, dann müsste er beim Verkauf ja die anteilige Versicherungsprämie bis zum Ende des Versicherungsjahres zuückbekommen, und der neue Halter müsste einen eigenen Vertrag abschliessen.Also, ist der ursprüngliche Besitzer aus dem Schneider.
Selbst wenn dieser den Roller selbst "getunt" haben sollte, so ist das kein Freibrief für den neuen Besitzer.
Der neue Besitzer ist nämlich selbst dafür verantwortlich das sein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Ausreden wie : Ich habe nichts gewusst ! ziehen vor Gericht nämlich nicht.
Da ist es wirklich ratsamer vor dem Kadi halbwegs glaubhaft den reumütigen Sünder zu spielen.
(So als kleiner Tipp für potenzielle Käufer besonders schneller Gebrauchtroller)Also, eine Strafe wird definitiv sowohl auf den Besitzer als auch auf den Fahrer hinzukommen.
Ersterer , weil er für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich ist, der Zweite weil auch ein fahrer sich vor JEDER Fahrt (auch mit fremden Fahrzeugen) davon überzeugen muss das sich dieses in ordnungsgemäßen Zustand befindet.
LKW-Fahrer können davon ein Liedchen trällern, die müssen die saftigen Strafen nämlich selber löhnen, auch wenn der Spediteur sie wissentlich auf einem Schrotthaufen losgeschickt hat.
Ersterer macht sich zwar auch strafbar wenn´s scheppert, aber Fahrer hätte sich weigern müssen mit dem Bock loszutuckern.
(Theoretisch zumindest, weil sich das kaum einer aus Angst um seinen Job traut)Tja, und im oben genannten Fall ist es ganz ähnlich.
Die einzige Möglichkeit für den Halter schadlos aus der Geschichte herauszukommen, wäre es wenn der Fahrer definitiv erklärt den Roller OHNE Wissen des Halters selber manipuliert zu haben, also die gesamte Verantwortung auf seine Schultern nimmt.Eine solch mutige Entscheidung macht dann auch vor Gericht meist einen positiven Eindruck.
Die meisten Richter haben (oder hatten) selbst Kinder im entsprechenden Alter, haben also ein wenig Verständnis für die Problematik , und schätzen nichts mehr als unbedingte Ehrlichkeit.
Also eine Strafe gibt es auf jeden Fall.
Aber warum 2 Leute damit belasten, wenn durch ein " Geständnis" nur einer mit negativen Folgen rechnen muss.
Ich kann es Euch natürlich nicht versprechen, aber als einsichtiger "Ersttäter" wird der Fall dann wohl mit einem "blauen Auge" abgehen.
Mögicherweise lässt es der Kadi es dann mit ein paar Sozialstunden "gut sein".
Ist nicht besonders angenehm, aber wenn Ihr damit um eine Sperrzeit herumkommt, dann lohnt es sich schon.
(Die kosten für´s Gericht, Gutachter und "Rückbau" müsst Ihr aber auf jeden Fall trotzdem löhnen)Ganz abraten würde ich jedenfall vor Aussagen wie:
Ich hatte gar nicht vor den Roller auf öffentlichen Strassen zu bewegen.
(Glaubt Euch kein Mensch, schon allein weil der Bock versichert war und auch verliehen wurde)Noch schlimmer:
Ich hatte vor die Entdrosselung ordnungsgemäß bei der Versicherung zu melden.
(Man kann in Deutschland keine 50er legal entdrosseln, weil diese dann automatisch zulassungspflichtig würden. Und das geht nur per sündhaft teurer Einzelabnahme.)Und das Übelste überhaupt:
Ich habe nicht gewußt das der Roller entdrosselt war.
(Auch Polizei und Richter sind nicht blöd, und wissen ganz genau das praktisch an JEDEM Moped herumgeschraubt wird. Hartnäckiges Leugnen und versuchtes Abwälzen der Schuld auf andere wird da gnadenlos mit höheren Strafen "honoriert"😉Na ja , Kopf hoch, wenn Ihr Euch die Worte eines geläuterten , senilen Ex-Tuners ein wenig zu Herzen nehmt , dann wird schon nicht so schlimm werden.
