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Blitzer stand auf Privatgrundstück

Themenstarteram 27. Februar 2008 um 10:01

Hallo zusammen,

mir ist eben gerade folgendes passiert.

Heute früh bin ich etwas tief geflogen und geblitzt worden.

Zur Situation: Es handelt sich um eine sehr breite gut ausgebaute Straße mit sehr sehr wenig Verkehr. Also es ist eigentlich überhaupt keiner dort der gefährdet werden könnte. Die Straße ist innerorts, erlaubt sind 50Km/h. Der Blitzer stand ca. 300m vom Ortsausgangsschild entfernt.

Nun zur eigentlichen Frage: Es wurde aus dem Auto heraus geblitzt. Von den Platzverhältnissen wäre es ohne weiteres möglich gewesen, das Blitzerfahrzeug auf der Fahrbahn abzustellen. Dem war jedoch nicht so. Der stand auf der linken Fahrbahnseite in einem Privatweg.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob das zulässig ist, dass die von einem Privatgrundstück aus blitzen. Grundsätzlich ist es ja so, dass Behörden auf Privatgrundstücken keinerlei Befugnisse haben. Wäre ggf. eine Genehmigung des Grundstückeigentümers erforderlich? Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Sachverhalten?

Viele Dank für Eure Hinweise.

Beste Antwort im Thema

Auch ein Privatweg ist öffentlicher Verkehrsraum, wenn er nicht mit Kette, Schranke o.ä. abgetrennt ist.

Natürlich haben die Behörden auch auf Privatgrundstücken Befugnisse, oder glaubst du, dass du auf nem Privatgrundstück einen Mord begehen kannst?

Außerdem warst DU ja nicht auf einem Privatgrundstück, sondern bist auf einer öffentlichen Straße zu schnell gefahren.

Der Grundstückseigentümer hätte die Polizei auffordern können, sein Grundstück zu verlassen.

Aber wo ist jetzt das Problem? Du bist zu schnell gefahren, gibst du ja auch selbst zu.

Die Bestrafung ist also gerechtfertigt, oder nicht?

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Zitat:

Original geschrieben von Benz-Fan

Zitat:

Solange das Schild da steht, gilt auch das Tempolimit. Und zwar vom Schild bis zum Aufhebungsschild. Keine 50, 100 oder 150m davor/danach. Egal welches Bundesland. Das sind Verwaltungsvorschriften, in begründeten Fällen kann problemlos davon abgewichen werden und der Blitzer auch direkt am Schild stehen.

:D Wie lächerlich

Begründung für deine Äußerung? Ansonsten verweis ich auch mal auf den Nuhr...

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Die Situation, dass ein Blitzer ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers auf dessen Grundstück steht wird es NIE geben und gab es auch NIE.

ALso, was soll das sinnlose diskutieren hier?

Diskutieren könnt ihr in der Disco!!

 

;)

Wozu ist denn dann ein Forum da? zum tanzen etwa?

am 28. Februar 2008 um 23:35

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

schau mal hier rein dann

Bundesland wählen

Nicht vergessen zu bewerten

Danke, der Link ist echt hilfreich. Ich wusste gar nicht, dass die Bundesländer dabei unterscheiden, was die Entfernungen angeht.

am 29. Februar 2008 um 3:36

Das reine Betreten oder Verweilen auf einem Hof stellt kein Hausfriedensbruch dar!

Grundsätzlich ist strafbar (ohne jetzt hier die genauen Gesetzesdefinitionen zu bringen):

...Widerrechtlichem Eindringen in Wohnungen, Geschäftsräume, das befriedete Besitztum oder andere geschlossene Räume

oder das

...das widerrechtliche darin verweilen trotz Aufforderung (mündlich, schriftlich, Handlungsschlüssig) die Örtlichkeit zu verlassen.

