Brauche dringend einen Rat, KFZ Gutachten von carExpert

Hei Leute,

ich habe ein Problem, vor 2 Wochen kam es bei meinem Mercedes C220 CDI zu einen Sturmschaden. Es hat ziemlich gewütet dort draußen, und dabei wurde meine Motorhaube, Stoßstange, Tür hinten links und der Kofferraumdeckel zerkratzt und verbeult.

Nachdem ich den Schaden bemerkte, habe ich meine Versicherung benachrichtigt (Ergo). Mein Versicherungsvertreter wollte im Vorfeld ein Kostenvoranschlag von der Reparaturwerkstatt haben. Gesagt getan, zu Mercedes gefahren, Kostenvoranschlag erstellen lassen.... Schaden am Fahrzeug 5.400€ netto.
Nach zwei Tagen rief mein Versicherungsvertreter erneut an, und meinte dass die Schadensabteilung der Ergo noch einen "unabhängigen" Gutachter vorbeischickt um sich eine 2. Meinung von dem Schaden einzuholen.

Als der Gutachter das Auto angeschaut hat, meinte er zu mir, das das Fahrzeug 2 Steinschläge an der Stoßstange und einen auf der Motorhaube hat, deshalb zieht er 650€ als Vorschaden ab, dies müsse er berücksichtigen. Ich meinte, das Auto ist praktisch neu, ist 1,5 Jahre alt und 21,000 Km gelaufen, das sind normale Abnutzungen die nicht verhindert werden können, diese "Vorschäden" würden sich mit nem Lackstift für 10€ beheben lassen. Das ich mit der höhe des Abzuges nicht einverstanden bin. Er entgegnete abweisend, dass das nicht sein Zuständigkeitsbereich sei und dass er nur die Bewertung des Fahrzeuges durchführt, für alle weiteren Widersprüche meinerseits, müsste ich dies mit Carexpert direkt klären.

Ich lies den Mann seine Arbeit machen, und jetzt kommt der Hammer, sein "fachmännisch begutachteter" Schaden lag bei 1850€ netto.

Jetzt meine Frage, soll ich noch einen Externen Gutachter mit ins Boot ziehen und dem das Auto bewerten lassen? Soll ich einen Anwalt einschalten oder abwarten ?
Darf der Gutachter einen Abzug in dieser Höhe vornehmen (ugf 35% der Kosten der Stoßstangenlakierung)?

Vielen dank schon mal im Voraus! 🙂

Liebe Grüße
Fuxxy :3

Beste Antwort im Thema

CarExpert - der "unabhängige" Gutachter, der im Auftrag der Versicherungen z.B. auch die Gutachten von anderen Sachverständigen prüft und natürlich nach unten "korrigiert". -So kommen auch die deutlich zu hohen Abzüge zustande.

Versuch doch mal, mit deren Gutachten eine Rep.-Werkstatt zu finden. Schwer bis unmöglich. Beschränke dich aber bei der Suche auf solche Betriebe, die auch selbst reparieren (lackieren). Die meisten "normalen" Werkstätten vergeben die Lackieraufträge nur weiter und erhöhen deren Rechnung dann (un)angemessen.

Nun ist hier die Besonderheit, dass du einen Kaskoschaden hast, wo in erster Linie der Versicherer den Gutachter bestellt. Schau in die Versicherungsbedingungen, da ist geregelt, wie das Verfahren läuft.

Anwalt kostet Geld - du willst 5.400,- netto = rund 580,- € Anwaltsgebühr. Falls du eine RS-Versicherung hast, hol dir zuvor eine Kostenzusage ein und beauftrage dann einen Anwalt.

Gruß
Peter

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Hmm, meine Glaskugel will immer noch nicht ... 🙁

Was ist denn überhaupt gekürzt worden? Denke mal der größte Batzen wird sein dass der Carexpertfuzzi äh Gutachter mit Stundensätzen einer Partnerwerkstatt der Versicherung und nicht mit denen von MB kalkuliert hat. Dann werden Nebenkosten wie Verbringung, Reinigung usw.. auch meist nicht kalkuliert da diese von der Kasko bei fiktiver Abrechnung nicht bezahlt werden. Ebenso fallen evtl. nötige Beilackierungskosten üblich raus. Und schon hat man den Schaden auf 1/3 eingekürzt bei fiktiver Abrechnung ohne dass das Gutachten als solches angreifbar wäre.