(Bin mittlerweile im selben Alter wie ein durchschnittlicher Amtsrichter oder Revierleiter, und kann Euch versichern : Auch DIE haben früher ihre Mopeds "getunt", auch wenn es damals noch "friesieren" genannt wurde.😁 )Ansonsten habe ich es ja schon in diversen anderen Threads erwähnt, bin ich der Meinung das es aus Sicherheitsgründen vernünftiger wäre die erlaubte Geschwindigkeit für 50er auf 60 km/h anzuheben, die praktische Führerscheinausbildung dafür zu verbessernZitat:
volle zustimmung !
und regelmäßige TÜV-Kontrollen auch für 50er einzuführen.Zitat:
Das klingt nach Behörden-willkür und Gebühren-Abzocke.
Dann könnte man wenigstens die gefährlichsten Geschosse aus dem Verkehr ziehen.Zitat:
Gefährlich sind die Autofahrer, die zu dicht überholen und die Rollerfahrer schneiden.
(wer würde sich schon die Mühe machen vor jeder TÜV-Untersuchung den Motor von 70 oder 90ccm auf 50ccm "zurückzubauen".Zitat:
Da Gibt es viele, die sowas machen. Ausserdem wäre es ein Grund mehr, aus DL auszuwandern und Schweizer zu werden, da es ein Paradies für 50er Rollerfahrer ist.
MfG
Günni.
Unglaublich was man hier so liest. Der Bengel sollte auf jeden Fall eine Führerschein speere bekommen. Ist ja scheinbar nicht reif genug ein Fahrzeug zu befördern. Da fühle ich mich sicherer wenn er wieder Bus und Bahn nutzt.
Und die ganze Sache auf den Freund zu schieben ist ja wohl auch nicht die feine Art.
Das sämtliche Ausreden gegenüber dem Richter, die hier schon zum Besten gegeben wurden, dort schon alte Hüte sind, dürfte eigentlich klar sein....
Damit entlockt man Richter und Staatsanwalt allenfalls ein müdes Lächeln und macht die Sache nur noch schlimmer.
Was spricht dagegen, endlich mal zu dem Mist zu stehen, den man verbockt hat und sich in Zukunft vorher Gedanken zu machen?
Sag ich doch
MfG
§ 21 STVG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
Wer es also als Halter eines Kraftfahrzeuges unabhängig von seiner Fahrtüchtigkeit oder vom Innehaben der Fahrerlaubnis im Bewusstsein, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis hat, duldet, dass der Fahrer das Fahrzeug in Bewegung setzt, macht sich nach § 21 Abs. 1 StVG strafbar. Irrtümer werden durch den Fahrlässigkeitstatbestand nach § 21 Abs. 2 StVG aufgefangen.
Und zu den Punkten:
Mit sechs Punkten werden folgende Straftaten belegt:
1. Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 21 StVG,),
2. Kennzeichenmißbrauch (§ 22 StVG),
3. Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge
oder Anhänger (§ 6Pfl VG, § 9 AuslPfl VG);
Bei der Sachlage fangt mal an, den Richter zu belügen. Weil die sind eh alle blöd und Ihr die Ersten mit getunten 50igern. 🙄
Das sehe ich genauso.
Hier bringt einzig und allein ein umfassendes Geständnis und tätige Reue Pluspunkte für den/die Täter.
Grob fahrlässigen Menschen sollte der Arsch ganz weit aufgerissen werden. Einmal erwischt scheint ihre Angst vor den rechtlichen Konsequenzen mindestens genauso groß zu sein wie letztendlich persönlich zu ihren Fehlern oder Vorsätzlichkeiten zu stehen bzw. Farbe zu bekennen.
Ganz zu schweigen von der bodenlosen Ignoranz gegenüber der eigenen oder anderer Sicherheit. Ein bis zu 80 Km/h schneller 2-300 Kilogramm Klumpen voller Tollkühnheit und oder evt. technischer Unzulänglichkeiten kann zu einem verdammt tödlichem Geschoß für einen selbst und oder für andere unschuldige Verkehrsteilnehmer werden.
