Bluttest = Körperverletzung?
Hallo,
ein Kollege erzählte mir, dass er mit 2 Kumpels abends ein paar Bierchen trinken war und die 3 von seiner Frau dann abgeholt werden sollten.
Alle 3 waren total hacke nur seine Frau hatte natürlich nichts getrunken. Dann kamen die in ne Kontrolle wo eine Polizistin in der Ausbildung war und irgend ein Ausbilder oder so das beobachtete. Sie musste glaub ich ins Röhrchen pusten und es wurden 0.0 Promille festgestellt. Dann wollte die Polizistin seiner Frau nen Bluttest aufbrummen, wodrauf mein Kollege meinte, dass er sie dann wegen Körperverletzung anzeigen könne.
Dann war Polizistin da am rumdiskutieren, bis der Wachtmeister dazu kam und meinte zur Frau von meinem Kollegen sie solle die Männer heil nach hause bringen und hat sie fahren gelassen.
Ganz zu schweigen von dem Sinn oder Unsinn einer Anzeige wegen (vorsätzlicher) Körperverletzung in so einem Fall stellt sich mir die Frage in wie fern man damit durchkommt?
112 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Mal ne Frage: Was ist denn begründeter Verdacht? Wenn ich Schlangenlinien fahre ok, aber sonst?
Naja, wozu gibts denn den Atemalkoholtest? Zur "Vorsortierung" in "kann weiter fahren" und "Anfangsverdacht -> Bluttest".
Eine Blutentnahme ist IMMER eine Körperverletzung. (Wie z.B. auch jede Operation --- deshalb wird man ja vorher stets um Erlaubnis gefragt.)
@razor:
Hm, und wenn ich den verweiger, ist das wohl auch nen begründeter Verdacht, stimmt...
@ubc:
Und was hilft mir das? Also mal angenommen, ich werde mit %o angehalten und stimme der Blutentnahme NICHT zu?
Kann ich dann Gegenklagen? Gegen den Arzt oder die Polizei? 😕
@ 66 kW
Das hat doch schon jemand geschrieben:
Zitat:
Original geschrieben von Points Collect
Sofern sich kein ausreichender Anfangsverdacht begründen lässt, hätte eine Anzeige wegen Körperverletzung recht gute Erfolgsaussichten. Hier dürfte dieser Fall eindeutig gegeben sein, da schon der Atemalkoholtester 0 mg/l anzeigte. Eine Anzeige würde ich in der beschriebenen Situation auch durchziehen. Es kann ja nicht angehen, dass man willkürlich mit auf die Wache geschleppt und angezapft wird.
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Hier ist es denke ich gut beschrieben:
http://www.bads.de/Alkohol/blutprobenentnahme.htm
Die Blutprobe ist bei Anfangsverdacht rechtens und kann auch nicht verweigert werden. Besteht jedoch wie hier kein Anfangsverdacht kann man selbstverständlich Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, ob das eine Anzeige wg. Körperverletzung rechtfertigt lass ich mal dahingestellt.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
...ob das eine Anzeige wg. Körperverletzung rechtfertigt lass ich mal dahingestellt.
Das Recht zur Anzeigen-Erstattung hat der Bürger auf jeden Fall. Fraglich ist nur, ob dabei ein Ermittlungsverfahren in Gang kommt.
Jeder Blutentnahme - also auch die beim Arzt - stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit da und ist somit eine Körperverletzung.
Damit sollte klar sein, dass es mehr Kriterien geben muss.
Beim Arzt ist es einfach.
Da gibt man seine Zustimmung, sofern man nicht gerade bewußtlos ist und der Arzt die Entscheidung ohne den Patienten treffen muss.
Bei der Alkoholprobe ist es so ähnlich.
Kein Beamter darf eine Blutprobe anordnen sofern kein begründeter Verdacht besteht.
Besteht der, dann hat der betreffende Pech:
Er muss den Eingriff dulden.
Was auch im Sinne von uns allen ist:
Wer begegnet gerne besoffenen Fahrern?
Ich kann es nicht fassen, was wollte die? Bei 0 Promille zur Wache schleppen und Blutentnahme? Ich dachte alle profitieren von der Evolution ungefähr gleich, ich werde meine Ansicht revidieren. Von der Fahrlässigkeit Solche mit Waffen auszustatten, rede ich nicht mal, hoffentlich wie die nie was falsch verstehen und entsprechend reagieren, aber beim genannten Verhaltensbeispiel sehe ich schwarz.
Ihr redet die ganze Zeit von Körperverletzung, aber ich sehe auch Potential für Freiheitsberaubung, denn die unfreiwillige und unbegründete Fahrt zur Wache, Abbruch der eigentlichen Fahrt ... sind nichts anderes.
Das ist nichts anderes wie wenn ich dazu jemanden zwinge anzuhalten, auszusteigen, nehme ihn mit Zwang mit und steche ihn dann mit einer Nadel, sogar noch schlimmer, denn hier spiel der Staat seine Autorität und Gewalt über die nötigen Grenzen aus.
Auch das entlastende Moment der Irrtums spricht nicht für die Polizei, denn 0 Promille am Gerät bieten kein Interpretationsraum.
Ausserdem, haben wir da nicht eine Notwehrsituation? – rhetorische Frage.
Notwehr ist die Reaktion (Art nicht definiert, alles was erforderlich erlaubt) auf rechtswidrigen Angriff (liegt hier vor: Körperverletzung, Freiheitsberaubung)) und ist strafffrei.
Also spätestens in Karlsruhe wo sie die Grundgesetzkonformität etc. prüfen, müsste man locker durchkommen.
p.s. Wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde durchkommt dann auch eine Klage. Gegen Staatsanwälte die kein öffentliches Interesse sehen oder Geringfügigkeit annehmen gibt es Mittel.
Re: Bluttest = Körperverletzung?
Zitat:
Original geschrieben von xfx
Dann wollte die Polizistin seiner Frau nen Bluttest aufbrummen...
Hat sie diesen Entschluß denn in irgendeiner Weise begründet?
Nein, sie war ja in Ausbildung. Und was hat sie gelernt:
Für eine Blutprobe brauchts erst einen Anfangsverdacht 😁
Noch nie einer in seiner Ausbildung einen Fehler gemacht? 😉
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Nein, sie war ja in Ausbildung. Und was hat sie gelernt:
Für eine Blutprobe brauchts erst einen Anfangsverdacht...
Dieses Wissen sollte aber vor dem 1. Außeneinsatz vorhanden sein.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dieses Wissen sollte aber vor dem 1. Außeneinsatz vorhanden sein.
Amen.
Schon, aber theoretisches Wissen und in der Nervosität des 1. Einsatzes alles richtig machen aber noch zwei ganz verschiedene Dinge.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Nein, sie war ja in Ausbildung. Und was hat sie gelernt:
Für eine Blutprobe brauchts erst einen Anfangsverdacht 😁
Noch nie einer in seiner Ausbildung einen Fehler gemacht? 😉
Gruß Meik
Nö, alle hier im Sicherheitsforum sind absolut Fehlerfrei, nicht gewusst? 😁
Mist, hatt ich glatt vergessen 😁 😁 😁
Gruß Meik