Bmw X5 Neuwagen vor Auslieferung durch Hagel beschädigt

Ich wollte am kommenden 12.7.2019 in der Bmw Welt meinen neuen x5 abholen. Der Termin war so vereinbart.
Vor 3 Tagen erhielt ich einen Anruf von meinem Autohaus und die teilten mir mit dass der Abholtermin abgesagt ist.
Grund: mein Neuer steht bei einer Spedition bei Regensburg und würde von einem Hagel beschädigt.
Da wurden ca 3000 Fahrzeuge beschädigt.
Weiter wurde mir gesagt dass die jetzt alle geschätzt und die Schäden instandgesetzt werden.
Muss ich jetzt diesen x5 trotzdem nehmen und hab dann ein Auto, das vom Hagel beschädigt wurde, oder kann ich da einen Neuen fordern.
Wer kann mir dazu was sagen?
Gespannt erwarte ich auf Ihre Nachricht.
VG G. E.

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Also wenn ich einen X5 bestelle,egal ob Bar oder Leasing, der höchstwahrscheinlich bei guter Ausstattung nicht weit unter 100 k kosten dürfte, vermutlich sogar drüber,nehme ich den jedenfalls nicht mit einem instand gesetzten Hagel Schaden ab. Wenn die Haube zu tauschen gewesen wäre,hätte man den Hagelschaden sicherlich nicht erwähnt, wenn das Dach gerichtet werden muss, hätte ich keine Bock mehr auf das Teil.

Gruß M

Es bleibt dabei, muss der Dellendoc dran, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Beschaffenheit }Neuwagen{ mit der Eigenschaft }unbeschädigt{ ist ja nicht mehr gegeben.

Werden Karrosserieteile gegen Werksneue Karrosserieteile getauscht, kann man daran wohl nix ändern. Man sollte nur eine Kaufpreisminderung wegen Verzug... naja ihr wisst schon.

P.S.: Man sollte sich aber dann von BMW schriftlich geben lassen, dass diese Teile werksseitig nachträglich getauscht wurden. Wenn nachher nach Anpassungsarbeiten einer neuen Haube die Grundierung an den Scharnieren zu sehen ist, weil die neue Haube geringfügig anders ausfällt, könnte das Probleme beim Wiederverkauf geben.

Den kann ich mir nicht verkneifen:

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 08. Jul 2019 um 13:55:41 Uhr:


Der Golf 6 Variant eines Kollegen war so ein "repariertes" Fahrzeug. Bei Übergabe hat man nix gesehen, der Ärger ging aber recht bald los. Klappernde Verkleidungen, ausfallende Elektronik und Rost nach knapp über 2 Jahren. Da wurde scheinbar massiv beim Ausbeulen gepfuscht. Er war froh, als die Mühle nach 3 Jahren Laufzeit wieder weg war.

Nee nee, das muss bei VW so sein. 😛 Das ist da "Stand der Technik".

Zitat:

@Gensslin schrieb am 7. Juli 2019 um 18:42:44 Uhr:


Grund: mein Neuer steht bei einer Spedition bei Regensburg und würde von einem Hagel beschädigt.
Da wurden ca 3000 Fahrzeuge beschädigt.

Eine Spedition hat Platz für 3.000 Pkw? Die alle bei Hagel beschädigt worden sind, also defaktisch ungeschützt ebenerdig geparkt stehen? Wieviel Fußballfelder benötigt man für eine derartige Anzahl von Pkw, wenn man die Zufahrtswege zum Parkieren mit einbezieht?

Solche Umschlagplätze sind gar nicht so unüblich. Ich selbst kenne einen in Düren, vermutlich ein ehemaliges Militärgelände.

An Seehäfen auch gern zu finden!

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Auch wenn die Haube ausgetauscht wird, ist sie nicht mehr Original lackiert und ein Gutachter würde das mit Sicherheit bemerken.

Ist eine echt blöde Situation, so etwas hat eigentlich nicht zu passieren.

Ich glaube, ich würde ebenfalls versuchen, vom Kauf zurück zu treten.

Es gibt bestimmt ein passendes Urteil dazu, ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen solchen Fall noch nicht gegeben hat. Ein versierter Jurist müsste das relativ schnell heraus bekommen.

mal nen Anwalt gefragt??

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 8. Juli 2019 um 20:42:29 Uhr:


mal nen Anwalt gefragt??

Streng genommen hat er das, als er hier die Frage stellte 😉

Nur dürfen die Anwälte hier nicht beratend tätig werden

dann soll er 50€ in die han d nehmen und nen echten Anwalt fragen

Hat der Te überhaupt schon in die mit dem Vertrag abgeschlossenen Neuwagenverkaufsbedingungen (Abs. IV) geschaut?

O.

Bei mir um die Ecke - stehen auch ein paar Tausend....

garnicht so weit weg von Regensburg.
Mach mal ein paar Fotos wenn ich dran denke - auch in Regensburg Hafen!
ettliche Autos - und nicht nur BMW!

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 8. Juli 2019 um 21:14:08 Uhr:


Hat der Te überhaupt schon in die mit dem Vertrag abgeschlossenen Neuwagenverkaufsbedingungen (Abs. IV) geschaut?

O.

dort steht:

Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entspre-chende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

Das hat aber doch nichts mit der Eingangsfrage des TE zu tun. Dem TE ist geraten rechtlichen Rat einzuholen. Ihm soll etwas geliefert werden, was er so nicht bestellt hat.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 8. Juli 2019 um 19:59:00 Uhr:



Zitat:

@Gensslin schrieb am 7. Juli 2019 um 18:42:44 Uhr:


Grund: mein Neuer steht bei einer Spedition bei Regensburg und würde von einem Hagel beschädigt.
Da wurden ca 3000 Fahrzeuge beschädigt.
Eine Spedition hat Platz für 3.000 Pkw? Die alle bei Hagel beschädigt worden sind, also defaktisch ungeschützt ebenerdig geparkt stehen? Wieviel Fußballfelder benötigt man für eine derartige Anzahl von Pkw, wenn man die Zufahrtswege zum Parkieren mit einbezieht?

Kannst ja hier mal zählen....

Zitat:

@pivili schrieb am 8. Juli 2019 Kannst ja [url=https://www.google.de/maps/@48.5915652,11.6278146,1083m/data=!3m1!1e3]hier mal zählen....

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Stimmt's?

Ich bin früher da mit dem Zug jede Woche vorbeigefahren und der Platz hat genügend Fußballfelder 😁
Zurück zum Thema kannst du genau rausfinden was alles gewechselt und repariert wurde?

Hallo,

zum Thema gehe ich mal mit diesem Link ins rennen.

Kommt also klar auf dem Umfang des Schadens an. Bei ein bisschen Nachlackieren/Aufpolieren...Minderung. Bei größeren Massnahmen - keine Neuwageneingenschaft mehr - Ersatzlieferung oder Rücktritt.

Bei den Summen würde ich dann doch einen Anwalt konsultieren, ausser der Händler schlägt sich auf Deine Seite, weil er den Schaden ja von Spediteur ersetzt bekommt.

bye

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