BMW Vorvertrag X1
Hallo,
ich bin neu im Forum und würde gerne mal eure Hilfe in Anspruch nehmen. Und zwar suche ich ein neues Auto und bin dabei auf den BMW X1 18D/i gestoßen. Nach meiner Konfiguration komme ich bei dem Benziner auf 33.090€. Ich habe nachgedacht, mir das Auto über einen Vorvertrag bei BMW bestellen zu lassen über einen Mitarbeiter. Habe auch davon schon hier im Forum gelesen. Die Frage ist nun, wieviel spare ich dabei in etwa und was sollte ich beachten?
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Hallo,
habe es selbst so gemacht.
Auf der BMW Seite beim Vorvertragspool anmelden und Fahrzeugwunsch und gewünschte Ausstattung angeben.
Dann kommen Angebote von BMW Mitarbeitern. Ich habe den X1 mit 21,5% auf 6 Monate Laufzeit und ca. 4000 km Fahrleistung angeboten bekommen. Kann ihn im März abholen🙂
34 Antworten
Als Minderung für die Mehrlaufleistung würde ich den BMW-Bank eigenen Satz für Mehrkilometer in Leasingverträgen nehmen - die liegen bei ca. 5 Cent/km.
Bei 2000km wären das also 100€, vielleicht max. 150.
Die 2000km Differenz scheinen bei so wenig km natürlich erst mal viel, weil 1/4 mehr als vereinbart, aber es sind real doch ziemlich wenig, gerade mal 2 Tankfüllungen bei einem Diesel. Wenn der Mitarbeiter ansonsten ein netter Kerl ist und die Karre bestens, dann würde ich da keine große Nummer starten. So ist das nun mal mit gebrauchten.
Meinen e46 habe ich wg. Wartezeit auf den X1 mit 4500km mehr als vertragl. vereinbart zurück gegeben, wohl aber mit dem Händler zwischendurch drüber gesprochen, das hat die auch nicht die Bohne interessiert und der zugesagte Eintauschpreis wurde gehalten. Wenn man das Leben nicht zu deutsch sieht, dann wird alles einfacher :-) (natürlich unter der Vorraussetzung, daß das heilige Blech keine Dellen haat, da werd ich auch zu urdeutschen Spießer hihihihi)
Hallo,
habe inzwischen eine gütliche Lösung gefunden ....etwa 1,5% Nachlass vom Gesamtpreis....mein Fahrzeug werde ich dann in etwa 5 Wochen abholen.....wie seht Ihr das eigentlich, sollten bei der Übergabe Kratzer oder Dellen im Fahrzeug sein???
Danke für Eure Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 3504michaeld
.....wie seht Ihr das eigentlich, sollten bei der Übergabe Kratzer oder Dellen im Fahrzeug sein???
... natürlich nicht. Aber: bei einem Neuwagen könnte das - theoretisch - auch passieren. Nur: erst mal auf den Neuen freuen und vom realistischeren Fall ausgehen, dass alles Bestens läuft. Dass im Neuwagen/Mitarbeiterwagen Dellen sind, ist doch eher unwahrscheinlich.
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Klar freue ich mich auf den "Neuen" und es sollten keine Dellen drin sein, aber wie seht Ihr das mit Kratzern.....ich frage dewegen...weil mein Verkäufer nach der gütlichen Einigung betreffend der Mehrkilometer...geäussert hat, dass er dann bei dem evtl. ein oder anderen Kratzer bei Übernahme nicht mehr gross verhandlungsbereit sei.....schliesslich sei es kein Neuwagen.
Im Vertrag wurde mir von ihm eine professionelle Aufbereitung vor Übergabe zugesagt und das Fahrzeug soll "wie neu" übergeben werden!
