Bordstein absenken/abschleifen
Guten Abend,
ich hoffe, dass ich hier mit dem Thema halbwegs richtig bin. Wir haben bei unserem Carport einen zu wenig abgesenkten Bordstein. Beim Rausfahren muss man immer über den nicht abgesenkten Bereich fahren um rauszukommen, was meinem Fahrzeug nicht zu Gute kommt.
Heute hatte ich den Beauftragten von der Verbandsgemeinde hier, der konnte mein Problem verstehen.
Er gab mir die Option es machen zu lassen über die Gemeinde (Rechnung müsste ich tragen so um die 1500€). Nach meiner Anfrage ob ich die Bordsteinkanten nicht brechen könnte (45 Grad abschleifen/schneiden), gab er mir auch hierzu grünes Licht.
Nun mein Frage:
Wie mache ich das am besten, damit es ein sauberes Gesamtbild ergibt?
Gibt s sowas wie ein Gährungsflex, schneide ich die Kante ab, schleife ich die Kante ab?
Die Aufgabe würde ich mir ggf. schon zutrauen oder macht es eurer Meinung nach Sinn, diese Tätigkeit durchführen zu lassen, wenn ja von wem (wobei wenn das zu teuer ist, lohnt sie diese Version ja auch nicht mehr).
Danke für eure Antworten.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Lass es für die angebotenen 1500 € machen, billiger kommst du nicht davon. Wenn es richtig gemacht werden soll, muss nicht nur die Kante gebrochen werden, sondern die Absenkung des Bürgersteigs verbreitert werden. D.h. Pflaster raus, 1m Teer abschneiden links und rechts und die Einfahrt neu aufbauen. Nur die Bordsteine ausbauen und tiefer wieder einbauen geht hier gar nicht, das widerspricht allen Bauvorschriften.
78 Antworten
Hier bei uns (Region Hannover) wird die Ausführung durch einen eingetragenen Strassenbaubetrieb verlangt.
Der Grundstücksbesitzer beantragt eine Genehmigung, wird diese genehmigt,
Darf er sich einen Strassenbaubetrieb suchen, der vor Baubeginn auch eine Genehmigung einzuholen hat.
Die Fertigstellung ist auch zu melden,
damit das Amt die Arbeiten abnehmen kann.
Das Amt erwähnt ausdrücklich,
dass Garten- und Landschaftsbauer nicht akzeptiert werden
Zitat:
@onzlaught schrieb am 6. Januar 2017 um 17:40:28 Uhr:
Hier bei uns (Region Hannover) wird die Ausführung durch einen eingetragenen Strassenbaubetrieb verlangt.
Der Grundstücksbesitzer beantragt eine Genehmigung, wird diese genehmigt,
Darf er sich einen Strassenbaubetrieb suchen, der vor Baubeginn auch eine Genehmigung einzuholen hat.
Die Fertigstellung ist auch zu melden,
damit das Amt die Arbeiten abnehmen kann.
Das Amt erwähnt ausdrücklich,
dass Garten- und Landschaftsbauer nicht akzeptiert werden
HA!
Daraus konstruieren wir nun einen Verstoß gegen EU-Recht, wir schreiben den Auftrag EU-weit aus.
Die netten Polen mit dem slovenischen Gewerbeschein und Sitz in Malta geben das billigste Angebot ab, sie führen die Arbeit aus, die Stadt nickt ab, weil alternativlos, Sache erledigt.
Warum sollen solche Methoden nur Großkapitalisten anwenden dürfen?
Und: angesichts der Tatsache, dass nicht EINE Atomanlage wie genehmigt betrieben wird, also durch die Bank mit massivsten Abweichungen in Ausführung und Sicherheitsbestimmungen illegal betrieben wird, könnte eine 40 cm Rampe für den steuerzahlenden Bürger keinerlei Widerspruch erlauben (ich schreibe das NICHT als Atomkraftgegner, sondern als Korruptionsgegner! Atomkraft an sich wäre gut, ist aber wegen der unendlichen Korruption, die damit einhergeht, eine Megasauerei)
Du solltest weniger von dem Zeug rauchen, dann bleibt dein Verstand ein wenig klarer.
Ob das wirklich besser wäre? 😁
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Ich glaube, dass eine kleine Rampe aus Kaltasphalt die schnellste und günstigste Lösung wäre. Das sieht dann beispielsweise so aus wie auf dem angehängten Bild.
Da dieser Kaltasphalt auch von den Kommunen im Frühjahr immer benutzt wird, um die Schlaglöcher des Winters zu reparieren, könnte man bei der Gemeinde mal nachfragen, ob die das nicht auch vor der Privatausfahrt machen. Es könnte dann zwar kostenpflichtig sein, aber ich würde da keinen hohen Betrag erwarten, jedenfalls erheblich weniger als die erwähnten 1500 Euro.
Ich würde da anderes in frage stellen...und ich Wette wenn ich 10 Leute zufällig auswähle es 9 schaffen in die Garage zu kommen ohne den Boardstein zu überschneiden...
Zweitens...der Reifen merkt sich das auch...das solltest du vorsichtig sein wenn du mal wieder schneller unterwegs bist...da können schnell die fetzen fliegen...
