Bordstein absenken/abschleifen
Guten Abend,
ich hoffe, dass ich hier mit dem Thema halbwegs richtig bin. Wir haben bei unserem Carport einen zu wenig abgesenkten Bordstein. Beim Rausfahren muss man immer über den nicht abgesenkten Bereich fahren um rauszukommen, was meinem Fahrzeug nicht zu Gute kommt.
Heute hatte ich den Beauftragten von der Verbandsgemeinde hier, der konnte mein Problem verstehen.
Er gab mir die Option es machen zu lassen über die Gemeinde (Rechnung müsste ich tragen so um die 1500€). Nach meiner Anfrage ob ich die Bordsteinkanten nicht brechen könnte (45 Grad abschleifen/schneiden), gab er mir auch hierzu grünes Licht.
Nun mein Frage:
Wie mache ich das am besten, damit es ein sauberes Gesamtbild ergibt?
Gibt s sowas wie ein Gährungsflex, schneide ich die Kante ab, schleife ich die Kante ab?
Die Aufgabe würde ich mir ggf. schon zutrauen oder macht es eurer Meinung nach Sinn, diese Tätigkeit durchführen zu lassen, wenn ja von wem (wobei wenn das zu teuer ist, lohnt sie diese Version ja auch nicht mehr).
Danke für eure Antworten.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Lass es für die angebotenen 1500 € machen, billiger kommst du nicht davon. Wenn es richtig gemacht werden soll, muss nicht nur die Kante gebrochen werden, sondern die Absenkung des Bürgersteigs verbreitert werden. D.h. Pflaster raus, 1m Teer abschneiden links und rechts und die Einfahrt neu aufbauen. Nur die Bordsteine ausbauen und tiefer wieder einbauen geht hier gar nicht, das widerspricht allen Bauvorschriften.
78 Antworten
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Januar 2017 um 17:32:11 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 5. Januar 2017 um 15:46:15 Uhr:
… Und zum Thema 45° anschrägen: die Oberfläche des Bordsteins gehört zum Gehweg und da beträgt das maximal zulässige Gefälle 4%!Das ist schon richtig, aber nur in Querrichtung. Sonst gäbe es beispielsweise auch keine Buskapsteine, die haben 65°.
Ja, "Kasseler Borde" heißen die bei uns. Die 65° haben sie aber an der Flanke (sog. Anlauf) und nicht auf der von Fußgängern begangenen Oberfläche. Und die meinte ich.
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 5. Januar 2017 um 16:41:20 Uhr:
[...]
Du musst alles lesen und im Zusammenhang verstehen und nicht nur ein paar Brocken herauspicken! Deine herablassende, (anderen nichts zutrauende) Schreibweise sagt alles! Andere hier, die Du noch nicht einmal persönlich kennst, sind keinesfalls zu blöd arbeiten auszuführen, [...]
Ich habe alles gelesen und es ist mir eine Bürste auf dem Rücken gewachsen, was hier teilweise so an Vorschlägen gekommen ist! Genau andersherum verhält es sich doch: "Alle Bauarbeiter sind blöd, deshalb bekommt man das auch selber hin." Von mir aus könnt ihr ja machen, was ihr wollt. Wenn der erste Fußgänger sich auf der Rutschbahn was bricht, wird ein Verantwortlicher gesucht werden. Wenn das Beleuchtungskabel (welches auch mal in der Betonbettung des Bords liegen kann) durchgehackt wird, was dann? Großes Achselzucken? Dann kann der Sparstrumpf erstmal geleert werden...
Danke für eure zahlreichen teilweise sehr detaillierten Antworten:-)
Für mich kommt nur die Variante mit der Flex in Frage aber bevor ich da rann gehe verlange ich nochmal eine schriftliche Bestätigung.
Vorher werde ich aber nochmal nachfragen und wenn der gute Mann mit das für 1500€ fix Zusagen kann, denke ich lasse ich das machen, dann hat das alles Hand und Fuß.
Gruß und Danke
Und du kannst die ganze Aktion völlig entspannt begleiten, ohne körperliche Kraftanstrengung.
