Blitzer-Rechnung bekommen, nicht bezahlt und es kommt auch nichts.

Hallo liebe Freunde,
Ich bekam am 16.04.2015 ein Verwarnungsgeld (Strafe) von 25 €, wurde geblizt. ich habe es nicht bezahlt und es kam bis jezt keine Mahnung. Wisst ihr wie sowas abläuft?

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Du musst nicht mehr bezahlen. Die probieren das nur 1x.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juni 2015 um 17:05:54 Uhr:



Jetzt atme mal tief durch und denk noch einmal scharf darüber nach, bei welcher Institution Gerichtsvollzieher angestellt sind. Kleiner Tipp: Die Lösung steckt im Namen...

Es gibt auch Vollzugsbeamte der Finanzämter, die einem Gerichtsvollzieher sehr ähnlich sind. Aber die treiben nur Steuerschulden ein. Hier taucht im Zweifel der Gerichtsvollzieher des zuständigen Amtsgerichts auf.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 15. Juni 2015 um 18:30:07 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juni 2015 um 17:05:54 Uhr:



Jetzt atme mal tief durch und denk noch einmal scharf darüber nach, bei welcher Institution Gerichtsvollzieher angestellt sind. Kleiner Tipp: Die Lösung steckt im Namen...
Es gibt auch Vollzugsbeamte der Finanzämter, die einem Gerichtsvollzieher sehr ähnlich sind. Aber die treiben nur Steuerschulden ein. Hier taucht im Zweifel der Gerichtsvollzieher des zuständigen Amtsgerichts auf.

Eventuell kommen auch die Zeugen Jehowas vorbei, aber hier mal eine identische beschreibung von Leuten, die es wissen müssen:

http://www.rae-schons.de/.../

Zitat:

@MvM schrieb am 15. Juni 2015 um 17:08:51 Uhr:


Denk dran, das die Post gerade streikt. Offiziell kommen Briefe nur einen Tag später, nur erlebe ich immer wieder, das Briefe gar nicht mehr ankommen. Eventuell kommen sie noch irgendwann nach Streikende, oder sie wurden bereits von einem Postangestelten vernichtet.

Ich merke von dem Streik gar nichts. Hab wohl Glück 🙂

Meine "solchen" Briefe kamen nicht mit der deutschen Post, sondern mit Turbo Post (klingt in dem Zusammenhang lustig, ist aber kein Witz!).
Häng vielleicht vom Bundesland ab?

In der letzten Woche flatterte uns ein Brief in die Firma: adressiert an die Geschäftsleitung, ein Kollege hatte mit seinem Diesntwagen das rote Licht einer Lichtzeichenanlage mißachtet. Binnen einer Woche sollte nun der Anhörungsbogen von der Geschäftsführung zurückgesendet werden, um den Fahrer anzugeben.

Die Geschäftsführung ist im Urlaub, der betroffene Kollege rief also bei der ausstellenden Behörde an und fragte nach dem weiteren Gang. Zum einen zeigte sich, daß er das Ding auch selbst ausfüllen kann - die wollen ja nur wissen, wer der Fahrer war. Zum anderen sagte die freundliche Dame, daß da vor Ablauf von drei bis vier Wochen gar nichts weiter passiere. Man sei es gewohnt, daß solche Fristen verstreichen, schließlich habe man ja sowohl geschäftlich als auch privat noch andere Dinge zu erledigen als solche unangenehmen Schreiben zu beantworten.

Mit anderen Worten: Ich würde auch mal bei der Bußgeldstelle anrufen, denen die Sache erklären, daß man es verpennt hat und dann könnte es auch schon gut sein.

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Zitat:

@Himeno schrieb am 15. Juni 2015 um 16:58:51 Uhr:


irgendwie scheint keiner richtig zu lesen!
zahlt man das bussgeld nicht und weigert sich warum auch immer weiterhin schaltet die bussgeld stelle das finanzamt ein und treibt mit hilfe des finanzamts und deren gerichtsvollzieher das geld ein egal ob über kontopfändung, auto beschlagnahmen oder hausdurchsuchung.
das ganze nennt sich amtshilfe.

aber offentsichtlich haben hier einige keinen plan was machbar ist wenn man nichts bezahlt.so macht es zb auch die GEZ.
denkt ihr wirklich das die bussgeldstelle für immer mahnungen schickt? irgendwann hört das auf und geht in die nächste ebene und das ist der gerichtsvollzieher des finanzamtes.

aber nein ich erzähle ja nur müll und die 15 euro die dann 40 wurden musste ich ja auch nicht an den gerichtsvollzieher des finanzamtes hier in berlin zahlen.
aber nein alles erlogen!

Du glaubst das wirklich, oder?

Die Möglichkeit, die Finanzämter als Vollstreckungsbehörden einzusetzen beruht auf Paragraph (Hab das Zeichen auf dem Handy nicht) 249ff. der Abgabenordnung. Zumindest für bayerische Behörden (bzw. die Staatsoberkasse) ist das nach VV Nr. 41.3.2 Buchstabe a zu Art. 70 BayHO freigegeben.

Hallo!

Es muss halt nicht immer der Gerichtsvollzieher kommen. Etliche Behörden und auch Körperschaften des öffentlichen Rechts haben eigene Vollstreckungs- und Vollziehungsbeamten. Im Rahmen der Amtshilfe kann eine Behörde eine andere mit dem Einzug von Schulden beauftragen. Dieses ist aber von Land zu Land unterschiedlich, so dass in NRW als Beispiel für eine Sache der Zoll kommt, in Hessen das Finanzamt und in Sachsen meinetwegen der originäre Gerichtsvollzieher.

Die AOK, als Körperschaft des öffentlichen Rechts, darf ihre Schulden auch selber einziehen und beschäftigt dafür Vollstreckungs- und Vollziehungsbeamten. Schuldet Ihr denen also die Beiträge, dann pfändet dort kein Gerichtsvollzieher das Geld sondern ein "Mitarbeiter" der AOK.

Also reitet nicht immer auf den Gerichtsvollzieher rum, der kommt in den seltesten Fällen.

CU Oliver

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