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Blutabnahme Körperverletzung?

Themenstarteram 12. September 2005 um 23:34

Was ist eigentlich wenn ich bei einer Verkehrskontrolle pusten muss oder diesen Schweisstest machen muss und es kommt ein positives Ergebnis raus obwohl ich weder Alkohol noch irgendwelche anderen Drogen zu mir genommen habe. Die Polizisten mich dann zu einer Blutabnahme zwingen und diese dann negativ ausfällt. Ist das Körperverletzung? Irgendwie war da doch was...

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22 Antworten

Hi,

auf der nächsten Seite schon steht im forum folgender Thread:

Hier....

Dort wurde das Thema Alkomat ich will oder ich will nicht relativ ausschweifend behandelt - schau da erstmal rein.

Ganz andre Frage - wo soll hier die Körperverletzung sein? Die Polizei hat das Recht, entsprechende Tests durchzüführen oder durchführen zu lassen. Damit erübrigt sich eigentlich so eine Nachfrage.

Was habt ihr für brutale Polizisten? *lol*

(und hey, ich geh so oft es geht zu Dynamo - da hat man immer Polizeikontakt - bsierh auch immer positiv :))

Grüße

Schreddi

Dafür hatte München und ne Tanke kurz vor Regensburg Kontakt mit Dynamo (naja, Fans kann ma da ned sagen) Hooligans, und zwar sehr, sehr unangenahme...

Is aber total OT :)

Vorallem kann man nicht von Körperverletzung sprechen, wenn dir ein Artz das Blut abnimmt.

Hi,

@querys:

So isses. Zumal es ja tatsächlich ne Berechtigung für gibt.

@hirsetier:

So unannehmbar es ist, wenn sich auch nur einer danebenbenimmt, sowenig klar ist, was dort wirklich passiert ist (ganz nebenher stelle man sich mal die Dimension vor - das muss ne logistische Meisterleistung gewesen sein. Hab Augenzeugen gesprochen - Fazit u.a. auch: Die Presse recherchiert nur sehr sehr mangelhaft... Es gibt zuviele Ungereimtheiten - aber als Aufmacher isses ja ne tolle Sache. Und viele Menschen glauben es auch)

Grüße

Schreddi

Eine Blutentnahme stellt genauso wie jede Blutentnahme beim Arzt tatsächlich eine Körperverletzung dar.

Sie kann entweder durch Einwilligung erfolgen oder durch Anordnung aufgrund eines begründeten Verdachts.

Das Anlegen von Handschellen ist Freiheitsberaubung.

Aber auch die ist legal ;)

interessant währe nur mal was dabei heraus käme wenn sich das ganze als unnötig herausstellt und man hinterher dagegen klagt.

Neben den anordnenden Polizisten überprüft immerhin noch ein Arzt ob die Blutentnahme aus ärztlicher Sicht vertretbar ist.

In soweit ein weitgehend unproblematischer Fall.

100 Prozent gibt es natürlich nie.

das Problem ist nur WIE beurteilt der Polizist die "medizinische Vertretbarkeit" ?

Ist er als Nichtmediziner überhaupt in der Lage dazu?

Kann nicht auch ein Arzt Fehler machen?

Was passiert wenn Schäden entstehen?

Was passiert mit evtl. Verdienstausfall durch vertane Zeit bei einem unnötigen Test?

DAS sind die die Frage die ein Anwalt in so einem Fall stellen würde um daraus dann den einen oder anderen Strick zu drehen, oder?

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

das Problem ist nur WIE beurteilt der Polizist die "medizinische Vertretbarkeit" ?

Sowas beurteilt immer ein Artzt auf der Dienststelle, der für soetwas extra anreisen muss (oder schon da ist).

In Deutschland ginge das garnicht, das eine derartige Entscheidung ein "Hobby-Quaksalber" treffen dürfte.

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

das Problem ist nur WIE beurteilt der Polizist die "medizinische Vertretbarkeit" ?

Ist er als Nichtmediziner überhaupt in der Lage dazu?