Danke für EURE Erfahrungen bzw. Meinungen
Zitat:
Original geschrieben von 3504michaeld
ich frage dewegen...weil mein Verkäufer nach der gütlichen Einigung betreffend der Mehrkilometer...geäussert hat, dass er dann bei dem evtl. ein oder anderen Kratzer bei Übernahme nicht mehr gross verhandlungsbereit sei.....schliesslich sei es kein Neuwagen.Im Vertrag wurde mir von ihm eine professionelle Aufbereitung vor Übergabe zugesagt und
Das klingt nicht gut. Unabhängig davon, dass die km überzogen wurden, dürfen weder Kratzer noch Dellen erkennbar sein. Ein normaler JW wird in so einem Fall deutlich billiger vom Hof gehen. Normalerweise wird das auch im Vetrag festgelegt. Wenn er jetzt schon damit kommt, vermute ich, dass er Dir genau deswegen entgegengekommen ist, und schon Kratzer drin sind.
Schau nochmal in Deinen Vertrag, dann kannste entscheiden, wie Du argumentierst...
Wie viel Anzahlung hast Du geleistet?
Stefan
der "Gebrauchte" darf die für sein Alter üblichen Gebrauchsspuren haben.
Wird er vor Übergabe aufbereitet, ist davon meist nichts mehr zu sehen.
Ich habe 1.000.--€ Anzahlung geleistet...
...die Vereinbarung lautete unter anderem:
...Handwäsche oder in der AUTO Lappenwaschanlage
...vor Übergabe wird das Fahrzeug nochmal komplett aufbereitet und somit an mich "wie neu" übergeben
Zitat:
Original geschrieben von Fliegenfranz
der "Gebrauchte" darf die für sein Alter üblichen Gebrauchsspuren haben.
Wird er vor Übergabe aufbereitet, ist davon meist nichts mehr zu sehen.
Ja, wenn der Gebrauchte vor Dir steht und Du entscheiden kannst, wie viel Du für den Wagen bezahlen willst (mit evt. Gebrauchsspuren).
Mit einem Vorvertrag ist es anders, der Wagen muss kratzerfrei sein, so lange es nicht im Vertrag anders festgelegt wurde. Ein JW mit Kratzern gibt deutlich im Preis nach. Deswegen pflegen die WA Ihre Autos normalerweise sehr gut.
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von 3504michaeld
Ich habe 1.000.--€ Anzahlung geleistet......die Vereinbarung lautete unter anderem:
...Handwäsche oder in der AUTO Lappenwaschanlage
...vor Übergabe wird das Fahrzeug nochmal komplett aufbereitet und somit an mich "wie neu" übergeben
Also ich kenne mich mit der Problematik nicht aus, da noch nie ein Auto so gekauft. Aber MUSS denn der WA das Auto überhaupt selbst bewegen? Der kann doch ein halbes Jahr als Eigner in den Papieren stehen und dann wird eben umgeschrieben. Müßte doch auch vertraglich zu regeln sein? Das nur nebenbei. Nicht so wichtig, ich kaufe nur was ich sehe und/oder eben neu.
Danke....BMW Joker für DEINEN HInweis....
.....dass der BMW bei einem Vorvertrag kratzerfrei sein muss....wie würdest DU dann an meiner Stelle reagieren....
.....erst 2.000 km mehr als vereinbart....ohne mich vorab darüber zu informieren....anschl. gütliche Einigung mit einem vertretbaren Nachlass....und dann die Aussage: "bei Fahrzeugabholung bin ich aber nicht mehr bereit, bei einem Kratzer Ihnen preislich entgegenzukommen!"
.....wie gesagt....vereinbart wurde eine professionelle Aufbereitung des X 1 und Übergabe " wie neu"!!!
....müssten nicht alle Kratzer bei einer professionellen Aufbereitung beseitigt sein....und wenn nicht...kann man diese dann noch als "Kratzer" bezeichnen oder ist das dann schon mehr???
