Böses erwachen!!
Hi Leutz,
habe heute meinen Bußgeldbescheid bekommen. Sage und schreibe 903,82 Euro darf ich zahlen und 3 Punkte in Flensburg. Das mal so als Warnung für die jenigen hier die eine Importierte nicht eingetragene Auspuffanlage an ihrem CTR haben.
Das muss erst verdaut werden.
36 Antworten
das ist echt krass....nun ja aber warum hast du ned den versuch unternommen sie eintragen zu lassen??
ich bau meinen Krümmer und die Invidia ja auch erst drunter wenn ich den termin bei TÜV hab und lass beim tuner vor ort erst einbauen dann gehts auf zur fahrgeräusch messung usw....
wie gesagt ein Teil ohne ABE und die ABE des Fahrzeugs verliert seine Gültigkeit - wenn man die ganze Sache schwarz oder weiss betrachtet.
Die Versicherung kann ja auch theoretisch bei nem Blinkerglas behaupten dass es die anderen Verkehrsteilnehmer durch die andere Farbe irritiert, im Prinzip sind ja alle Teil im Auto für die Sicherheit relevant und das geht eben schon bei nem anderen Innenhimmel los der sich im Fall der Fälle lösen kann und dem Fahrer dann die Sicht nimmt.
Klar, in der Regel passiert in so nem Fall selbst bei nem Crash nix, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen :-)
Bei Felgen, nem Auspuff (optisch oder vom Sound anders) und sämtlichen optischen Tuningteilen die bei ner Kontrolle ins Auge springen würd ich unbedingt auf die ABE achten.
Sonst gehts Euch wie dem Kollegen dem die Karre stillgelegt wurde...
Hätt ich meine Supersprint nicht eingetragen bekommen wäre sie postwendend wieder gegen die orginale Anlage ersetzt worden!
meine Meinung:
Selbst schuld, obwohl ich die 900 Lappen auch für sehr überdimensioniert halte!!!!
Ja wir können uns hier jetzt noch 6 Seiten unterhalten. Ich wäre mal froh zu wissen wie die 900 zustande kamen.
Dann denke ich können wir uns hier auch weiterunterhalten. Alles andere ist nur wilde Spekulation und führt zu nichts ausser das es Offtopic wird.
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@MZG:
dann werden es halt sechs Seiten OT. 😉
Ich Liste mal genau die Positionen auf. Ich habe auch dort angerufen das Gutachten war so teuer irgendwas mit 700 EUR und dann noch der Abschleppdienst.
Also Laut Bescheid:
1. eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von 50 EUR
2. Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (§§ 105, 107 OWiG i.V.m. §§ 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebühr: 20 EUR b) Auslagen der Bußgeldstelle: 5,60 EUR c) Auslagen der Polizei Gemeinde: 828,22 EUR
zu zahlender Gesamtbetrag: 903,82 EUR
PS: Ich stimme den Leuten hier zu das ich selber schuld habe. Aber einen Spoiler der einen den Kopf abhacken kann ist was anderes als ein Harmloser Auspuff. Es gibt ältere Autos die rumfahren und viel Lauter sind aber naja wie gesagt selber schuld.
800Ocken für Polizei. Also hast du ne Rechtschutz??? Nimm dir nen Anwalt und bring dem das mal. Die sollen di r mal bitte die 800 erklären.
Ansonsten isses der Normale Preis.
Zitat:
Original geschrieben von baloo
Naja...die Felgen haben keine Gutachten, oder?
Nicht wirklich.
Das wird der Knackpunkt sein. Kein Mensch weiss, was die Teile für eine Traglast haben und wie fest sie sind. Bei einer Kontrolle könnte man dir leicht vorhalten, dass von ungeprüften Felgen eine mögliche Gefahr ausgeht...kann man ja auch schlecht abstreiten, da du die Dinger ja auch genauso gut in der Garage aus alten Cola-Dosen selbst gegossen haben könntest. Könnte dann auch auf so eine Aktion hinauslaufen, wie sie romeo_neon hinter sich hat.
