Bordstein absenken/abschleifen

Guten Abend,
ich hoffe, dass ich hier mit dem Thema halbwegs richtig bin. Wir haben bei unserem Carport einen zu wenig abgesenkten Bordstein. Beim Rausfahren muss man immer über den nicht abgesenkten Bereich fahren um rauszukommen, was meinem Fahrzeug nicht zu Gute kommt.
Heute hatte ich den Beauftragten von der Verbandsgemeinde hier, der konnte mein Problem verstehen.
Er gab mir die Option es machen zu lassen über die Gemeinde (Rechnung müsste ich tragen so um die 1500€). Nach meiner Anfrage ob ich die Bordsteinkanten nicht brechen könnte (45 Grad abschleifen/schneiden), gab er mir auch hierzu grünes Licht.

Nun mein Frage:
Wie mache ich das am besten, damit es ein sauberes Gesamtbild ergibt?
Gibt s sowas wie ein Gährungsflex, schneide ich die Kante ab, schleife ich die Kante ab?
Die Aufgabe würde ich mir ggf. schon zutrauen oder macht es eurer Meinung nach Sinn, diese Tätigkeit durchführen zu lassen, wenn ja von wem (wobei wenn das zu teuer ist, lohnt sie diese Version ja auch nicht mehr).

Danke für eure Antworten.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Lass es für die angebotenen 1500 € machen, billiger kommst du nicht davon. Wenn es richtig gemacht werden soll, muss nicht nur die Kante gebrochen werden, sondern die Absenkung des Bürgersteigs verbreitert werden. D.h. Pflaster raus, 1m Teer abschneiden links und rechts und die Einfahrt neu aufbauen. Nur die Bordsteine ausbauen und tiefer wieder einbauen geht hier gar nicht, das widerspricht allen Bauvorschriften.

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Hi,

also ich würde auch erstmal vorschlagen den Pfosten zu entfernen bevor ich am Bürgersteig und Bordstein was machen lasse.
Das ist schon ein ziemlicher Brocken der das steht.

Gruß
Christoph

Hat da evtl. der Nachbar was dagegen?

Das ist eine gute Frage. Wobei mir die linke Seite mehr Probleme macht. Rechts rausfahren ist eh fast unmöglich (mit Anhänger erst recht).
Mit würde es schon reichen wenn ich rechts (mit der schrägen Ausfahrt) sauber rausfahren könnte.

Kann sein das der Nachbar da was dagegen hat, frage ist ob das relevant ist.
Rein vom Bild her ist der Pfosten zu weit auf der Seite der Einfahrt.
Wenn nun die Einfriedung (Metallzaun/Mäuerchen) die Grundstücksgrenze darstellt ist der schon sehr großzügig über die Grenze gebaut.
Gut außer dem TE kann keiner sagen ob er den Pfosten schonmal in Erwägung gezogen hat zu entfernen, keine Ahnung ob da dann wieder die jeweiligen Landesgesetze und Bestandsrechte was dagegen haben.

Aber bevor ich da am pflaster Bordstein was machen lasse würde ich den pfosten abklären!

Gruß
Christoph

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Bin begeistert, wie viele Straßenbauprofis es hier gibt...

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Januar 2017 um 10:18:24 Uhr:


Lass es für die angebotenen 1500 € machen, billiger kommst du nicht davon. Wenn es richtig gemacht werden soll, muss nicht nur die Kante gebrochen werden, sondern die Absenkung des Bürgersteigs verbreitert werden. D.h. Pflaster raus, 1m Teer abschneiden links und rechts und die Einfahrt neu aufbauen. Nur die Bordsteine ausbauen und tiefer wieder einbauen geht hier gar nicht, das widerspricht allen Bauvorschriften.

Genau so sieht's aus.

Zitat:

@Chrissi80 schrieb am 5. Januar 2017 um 11:44:55 Uhr:


Das ist eine gute Frage. Wobei mir die linke Seite mehr Probleme macht. Rechts rausfahren ist eh fast unmöglich (mit Anhänger erst recht).
Mit würde es schon reichen wenn ich rechts (mit der schrägen Ausfahrt) sauber rausfahren könnte.

Du kannst aber nach links weiter ausholen und musst nicht auf den Pfeiler auch noch aufpassen. Ist das denn nun Deiner oder der des Nachbarn, Steht er zu weit auf Deinem Grundstück oder ist der Zaun eher 20 cm zu weit beim Nachbarn? Ansonsten, raus das Ding und eine bündige Säule hingesetzt. Macht das mit dem Nachbarn gemeinsam und trinkt zusammen ein Feierabendbier. 😛

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 5. Januar 2017 um 14:28:31 Uhr:


Bin begeistert, wie viele Straßenbauprofis es hier gibt...

