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Borbet CB 70638 7x16 auf Caravan z19dt

Opel Vectra C

Hi Leute,
ich habe neue gebrauchte Sommerräder in Aussicht, bin mir aber nicht sicher ob sie passen:

Felgen: Borbet CB 70638
7x16 / ET 40 / LK 5x110x65
Reifen sind 205/55/R16 drauf.

Laut Reifenkatalog sind aber nur Felgen
in 6,5x16 ET 39 oder 41 erlaubt.
Auch mit 205/55/R16 Reifen.

Ich frage mich jetzt ob die Felgenbreite problematisch ist, obwohl bei beiden Kombinationen 205er Reifen drauf sind.
Die Einpresstiefe ist auch genau dazwischen.
Gibt es dabei dann bauartbedingte Probleme?
Merkt der TÜV das?

17 Antworten

Was steht denn in der ABE, bzw. im Gutachten?
Ob der TüV es merkt? Möglich. Bedenke aber, sie sind nicht eingetragen! Mit allen Konsequenzen.....

Die entsprechende ABE habe ich noch nicht gefunden...

Hat der Verkäufer keine? Der TüV könnte auch weiterhelfen.
Ansonsten würde ich das lassen!
Neue Felgen mit ABE in 16'' kosten nicht die Welt. Das wäre mir der Ärger nicht wert.

Der Opel-Reifenkatalog bezieht sich nur auf Rad-/Reifengrößen von Opel-Felgen......im Zubehör-Dschungel gibt es natürlich viele andere Rad-/Reifenkombinationen die auch auf dem Vectra montiert werden dürfen, vorausgesetzt es liegt eine entsprechende EG-BE, ABE oder TÜV-Teilegutachten vor.

Ähnliche Themen

für die Felgen gibts eine ABE für Vectra , einfach bei Borbet anfragen ...

Das habe ich jetzt gemacht. Habe Borbet eine Mail geschrieben.
Interessanterweise habe ich inzwischen eine ABE für Aluett Felgen gefunden mit exakt den selben Werten. Die durften auf dem Vectra montiert werden, mussten aber eingetragen werden.
Mal schauen was in der Borbet ABE steht...

so, ich habe die ABE nun von Borbet per Mail bekommen, das ging schon mal fix.
Ein paar Fragen hätte ich doch noch zu den Auflagen:

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Bei mir im Fahrzeugschein stehen die 205/55/R16 Reifen als einzige drin. Ich brauche also keine
extra Eintragung vorzunehmen!?

R37 Diese Reifengröße (205/55/R16 anm. von mir) ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
Da der Vectra ja aber auch serienmäßig mit 15 Zoll Rädern fahren darf (was ich im Moment tue), ist die Reifengröße also in meinem Fall zulässig!?

T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Bei mir ist auf der Vorderachse 1070 und auf der Hinterachse 1100 eingetragen. Passt, da ich die
1230kg aus der ABE nicht überschreite, oder?

B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Hier gilt doch dasselbe wie bei der Auflage R37 oder? Da der Vectra auch mit kleineren Rädern ausgerüstet werden kann, kann ich die 16 Zoll Räder fahren...

DB8 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm oder größer an Achse1.

Wenn ich das beim z19dt richtig sehe ist die Serienbremsanlage nicht so groß...

S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 32

Ich weiß nicht ob das die Standard Schrauben vom Vectra sind. Zur Not muss ich sie nachkaufen...

Vielen Dank euch schon mal für die Hilfe! 🙂

Zitat:

@Rottmayer schrieb am 24. April 2017 um 10:31:17 Uhr:


so, ich habe die ABE nun von Borbet per Mail bekommen, das ging schon mal fix.
Ein paar Fragen hätte ich doch noch zu den Auflagen:

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Bei mir im Fahrzeugschein stehen die 205/55/R16 Reifen als einzige drin. Ich brauche also keine
extra Eintragung vorzunehmen!?

Nicht ganz. Es kommt drauf an, was in der ABE steht. Dort kannste nachlesen, ob die Papiere geändert werden müssen oder nicht. Ich vermute, es steht drin, dass die Papiere zu ändern sind wenn sich die Zulassungsstelle das nächste Mal mit den Papieren befasst. Bedeutet so viel, dass die Abnahme vom TÜV anerkannt ist, auch ohne die Änderung in den Papieren eingetragen zu haben, aber wenn das Auto das nächste Mal ab- oder umgemeldet wird muss die Eintragung in die Papiere.

Zitat:

@Rottmayer schrieb am 24. April 2017 um 10:31:17 Uhr:


so, ich habe die ABE nun von Borbet per Mail bekommen, das ging schon mal fix.
Ein paar Fragen hätte ich doch noch zu den Auflagen:

R37 Diese Reifengröße (205/55/R16 anm. von mir) ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
Da der Vectra ja aber auch serienmäßig mit 15 Zoll Rädern fahren darf (was ich im Moment tue), ist die Reifengröße also in meinem Fall zulässig!?

