Bootsanhänger ganzjährig auf der Straße abgestellt
In der Straße unseres Wohngebietes (größtenteils Einfamilienhäuser) wird seit zwei Jahren ein knapp 7 Meter langer Bootsanhänger abgestellt. Der Besitzer ist seit langem einige Orte weiter verzogen, das Boot hat er jedoch hier gelassen und zieht es nur alle paar Wochen einige Meter weiter, um es dann vor der Haustür der Anwohner abzustellen. Das Boot wird nicht mehr genutzt. Das Ordnungsamt ist informiert.
Ein Anwohner kennt den Besitzer näher und hat ihn auch auf den Sachverhalt angesprochen. Im Ergebnis zeigte der sich recht uneinsichtig und ist der Meinung, dass ihn die "Tickets" für das widerrechtliche Abstellen des Hängers günstiger kommen als die Anmietung eines Stellplatzes. Was die Anwohner davon halten, sei ihm ohnehin schlichtweg egal. Verkaufen will er das Boot nicht, weil er es vielleicht irgendwann man wieder nutzen möchte.
Der Ärger in der Nachbarschaft ist groß, die dringend benötigten Stellplätze für die Autos sind ohnehin knapp und auch möchte niemand gerne wochenlang so ein Monstrum vor seinem Haus stehen haben, dass möglicherweise dann auch nur 5 Meter weitergezogen wird. Von "einfach wegschleppen" und auf einen Acker stellen bis "abfackeln" gehen hier die Gedanken mittlerweise.
Das ist vielleicht nicht ganz so das Mittel meiner Wahl, ich werde mich jedoch selbst einmal beim Ordnungsamt vorstellen.
Hat jemand sonst noch einen Tipp, wie man in einer solche Sache vorgehen könnte?
321 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. August 2021 um 08:22:18 Uhr:
Wo der Anhänger mit samt Boot abgestellt wird entscheide Ich.
Polen? 😁
Gruß Metalhead
Das ist schon mal der richtige Weg, daß sich die Anwohner gemeinsam zusammen tun und auch von mehreren Seiten die Anzeigen und Hinweise beim Ordnungsamt einprasseln.
Um so besser sogar noch mit anwaltlicher Hilfe. Der kann wesentlich mehr Druck ausüben.
Ich stehe jetzt vermutlich grad auf dem Schlauch, aber was ist genau gemeint mit dem "Hinweis an tangierte Behörden und Ämter" ?
Ansonsten, wenn der Bootsanhängerbesitzer schon mehrere Tickets bekommen hat, schon allein mit der Begründung, daß Parktickets günstiger sind als ein Stellplatz zu mieten, wäre eine Info an die Führerscheinstelle ebenfalls nicht verkehrt.
Edit:
Bin mal gespannt, was da dabei rauskommt ?!
Kleiner Tip noch: sollte das Ordnungsamt auch nach mehreren Anzeigen nicht aktiv werden, hilft es manchmal auch, wenn mehrere Anwohner sich an ihren im Landkreis gewählten Bundestagsabgeordneten wenden. Spätestens bei der dritten Meldung gehts ihm auf den Sack und er wird sich ans zuständige Ordnungsamt wenden und da Druck machen. Besonders im Moment, wo die Bundestagswahl so kurz vor der Tür stehen. ;-)
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Wenn es dann schonmal da ist, kontrolliert das OA dann hoffentlich auch gleich die sorgfältige Mülltrennung in der Siedlung, die Steuermarken der Hunde, die Höhen der Zäune und Hecken und die Profilhöhen aller Autoreifen. 🙂
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 1. August 2021 um 23:38:23 Uhr:
Anhand des Bildes würde ich auch sagen, dass das ganz sicher weit unter 2to wiegt. Das Boot meines Nachbarn ist größer (hat ne 2 Mann Kabine).
Ist das reale Gewicht nicht wumpe, wenn's um das zulässige Gesamtgewicht geht??
das reale Gewicht und das zulässige Gesamtgewicht sind zwei paar Stiefel.
Es zählt das was eingetragen ist.
Ich darf mit meinem leeren, unbeladenen, 7,5-Tonner auch nicht unbegrenzt im Wohngebiet parken.
Vermutlich ist deshalb das Typschild auf dem Bootsanhänger nicht mehr lesbar, bzw. wurde unleserlich gemacht ?!
Zitat:
@Rasanty schrieb am 2. August 2021 um 10:55:32 Uhr:
Echt? Ihr macht so einen Aufriss weil sich jemand nicht an die 2 Wochen Frist hält?
Ich glaube es geht hier nicht allein um die 14 Tagesfrist, sondern allgemein darum, weil ein Bootsanhänger fremden Leuten in einem Wohngebiet vor die Häuser gestellt wird, der Besitzer schon längst weggezogen ist und Ihm es somit auch völlig egal ist, ob sich die Anwohner darüber ärgern oder wo sie selbst parken.
Hauptsache das Ding ist vor dem eigenen Haus weg.
Aber vielleicht möchtest Du, daß man Dir auch mal so einen riesen Anhänger vors Haus stellt, der evtl noch ein etwas größeres Boot beladen hat ?!
Man könnte dem Bootsbesitzer das Parken dort auch sehr ungemütlich machen, wenn persönliche Ansprache und Strafzettel nicht fruchten.
Ein Reifen verliert z.B. bei langer Standzeit merklich Druck.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 2. August 2021 um 11:46:32 Uhr:
Man könnte dem Bootsbesitzer das Parken dort auch sehr ungemütlich machen, wenn persönliche Ansprache und Strafzettel nicht fruchten.Ein Reifen verliert z.B. bei langer Standzeit merklich Druck.
@Harig58 hatte doch schon mal das Problem wo ein Hänger mit Bauschutt direkt zugeparkt, bzw. eingeparkt wurde. Das Thema dazu wurde glaub auf Seite 1 hier verlinkt.
Da hieß es doch auch, daß das zulässig ist und man dagegen nix machen kann.
Warum dann also bei dem Bootsanhänger nicht auch direkt vor der Kupplung das Auto parken ?!
Sowas meinte ich ja.
Keine Sachbeschädigung, aber es soll ungemütlich werden für den Betroffenen.
Eine angezogene Bremse kann nach zwei Wochen Standzeit schon etwas festsitzen.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 2. August 2021 um 11:57:31 Uhr:
Eine angezogene Bremse kann nach zwei Wochen Standzeit schon etwas festsitzen.
So eine Aufforderung zum Vandalismus tut einem Anhänger nichts - selbst wenn jemand so blöd ist, das umzusetzen.
Zitat:
@autoauto2 schrieb am 2. August 2021 um 10:44:30 Uhr:
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 1. August 2021 um 23:38:23 Uhr:
Anhand des Bildes würde ich auch sagen, dass das ganz sicher weit unter 2to wiegt. Das Boot meines Nachbarn ist größer (hat ne 2 Mann Kabine).Ist das reale Gewicht nicht wumpe, wenn's um das zulässige Gesamtgewicht geht??
Das Boot steht auf einem Einachstrailer. Der hat niemals 2to zGG.