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Nun, Behörden verlangen immer bei Selbstarbeiten im öffentlichen Straßenland eine "fach-und sachgerechte Arbeit nach dem Stand der Technik" (so oder so ähnlich).
Das heißt im Klartext, dass Du dann voll in der Haftung stehst (nicht nur 2 Jahre bei VOB-Arbeiten (gewerbliche Fa. gegenüber der Kommunen, sondern 5 Jahre, da Du privat nach BGB baust/instandsetzt).
Aber in Deinem Fall hier muss ich sagen, dass irgendwer falsch gebaut hat.
Entweder hat der Nachbar die Grundstücksgrenze mit dem Pfeiler überschritten oder das Flurstück wurde falsch eingemessen und danach falsch gebaut...
Die Auffahrt ist ja schon abgesenkt und soweit man sehen kann, mit diesen Rechtecksteinen und Gefälle fachgerecht hergestellt worden. Wer hat denn das beauftragt und so abgenommen, zumal das noch recht neu aussieht - mein Nachbar hat sich auch ein neues Haus mit Garageneinfahrt nach BGB bauen lassen (5 Jahre Garantie) - Bordstein wurde bis auf 1cm zur Fahrbahnoberkante abgesenkt! Der Verbau sieht genauso aus wie beim TE (war Fachfirma und hat ca. 2 Tage mit 2-3 Mann und Technik gebraucht-Neuerstellung)...
Also ich hätte dort sofort Widerspruch wegen Behinderung der Zufahrt zur Garage eingelegt.
Was bedeuten denn auf dem ersten Bild der Garagenzufahrt Pfeile und Maßangaben? Nicht das noch etwa eine Schicht Asphalt aufgetragen werden soll...?
Wenn ich Du wäre, würde ich es eine Fachfirma machen lassen, da spätere Haftungs- und Gewährleistungsfragen ein vielfaches der ev. jetzt eingesparten fin. Mittel bis zur Zahlung von ev. lebenslangen Versorgungsansprüchen gegenüber Geschädigten ausmachen KÖNNEN....
Auf eigenem Grund und Boden kein Thema, da würde ich auch versuchen alles selbst zu machen um Geld zu sparen...
Also die Einfahrt wurde von Vorbesitzer vor ca 15 Jahren gemacht. An dieser Stelle war zuvor keine Einfahrt. Ich nehme an, dass der Pfeiler vom Nachbarn ein Trägerpfeiler von seinem Zaun, der noch besteht und evtl. auch Träger von einem Zaun war der evtl. als Abgrenzung für meinen Vorgarten diente, wissen tue ich es aber nicht. Die Markierungen auf der Straße sind noch vom letzten Jahr, dort wurden Kanalarbeiten auch in diesem Bereich ausgeführt. Allerdings habe ich da leider nicht schnell genug geschaltet, sonst hätte ich das dort ggf. mitmachen lassen können.
Und wenn Du in alter Baustellen-Manier einfach eine 50 cm lange Dachlatte vor der Kante platzierst, die Du, sobald sie abhanden kommt, oder verrottet, einfach ersetzt?
Oder Du hast diese Latte immer griffbereit im Auto...
Zitat:
@azrazr schrieb am 5. Januar 2017 um 23:09:02 Uhr:
Und wenn Du in alter Baustellen-Manier einfach eine 50 cm lange Dachlatte vor der Kante platzierst, die Du, sobald sie abhanden kommt, oder verrottet, einfach ersetzt?Oder Du hast diese Latte immer griffbereit im Auto...
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Genau das als simpelste Lösung hatte ich auch gedacht...Ich hätte mir die Bohle (Eichen- oder Hartholz) schön zurechtgesägt und danach verliersicher mit 2 Löchern und Fase versehen, Loch in Straßendecke gebohrt, Schwerlastschraubanker im Asphalt versenkt und gut ist...
Wenn man die fertig zurecht geschnittene und gebohrte Bohle dann noch mit einer Holzschutzimprägnierung in Farbe der Bordsteine/Fahrbahnbelag versieht, sollte das fast 10 Jahre halten...bis genügend Geld da ist, um eine Bordsteinabsenkung vorzunehmen...