Das möglicherweise nicht unbedingt, aber einige haben sicher schon genug gebaut und mit Baumaterialien gearbeitet! Das muss nicht zwingend mit Straßenbau zu tun haben. Beton ist Beton und ein Gehweg ist nahezu das Gleiche wie ein ordentlich gepflasterter Hof oder Gartenweg! Ich hab beides schon zur Genüge gemacht und würde mir das problemlos zutrauen, (wie vieleicht so manch anderer hier, der seine Erfahrungen und Tipps gern weitergeben möchte,) obwohl ich in der Metallverarbeitungs- und KFZ-Branche tätig bin! Wer natürlich nach Hause in seine Miet-/Neubauwohnung kommt und nur noch den Fernseher einschaltet, wird hier nicht mitreden können!

So ein Umbau ist nicht zu unterschätzen. Selbst wenn die schriftliche Genehmigung der Stadt vorliegt (gibt es die kostenfrei?), müssen dann im besten Fall nur Kanten gebrochen und der Gehweg angepasst werden. Dabei kommen schon nicht unerhebliche Kosten für Werkzeug, Material, Asphalt, Transport, ggf. Baustellenabsicherung u.s.w. zusammen. Ist dann Abnahme und Genehmigung durch die Stadt garantiert?

Sicher- das Ganze dürfte kein Hexenwerk sein, aber wieviel Geld kann ich jetzt sparen und damit Arbeit, Risiko und Haftung abzudecken?

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 5. Januar 2017 um 14:53:20 Uhr:


[...] Das möglicherweise nicht unbedingt, aber einige haben sicher schon genug gebaut und mit Baumaterialien gearbeitet! [...]

Hier geht es nicht um Deinen Gartenweg, sondern um einen Gehweg im öffentlichen Bereich, mit ausreichend bemessenen frostsicheren Unterbau, der u.U. auch mal von einem KFZ befahren wird. Hier insbesondere eine Gehwegüberfahrt. Und an diesen haben nur Fachfirmen etwas zu suchen.

Und zum Thema 45° anschrägen: die Oberfläche des Bordsteins gehört zum Gehweg und da beträgt das maximal zulässige Gefälle 4%!

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 5. Januar 2017 um 15:46:15 Uhr:



Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 5. Januar 2017 um 14:53:20 Uhr:


[...] Das möglicherweise nicht unbedingt, aber einige haben sicher schon genug gebaut und mit Baumaterialien gearbeitet! [...]

Hier geht es nicht um Deinen Gartenweg, sondern um einen Gehweg im öffentlichen Bereich, mit ausreichend bemessenen frostsicheren Unterbau, der u.U. auch mal von einem KFZ befahren wird. Hier insbesondere eine Gehwegüberfahrt. Und an diesen haben nur Fachfirmen etwas zu suchen.
Und zum Thema 45° anschrägen: die Oberfläche des Bordsteins gehört zum Gehweg und da beträgt das maximal zulässige Gefälle 4%!

Du musst alles lesen und im Zusammenhang verstehen und nicht nur ein paar Brocken herauspicken! Deine herablassende, (anderen nichts zutrauende) Schreibweise sagt alles! Andere hier, die Du noch nicht einmal persönlich kennst, sind keinesfalls zu blöd arbeiten auszuführen, die Dir vieleicht zu kompliziert vorkommen, nur weil sie nicht mit Fachausdrücken um sich werfen!
Den Rest der Erklärungen spar ich mir hier, praktische Erfahrungen sammelt man nicht durch Theorie!

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 5. Januar 2017 um 15:46:15 Uhr:



Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 5. Januar 2017 um 14:53:20 Uhr:


[...] Das möglicherweise nicht unbedingt, aber einige haben sicher schon genug gebaut und mit Baumaterialien gearbeitet! [...]

Hier geht es nicht um Deinen Gartenweg, sondern um einen Gehweg im öffentlichen Bereich, mit ausreichend bemessenen frostsicheren Unterbau, der u.U. auch mal von einem KFZ befahren wird. Hier insbesondere eine Gehwegüberfahrt. Und an diesen haben nur Fachfirmen etwas zu suchen.
Und zum Thema 45° anschrägen: die Oberfläche des Bordsteins gehört zum Gehweg und da beträgt das maximal zulässige Gefälle 4%!

Dir ist aber schon klar, daß damit die Neigung des Bürgersteigs, rechtwinklig zur Gehrichtung gemeint ist ?

