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Jahreswagen gekauft, nach Auslieferung Beulen und Kratzer

Themenstarteram 26. Januar 2014 um 9:17

Hallo,

ich habe vor 20 Tagen einen Jahreswagen in einem großen Autohaus Probe gefahren. Bei der Besichtigung (in der Dämmerung bzw. Dunkelheit) habe ich keine Mängel feststellen können.

5 Tage später unterschrieb ich den per E-Mail zugeschickten Kaufvertrag. Wir vereinbarten die Auslieferung eine Woche später.

Bei der Auslieferung stand der Wagen in einer eher schlecht beleuchteten Halle. Ich ging einmal um das Auto, fand aber keine Mängel. Ich fuhr mit Wagen nach Hause.

Gestern wollte ich dann meine Winterräder montieren. Hierbei fiel mir auf, wenn ich in die Hocke gegangen bin, eine relativ große Beule außen am Radlauf, Übergang zwischen Heckschürze und Kotflügel. Man sieht diese Beule nur, wenn man in die Hocke geht!

Zudem habe ich auf der Motorhaube relativ viele und starke Steinschläge feststellen können. Einen langen, 7 cm langen Kratzer, ebenfalls.

Den Verkäufer habe ich gestern schon kontaktiert. Ich habe ihm Bilder zugeschickt. Nächste Woche wollen wir klären wie es weiter geht.

Was für Möglichkeiten habe ich jetzt? Wird er auf die Sache pochen, gekauft wie gesehen? Habe einen Zeugen der beweisen kann, dass ich das Auto nirgendwo gegen gesetzt habe!

Eine Reparatur lehne ich im Bereich des Kotflügels ab, da Karosseriearbeiten aus einem Fahrzeug direkt ein Unfallwagen machen. Besteht ein Recht auf Wandlung?

Vielen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema
am 26. Januar 2014 um 10:47

du hast einen gebrauchten gegenstand gekauft, da sind "gebrauchsspuren" wohl nicht auszuschließen.

natürlich hat jeder seine eigene meinung was tolerierbar ist und was nicht. du hast schlicht und ergreifend gepennt. du hättest vor abschluß des kaufvertrags die mängel reklamieren müssen und die beseitung der mängel in den kaufvertrag aufnehmen lassen müssen.

jetzt kann das autohaus sagen ok, wir einigen uns auf irgend eine art und weise gütlich oder auf gut deutsch gesagt du kannst die mal ;-) rein rechtlich wirst du wenig chancen haben, du hast den wagen vor abschluß des kaufvertrags besichtigt und hattest bei abholung nochmals gelegenheit den wagen zu inspizieren.

ich werde regelmäßig als bekloppt erklärt wenn ich einen wagen besichtige und drunter krieche und mir die schweller und stoßstangenunterseite anschaue. aber bei beträgen von 25000 - 30000 euro aufwärts überlass ich nichts dem zufall und geb nichts auf bla bla von verkäufern...

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Die Beule, die Steinschläge und der Kratzer waren ja sicherlich schon vorher vorhanden.

Wurde das beim Verkaufsgespräch nicht angesprochen ?

Wobei ich mir das Auto welches ich kaufen möchte mindestens 1x vor dem Kauf bei Tageslicht ganz genau anschaue.

Zitat:

Original geschrieben von golf2000

Was für Möglichkeiten habe ich jetzt? Wird er auf die Sache pochen, gekauft wie gesehen?

Eine Reparatur lehne ich im Bereich des Kotflügels ab, da Karosseriearbeiten aus einem Fahrzeug direkt ein Unfallwagen machen. Besteht ein Recht auf Wandlung?

Gelegentlich hört man, der mit einer mangelhaften Sache belieferte Käufer müsse dem Verkäufer zwei- oder gar dreimal Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Das ist so falsch. Zwar bestimmt § 440 Satz 2 BGB, dass eine Nachbesserung im Regelfall „nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen“ gilt. Das heißt aber nicht, dass der Verkäufer (mindestens) zweimal nachbessern darf.

 

Nachbessern darf er nämlich überhaupt nur, wenn sich der Käufer für eine Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung entscheidet. Verlangt der Käufer dagegen als Nacherfüllung die Lieferung einer neuen (mangelfreien) Sache und darf der Verkäufer diese Art der Nacherfüllung nicht verweigern (vgl. § 439 III BGB), ist für Nachbesserungsversuche von Anfang an kein Raum.

Da es sich bei einem Jahreswagen sozusagen um ein Unikat handelt (da gebraucht), ist die Frage tatsächlich, ob eine Ersatzlieferung überhaupt möglich ist.

 

Themenstarteram 26. Januar 2014 um 10:44

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Die Beule, die Steinschläge und der Kratzer waren ja sicherlich schon vorher vorhanden.