...wahlweise mit dem Glibber auffüllen, den Bauarbeiter nehmen, wenn sie eine Baustelle einrichten - den man anschließend leicht wegmachen kann. Möglich, dass es einfach nur Asphalt ist - keine Ahnung - aber die können den scheinbar spurlos entfernen. Dies wäre die Methode mit der geringsten Beschädigung...
...0der google mal nach Bordsteinschwalbe Bordsteinrampe, da sind einige sehr interessante Bilder dabei... Der kleine, graue Keil sieht gut aus....
Und auf denen Dingern kann keiner ausrutschen und ich beschädige damit auch kein öffentliches Eigentum wenn ich die Dinger andübel? Das wiederspricht sich ja auch wieder, mal davon abgesehen dass es meiner Meinung nach nicht gut ausschaut und ein Schmutzfang ist.
Zitat:
@Chrissi80 schrieb am 5. Januar 2017 um 20:55:32 Uhr:
[...] Vorher werde ich aber nochmal nachfragen und wenn der gute Mann mit das für 1500€ fix Zusagen kann, denke ich lasse ich das machen, dann hat das alles Hand und Fuß. [...]
Sei Dir sicher, daß dies die beste Lösung ist. Den zu breiten Pfeiler auf Privatgrund würde ich dennoch halbieren, das schafft noch ein paar cm.
(Wer ist das auf Deinem Avatar-Bild, Du?🙄)
Zitat:
@catcherberlin schrieb am 5. Januar 2017 um 23:34:09 Uhr:
[...] Genau das als simpelste Lösung hatte ich auch gedacht...Ich hätte mir die Bohle (Eichen- oder Hartholz) schön zurechtgesägt und danach verliersicher mit 2 Löchern und Fase versehen, Loch in Straßendecke gebohrt, Schwerlastschraubanker im Asphalt versenkt und gut ist...
Wenn man die fertig zurecht geschnittene und gebohrte Bohle dann noch mit einer Holzschutzimprägnierung in Farbe der Bordsteine/Fahrbahnbelag versieht, sollte das fast 10 Jahre halten...bis genügend Geld da ist, um eine Bordsteinabsenkung vorzunehmen...
Nachdem Du kurz zuvor einen fachlich kompetenten Beitrag erstellt hast, fällt dieser leider wieder enttäuschend aus.... Mit der Bohle würde wieder mal an der Straße rumgefummelt und Unfallgefahren geschaffen werden. Vom Tagwasserabfluß ganz zu schweigen.
Zitat:
@Chrissi80 schrieb am 5. Januar 2017 um 22:59:17 Uhr:
[...] Die Markierungen auf der Straße sind noch vom letzten Jahr, dort wurden Kanalarbeiten auch in diesem Bereich ausgeführt. Allerdings habe ich da leider nicht schnell genug geschaltet, sonst hätte ich das dort ggf. mitmachen lassen können.
Auch keine gute Idee. Wenn die Kollegen überhaupt dazu bereit sind, ohne offiziellen Auftrag Eingriffe in den Straßenkörper vorzunehmen, um sich ein schnelles Taschengeld dazu zu verdienen - wenn es später Ärger und Schadenersatzansprüche gibt, sind die Kollegen nicht mehr auffindbar oder leiden an Demenz.
Zitat:
@azrazr schrieb am 5. Januar 2017 um 23:54:36 Uhr:
...wahlweise mit dem Glibber auffüllen, den Bauarbeiter nehmen, wenn sie eine Baustelle einrichten - den man anschließend leicht wegmachen kann. Möglich, dass es einfach nur Asphalt ist - keine Ahnung - aber die können den scheinbar spurlos entfernen. Dies wäre die Methode mit der geringsten Beschädigung...
Kaltasphalt. Wäre zumindest als (auch dauerhafte 🙂) Übergangslösung vorstellbar, würde ich mir aber auch schriftlich von der Gemeinede genehmigen lassen.