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Böses erwachen!!

Themenstarteram 17. März 2005 um 9:38

Hi Leutz,

habe heute meinen Bußgeldbescheid bekommen. Sage und schreibe 903,82 Euro darf ich zahlen und 3 Punkte in Flensburg. Das mal so als Warnung für die jenigen hier die eine Importierte nicht eingetragene Auspuffanlage an ihrem CTR haben.

Das muss erst verdaut werden.

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36 Antworten
am 17. März 2005 um 9:44

scheisse, das alles wegen einer auspuffanlage! ...

das muss wirklich erst mal verdaut werden. wie gehts jetzt weiter? lässt du die anlage oben, lässt du sie eintragen oder ganz runter?

Krasse Strafe...

Und auch wenns jetzt noch heftiger klingt (und mich dafür einige hier steinigen werden) - selber schuld

man muss sich halt darüber im klaren sein dass sowas faktisch ein Fahren ohne ABE, TÜV und wenns ganz dumm läuft auch Versicherung ist...

Auch wenn ich die Strafe für völlig überzogen halte, es wurde ja kein sicherheitsrelevantes Bauteil am Fahrzeug verändert oder getauscht...

da muss ich auch sagen selber schuld!

ich würde sowas NIE machen und uneingetragene Sachen fahren! Stell dir mal vor du hast einen Unfall mit Personenschaden... da kannst mit deinen 900€ noch froh sein...

Wobei ich 900€ schon trotzdem heftig finde! Hart ist es allemal, aber auch gerecht irgendwo!

Wobei als sie mich auf ner Bundesstrße mit 31kmh zuviel geblitzt hatten von 3 Wochen (hab ein 80er Schild übersehen) hatte ich auch nicht schlecht gestaunt:

75€ ok

3 Punkte auch ok

aber als dann der Bescheid kam:

20€ Bearbeitungsgebühr und 5,60€ verfahrenskosten!

also insgesamt 100,60€-75€ nur wegen 2 Blatt papier und einem Briefumschlag

Um ganz ehrlich zu sein, geschieht dir recht.

Ich finde die Strafe zwar zu hoch und darum ziemlich unsinnig, aber das du bestraft wirst finde ich absolut korrekt. Wozu sind denn sonst unsere Gesetze da?

Was das Tuningverhalten betrifft, entwickelt sich immer mehr die Haltung, ist doch nicht so schlimm. Denn mittlerweile habe ich schon Heckspoiler gesehen, die einem Menschen den Kopf abrasieren würden und wenn man dann mit den Besitzern darüber spricht, dann ist man ein A-Loch usw.

Aber trotzdem tust du mir auch leid.

am 17. März 2005 um 10:21

Also um mal eines klarzustellen. Der Versicherungsschutz erlischt nicht. Das haben einfach mal ein paar dumme Jungs verbreitet. Die Versicherung müsste dir erst mal beweisen das, das nicht eingetragene Teil unfallverursachend war. Das wird bei einem Auspuff schwer. Bei Reifen/Felgen, Frontspoiler usw sieht es da natürlich anders aus.

So nun zu dem anderen Thema.

Hattest du ne Komplettanlage? Also Kat raus?

900€ kommen bestimmt nicht zustande wenn du nur Fächer, MSD und ESD verbaut hast. Dort wird nur eine Strafe von 75 - 90€ Plus Bearbeitungsgebühr fällig. Zusätzlich 3Punkte und wenn man in der Probezeit ist eine Verlängerung etc.

Für mich sieht es so aus als wärst du ohne Kat rumgefahren. Dann kann man auf den Wert kommen. Du hast nämlich dann den Strafbestand der Steuerhinterziehung begangen und musst nachzahlen. Und da die ja nicht wissen wie lange du die drunter hast rechnen die zurück auf den Tag der Zuslassung auf dich!

Ich würde hier nicht so eine riesen Angst verbreiten....

 

Ahso und noch was. SELBER SCHULD! Eine nicht eingetragene Anlage zu fahren ist ein Ding. Aber wenn man keinen Kat fährt ist man schon saudumm.

am 17. März 2005 um 10:57

Zitat:

Original geschrieben von MZG

Also um mal eines klarzustellen. Der Versicherungsschutz erlischt nicht. Das haben einfach mal ein paar dumme Jungs verbreitet. Die Versicherung müsste dir erst mal beweisen das, das nicht eingetragene Teil unfallverursachend war.

Stimmt so nicht.

Umbauten, bei denen das Geräusch- oder Abgasverhalten des Autos verschlechtert wird, führen AUTOMATISCH dazu, dass die Betriebserlaubnis erlischt (§19 StVZO).

Praktisch jede Versicherung hat dazu aber einen Satz in den Versicherungsbedingungen stehen, der besagt, dass das Auto eine Betriebserlaubnis haben muss (logisch).

Wenn irgendwas passiert, zahlt die Haftpflicht trotzdem an die Geschädigten, wird dir aber die gesamte Schadenssumme oder einen Teilbetrag in Rechnung stellen (Regress).

Die Vollkasko wirst du in dem Fall wahrscheinlich vergessen können.