Wurde das beim Verkaufsgespräch nicht angesprochen ?

Wobei ich mir das Auto welches ich kaufen möchte mindestens 1x vor dem Kauf bei Tageslicht ganz genau anschaue.

Nein, beim Verkaufsgespräch wurde von einem einwandfreien Fahrzeug gesprochen. Dies ist mein 3. Jahreswagen. Ich gehe bei einem 1 Jahr alten Fahrzeug nicht davon aus, dass derart große Macken vorhanden sind. Zudem besteht nicht immer die Möglichkeit, sich ein Auto bei Tageslicht haar genau anzuschauen.

Zitat:

Original geschrieben von Suiwababbial

Zitat:

Original geschrieben von golf2000

Was für Möglichkeiten habe ich jetzt? Wird er auf die Sache pochen, gekauft wie gesehen?

Eine Reparatur lehne ich im Bereich des Kotflügels ab, da Karosseriearbeiten aus einem Fahrzeug direkt ein Unfallwagen machen. Besteht ein Recht auf Wandlung?

Du hast lediglich das Recht auf Nachbesserung, die Du 2 mal dulden musst. Dann erst hast Anspruch auf Wandlung. Entscheidend aber ist auch, welche Vereinbarungen im Formular- resp. Individualvertrag getroffen wurden.

Nachbesserung? Also darf das Autohaus solange an meinem Kotflügel rumflicken, bis das wieder gut ist? Wird aus dem Auto anschließend direkt ein Unfallwagen?

Im Vertrag stehen die üblichen floskeln zum Thema Sachmangel & Haftung.

Wie gehe ich vor wenn der Verkäufer sagt: Pech gehabt!! Hätte mir den Wagen ja ne Stunde genau anschauen können!?

Zitat:

Original geschrieben von Suiwababbial

Gelegentlich hört man, der mit einer mangelhaften Sache belieferte Käufer müsse dem Verkäufer zwei- oder gar dreimal Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Das ist so falsch. Zwar bestimmt § 440 Satz 2 BGB, dass eine Nachbesserung im Regelfall „nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen“ gilt. Das heißt aber nicht, dass der Verkäufer (mindestens) zweimal nachbessern darf.

 

Nachbessern darf er nämlich überhaupt nur, wenn sich der Käufer für eine Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung entscheidet. Verlangt der Käufer dagegen als Nacherfüllung die Lieferung einer neuen (mangelfreien) Sache und darf der Verkäufer diese Art der Nacherfüllung nicht verweigern (vgl. § 439 III BGB), ist für Nachbesserungsversuche von Anfang an kein Raum.

Da es sich bei einem Jahreswagen sozusagen um ein Unikat handelt (da gebraucht), ist die Frage tatsächlich, ob eine Ersatzlieferung überhaupt möglich ist.

Er könnte mir doch einen gleichwertigen Wagen besorgen.

Foto-25-01-14-11-33-46
am 26. Januar 2014 um 10:47

du hast einen gebrauchten gegenstand gekauft, da sind "gebrauchsspuren" wohl nicht auszuschließen.

natürlich hat jeder seine eigene meinung was tolerierbar ist und was nicht. du hast schlicht und ergreifend gepennt. du hättest vor abschluß des kaufvertrags die mängel reklamieren müssen und die beseitung der mängel in den kaufvertrag aufnehmen lassen müssen.

jetzt kann das autohaus sagen ok, wir einigen uns auf irgend eine art und weise gütlich oder auf gut deutsch gesagt du kannst die mal ;-) rein rechtlich wirst du wenig chancen haben, du hast den wagen vor abschluß des kaufvertrags besichtigt und hattest bei abholung nochmals gelegenheit den wagen zu inspizieren.

ich werde regelmäßig als bekloppt erklärt wenn ich einen wagen besichtige und drunter krieche und mir die schweller und stoßstangenunterseite anschaue. aber bei beträgen von 25000 - 30000 euro aufwärts überlass ich nichts dem zufall und geb nichts auf bla bla von verkäufern...

Zitat:

Original geschrieben von golf2000

Hallo,

ich habe vor 20 Tagen einen Jahreswagen in einem großen Autohaus Probe gefahren. Bei der Besichtigung (in der Dämmerung bzw. Dunkelheit) habe ich keine Mängel feststellen können.

5 Tage später unterschrieb ich den per E-Mail zugeschickten Kaufvertrag. Wir vereinbarten die Auslieferung eine Woche später.

Bei der Auslieferung stand der Wagen in einer eher schlecht beleuchteten Halle. Ich ging einmal um das Auto, fand aber keine Mängel. Ich fuhr mit Wagen nach Hause.

Gestern wollte ich dann meine Winterräder montieren.