Hierbei muss ich aber vorsätzlich handeln. Ich muss in Kenntnis handeln, gegen den Willen des Hausrechtsinhabers zu handeln, also in Variante 2 Kenntnis über dessen Aufforderung/Willen haben, dass ich das Grundstück zu verlassen habe. Die Unkenntnis z.B. der Aufforderung führt zum Tatbestandsirrtum gem. §16 StGB und somit zur Fahrlässigkeit. Diese wiederum ist hier nicht strafbar.

Mal von dem Vorsatz abgesehen, ist der Hof vor dem Haus, solange er komplett offen ist, kein befriedeter Besitztum. Befriedet heißt soviel wie "eingehegt", also in einem Schutzbereich einbezogen. Eine komplette Absperrung oder eine Einzäunung ist zwar nicht nötig, aber: Eine Befriedung setzt eine äußerlich erkennbare, nicht allein symbolische Eingrenzung des Bereiches voraus, die den Zugang unberechtigter von der (wenn gleich unter einfachen) Überwindung eines physischen Hindernisses abhängig macht.

Also Fazit: Reiner offener Hof, Parkplätze vor dem Haus, Hofeinfahrt, Vorplatz usw. sind in den meisten Fällen keine befriedete Besitztümer. Was anderes ists, wenn der Blitzer in meinen Garten klettert und sich hinter meinem Zaun versteckt. Aber selbst dann ist eine strenge Einzelfallprüfung angesagt. Das kann hier pauschal nicht gesagt werden.

Selbst wenn der generell überall unerwünschte Staubsaugervertreter durch das Gartentor auf mein Grundstück zur Haustür kommt, ist das noch kein Hausfriedensbruch. Ist ja logisch. Er hält sich vorerst nicht widerrechtlich auf meinem Grundstück auf, da er quasi ein Anliegen hat durch das Tor zur Tür zu gelangen um zu klingeln. Vordere ich ihn aber nun auf, das Grundstück zu verlassen, kanns zum Hausfreidensbruch werden, bei Nichteinhaltung.

am 29. Februar 2008 um 5:04

Zitat:

Original geschrieben von Autofreaks95

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

schau mal hier rein dann

Bundesland wählen

Nicht vergessen zu bewerten

Danke, der Link ist echt hilfreich. Ich wusste gar nicht, dass die Bundesländer dabei unterscheiden, was die Entfernungen angeht.

Ja, dem schließe ich mich mal an. Interessant sind auch die Angaben zur "Toleranz"... Insbesondere, wenn ich bedenke, daß das für mich heißt, daß ab etwa 8km/h zu viel in den beiden Bundesländern, in denen ich fahre, schluß ist mit "Toleranz"...; und eigentlich sofort hinter dem Schild geblitzt werden darf, dank massiver Ausnahmeregelungen...

Zitat:

 

Lasst uns doch einen Benz-Fan Fanclub eröffnen:rolleyes:

Ich bin dabei! ...und den Leitspruch hab ich auch schon (frei nach Brösel):

"Wir wandern durch`s Gemüse,

wir wandern durch die Saat,

hurra wir verblöden, für uns bezahlt der Staat!"

Gruss Diggi

Zitat:

Original geschrieben von phS@Corsa

 

EDIT:

aso ab circa 31 km/h zuviel gibbet glaub nen monat fahrverbot (innerorts)... kann mich aber auch täuschen wie gesagt ich frag ma bei meiner ma die kennt sich da aus...

Innerorts ab 31km/h außerorts ab 41 km/h

am 29. Februar 2008 um 9:22

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Die Situation, dass ein Blitzer ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers auf dessen Grundstück steht wird es NIE geben und gab es auch NIE.

ALso, was soll das sinnlose diskutieren hier?

Diskutieren könnt ihr in der Disco!!

;)

Wozu ist denn dann ein Forum da? zum tanzen etwa?

Mensch!

Deswegen doch der Smilie!!!

am 29. Februar 2008 um 9:26

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

 

Wozu ist denn dann ein Forum da? zum tanzen etwa?

Mensch!

Deswegen doch der Smilie!!!

Mensch! mir is in der letzten Zeit mein Humor flöten gegangen:cool:

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