 

Dass die Versicherung erst beweisen muss, dass der Umbau zum Unfall beigetragen hat, kommt nur bei Sachen ins Spiel, die sich nicht auf Geräusch- und Abgasverhalten auswirken, sprich Spurverbreiterung o.ä.

wenn ich mich recht erinnere, wurde der Wagen zwangsstillgelegt, abgeschleppt und begutachtet... darum die hohe Rechnung, das eigentliche Bußgeld wird wesentlich tiefer liegen.

könntest mal genau auflisten, wie die einzelnen Positionen zu Buche geschlagen haben.

AlexX!!

am 17. März 2005 um 11:06

Ja die einzelnen Positionen wären da interesant.

 

Und zu der Sache mit der Versicherung gibt es mehrere Meinungen. Richtig ist wohl das die Betriebserlaubnis erlischt. Aber das tut sie bei allen Anbauteilen ohne ABE oder Gutachten.

am 17. März 2005 um 11:11

Sag ich ja. Bei Umbauten, die keine Auswirkung auf Abgas- und Geräuschverhalten haben, erlischt sie nur, wenn eine Gefährdung zu erwarten ist.

Wenn du aber am Auspuff bastelst und der dadurch lauter wird, ist die BE immer weg.

 

Text der StVZO dazu:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

 

Und genau darauf beruft sich im Falle eines Falles die Versicherung. Keine BE, kein Geld.

Zitat:

Original geschrieben von baloo

Sag ich ja. Bei Umbauten, die keine Auswirkung auf Abgas- und Geräuschverhalten haben, erlischt sie nur, wenn eine Gefährdung zu erwarten ist.

Wenn du aber am Auspuff bastelst und der dadurch lauter wird, ist die BE immer weg.

 

Text der StVZO dazu:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

 

Und genau darauf beruft sich im Falle eines Falles die Versicherung. Keine BE, kein Geld.

Die ABE für das Fahrzeug erlischt normalerweise AUTOMATISCH sobald ich ein Anbauteil ans Auto baue das KEINE ABE für das spezielle Fahrzeug hat in oder an dem ich es ein- bzw. anbauen will.

Folgerichtig hat man dann auch (wenn die Versicherung es wirklich auf einen Prozess vor Gericht hinauslaufen lässt) KEINEN Versicherungsschutz.

Klar zeigen die sich manchmal sicherlich kulant, aber wenn ich den aufstrebenden Jungmanager überfahre und der nen geschickten Anwalt hat der glaubhaft darstellt dass ihm durch diesen Unfall ne Unsumme an Einkommen entgeht wird sich die Versicherung definitiv querstellen und man wird dann die Privatinsolvenz anmelden müssen um da aus dem Schuldenloch wieder rauszukommen.

Warum denn sonst muss man hier in diesem Land jeden Kack eintragen lassen und risikiert falls man es nicht tut die Stillegung bzw. drakonische Strafen...

Nochmal - wenn das Anbauteil keine ABE hat, dann erlischt auch die ABE für das Fahrzeug selbst. Und damit auch (wenns dumm läuft) der Versicherungsschutz.

Und dazu reicht schon theoretisch ein anderes Blinkerglas....

Das find ich jetzt aber echt übel. Das schreibst du ja genau zur falschen (oder richtigen richtigen) Zeit. Wie man´s nimmt. Denn ich wollte mir über IDOL die CP-035 RacingHarts importieren. Wie es da mit TÜV aussieht wissen wohl die meisten.

Aber mal ehrlich womit bin ich wohl sicherer unterwegs bzw. wieder auf 0 Km/h. Mit einer ultraleichten Rennfelgen a 5 Kg mit nahezu original ET, oder mit 08/15-10Kg-ATU-billigscheiss-Felgen.

Weiß einer wie es die Grünen damit handhaben?

Also die RacingHarts werden 16" haben, genau wie die 16"-Felgen die ich noch vom Vorbesitzer drauf habe. Die sind übrigends als Sonderrad 7.5 J x 16" eingetragen. Checken die das?

am 17. März 2005 um 11:57

Automatisch erlischt sie nur in den drei Fällen, die oben genannt sind. Bei z.B. einem Blinkerglas müsste also erst festgestellt werden, dass dadurch eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. So schnell schiessen die Preussen ja auch wieder nicht. ;)

Aber was die Versicherung angeht, einen Prozess braucht es dazu gar nicht. Dass das Auto eine BE haben muss, ist ganz einfach Bestandteil des Vertrags zwischen dir und der Versicherung. Hat es keine BE, können sie dich in Regress nehmen. Die Haftpflicht streckt das Geld praktisch nur vor.

Zitat:

Original geschrieben von baloo

Aber was die Versicherung angeht, einen Prozess braucht es dazu gar nicht. Dass das Auto eine BE haben muss, ist ganz einfach Bestandteil des Vertrags zwischen dir und der Versicherung. Hat es keine BE, können sie dich in Regress nehmen. Die Haftpflicht streckt das Geld praktisch nur vor.

Erlischt denn auch die BE, wenn die Felgen die gleichen Abmessungen haben? Ich meine es steht ja nur "Sonderrad" im Schein (ok die ET wird anders sein)

am 17. März 2005 um 12:23

Naja...die Felgen haben keine Gutachten, oder?

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