Du hast laut eigenen Angaben das Fahrzeug ohne Mängel übernommen und bist dann ungefähr eine Woche mit dem Fahrzeug herumgefahren. Wieviele Kilometer bist du gefahren, kann es nicht auch sein, dass möglicherweise jemand gegen deinen geparkten Wagen gefahren ist? Hier wird die Beweisführung nicht einfach sein, wenn nicht unmöglich.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von golf2000

Zudem besteht nicht immer die Möglichkeit, sich ein Auto bei Tageslicht haar genau anzuschauen.

Hauptsache, man unterschreibt den Kaufvertrag bei Tageslicht.

Wenn ich mir eine Sache nicht genau ansehen kann, es geht immerhin um viel Geld, mache ich mir noch keine Gedanken, ob ich kaufe oder nicht.

Meine Frau hätte ich ja auch nicht geheiratet, wenn ich sie nur im Dunkeln gesehen hätte:D

am 26. Januar 2014 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von Suiwababbial

Zitat:

Original geschrieben von golf2000

Was für Möglichkeiten habe ich jetzt? Wird er auf die Sache pochen, gekauft wie gesehen?

Eine Reparatur lehne ich im Bereich des Kotflügels ab, da Karosseriearbeiten aus einem Fahrzeug direkt ein Unfallwagen machen. Besteht ein Recht auf Wandlung?

Gelegentlich hört man, der mit einer mangelhaften Sache belieferte Käufer müsse dem Verkäufer zwei- oder gar dreimal Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Das ist so falsch. Zwar bestimmt § 440 Satz 2 BGB, dass eine Nachbesserung im Regelfall „nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen“ gilt. Das heißt aber nicht, dass der Verkäufer (mindestens) zweimal nachbessern darf.

 

Nachbessern darf er nämlich überhaupt nur, wenn sich der Käufer für eine Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung entscheidet. Verlangt der Käufer dagegen als Nacherfüllung die Lieferung einer neuen (mangelfreien) Sache und darf der Verkäufer diese Art der Nacherfüllung nicht verweigern (vgl. § 439 III BGB), ist für Nachbesserungsversuche von Anfang an kein Raum.

Da es sich bei einem Jahreswagen sozusagen um ein Unikat handelt (da gebraucht), ist die Frage tatsächlich, ob eine Ersatzlieferung überhaupt möglich ist.

Soweit ich weiß, geht man bei einem Gebrauchtwagen von einem Unikat aus, weswegen hier eine Ersatzlieferung ausscheidet und eben nur die Nachbesserung in Frage kommt.

Bin aber kein Rechtsanwalt.

Zudem stellt sich hier die Frage inwiefern der Käufer (schuldhaft) darauf verzichtet hat, das Auto gründlich zu inspizieren. Dies könnte bei einem (eventuellen) Rechtsstreit durchaus von Bedeutung sein.

Zitat:

Original geschrieben von golf2000

Bei der Besichtigung (in der Dämmerung bzw. Dunkelheit) habe ich keine Mängel feststellen können.

Bei der Auslieferung stand der Wagen in einer eher schlecht beleuchteten Halle. Ich ging einmal um das Auto, fand aber keine Mängel. Ich fuhr mit Wagen nach Hause.

Alles was du jetzt versuchst kann man in abgewandelter Form bereits hier im Forum nachlesen. Es gibt genug Berichte von Forenteilnehmern, die ihren "einandfreien" Wagen an eine Privatperson verkauft haben, und dieser anschließend Mängel, bis hin zum Totalschaden haben. Hierbei gehe ich mal davon aus, das du einen einwandfreien Wagen bekommen hast, wo nur minimale Gebrauchsspuren vorhanden sind.

Da das Licht in der Dämmerung wohl genau so gut/schlecht war, wie in der Halle werden die Schäden wohl schon immer da gewesen sein. Jetzt hast du leider bei beiden Besichtigungen keine Mängel festgestellt. Eine Chance hättest du nur gehabt, wenn du den Wagen vor die Türe gefahren hättest, um ihn zu kontrollieren. Der Händler ist aus der Nummer mit den Gebrauchtspuren raus. Du kannst es nur noch mit Kulanz probieren.

Zitat:

Original geschrieben von Suiwababbial

Du hast lediglich das Recht auf Nachbesserung, die Du 2 mal dulden musst. Dann erst hast Anspruch auf Wandlung. Entscheidend aber ist auch, welche Vereinbarungen im Formular- resp. Individualvertrag getroffen wurden.

