BMW X5 G05 50e 22 Zoll AHK Traglast

BMW X5 G05

Hallo

 

Mein X5 50e ist gerade in der Produktion und soll im Oktober ausgeliefert werden.

 

Jetzt bin ich hier im Forum schon die ganze Zeit an Infos sammeln.

 

Jetzt bin ich vor ein paar Tagen auf einen Beitrag gestoßen bei dem es um den 45e ging.

Bei diesem sind keine 22 Zoll bei Anhängerbetrieb erlaubt soweit ich das verstanden habe.

 

Ich habe mein Fahrzeug mit 22 Zoll und AHK bestellt.

 

 

Jetzt habe ich meinen Verkäufer sowei BMW Kundebetreuung befragt ob das beim 50e auch so ist?

Mein Händler versucht dies noch abzuklären und Kundenbetreuung hilft mir leider nicht weiter da ich zwar meine Fahrgestellnummer habe aber noch keine Zulassung ;-(

 

Ich habe von einem anderen 50e jetzt COC Papiere bekommen, da steht bei

 

Achse 2 1.875kg

und bei Anmerkungen zu Achse 2 +190kg

was dann insgesamt 2.065kg sind.

 

Ein Traglastgutachten zu den Orginalen 22 Zoll Felgen stellt BMW nicht mehr aus, aber die Reifen haben nur eine Traglast von 107 (975kg)

Also für beide Reifen auf der HA 1950kg

 

Diese sind dann nach meinem Verständnis nicht zugelassen für den Anhängerbetrieb.

 

Oder verstehe ich das was falsch? Ich denke das Problem müssen doch auch andere 45e/50e Fahrer haben.

17 Antworten

Die +190 kg sind sicherlich der 10 %ige Zuschlag auf den Tragfähigkeitsindex der Reifen bei Anhängerbetrieb. Da die maximal zulässige Geschwindigkeit bei Anhängern nur 80 km/h bzw. 100 km/h (z.B. Wohnwagen mit Antischlingerkupplung usw.) beträgt, erfolgt ein 10 %iger Zuschlag auf den Tragfähigkeitsindex bei Reifen ab Speedindex Q (160 km/h). In diesem Falle muss allerdings der Reifenfülkdruck um 0,2 bar erhöht werden.
Ich hoffe das ist des Rätsels Lösung für Dich und Du kannst Dich auf Deinen 50e freuen.
Ansonsten stimme ich @TommyLuk zu.
Grüße

Super Vielen Dank

Genau auf eine solche Antwort/Eklärung habe ich gehofft.

Habe jetzt mal expliziet nach diesem Aufschlag gegoogelt und sogar gefunden das es 15% sein dürfen ;-)

EU-Richtlinie 92/23 Anhang IV:

"3.7.3. Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden,

kann die maximale Tragfähigkeit des Reifens aufgrund der auf die

Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 %

überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens

100 km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2 bar

erhöht wird."

Wieder was dazugelernt. Mit anderen Worten, wenn der Hänger nicht ganz voll ist, gehen auch 130km/h^^.

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