BMW Finanzierung - Kündigung der RSV?
Tag zusammen,
habe mir heute vom 🙂 ein gutes Angebot bezüglich einer Finanzierung eingeholt.
Nun muss ich feststellen, dass für 48 Monate eine RSV in Höhe von 1.900€ abgeschlossen wurde.
Diese würde ich gerne kündigen, habe auch hier auf Motortalk mal gelesen, dass die Versicherung nicht an den Händler gebunden ist. Wisst ihr auf Erfahrung ob das so einfach möglich ist?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Hallo,
aktuell verlangt BMW für ausgewählte Gebrauchtwagen 2,99% eff.
Fragt vor Vertragsabschluß ob dieser Satz gilt ohne RSV.
Vermutlich ist dann der Zinssatz bei 3,99 % oder höher.
Die RSV kostet ca. 700,-- und gilt im Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit.
Nicht bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Berufsunfähigkeit etc.
Also sinnlose Versicherungsleistungen für eine Menge Geld.
Sollte der Zinssatz also ohne RSV höher sein, diese trotzdem mit abschließen.
Die RSV dann nach ca. 2 Wochen, in jedem Fall vor Ablauf der Widerrufsfrist bei der VERSICHERUNG (meist Allianz) kündigen.
Ihr bekommt den Betrag von der Versicherung erstattet und habt den günstigeren Zinsatz...
Bei mir war das eher Zufall, weil ich die RSV mit unterschrieb - "das muß so sein für den Kredit" lt. Verkäufer.
Daheim lese ich dann das Kleingedruckte im Kreditvertrag und in der RSV, der Kredit sei nicht an die RSV gebunden.
Ich habe das Geld ca. 3 Monate nach Vertragsabschluß zurück bekommen. Die großen Konzerne sind halt nicht besonders schnell.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'BMW Ratenschutzversicherung' überführt.]
324 Antworten
Zitat:
@Lattementa schrieb am 2. Juli 2020 um 08:42:46 Uhr:
Du kannst ganz entspannt abwarten. Da kommt noch eine Info mit Widerrufsbelehrung (ist gesetzlich vorgeschrieben). Da steht dann alles drin was du wissen musst.
@Lattementa Also vermutlich erst Fahrzeugübergabe, dann werden alle Unterlagen an die Bank gesendet und dann nach den langsamen Mühlen der Bürokratie bekomme ich alle Unterlagen der Bank und Versicherung zugesendet.
Vermutlich, basierend auf Deiner Aussage und Google Ergebnissen, startet dann auch erst Tag 1 des Widerrufsrecht und nicht aber der Unterschrift des "Kaufvertrages" im Autohaus ?
Die Widerrufsfrist startet erst nachdem du die Widerrufsbelehrung bekommen hast.
Zudem zeigen Erfahrungen hier aus dem Forum, dass es oft zu Scherereien mit dem Autohaus führt wenn man widerruft bevor man den Wagen bekommen hat.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 2. Juli 2020 um 08:54:34 Uhr:
Die Widerrufsfrist startet erst nachdem du die Widerrufsbelehrung bekommen hast.Zudem zeigen Erfahrungen hier aus dem Forum, dass es oft zu Scherereien mit dem Autohaus führt wenn man widerruft bevor man den Wagen bekommen hat.
Die ja gewiss von der Bank oder Versicherung kommt und nicht vom Autohaus bzw. nie direkt beim Kauf übergeben wird ?
Boah man liest so viel und teilweise unterschiedliche Aussagen, dass ist echt verwirrend.
Autohaus sollte diesbezüglich kein Problem sein, denn Kauf war letzten Samstag und Montag bekomme ich das Auto schon. Somit könnte ich Dienstag widerrufen und wäre ja in den 14 Tagen zu 100%. Ohne Infos / Adressen aber was doof.
Aber was könnte maximal passieren. Alles wird gecancelt und das Autohaus will das Auto aber trotzdem sicher verkaufen. Dann geht allerhöchsten der Zinssatz was hoch und trotzdem wird dies noch billiger sein. Alternativ schnell Kredit woanders beantragen und Bar bezahlen.
Ach, da hat man hier schon einiges gelesen. Manche Autohäuser behaupten dass der Zinssatz steige wenn man die Versicherung kündigen. Das stimmt natürlich nicht! Andere versuchen einen bestimmten Betrag in Rechnung zu stellen weil ihnen eine Provision entgeht. Das geht natürlich auch nicht! Einfach hart bleiben. Nach dem Widerruf entfällt die Versicherung, alles andere bleibt genau wie in den Verträgen vereinbart.