Dieses Recht trifft hier nicht zu, da es sich nicht um ein neues Produkt geht, das mängelfei sein muss. Es stimmt zwar, das ein Defekt im Gewährleistungsfall bei einer Übergabe vorhanden sein muss. Aber hierbei geht es um keinen Defekt, sondern um Gebrauchsspuhren, die so gering sind, das sie nur auf dem zweiten Blick auffallen. Erschwerend ist nun mal die Tatsache, das der TE den Wagen zwei mal Begutachtet hat, und die Fehler bei der Übergabe so hingenommen hat. Eine Chance gibt es nur, wenn im Vertrag drin steht, das der Wagen so gut in Schuss ist, das er noch nicht mal Gebrauchsspuren hat. Dies findet man aber wohl nur in Vertragen von Oldtimern, die frisch restauriert wurden.

Themenstarteram 26. Januar 2014 um 11:37

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

Zitat:

Original geschrieben von golf2000

Hallo,

ich habe vor 20 Tagen einen Jahreswagen in einem großen Autohaus Probe gefahren. Bei der Besichtigung (in der Dämmerung bzw. Dunkelheit) habe ich keine Mängel feststellen können.

5 Tage später unterschrieb ich den per E-Mail zugeschickten Kaufvertrag. Wir vereinbarten die Auslieferung eine Woche später.

Bei der Auslieferung stand der Wagen in einer eher schlecht beleuchteten Halle. Ich ging einmal um das Auto, fand aber keine Mängel. Ich fuhr mit Wagen nach Hause.

Gestern wollte ich dann meine Winterräder montieren.

Du hast laut eigenen Angaben das Fahrzeug ohne Mängel übernommen und bist dann ungefähr eine Woche mit dem Fahrzeug herumgefahren. Wieviele Kilometer bist du gefahren, kann es nicht auch sein, dass möglicherweise jemand gegen deinen geparkten Wagen gefahren ist? Hier wird die Beweisführung nicht einfach sein, wenn nicht unmöglich.

N.T.

Nein, nein! Hatte mir den Wagen angeschaut, 5 Tage später den Vertrag unterschrieben und wiederum 7 Tage später das Auto abgeholt. Nachdem ich das Fahrzeug abgeholt hatte (Freitag später Nachmittag), schraubte ich gestern meine Winterreifen drauf und sah die Beule am Kotflügel! Ich habe den Wagen also nur zu mir nach Hause überführt!

Muss mich korrigieren. Nicht 20 Tage, sondern eher 14 Tage!

 

Der Verkäufer sprach gestern davon, dass alle Gebrauchtwagen von der DEKRA Geschätzt/Begutachtet werden. Vieleicht habe ich Glück, und die Macken stehen im Wertgutachten drin und die Jungs haben es nur übersehen!

Zitat:

Original geschrieben von golf2000

Muss mich korrigieren. Nicht 20 Tage, sondern eher 14 Tage!

Der Verkäufer sprach gestern davon, dass alle Gebrauchtwagen von der DEKRA Geschätzt/Begutachtet werden. Vieleicht habe ich Glück, und die Macken stehen im Wertgutachten drin und die Jungs haben es nur übersehen!

Selbst, wenn es nur wenige Stunden waren, wo du zurück zum Händler fährst. Du hast den Wagen mit den selben Gebrauchsspuren gesehen.

Es ist auch egal, ob im Dekra Bericht die "Schäden" auftauschen, oder nicht. Es geht hier um Gebrauchsspuren, und um keinen Defekt.

Themenstarteram 26. Januar 2014 um 11:56

Erstmal vielen Dank für die Hilfe.

Den Gang zum Anwalt kann ich mir also sparen, das lese ich hier zumindest heraus.

 

Ich versuche mit dem Verkäufer eine Einigung zu erzielen.

Zitat:

Original geschrieben von Sven210779

ich werde regelmäßig als bekloppt erklärt wenn ich einen wagen besichtige und drunter krieche und mir die schweller und stoßstangenunterseite anschaue. aber bei beträgen von 25000 - 30000 euro aufwärts überlass ich nichts dem zufall und geb nichts auf bla bla von verkäufern...

Das habe ich nicht einmal bei meinem damals neunjährigen Opel Astra für 4.300 Euro so gemacht. Mindestens die Kofferraummatte hoch und das Heckblech anschauen, Spalte, Schlossträger etc.

Sind Aufkleber usw. alle noch so wie aus dem Werk, gibt es irgendwo Nasen vom Lack etc.

Man sieht das eigentlich recht schnell... wenn man sich denn die Mühe macht.

In meinen Augen lohnt sich diese Mühe.

Mein Bekannter hatte einen Octavia neu abgeholt, auf der Überführungsfahrt (sozusagen) flog ihm vom Vordermann eine Europalette auf die Motorhaube und das Auto wurde fachmännisch repariert. Natürlich kann ein Einjähriger auch solche Macken haben.

Das gehört zum Leben.

Für das Geld lege ich mich unters Auto oder hole das auf die Bühne, und mit Licht. Ganz klar.

Sonst bleibt er halt stehen. Audis gibt es in Deinem Falle wie Sand am Meer.

cheerio

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