Schon mal daran gedacht Bruder, großer, kleiner wer auch immer, wer das Leiden der Opfer UND ihrer Familien bezahllt, selbst wenn es mit Geld abzugelten werdewn könnte??
Daß die allg. Betriebserlaubnis erlischt und somit der Versicherer keinen Pfennig bezahlt ist ja auch Euch hinlänglich bekannt. Was kostet ein verlorenes Auge, ein Beinbruch oder ein Leben eines anderen? Diese Kosten wird gelinde gesagt keiner schnell begleichen können. Da wirst Du dein Leben lang nicht mehr froh. Vielleicht gibbet ja selbst für solche Notlagen ein Forum, dass man um Hilfe anbetteln kann. So a la "Brauche dringend Hilfe, wie entkomme ich meinen monatlichen Zahlungsverpflichtungen?"
Vieleicht wünschst Du Dir dann, dass es lieber Dich erwischt hätte als die anderen Verletzten oder Toten. So wie es auch mir mal ergangen ist als ich innerhalb Bruchteilen einer Sekunde einen Menschen überfahren hatte.
Grund war so ein beschissener Raser, der mit überhöhter Geschwindigkeit einen Fußgänger so krass erwischt hatte, daß dieser in hohem Bogen genau vor mein Auto geschleudert wurde. Der Blumenstrauß den die gute Dame in der Hand hielt lag unweit neben ihren sterblichen Überresten. Ihr wimmernder Hund jaulte erbärmlich und irgend ein anderer Passant hielt ihn davon ab and den verstreuten Leichenteilen zu schlabbern. Wenig später kam ihr Mann dazu,............
Das alles spielte sich in sekunden und wenigen Minuten ab, zack bumm, AUS.
Ein kleiner Bruchteil der Zeit, die jemand dazu verwendet sich seinen Roller zu frisieren (neudeutsch "tunen"😉
Die Anzeige wegen fahrlässiger Tötung hatte ich dann am Hals nicht der andere Drecksack. Die Gerichtsgutachter konnten jedoch feststellen, dass durch die erste Kollision mit dem ersten Fahrzeug die Person schon tot gewesen sein muß. Somit war das Opfer ab dem Moment des ersten Aufpralls eine "Sache", also kein Mensch mehr. Eine "Sache" kann man ungestraft überfahren sofern dies nicht mit Vorsatz geschieht. Meine Anzeige wurde fallen gelassen. Der Verursacher (Typ russischer Spielhallenbesitzer) hat beim Verlesen des Urteils, soundsoviel Tagessätze a la so und so viel insges. ca. 4000 DM nur müde gelächelt.
Kann nur hoffen, dass die Gebrüder Roller Rocker beim lesen dieses Beitrages nicht auch tun. Werdet einsichtig und betrachtet den Vorfall als eine glückliche Fügung bzw. Hinweis.
Wenn Ihr schnell UND gut sein wollt, baut eug einenracer und geht damit zu den jeweiligen legalen Veranstaltungen von Hockenheim bis....Ab und an werden sog. public races veranstaltet. Die Startgelder sind gering bis erschwinglich.
Da könnt Ihr zeigen was Ihr wirklich drauf habt Seite an Seite mit den großen und nicht so großen Jungs. Das ist viel mehr Fun als sich so unsportlich in den Strassenverkehr zu flegeln.
Wünsche Euch eine gute und sichere Fahrt.
Diesem Beitrag ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diesem Beitrag ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Bielleicht doch noch etwas, sorry aber ich konnte nicht widerstehen.
http://www.spiegel.de/video/video-30499.htmlDas Video ist schon echt heftig.
Interessant dabei ist, daß bei den Unfällen überproportinal viele Sportmaschinen beteiligt sind. Man wird den Eindruck nicht los, daß diese Spezies (zu) oft "auf der letzten Rille" gefahren werden...
Ist doch logisch...dafür sind sie ja eigentlich auch gebaut.
Mit einem Sportler mit 70 über´s Land zu tuckern macht 1. keinen Spaß und 2. verleiten Sportler zum heizen.