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Zitat:
@Lattementa schrieb am 2. Juli 2020 um 09:03:50 Uhr:
Ach, da hat man hier schon einiges gelesen. Manche Autohäuser behaupten dass der Zinssatz steige wenn man die Versicherung kündigen. Das stimmt natürlich nicht! Andere versuchen einen bestimmten Betrag in Rechnung zu stellen weil ihnen eine Provision entgeht. Das geht natürlich auch nicht! Einfach hart bleiben. Nach dem Widerruf entfällt die Versicherung, alles andere bleibt genau wie in den Verträgen vereinbart.
Wobei dies ja auch den Aussagen oder in dem Fall, der Aussage meiner Verkäuferin widersprechen würde, wenn man sich mal eingelesen und in Ruhe nachgedacht hat.
Zitat: "....Versicherung einfach nach 6 Monaten kündigen aber ich habe nie was gesagt..." !
Macht Sinn, denn erst nach 6 Monaten muss man Sie (das Autohaus) die Provision nicht zurückzahlen. :-)
Bei Kauf war aber auch die Verlobte dabei und somit 2 Zeugen bezüglich der Aussage. Gut als Gegenargument falls die groß Fass aufmachen nachträglich. Verlieren dann ja auch noch einen Werkstatt-Kunden, wo die meines Wissens mit das meiste Geld machen !
Hast Du hier selbst schon Erfahrungen gemacht oder liest Du gerne AGB ? ;-)
Kündigen und widerrufen sind zwei Paarschuhe. Natürlich will das Autohaus dass man nicht wieder ruft sondern kündigt, dann kriegen sie ihre Provision. Das bezahlt man aber teuer. Deshalb ist es natürlich besser zu widerrufen, auch wenn das Autohaus sauer wird. Man nutzt nur seine gesetzlichen Rechte aus. Da kann sich das Autohaus auf den Kopf stellen.
Der "die Bank hat den ganzen Vertrag widerrufen"-Trick wird offenbar immer probiert. Gibt vermutlich genug Kunden die dann doch einknicken und sich dazu überreden lassen den Vertrag anlaufen zu lassen und dann ordentlich zu kündigen statt direkt zu widerrufen. Sonst würde man die Taktik nicht deutschlandweit so fahren. Verträge genau lesen, hart bleiben, auf sein Recht bestehen.
Spannend ist auch wenn man mit Bank und Autohaus spricht und Infos von beiden Seiten bekommt. 😉
Aufpassen! Bei mir hat die GAP Versicherung eine Widerrufsfrist 14 Tage, die sofort mit der Vertragsbestätigung (bei Unterschrift beginnt). Hier wird man auch nicht _erneut_ von seinem Widerrufsrecht informiert.
Die RSV Versicherung hat eine Wiederrufsfrist von 30 Tagen, bei welcher man aber frühstens eine Woche nach Vertragsbestätigung noch mal informiert wird und erst dann die Widerrufsfrist beginnt.
Am besten genau nach lesen was in den Verträgen und Dokumenten steht!!
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 2. Juli 2020 um 10:04:30 Uhr:
Der "die Bank hat den ganzen Vertrag widerrufen"-Trick wird offenbar immer probiert. Gibt vermutlich genug Kunden die dann doch einknicken und sich dazu überreden lassen den Vertrag anlaufen zu lassen und dann ordentlich zu kündigen statt direkt zu widerrufen. Sonst würde man die Taktik nicht deutschlandweit so fahren. Verträge genau lesen, hart bleiben, auf sein Recht bestehen.Spannend ist auch wenn man mit Bank und Autohaus spricht und Infos von beiden Seiten bekommt. 😉
Ich lasse mich mal überraschen wie das Autohaus reagiert. Bleibe dann einfach hart und sollten Sie unerwartet weise doch im Recht sein, muss bzw hätte ich das dann doch gerne schriftlich von der Bank.
Zudem halt einen Service-Kunden weniger.....
In den wirren der schon vorhanden AGB steht ja klar "....steht dem Darlehensnehmer....an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden." !
Deutsch für mich, ich bin nicht mehr gebunden an den Darlehensvertrag den ich aber ja weiterlaufen lasse. Wäre dies für die Bank gültig, müsste Wortlaut ja Dahrlehensgeber oder halt Vertragspartner lauten.
Zitat:
@vburak schrieb am 2. Juli 2020 um 10:11:41 Uhr:
Aufpassen! Bei mir hat die GAP Versicherung eine Widerrufsfrist 14 Tage, die sofort mit der Vertragsbestätigung (bei Unterschrift beginnt). Hier wird man auch nicht _erneut_ von seinem Widerrufsrecht informiert.Die RSV Versicherung hat eine Wiederrufsfrist von 30 Tagen, bei welcher man aber frühstens eine Woche nach Vertragsbestätigung noch mal informiert wird und erst dann die Widerrufsfrist beginnt.
Am besten genau nach lesen was in den Verträgen und Dokumenten steht!!