Nein, aber oftmals nen begründeten Verdacht.

Desweiteren hat ja der "Verdächtige" vorher die Möglichkeit, per Atemalkohol das Gegenteil zu beweisen und sich zu entlasten. Das steht ihm zu.

Tut er dies nicht, wird er ja drauf hingewiesen, dass er dann evtl. damit rechnen muss --> und der nächste Schritt ist recxhtlich legitimiert.

Auch hier gilt: Wer nix zu befürchten hat, kann sich dem eigentlich auch reinen Gewissens stellen und die Folgeuntersuchung vermeiden.

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

Kann nicht auch ein Arzt Fehler machen?

Natürlich.

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

Was passiert wenn Schäden entstehen?

Dann ist der Arzt über das Kinikum oder seine eigene Haftpflicht versichert.

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

Was passiert mit evtl. Verdienstausfall durch vertane Zeit bei? (...)

Nix - wie gesagt, man hätte diesen Verdienstausfall vermeiden können indem man sich entlastet.

Mir ist jedenfalls kein derartiges Urteil bekannt, in dem dem Getesteten etwas zugesprochen wurde.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Mir ist jedenfalls kein derartiges Urteil bekannt, in dem dem Getesteten etwas zugesprochen wurde.

mir auch nicht, allerdings hab ich auch noch nie davon gehört das sowas überhaupt gemacht wurde.

i.d.R. ist sowas ja auch begründet (und ich bin ja auch FÜR diese Vorgehensweise).

Das sind halt alles die Fragen die bei dem Threadtitel aufkommen. Ein bischen Phantasie muss man halt haben, dann kommen einem da schon ein paar Konstellationen in den Sinn.

Zu Glück leben wir ja in Deutschland, in USA sähe das wieder ganz anders aus mit Entschädigungen ect.

Mir persönlich ist es eh wurscht da ich mich nur ohne Alkohol hinters Steuer setze und mir ruhig jeder Cop in diesem schönen Land seinen Alkomat unter die Nase halten kann wenn er will ;)

Beim Alkomaten ist die Sache ja ziemlich klar... da hab ich auch noch nie von Fällen gehört, wo Leute positiv getestet wurden, die eigentlich nüchtern waren.

Interessant wird die Sache ja erst bei diversen Drogen-Schnelltests. Da hab ich jetzt schon desöfteren gelesen, dass die angeblich mit ner ziemlich hohen Fehlerquote behaftet sind (also positives Testergebnis anzeigen, obwohl eigentlich nicht der Fall).

Bei mir ist zwar noch nie jemand auf die Idee gekommen, mir einen Drogentest anzubieten, aber im Fall des Falles....

Was ist mit meiner Zeit, die für Fahrt zur Wache, Blutentnahme etc. draufgeht?

Ich darf ja wahrscheinlich nicht autofahren, bevor das Laborergebnis mich entlastet... also was ist mit den Taxirechnungen, wer bringt mich zurück zu meinem Auto das evtl. irgendwo steht??

 

Denn wenn so ein Schnelltest positiv anschlägt, obwohl im Labor überhaupt nichts nachweisbar ist, dann seh ich schon ein "Verschulden" der Polizei, wenn wissentlich unzuverlässige Testverfahren verwendet werden...

Gruß

Lars

Zitat:

Original geschrieben von Asphaltpilot

Denn wenn so ein Schnelltest positiv anschlägt, obwohl im Labor überhaupt nichts nachweisbar ist, dann seh ich schon ein "Verschulden" der Polizei, wenn wissentlich unzuverlässige Testverfahren verwendet werden...

Die Schnelltests sind ja nur zur ersten Feststellung geeignet, danach gehts ja weiter mit Urintest und BE. Hatten wir letztens erst in nem Thread, da hab ich das mal ausführlich beschrieben.

Gruß Tecci <----*threadsuchengeht*

Der Schreddi hat ihn ja schon gepostet :) Aber hier nochmal schnell der Link ;)

Gruß Tecci

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