Hi, danke für die Antworten. Also Kaltasphalt kommt für mich nicht in Frage, das sieht nach nichts aus meiner Meinung nach.
Auf die Antwort mit der Fähigkeit des Einfahrens gehe ich nicht ein.
Mitte Januar soll mir ein Angebot zukommen, was die Aktion über die örtlich Straßenbaufirma kosten würde.
Werde mich dann wieder melden.
Gruß
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Januar 2017 um 03:19:05 Uhr:
Ich glaube, dass eine kleine Rampe aus Kaltasphalt die schnellste und günstigste Lösung wäre. …
Aber leider keine zulässig, da sich das Wasser dort staut.
Zitat:
@birscherl schrieb am 7. Januar 2017 um 10:14:57 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Januar 2017 um 03:19:05 Uhr:
Ich glaube, dass eine kleine Rampe aus Kaltasphalt die schnellste und günstigste Lösung wäre. …Aber leider keine zulässig, da sich das Wasser dort staut.
Mit eingesetztem Rohr natürlich!
@Chrissi88: frag 20 Leute und du bekommst 20 verschiedene Antworten. Bei solch einem Problem fragt man nicht die breite Öffentlichkeit sondern einen Fachmann seines Vetrtrauen und macht es einfach!
Sonst wird ein BER draus! 😁
Solch ein Forum ist jedenfalls der denkbar schlechteste Ort!
Du wirst noch viel mehr kluge Ratschläge bekommen, wenn Du erst begonnen hast und die Passanten kommen vorbei! Hab das durch.
Wer in der Öffentlichkeit baut hat viele Architekten!
Ideen kann man sich ja holen. Die Verantwortung für die Entscheidung trägt man am Ende selbst.
Zitat:
@Chrissi80 schrieb am 7. Januar 2017 um 10:13:47 Uhr:
Hi, danke für die Antworten. Also Kaltasphalt kommt für mich nicht in Frage, das sieht nach nichts aus meiner Meinung nach.Gruß
Und du meinst, deine Idee mit dem Abschleifen/-fräsen sähe besser aus ?
Abgesehen von der Tatsache, dass du hier eine öffentliche Sache beschädigst. Und dir die Stadt rein rechtlich gesehen schon mal einen Strafbefehl erwirken kann.
Den Kaltasphalt in Verbindung mit einem Rohr und womöglich Folie untendrunter könntest rückstandsfrei entfernen, wenn man es jetzt ohne Genehmigung der Stadt machen wöllte.
Wenn du alles gelesen hättest wüsstest du, dass ich eine Genehmigung zum Abschleifen/Abschneiden habe.
Hab dies jetzt aber an einem anderen Bordstein in unserer Straße gesehen und werde diese Variante auch nicht machen, taugt auch nichts. Da muss wohl die teure Variante umgesetzt werden.
Gruß und Danke
Zitat:
@Chrissi80 schrieb am 7. Januar 2017 um 15:49:19 Uhr:
Wenn du alles gelesen hättest wüsstest du, dass ich eine Genehmigung zum Abschleifen/Abschneiden habe.
Ja, mündlich, wenn ich nicht irre. Die taugt nix. Hinterher will davon keiner mehr was wissen.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 7. Januar 2017 um 18:44:54 Uhr:
Zitat:
@Chrissi80 schrieb am 7. Januar 2017 um 15:49:19 Uhr:
Wenn du alles gelesen hättest wüsstest du, dass ich eine Genehmigung zum Abschleifen/Abschneiden habe.die Gemeinde,Kommune oder Landkreis mußte mir mal zeigen die solch eine Genehmigung an einen Privaten erteilt.
Gruß
Zitat:
@Günter schrieb am 8. Januar 2017 um 12:23:38 Uhr:
Zitat:
@Chrissi80 schrieb am 7. Januar 2017 um 15:49:19 Uhr:
Wenn du alles gelesen hättest wüsstest du, dass ich eine Genehmigung zum Abschleifen/Abschneiden habe [...]
die Gemeinde,Kommune oder Landkreis mußte mir mal zeigen die solch eine Genehmigung an einen Privaten erteilt.
Gruß
Habe mir mal erlaubt Dein Zitat zu korrigieren 😮
Eine Genehmigung, (unprofessionelle) Änderungen am Straßenkörper vorzunehmen, verwundert wirklich. In kleineren Kommunen, wo sich jeder kennt, halte ich das aber nicht für ausgeschlossen. Jedoch muß man sich im klaren darüber sein, daß sich auch Amtspersonen irren und falsche Aussagen machen können.
Also ich kenne einen Fall hier aus Berlin, wo einem Privatmann die eigene Ausführung der gesamten Gehwegüberfahrt genehmigt wurde. Allerdings hatte er nachdrücklich darauf hingewiesen, daß er gelernter Straßenbauer ist, seit über 30 Jahren in diesem Beruf für die Tiefbauämter tätig ist und er keinesfalls gewillt ist, eine externe Straßenbaufirma zu beauftragen. Das örtliche Tiefbauamt konnte überzeugt werden, es wurden die Ausführungsvorschriften festgelegt und er konnte loslegen.