Ist ja bei Dir schon was her, was ist denn eigentlich dabei raus gekommen oder bisher nix gehört und Ruhe ?
Zitat:
@Himschte schrieb am 2. Juli 2020 um 10:53:47 Uhr:
Ist ja bei Dir schon was her, was ist denn eigentlich dabei raus gekommen oder bisher nix gehört und Ruhe ?
Ich widerrufe heute die GAP Versicherung und in Kürze die RSV. Ich habe folgendes Schreiben erstellt, denke es passt so:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich Gebrauch von meinem Widerrufsrecht nach § 1 der Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Shortfall GAP (AVB) und widerrufe fristgerecht meine Vertragserklärung zur Shortfall GAP Versicherung, die ich am XXXX unter der Finanzierungsantragsnummer XXXXX unterschrieben und eine Versicherungsbestätigung erhalten habe.
Ich bitte um eine Bestätigung in Textform über den erfolgreichen Widerruf.Dieses Schreiben wurde Ihnen per E-Mail an bmw.bank@bmw.de und als Kopie per Fax an 089 3184-3930 zugesandt.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
@Himschte schrieb am 2. Juli 2020 um 10:50:57 Uhr:
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 2. Juli 2020 um 10:04:30 Uhr:
Der "die Bank hat den ganzen Vertrag widerrufen"-Trick wird offenbar immer probiert. Gibt vermutlich genug Kunden die dann doch einknicken und sich dazu überreden lassen den Vertrag anlaufen zu lassen und dann ordentlich zu kündigen statt direkt zu widerrufen. Sonst würde man die Taktik nicht deutschlandweit so fahren. Verträge genau lesen, hart bleiben, auf sein Recht bestehen.Spannend ist auch wenn man mit Bank und Autohaus spricht und Infos von beiden Seiten bekommt. 😉
Ich lasse mich mal überraschen wie das Autohaus reagiert. Bleibe dann einfach hart und sollten Sie unerwartet weise doch im Recht sein, muss bzw hätte ich das dann doch gerne schriftlich von der Bank.
Zudem halt einen Service-Kunden weniger.....
In den wirren der schon vorhanden AGB steht ja klar "....steht dem Darlehensnehmer....an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden." !
Deutsch für mich, ich bin nicht mehr gebunden an den Darlehensvertrag den ich aber ja weiterlaufen lasse. Wäre dies für die Bank gültig, müsste Wortlaut ja Dahrlehensgeber oder halt Vertragspartner lauten.
Es hilft, auch bei der Bank gut informiert anzurufen. Mein Autohaus hat mich auch glauben lassen, die Bank hätte angerufen und es wär gar kein Vertrag zustande gekommen. Hab dann bei der Bank angerufen und die haben nachgesehen und mir bestätigt, dass der Vertrag ganz normal in Bearbeitung ist. Die Rechtslage ist eindeutig. Ob hier das Autohaus den Endkunden verarscht, oder ob die Bank das Autohaus verarscht weiß ich leider auch nicht. Vermutlich verarschen beide zusammen den Endkunden.
Komischerweise wurde das mit dem Widerruf des ganzen Vertrags auch nur per Telefon mitgeteilt. Ich hab das Autohaus gebeten mir den Brief der Bank weiter zu leiten - da kam natürlich nichts weil es keinen gab.
Wäre auch Unsinn, denn der Vertrag besteht zwischen Nehmer und der Bank. Das Autohaus hat dazu eigentlich gar nichts weiter zu sagen, nachdem es als Vermittler tätig war um das Geschäft einzutüten. Danach muss man mMn alles selbst mit der Bank klären. Berichtigt mich gerne, wenn ich hier was falsch verstehe.
Gestern GAP widerrufen und heute Anruf vom Händler. Er sagt, die BMW Bank hat ihn angerufen/mitgeteilt, dass ich RSV und GAP widerrufen habe und er mit mir wohl einen neuen Antrag durch führen soll. Angeblich hätte ich die Versicherung "zu früh" widerrufen, das sollte erst passieren nach dem die erste Rate eingezogen wurde, damit das Darlehen bereits am Laufen. Ziemlicher Schwachsinn, weil der Vertrag für die Versicherungen am 19.06. gemacht wurden und seit diesem Tag gelten. D.h. heute Endet die Widerrufsfrist und mein Widerruf muss bis heute verschickt sein. Der Händler meint, widerrufen kann ich auch zum späteren Zeitpunkt und hätte da keine Nachteile.
Darauf hin, habe ich dann gesagt, ich rufe die BMW Bank an und berede das mit denen. Gesagt getan, der Sachbearbeiter hat mich kurz in die Warteschleife gesetzt und sich eingelesen. Danach meint er, da ich die GAP widerrufen habe, ist der Antrag wohl storniert und ich müsste entweder zum Autohaus gehen und einen neuen Antrag machen ohne RSV+GAP oder ich soll meinen Widerruf widerrufen. Darauf hin habe ich gefragt ob im System steht, dass das Darlehen storniert ist? Da meint er, nicht ganz, es steht "Zur Stornierung freigegeben".