Bei einem Unfall allerdings hast du wahrscheinlich bessere Karten, da dir in dem Fall erst mal nachgewiesen muss, dass die Felgen dazu beigetragen haben. Bei einem Auspuff wäre das nicht nötig.
auserdem darfst du auch mit nicht eingetragenen teilen rumfahren zumindest vom ort des einbaus bis zum tüv und wenn du jetzt am freitagmittag einbaust hat der tüv ja zu und dann rufst du am montag an und die haben dann so in 2 wochen en termin dann ist das der baldmoglichste zeitpunkt wo du es eintragen lassen kannst. allerdings ist das so ne sache unsere gesetzte sind halt eher grau .... und können so oder so hingedreht werden.
Zitat:
Original geschrieben von VSpec
Nicht wirklich.
erkundige dich mal ob die werte der festikeits prüfung ned auf den felgen stehen bei manchen Kosei felgen stehen die werte auf der innen seite der felge drauf!
Bei Felgen geht es um Bruchfestigkeit und Korrosion und noch um ein paar andere Dinge. Die meisten Racing Felgen haben diese Prüfungen nicht, da diese sehr teuer sind und nicht in jedem Land nötig.
@Red-Thunder
Mit deiner Argumentation von wegen Wartezeit beim Tüv, gehst du ohne jeden Zweifel vor Gericht baden. Die sagen dir ganz einfach, daß du zu nem anderen Tüv in zumutbarer Entfernung hättest fahren können, oder das Auto bis zum Tüv-Besuch nicht hättest bewegen dürfen. Denn mit einem Auto, bei dem du Umbauten vorgenommen hast, ist NUR die Fahrt zum Tüv bzw. zur Zulassungstelle erlaubt und sonst Null Komma Null rein gar nichts. Nicht mal die Argumentation mit dem Wochenende zieht.
Ich hab mal beim TÜV nachgefragt. Offiziell bekommt man Felgen nur noch mindestens mit Teilegutachten eingetragen.
Also ich werde mit den Dingern auf jeden Fall mal zum Tüv fahren. Ein guter Freund von mir kennt da jemanden. Ich denke mal, wenn der die Felgen sieht wird er schon erkennen, dass das kein billiger Hinterhof-Plunder ist. Und wenn die Teile erstmal eingetragen sind, kräht eh kein Hahn mehr danach (anders als beim Auspuff).
Zitat:
Original geschrieben von baloo
Stimmt so nicht.
Umbauten, bei denen das Geräusch- oder Abgasverhalten des Autos verschlechtert wird, führen AUTOMATISCH dazu, dass die Betriebserlaubnis erlischt (§19 StVZO).
Praktisch jede Versicherung hat dazu aber einen Satz in den Versicherungsbedingungen stehen, der besagt, dass das Auto eine Betriebserlaubnis haben muss (logisch).Wenn irgendwas passiert, zahlt die Haftpflicht trotzdem an die Geschädigten, wird dir aber die gesamte Schadenssumme oder einen Teilbetrag in Rechnung stellen (Regress).
Die Vollkasko wirst du in dem Fall wahrscheinlich vergessen können.
Dem stimme ich 100% zu, ich bin Vers.-Kfm. und kenne mich im Bereich der Kfz-Vers. ganz gut aus.
Die Versicherung muß den Schadenersatz auf jeden Fall leisten, im Sinne des Geschädigten. Allerdings besteht bei eigentlicher Leistungsfreiheit aufgrund der Obliegenheitsverletzung des Schädigers (fehlende Betriebserlaubnis) ein Regreßanspruch in voller Höhe, welchen die Versicherung natürlich auch durchsetzt. D.h., man muß schlimmstenfalls den Rest seines Lebens oder halt so lang, bis alles getilgt ist, auf Sozialhilfeniveau rum kröbsen und den Großteil des Gehalts verpfänden !