Bmw E90 unfall - was ist der noch wert?
Hallo Leute,
mir ist wie man sieht einer hinten drauf gefahren. 🙁 Vorne hat er einen leichten rempler, da ich in den Gegenverkehr gestoßen wurde. Kann mir jemand sagen was der noch Wert ist? Was bekomm ich für den noch?
Hier mal ein paar Daten:
Baujahr 12/2005
Klimaautomatik
Xenon
M-fahrwerk
Schiebedach
100500km auf der Uhr
Beste Antwort im Thema
Und ggf. darauf achten, daß der Gutachter ein unabhängiger, vereidigter ist und nicht
ein gestellter von der gegnerischen Versicherung.
Bei Bedarf wie schon genannt nen Anwalt dazunehmen.
Hatte auch schon 2 solcher Unfälle. Zum Glück bereits länger her bereits.
Sehr ärgerlich der Kohle hinterherlaufen zu müssen.
21 Antworten
Hallo,
Du solltest Dir mal an die eigene Nase fassen und überlegen, wie Du mit den Beiträgen anderer User umgehst!
Gruß Rainer
Zitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Der Stalker mal wieder.Zitat:
Original geschrieben von Joebli
Wie heißt es so schön, Schuster bleib bei deinen Leisten.
Jaja 😁
Also ich kenne kaum jemanden, der durch das Einschalten eines Rechtsbeistandes Minus gemacht hat... 🙂
Da geht es oft um den vollständigen Ersatz der Abschleppkosten, der Einsatzkosten (z. Bsp. Feuerwehr), das sehr niedrig ausgelegte Gutachten der Versicherung, Schmerzensgeldforderungen, Leihwagenkosten usw usw usw... Klar, dass die gegnerische Versicherung nicht mehr zahlen will als unbedingt notwendig.
Hier mal die Aufstellung eines meiner Kunden aus dem Jahr 2012 (hab da vor Kurzem erst den Jahresabschluss gemacht): 🙂
Erstverrechnung der Versicherung:
Wiederbeschaffungswert Fahrzeug = 14800 Euro
Abschleppkostenpauschale = 100 Euro
Leihwagenkosten 12 Tage x 60 Euro = 720 Euro
Nachberechnung mit Rechtsanwalt:
Wiederbeschaffungswert Fahrzeug = 15600 Euro
Kosten des Sachverständigen = 875 Euro
Tatsächliche Abschleppkosten = 178 Euro
Übernahme Einsatzkosten = 150 Euro
Leihwagenkosten 18 Tage x 80 Euro = 1440 Euro
Schmerzensgeld = 850 Euro
Verdienstausfall 2 Tage pauschal = 200 Euro
Rechtsanwaltskosten = 2042,99 Euro
Ermittlung der Rechtsanwaltskosten
0,55 Beratungsgebühr = 333,30 Euro
1,30 Geschäftsgebühr = 787,80 Euro
./. 0,55 Beratungsgebühr = -333,30 Euro
1,50 Einigungsgebühr = 909,00 Euro
Auslagenpauschale = 20,00 Euro
19% Umsatzsteuer = 326,19 Euro
Summe Außergerichtliche Tätigkeiten = 2.042,99 Euro
Lässt man jetzt mal die Gutachterkosten und Rechtsanwaltsgebühren außer Acht, von denen bekommt der Geschädigte ja in der Regel nix, bleibt noch immer eine Mehrleistung in Höhe von 2798 Euro.
Bin jetzt auch keiner, der sofort zum Anwalt wackelt, bei Versicherungsfällen hat es aber durchaus manchmal Vorteile. Als mein Navi aus dem 5'er geklaut wurde, habe ich nach Einspruch gegen die Regulierung auch nochmal einige hundert Euro mehr rausgeholt. Hier bei meiner eigenen Versicherung und ohne Anwalt.
Nach einem Einbruchdiebstahl vor Jahren in meine Wohnung das gleiche Spielchen. 1500 Euro mehr, wobei ich hier mangels Entgegenkommen der Versicherung einen Rechtsanwalt hinzuziehen musste. Also es macht schon Sinn, weil die versicherer einfach hoffen, dass man es auf sich beruhen lässt...
Zitat:
Original geschrieben von Joebli
Bei meinem Unfall habe ich einen vom Abschleppdienst empfohlenen Unfallservice in Anspruch genommen, was soll ich dazu schreiben, ich war und bin begeistert.
Das kannst Du natürlich nur so abziehen, wenn Du 100% sicher bist, keine Schuld zu haben, sonst kann es teuer werden.
MfG
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Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Der Wiederbeschaffungswert dürfte wegen der etwas geringeren Laufleistung so zwischen 8.000 und 9.000 Euro liegen
8k?!😕
Wieviel sollte der
Wiederbeschaffungswertdann mit 150Tkm sein? 6000?
Oder hast du hierbei schon den Restwert, denn ich auch irgendwo um 3000-3500 sehe, schon abgezogen?
Zitat:
Original geschrieben von HelldriverNRW
8k?!😕
Wieviel sollte der Wiederbeschaffungswert dann mit 150Tkm sein? 6000?
Oder hast du hierbei schon den Restwert, denn ich auch irgendwo um 3000-3500 sehe, schon abgezogen?
Nöö..., aber das Netz ist voll von Rumpeln aus dem Jahr 2005 zu Preisen ab 8.000 Euro aufwärts. Konnte in deinem Profil allerdings nicht ersehen, um was für ein Fahrzeug es sich genau handelt. Für einen 330'er bekommst natürlich mehr als für einen 320'er gleichen Alters und gleicher Laufleistung. Ist's ein "d" liegen die Preise natürgemäß noch etwas höher.
Irgendwie war ich geistig beim 320i - warum auch immer. Kann also auch ein bissl mehr sein... 😁
Wiederbeschaffungswert für ein 320'er läge so bei 8.500 Euro und bei knapp 8.000 Euro mit 150.000 Km auf dem Wecker. Die Versicherer zahlen halt keine überteuerten Händlerpreise, sondern das was der Gutachter in den Gebrauchtwagenbörsen ermittelt. Da wird dann allerdings auch nicht die billigste Schlürfschüssel herangezogen, sondern meist der untere Durchschnitt... 🙂
Hmm, hatte irgendwo 'raus geschlossen, daß es sich um einen 325i handelt - woraus, weiß ich selbst nicht mehr 😁
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Die Versicherer zahlen halt keine überteuerten Händlerpreise, sondern das was der Gutachter in den Gebrauchtwagenbörsen ermittelt. Da wird dann allerdings auch nicht die billigste Schlürfschüssel herangezogen, sondern meist der untere Durchschnitt... 🙂
Das kommt natürlich immer auf den Gutachter an - viele forschen tatsächlich in Börsen, andere gehen vorrangig nach DAT oder Schwacke-Händler-VK - und da wird dann doch eher das obere (Vertragshändler-)Limit erreicht....ein 320i mit der Laufleistung (und den schönen Felgen 😁😁) für 8.000 ist aber eindeutig Kiesplatz, beim VT (WENN dort noch mal ein älterer auftaucht...) dürfte er eher um 11.000 liegen...
Wäre interessant vom TE zu erfahren, wieviel er nun gebracht hat....