Mitnichten der Bordstein.

Denke so in etwa möchte der TE wohl seinen Bordstein anschrägen.

http://images.google.de/imgres?...

Mischkolino hat wohl nur Bruchstücke gelesen und kann nicht wissen, dass der TE sich mit den Zuständigen abgestimmt hat.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 5. Januar 2017 um 15:46:15 Uhr:


… Und zum Thema 45° anschrägen: die Oberfläche des Bordsteins gehört zum Gehweg und da beträgt das maximal zulässige Gefälle 4%!

Das ist schon richtig, aber nur in Querrichtung. Sonst gäbe es beispielsweise auch keine Buskapsteine, die haben 65°.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 5. Januar 2017 um 15:46:15 Uhr:



Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 5. Januar 2017 um 14:53:20 Uhr:


[...] Das möglicherweise nicht unbedingt, aber einige haben sicher schon genug gebaut und mit Baumaterialien gearbeitet! [...]

...sondern um einen Gehweg im öffentlichen Bereich, mit ausreichend bemessenen frostsicheren Unterbau, der u.U. auch mal von einem KFZ befahren wird...

...naja, eine Hexerei ists jetzt auch wieder nicht... wobei ich vermute, dass es da mit einem Unterbau nicht weit her sein wird - so wie das Ganze aussieht.

Ich würde es ggf. allein wegen der Haftung entweder machen lassen oder wenn selbst, dann die große Operation machen.

Also Pflaster und Asphaltdecke im Bereich des Gewegs raus, Randsteine raus. Dann die Randsteine tiefer und in Magerbeton (8er Körnung, entweder ca. einen m³ von der Mischanlage holen oder selbst -mit "Estrichkies" also 8er Körnung- mischen) wieder gesetzt.
Der Graben wird dann wieder verfüllt - selbstverständlich Einbau des Materials lagenweise mit entsprechender Verdichtung.
Wenn das rausgegrabene Verfüllmaterial nicht das beste ist -bzgl. verdichtungsfähig- kann man, wenn mans gut meint ne Ladung Schotter 0-32 holen.
Entlang der Randsteine, die Steine zur Straße hin würde ich auch gleich in Magerbeton setzen... also den Streifen vor den Randsteinen mit Magerbeton auffüllen, die Steine reinsetzen und ausrichten -damit hat man dort kein Problem mit späteren Setzungen.
Die Fugen würde ich wenn schon auch gleich mit Beton ausfugen... dann hat man zukünftig keine Probleme mit irgendwelchem Grünzeug.

Im Bereich des Geweges würde ich das bereits im Bereich der Einfahrt vorhandene Pflaster im kompletten aufgerissenen Bereich verlegen -damit spart man sich den Asphalt, der sowohl bei der Beschaffung als auch der Verarbeitung etwas problematisch ist... zumindest für Laien.

Dafür brauchts an der späteren Fuge zwischen Pflaster und anschließendem Asphalt einen sauberen geraden Schnitt des Asphalts... ggf. würde ich die Asphaltkante mit Magerbeton unterfüttern, die erste Reihe Pflastersteine auf Beton setzen und die Fuge mit Beton vergießen - damits später mit eindringendem Wasser und Frost keine Probleme gibt.

Im Weiteren würde ich gleich mit dem Unterbaumaterial die Höhen & das Gefälle schon möglichst genau einrichten -damit spart man sich ne Menge Split- ... ca. 10-12 cm unter der späteren Fertighöhe.
Dann kommen ca. 3-5 cm Split, der sauber abgezogen wird und das Betonpflaster mit 8cm (befahrbar, daher 8er Pflaster)... das Pflaster sollte ca. 5 mm höher als die Fertighöhe eingebaut werden. Danach wird das Pflaster mit einer kleinen oder mittleren Rüttelplatte noch abgerüttelt -mit Gummimatte!.

Besonderes Augenmerk würde ich noch auf Leitungen (Gas, Strom, Strom für Straßenlaternen, Telekom, etc.) legen, die evtl. im Geweg bzw. in dem Bereich verlaufen können... sollten zwar eigentlich regulär eher Richtung Grundstücksgrenze zu finden sein, aber Überrascshungen gibts immer wieder. Baufirmen holen sich da eine sog. Spartenauskunft.

Bei mir sieht die Sache allerdings insgesamt anders aus... Stemmhämmer, Trennschleifer, etc. sind vorhanden, kleine Rüttelplatte ebenfalls... nur unser privates Hobby-Grabgerät ist um einige Nummern zu groß ggg😁 - ergo wär wieder mal Handschachtung angesagt 😠

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