....ich fahre aus über 400 km Entfernung mit dem Zug nach München....überweise dem Verkäufer vorher zumindest einen Grossteil des Geldes und dann???!!! Ich habe mein aktuelles Auto auch schon verkauft und benötige dringend einen fahrbaren Untersatz
Zitat:
Original geschrieben von freetime
Also ich kenne mich mit der Problematik nicht aus, da noch nie ein Auto so gekauft. Aber MUSS denn der WA das Auto überhaupt selbst bewegen? Der kann doch ein halbes Jahr als Eigner in den Papieren stehen und dann wird eben umgeschrieben. Müßte doch auch vertraglich zu regeln sein? Das nur nebenbei. Nicht so wichtig, ich kaufe nur was ich sehe und/oder eben neu.Zitat:
Ich hab das vor 10 Jahren mit einem A3 so gemacht. Ein Freund von mir WA in NSU hat das Fahrzeug gekauft und war eingetragen - sogar bis ich den A3 2005 verkauft habe. Die einzige Prämisse damals war, dass er mindestens 9 Monate als Halter in den Papieren steht.
Wegen WV haben wir dann nicht umgeschrieben.
Ich bekomme im November meinen X1, auch von einem WA. Der hat extra eine Steinschlagschutzfolie anbringen lassen, wäscht das Auto von Hand und achtet sonst auch extrem auf den Pflegezustand. So ist das auch üblich (bei meinem alten 116i - ebenfalls vom WA - war das genauso).
In meinem Vertrag steht, dass der Wagen unfall- und beschädigungsfrei übergeben werden muss.
Wenn in deinem Fall eine professionelle Aufbereitung und eine Übergabe im Zustand "wie neu" vereinbart wurde, dürften nur geringste Gebrauchsspuren akzeptabel sein. Nicht auspolierbare Kratzer oder Dellen gehören da bei sinnvoller Vertragsauslegung nicht dazu.
Nimm auf jeden Fall eine Fotokamera mit, um etwaige Beschädigungen bei der Übergabe dokumentieren zu können (Datumsfunktion einschalten). Ein Zeuge wäre auch nicht schlecht. Wenn eine Nachverhandlung vor Ort nicht zum Erfolg führt, muss man eben den Rechtsweg beschreiten. Rückgabe des Autos dürfte bei ein paar Kratzern/Dellen ausgeschlossen sein (geringfügiger Mangel), möglich ist allerdings eine nachträgliche Minderung. Oft hilft es aber schon, vor Ort klar zumachen, dass man das so nicht akzeptieren und notfalls eine juristische Lösung suchen wird.
Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall einen Teil des Kaufpreises erst vor Ort bezahlen, und nicht im Voraus. Es ist fraglich, ob der WA den Deal wegen 150 oder 200 EUR (für Smart-Repair-Aufwendungen deinerseits) platzen lässt. Außerdem könnte man im Nichteinigungsfall noch die BMW JAWA von dem Vorgang in Kenntnis setzen.
Für mich hört sich die Sache nicht gut an, und das Verhalten des Verkäufers ist nicht akzeptabel. Es sollte selbstverständlich sein, dass eine vereinbarte Kilometerbegrenzung auch eingehalten wird. Schließlich ist der Kilometerstand ein wesentlicher Faktor für den Wert des Fahrzeugs. M. E. hätte der Verkäufer dir von sich aus eine angemessene Preisreduktion anbieten müssen. Erst recht inakzeptabel ist das Nachhaken auf die gütliche Einigung hin. Daher würde ich die entsprechenden Vorkehrungen treffen, dann kann man höchsten positiv überrascht werden.
Grüße,
Peter
Mal eine Frage:
Wie handhabt ihr das mit Eurem jetztigen Fahrzeug ? Verkauft ihr das dann bei Übergabe privat oder über / an den Freundlichen ?
Ist dann doch auch immer so ne Sache.
Ein Kollege von mir hat sich jetzt einen Passat CC als JW geleistet hat seinen A3 aber noch nicht vom Hof bekommen.
Danke Peter...Danke BMW Joker...
Eure Tipps haben mir sehr geholfen...
... ich habe inzwischen entschieden ... nicht den kompletten Preis zu überweisen, sondern mir von meiner Bank einen bestätigten Scheck über 90 bis 95% des Kaufpreises ausstellen zu lassen und den Rest in bar mitzunehmen...um für alle Fälle gerüstet zu sein....
...ausserdem werde ich den Verkäufer mit dem Sachverhalt im Vorfeld der Übergabe nochmal besprechen
.....die Übergabe ist in der zweiten Juliwoche....