Für Steinschläge solche Summen abzuziehen ist eine Frechheit - sofern es wirklich nur ein paar kleine Stippen sind. VorSCHÄDEN werden abgezogen, normale alterstypische Gebrauchsspuren dagegen nicht. Wenn ein Fahrzeug nach 20tkm schon so viele Steinschläge hat dass es aussieht wie nach 250tkm ist das was anderes.

mein Gott, was ist das hier schon wieder für ein Shitstorm.

Lass doch den Mann sein Gutachten machen.
Nur weil er mit niedrigen Stundenverechnungssätze rechnet heißt es noch lange nicht, dass sich die Versicherung hierauf beruht. Ein Gutachter soll den Schadenumfang feststellen! Und wenn sich das Fahrzeug nunmal grundsätzlich sach- und fachgerecht zum Stundensatz X reparieren lässt, so ist dies nun mal der Schadenumfang.

Was nicht bedeutet das die Versicherung nicht höheren Reparaturbetrag zahlt. Sinngemäß stellt nämlich die Versicherungsleistung - im Reparaturschadenfall - nicht auf den Schadenumfang ab, sondern auf das Reparieren:
"Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten einschließlich ...."

?Hat die Versicherung bisjetzt irgendwas abgelehnt?

@Matsches

glaub was du willst, aber unterlasse bitte mir gegenüber diesen Anflug mich als Lügner hinzustellen, danke!

ja, das ist wirklich nicht die feine art.

nichts desto trotz habt ihr beide Recht.

grundsätzlich kalkuliert der Versicherer das Risiko, dass der Vorgang vor Gericht geht und bewertet es auch in Euro (Prozesskosten * subjektiv geschätzer Wahrscheinlichkeit zu Unterliegen); auf schlau nennt man das Prozessrisiko.

von einer Rechtschutzpolice beeindrucken lassen würde ich mich als (ehemaliger) Schadenregulierer nicht wirklich und ich kenne auch keinen der das würde. Im Gegenteil wenn Du Pech hast, triffst Du einen der persönliches und berufliches nicht trennen kann und der sich sagt: "jetzt erst recht".

Gibt leider genug, die persönliche Empfindungen in die Schadenregulierung miteinfließen lassen, obwohl diese da nichts zu suchen haben...

gruß

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Sagt ja auch keiner das sich Versicherer von einer Rechtsschutz beeindrucken lassen. Aber wie du schon sagst, wird kalkuliert, wenn die Sache vor Gericht geht, ob man als Versicherung überhaupt eine Chance hat. Und da spielt das vorhandensein einer Rechtsschutz durchaus eine Rolle.

Zitat:

@Doug250483 schrieb am 23. April 2015 um 20:09:10 Uhr:


@Matsches

glaub was du willst, aber unterlasse bitte mir gegenüber diesen Anflug mich als Lügner hinzustellen, danke!

ALs Lügner sehe ich dich auch nicht. Ich sehe dich eher als Menschen mit naiver Lebenseinstellung.

Zitat:

@Doug250483 schrieb am 23. April 2015 um 22:07:24 Uhr:


Sagt ja auch keiner das sich Versicherer von einer Rechtsschutz beeindrucken lassen. Aber wie du schon sagst, wird kalkuliert, wenn die Sache vor Gericht geht, ob man als Versicherung überhaupt eine Chance hat. Und da spielt das vorhandensein einer Rechtsschutz durchaus eine Rolle.

Nein, das ist irrelevant.

Bei der Entscheidung, ob ein Prozess geführt wird, ist die Sach- und Rechtslage sowie die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens zu beurteilen.

Die Rechtschutzdeckung des Klägers betrifft nur die Frage, ob er aus eigener Tasche zahlt, wenn er verliert. Mit dem Kostenrisiko der Beklagten (Versicherung) hat das nichts zu tun. Daher ist es der Versicherung egal.

Optimist. Leider kürzen Versicherungen auch da, wo vor Gericht diese Kürzungen oft keinen Bestand haben. Und genau für diese Fälle ist der Hinweis auf die bestehende RS oft (nicht immer) hilfreich.

Beim eigenen unverschuldeten Unfall bestand die gegn. Versicherung z.B. so lange auf Nachbesichtigung meines Fahrzeuges, bis ihnen die Klage zugestellt war. Dann haben sie sofort alles bezahlt und die Klage konnte zurück genommen werden.

Gruß
Peter

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