Darauf hin wieder Händler angerufen. Ihm das erläutert. Er erzählt mir wieder das selbe und hat glaube ich nicht den Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung verstanden. Ich habe dann gesagt, lassen sie uns am Montag/nächste Woche noch mal darüber reden.
War nicht so sehr schockiert, weil ich über die Aktionen ja hier gelesen habe. Finde es aber sehr dreist von der BMW Bank, dass so was ausgeübt wird. Entweder verarscht die Bank auch den Händler oder beide wissen genau Bescheid, was die da machen und versuchen mit allen Mitteln so viel Geld heraus zu holen wie es geht.
Ich würde jetzt so verfahren, dass ich der Bank ne Mail, Fax oder Brief schreibe, in dem ich sage, dass ich auf das Darlehensvertrag so bestehe wie es vereinbart wurde, da die GAP keine Voraussetzung für das Darlehen war und ich bereits eine Vertragsbestätigung über das Darlehen bekommen habe. Falls eine Stornierung seitens der BMW Bank durchgeführt wurde, bitte ich dann um eine schriftliche Bestätigung darüber.
In meinen Augen, habe ich alles richtig gemacht. Oder sehe ich irgendetwas falsch?
Spannend zu hören, da ich Dienstag den Widerruf zur Santander verschicken werde.
Mal schauen was da kommt. Würde bzw. werde das auf jeden Fall schriftlich verlangen, egal ob Bank oder Autohaus. Telefonat ist ja immer Hören Sagen ohne Zeugen!
Sobald neue Informationen, bitte sofort mitteilen und viel Erfolg ;-)
Zitat:
@vburak schrieb am 3. Juli 2020 um 18:48:58 Uhr:
Gestern GAP widerrufen und heute Anruf vom Händler. Er sagt, die BMW Bank hat ihn angerufen/mitgeteilt, dass ich RSV und GAP widerrufen habe und er mit mir wohl einen neuen Antrag durch führen soll. Angeblich hätte ich die Versicherung "zu früh" widerrufen, das sollte erst passieren nach dem die erste Rate eingezogen wurde, damit das Darlehen bereits am Laufen. Ziemlicher Schwachsinn, weil der Vertrag für die Versicherungen am 19.06. gemacht wurden und seit diesem Tag gelten. D.h. heute Endet die Widerrufsfrist und mein Widerruf muss bis heute verschickt sein. Der Händler meint, widerrufen kann ich auch zum späteren Zeitpunkt und hätte da keine Nachteile.Darauf hin, habe ich dann gesagt, ich rufe die BMW Bank an und berede das mit denen. Gesagt getan, der Sachbearbeiter hat mich kurz in die Warteschleife gesetzt und sich eingelesen. Danach meint er, da ich die GAP widerrufen habe, ist der Antrag wohl storniert und ich müsste entweder zum Autohaus gehen und einen neuen Antrag machen ohne RSV+GAP oder ich soll meinen Widerruf widerrufen. Darauf hin habe ich gefragt ob im System steht, dass das Darlehen storniert ist? Da meint er, nicht ganz, es steht "Zur Stornierung freigegeben".
Darauf hin wieder Händler angerufen. Ihm das erläutert. Er erzählt mir wieder das selbe und hat glaube ich nicht den Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung verstanden. Ich habe dann gesagt, lassen sie uns am Montag/nächste Woche noch mal darüber reden.
War nicht so sehr schockiert, weil ich über die Aktionen ja hier gelesen habe. Finde es aber sehr dreist von der BMW Bank, dass so was ausgeübt wird. Entweder verarscht die Bank auch den Händler oder beide wissen genau Bescheid, was die da machen und versuchen mit allen Mitteln so viel Geld heraus zu holen wie es geht.
Ich würde jetzt so verfahren, dass ich der Bank ne Mail, Fax oder Brief schreibe, in dem ich sage, dass ich auf das Darlehensvertrag so bestehe wie es vereinbart wurde, da die GAP keine Voraussetzung für das Darlehen war und ich bereits eine Vertragsbestätigung über das Darlehen bekommen habe. Falls eine Stornierung seitens der BMW Bank durchgeführt wurde, bitte ich dann um eine schriftliche Bestätigung darüber.
In meinen Augen, habe ich alles richtig gemacht. Oder sehe ich irgendetwas falsch?
Genau so. Das gesamte Telefonieren hättest du dir sparen können. Die erzählen da eh nur Märchen. Einfach nicht auf ein Gespräch einlassen, direkt sagen „Kommunikation nur schriftlich“, gerne dazu „das geb ich dann meinem Anwalt.