Genau. Wenn die kleinste serienmässige Größe z.B. 215er wären, dann wären die 205er nicht möglich. Und B03 scheint quasi die selbe Auflage zu sein.

Zitat:

@Rottmayer schrieb am 24. April 2017 um 10:31:17 Uhr:


so, ich habe die ABE nun von Borbet per Mail bekommen, das ging schon mal fix.
Ein paar Fragen hätte ich doch noch zu den Auflagen:

T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Bei mir ist auf der Vorderachse 1070 und auf der Hinterachse 1100 eingetragen. Passt, da ich die
1230kg aus der ABE nicht überschreite, oder?

Klar, LI91 sind 615kg also 1230 pro Achse. Und da du "nur" 1070 bzw. 1100 hast wäre LI91 ausreichend. Beim LI ist es generell so, dass selbst wenn z.B. jetzt LI94 drin stehen würde, du ohne Probleme LI91 fahren könntest. Es ist in der Tat entscheidend, dass die Achslast eingehalten wird. Es würde sogar LI88 ausreichen (560kg).

Zitat:

@Rottmayer schrieb am 24. April 2017 um 10:31:17 Uhr:


so, ich habe die ABE nun von Borbet per Mail bekommen, das ging schon mal fix.
Ein paar Fragen hätte ich doch noch zu den Auflagen:

DB8 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm oder größer an Achse1.

Wenn ich das beim z19dt richtig sehe ist die Serienbremsanlage nicht so groß...

Die 16 Zoll würdest bei 345mm gar nicht montieren können schätze ich mal.

Zitat:

@Rottmayer schrieb am 24. April 2017 um 10:31:17 Uhr:


so, ich habe die ABE nun von Borbet per Mail bekommen, das ging schon mal fix.
Ein paar Fragen hätte ich doch noch zu den Auflagen:

S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 32

Ich weiß nicht ob das die Standard Schrauben vom Vectra sind. Zur Not muss ich sie nachkaufen...

Bei orig. Opel-Alus sind die Schrauben auch für die Opel-Stahlräder passend. Bei Zubehörfelgen in der Regel nicht. Ich habe im Winter Opel-Alus mit rel. kurzen Schrauben und im Sommer die Alus von DBV mit deutlich längeren Schrauben. Steht aber in der ABE bzw. im Gutachten des Felgenherstellers drin wie lange die sein sollten. Vergiss nicht, vernünftige Felgenschlösser zu kaufen!

Zitat:

@Schland schrieb am 24. April 2017 um 12:56:50 Uhr:



Zitat:

@Rottmayer schrieb am 24. April 2017 um 10:31:17 Uhr:


so, ich habe die ABE nun von Borbet per Mail bekommen, das ging schon mal fix.
Ein paar Fragen hätte ich doch noch zu den Auflagen:

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Bei mir im Fahrzeugschein stehen die 205/55/R16 Reifen als einzige drin. Ich brauche also keine
extra Eintragung vorzunehmen!?

Nicht ganz. Es kommt drauf an, was in der ABE steht. Dort kannste nachlesen, ob die Papiere geändert werden müssen oder nicht. Ich vermute, es steht drin, dass die Papiere zu ändern sind wenn sich die Zulassungsstelle das nächste Mal mit den Papieren befasst. Bedeutet so viel, dass die Abnahme vom TÜV anerkannt ist, auch ohne die Änderung in den Papieren eingetragen zu haben, aber wenn das Auto das nächste Mal ab- oder umgemeldet wird muss die Eintragung in die Papiere.

So verstehe ich das in der ABE:
Wenn ich diese Felgen mit der Reifengröße 205/55/R16 fahren möchte, muss die Reifengröße in
den Fahrzeugpapieren drin stehen. Wenn die Reifengröße nicht drin steht, bitte eintragen lassen.

Da ich gerne die Reifengröße 205/55/R16 fahren möchte und diese Reifengröße bereits in meinen
Fahrzeugpapieren eingetragen ist, brauche ich ja diesbezüglich nichts mehr zu machen.
Weil mehr wie unter dem Punkt A02 gibt die ABE an Informationen nicht her.

Der Rest passt dann ja ohne Probleme (die Radschrauben kaufe ich dann nach, an den paar Euro soll es nicht scheitern).

Vielen Dank an alle und vorallem an schland! 🙂

Gerne!
Ja, wenns schon drin steht passt alles. Aber warum 205er auf dem schweren Auto? Ich hab 225/50R16 drauf.

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