Unklare Vorfahrtssituation mit abgesenktem Bordstein
Hallo zusammen,
es geht um folgende T-Kreuzung:
https://maps.app.goo.gl/fyT82V9KaPQADdRs5
Google Street View ist leider an dieser Stelle nicht verfügbar, aber ich habe ein Foto angehängt, das die Situation eines von Norden nach Süden fahrenden Fahrzeugs zeigt.
Die gesamte Situation spielt sich in einer 30er Zone ab und es gibt keine darüber hinausgehende Beschilderung, welche in die Vorfahrtsreglung eingreifen würde.
Ich komme von Norden (Perspektive wie auf dem Foto) und fahre auf der Fort-Skelly-Straße in Richtung Süden und biege dann nach links auf die Lore-Kullmer-Straße ein. Der gesamte Straßenverlauf suggeriert eine nach links abknickende Vorfahrtsstraße aber eine entsprechende Beschilderung existiert nicht.
Mir stellt sich jetzt die Frage: Habe ich gegenüber einem auf dem Foto von rechts kommenden Fahrzeug Vorfahrt oder nicht? Auf der nordweisenden Karte würde das Fahrzeug damit von links kommen.
Ich zitiere mal §10 StVO und streiche die nicht relevanten Teile:
"Wer ... über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren ... will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"
Im ersten Moment würde ich sagen, dass ich gegenüber dem von rechts kommenden Fahrzeug vorfahrtsberechtigt bin.
Jetzt will ein von rechts kommendes Fahrzeug aber streng genommen nicht "einfahren" sondern auf der Lore-Kullmer-Straße "weiterfahren".
Außerdem könnte man hinterfragen, ob es sich hierbei um einen abgesenkten Bordstein handelt oder nicht. Auf den ersten Blick könnte man meinen "ja" aber eigentlich überfährt ein von rechts kommendes Fahrzeug zunächst den abgesenkten, gepflasterten Bordstein, befindet sich dann wieder auf der regulären Fahrbahn (der normal geteerte Abschnitt von ca. 3 Metern Länge) und überfährt dann lediglich eine Führung für Regenwasser, welche zwar mit üblichen Bauelementen einer abgesenkten Bordsteinkante ausgeführt wurde, aber in diesem Fall keine Begrenzung eines Bordsteins darstellt.
Der Alltag zeigt: Je nach Fahrer erfolgt die Auslegung hier deutlich unterschiedlich. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll hier eine abknickende Vorfahrt auszuschildern, weil der Straßenverlauf eine solche suggeriert, aber ich weiß nicht ob das in einer 30er Zone möglich ist, insbesondere wenn die Straße gar nicht abknickt sondern gemäß Name dann wechseln würde.
Evtl. kann ja hier jemand Licht ins Dunkel bringen, ob es eine eindeutige Regelung gibt? Am Ende bleibt es jedoch bei gegenseitiger Rücksichtnahme bei unklaren Situationen.
VG Joseph
132 Antworten
Bei mir ist alles klar: wenn ich von rechts komme, muss ich Vorfahrt gewähren. Eindeutig abgesenkter Bordstein.
Frage: Ist die Straße von rechts kommend ein Verkehrsberuhigter Bereich (VZ 315)?
Wer rechts aus der Sackgasse kommt, muss Vorfahrt gewähren. Und das meiner Meinung nach bereits für Fußgänger am abgesetzten Übergang. Verlassen würde ich mich darauf aber nie.
So sieht es dort für von rechts kommende Fahrzeuge aus...
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 9. Juli 2025 um 18:40:11 Uhr:
Frage: Ist die Straße von rechts kommend ein Verkehrsberuhigter Bereich (VZ 315)?
Nicht mehr - bis vor ca. 2 Jahren war das aber in der Tat so und da war es auch noch sehr eindeutig, wie die Vorfahrtsregelung an dieser Stelle auszusehen hatte.
Das sieht rechts nach einem Ausfahrtsbereich aus einem verkehrsberuhigten Bereich aus. Der Fußweg rechts wird gepflastert über die Fahrbahn geführt. Dort sind auch abgesenkte Bordsteine über die der von rechts kommende Verkehr in die "Hauptstraße" einfahren möchte. Ich würde sagen, dass der von rechts Kommende dort allen anderen Vorrang gewähren müsste.
Ähnliche Themen
Ein "Abgesenkter Bordstein" ist ein Bordstein, der über eine gewisse Breite abgesenkt ist. Klingt trivial. Bedeutet aber: der Bordstein muß hoch sein, dann ein Stück niedriger (aber nicht "null"), und dann wieder höher.
Das ist hier nicht der Fall.
Hier werden beide Bordsteine um die Kurve herum geführt und in der Mitte sind "irgendwelche" Steine eingebaut, ohne jede Bedeutung.
Hat für gepaßt zum ehemaligen vbB
Jetzt aber haben Fzge von rechts Vorfahrt.
Wenn es keine Ausfahrt mehr sein soll, hätte die querverlaufende Bordsteinkante ebenfalls entfernt werden müssen. Vielleicht wurde auch nur das Schild Anfang/Ende verkehrsberuhigter Bereich geklaut. 😉
"Querverlaufende" oder sonstige Pflastermarkierungen haben keine rechtliche Relevanz. Ausnahme: Parkboxen können so markiert werden.
Das Relevante habe ich mal fett markiert ...
StVO § 10 Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Das zitierte ist korrekt und altbekannt.
Aber ich hatte bereits erläutert, warum hier kein abgesenkter Bordstein vorliegt.
Da sind sogar 3 Stück. 2 am gepflasterten Fußweg und 1 direkt am Verlauf. Der Bordstein der "Hauptstraße" läuft durch. Der der Einmündung endet am Bordstein der "Hauptstraße".
Nein. Lies einfach aufmerksam, was ich oben schrieb.
Kannst du irgendwie belegen, dass das kein abgesenkter Bordstein ist? Einfach nur schreiben, dass das keiner ist, ist mir zu einfach.
Ich sehe das nicht so wie du und mit Fahrlehrern hatten ich und meine Kollegen in meinem Berufsleben genügend Meinungsverschiedenheiten.
Zitat:
@nogel schrieb am 9. Juli 2025 um 20:27:59 Uhr:
Das zitierte ist korrekt und altbekannt. Aber ich hatte bereits erläutert, warum hier kein abgesenkter Bordstein vorliegt.
mich würde mal interessieren, wer das, so wie von dir geschrieben, defniert hat.
Theoretisch müsste ich mich also vor der Entscheidung, ob ich Vorfahrt habe oder nicht, davon überzeugen, ob der Bordsetein in seinem Verlauf an irgendeiner Stelle von "hoch" nach "abgesenkt" wechselt?
Das ganze ist schön aufgeschlüsselt im Kommentar zur zur StVO von Dr. Bouska, dem StVO -Papst ( Gott hab ihn selig, ich hab ihn noch in meiner amtlichen Prüfung am Ministerium gehabt):
Erster Satz: "Vorfahrt und nicht die Regelung des Par 20 gilt, wenn ......"
Selbst lesen.
Hier liegt eindeutig Fall C vor und nicht Fall A.