BMW 530e: Akustischer Fußgängerschutz
Hallo zusammen,
der neue 530e enthält nun ja auch serienmäßig den akustischen Fußgängerschutz, den es bspw. gg. Aufpreis im i3 gibt.
Nun wollte ich fragen, ob es denn möglich ist, diesen auch beim 530e zu deaktivieren. Wenn ich richtig recherchiert habe, wird zumindest beim i3 tatsächlich nur eine WAV-File hinterlegt und per Code-Zuweisung abgespielt. Wird nun auf ein nicht vorhandenes File verwiesen, ist die Datei stumm.
Ich habe aber auch ein YouTube-Video gesehen, da kann man das einfach im iDrive ausschalten.
Wie verhält es sich beim 530e?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Dein Auto verliert die ABE wenn du das machst da der Ton ab nun gesetzlich vorgeschrieben ist.
Nur als Anmerkung.
62 Antworten
Zitat:
@dubdidu schrieb am 23. August 2019 um 13:02:37 Uhr:
Und ob man ein Problem bekommt weil es rauscodiert ist, wenn man einen Fußgänger Volley nimmt...
Naja, kann mir kaum vorstellen, dass eine Komfortfunktion rechtliche Relevanz hat. Ich kann auch nicht für einen Auffahrunfall „extra“ bestraft werden, weil der Abstandssensor Bzw. Bremsassistent deaktiviert war.
Erst, wenn das wirklich absolut Pflicht wäre. Und damit meine ich nicht nur Pflicht, es ab Werk zu verbauen.
Das ist schön, dass du es eine Komfortfunktion nennst (ich persönliche sehe da keinen Komfort drin), ich nenne es eine Verordnung der EU, die dies für neue Fahrzeuge ab dem 01.07.2019 verpflichtend vorsieht. Ab dem 01.07.2021 spätestens verpflichtend für alle E-Fahrzeuge. Zumal ich Deiner Logik bzgl eines Assistenten nicht folgen kann. Mach, was du denkst, aber vielleicht solltest Du Dir erstmal klar werden, was das bedeutet. Mir persönlich ist es piepegal was Du da vorhast/machst...
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Es geht hier nicht um eine Komfort- sondern Sicherheitsfunktion bei der im Schadensfall und fahrlässiger Deaktivierung mindestens bei deiner Versicherung „Gesprächsbedarf“ besteht😉
Wenn ich eine moralische Diskussion wollte, könnte ich genauso über Entfernung von Vmax diskutieren, wobei sich da die gleichen Kollegen dann wieder alles gut reden würden.
Bezüglich der rechtlichen Verpflichtung wurde hier schon herausgearbeitet, dass es nicht zutrifft. Und auch versicherungsrechtliche Konsequenzen bedürfen einer rechtlichen Begründung. Da kann die Versicherung gerne „Gesprächsbedarf“ anmelden.
Zuletzt habe ich hier einfach nur über das Feature diskutieren wollen und fragen wollen, wie der Aufwand zur Entfernung ist. Vielleicht könnte das Resultat der Diskussion ja auch sein, dass es zu einfach ist und BMW daran was ändern sollte?
Außerdem wurde hier ja auch schon diskutiert, dass der Ton zum Beispiel gar nicht so nervig ist. Ich werde es ja selbst auch bald testen und sehr sicher nicht rauscodieren, wenn es tatsächlich so ist. Habe trotzdem einfach mal vorab gefragt, wie hoch der Aufwand wäre. Das könnte auch nur alleine technisches Interesse sein?
Ich verstehe eure Punkte und der Sicherheitsaspekt ist super. Aber diese moralische Keule ist da etwas fragwürdig, wenn an anderer Ecke z.B. Blitzerwarner genutzt werden oder Dinge codiert werden, die so vielleicht gar nicht erlaubt sind.
Aber ist auch egal, will hier keinen Streit lostreten. Für mich ist die Sache sowieso erledigt und ich selbst brauche die Info nicht mehr. Aber falls jemand darüber noch reden möchte, ohne sich anhören zu müssen, dass er ein absoluter Unmensch ist...
Ich bin schon einmal beinahe von einem „unhörbaren“ E-Fahrzeug überfahren worden, vielleicht rührt daher meine „moralische Überreaktion“ 😉
In der EU Verordnung steht sowieso drin, dass es einen Schalter zum deaktivieren geben soll. Von daher finde ich raus codieren rechtlich unbedenklich.
Hier https://publications.europa.eu/.../language-de
Seite 45 Anhang VIII, b) Schalter
Was du da verlinkt hast ist die Fassung von 2014...die spätere Endfassung beinhaltet nicht mehr die Abschaltmöglichkeit sondern besagt ausdrücklich, dass die Funktion nicht mehr abgeschaltet werden darf/kann, weil diverse Verbände (u.a. Blindenverbände) interveniert haben. Wenn ich daran denke, suche ich die Stelle der entsprechenden Richtlinie heraus...wurde an anderer Stelle im Forum schon diskutiert.
Um mal was zur Eingangsfrage zu sagen:
Das kann man mit Sicherheit rauscodieren und wenn man weiß wo es ist, dann ist das auch schnell erledigt. Bei Bimmercode und Carly wird das wohl nicht als direkt einprogrammierte Funktion kommen, E-Sys ist schon empfehlenswert. Generell ist der 530e halt selten und die Nachfrage beim Abschalten wahrscheinlich gering. Wenn man also online nichts dazu findet, dann muss man sämtliche Steuergeräte durchforsten, was je nach Glück schon ein wenig Aufwand bedeutet.
Nach einem I-Stufen Update beim Freundlichen wäre das alles wieder weg, allerdings beim 2. Mal sehr schnell wieder herzustellen. Wie sich das bei den neuen OTA Updates verhält kann ich nicht sagen, ist noch zu neu das Thema.
PS: Die rechtliche Lage ist mir egal, danach wurde nicht gefragt und das muss auch jeder für sich selbst entscheiden.
Ich finde, der Fussgängerschutz schützt auch mich als Fahrer. Oder möchte hier jemand einen Fußgänger über den Haufen fahren, weil er mich nicht gehört hat? Das Erlebnis erspare ich mir besser.
Ich fahre auch öfters mal i3 ohne das Soundmodul und der ist aufgrund der noch leiseren weil schmalen Bereifung bis 30km/h nicht wahrnehmbar. Ich finde es durchaus gefährlich.
Danke für die Aufklärung. Also wird es eine übliche Codierung, wenn man es denn wollte.
Ich denke, hier wird keiner den Sinn des AFS abstreiten wollen.
Aber genauso soll das Vmax-Limit den allgemeinen Verkehr schützen und genauso sollen Blitzer die Autofahrer nur dann bestrafen, wenn sie das Tempolimit nicht einhalten.
Habe jetzt meinen G30 und das Geräusch ist total seltsam. Man klingt wie ein Flugzeug und gerade bei offenem Fenster hört man das schon extrem.
Schade, aber muss ich mich wohl dran gewöhnen.
@DrivePolo - hättest Du die Möglichkeit ein Video davon zu machen? Das wäre super toll!
Ich nehme später den Ton mal in meiner Garage auf (ohne Video, falls das okay ist). Da hört man das Geräusch ganz gut, da es ruhig ist und hallt.