Blitzer, ist das Anarchie?

Fahr ich vorgestern in die Stadt, steht da an einer schlecht einsehbaren Kreuzung ein Lieferwagen auf einer Bushalte (rot im Bild). Ich denk noch: kann der Depp nicht woanders seine Frühstückspause machen?
Nach zwei Stunden steht der immer noch da, ist das ein Blitzerauto (Skoda Roomster). Ich denk ich spinne. Sollen die Typen doch für Verkehrssicherheit sorgen, 70km/h ist da nicht ohne Grund. Gleichzeitig sorgen sie aber für erhebliche Gefährdung. Geh ich zu dem Typen hin und sag dem, ob er sich darüber im Klaren ist, dass das was er hier gerade macht widersinnig ist. Ja klar sagt der, er wüsste, dass er hier die Sicht behindert, aber er hätte eine Ausnahmegenehmigung und der Kreis hätte das eben so angeordnet. Da dachte ich mir: mal sehen was die Blauen dazu sagen.
Während ich auf die warte, konnte man sehen wie die aus der Seitenstraße kommenden mit langem Hals, heftig fluchend in die Hauptstraße einbiegen, ging also nicht nur mir so.
Die Blauen verfügen natürlich über übermenschliche Kräfte und sagen: das ist ok so und außerdem hätte der eine Ausnahmegenehgung vom Kreis.
Ich sage: das ist Anarchie, wenn sich jemand selbst eine Ausnahmegenehmigung von Gesetzen ausstellen darf. Leider hatte ich kein Foto gemacht und mir das Kennzeichen nicht gemerkt, sonst würde ich die Staatsanwaltschaft mal damit beschäftigt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI



Ich sage: das ist Anarchie, wenn sich jemand selbst eine Ausnahmegenehmigung von Gesetzen ausstellen darf. Leider hatte ich kein Foto gemacht und mir das Kennzeichen nicht gemerkt, sonst würde ich die Staatsanwaltschaft mal damit beschäftigt.

Irgendwie zu lange in der Sonne gewesen ? Die Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen ist gesetzlich geregelt. Demnächst regst du dich auch noch auf, daß ein Rettungswagen bei " Rot " in eine Kreuzung einfährt. Außerdem frage ich mich, wo da eine Sichtbehinderung stattgefunden haben soll.Was machst du denn, wenn da ein Bus steht ? Die UNO anrufen ? Ich würde mal aufpassen ,daß der Staatsanwalt sich nicht mit dir beschäftigt. Von wegen falscher Anschuldigung und so....

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Exact mit der von der beschriebenen Methode haben dann mehrere Anwohner (ein besonderer Dank gilt hier einem Frührentner mit genug Zeit und Motivation, sowie diversen geeigneten Fahrzeugen) mitthilfe von Wohnmobilen, Anhängern, Transportern, etc. der Abkassierei ein Ende gesetzt.
Wenn ich so einen ....lese,.........., wechsle ich lieber in ein anderes Thema !

Empfindlich?

Was stört Dich konkret? Die Aktion endete eigentlich für alle Beteiligten positiv. Die Kommune überwacht jetzt an und an die Geschwindigkeit ca.400m weiter in Richtung Ortsmitte, an einem Punkt wo es aufgrund von einer unübersichtlichen Einmündung für den landwirtschaftlichen Verkehr, einer Bushaltestelle sowie hoch frequentierten Tankstelle, tatsächlich sinnvoll ist; hier lasert übrigens auch manchmal die Polizei.

Somit ist der Verkehrssicherheit gedient und der reinen Abkassiererei ein Riegel vorgeschoben.

@MagirusDeutzUlm: Richtig, dass wäre auch der einzig gangbare Weg für unsere Büttel gewesen.

Allerdings wurde nach verwaltungsinterner Rücksprache darauf verzichtet. Nicht zuletzt, da wohl seitens der Polizei ebenfalls Einwände gegen diese Meßstelle vorgebracht wurden. (Stichwort Akzeptanz/Wahrnehmung der Öffentlichkeit von Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


meines gewissens nach spricht ja nix dagegen wen ich mich HINTER den blitzerwagen stelle und dem die sicht verdecke?! 😉

Erst mal spricht nichts dagegen, aber wenn dann doch "etwas", nämlich das Blitzerpersonal dagegen sprechen sollte, dann sollte man das auch beachten.

Einfach mal die Ableitung:
Geschwindigkeitsüberwachungen dienen der Gefahrenabwehr, Gefahrenabwehr ist Bestandteil der öffentlichen Ordnung.

Störung der öffentlichen Ordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §118 OWiG, wird aber oftmals über einzelne Verfahrensweisen aus dem Landespolizeigesetzen abgewickelt und kann von Platzverweis bis Behinderung einer Amtshandlung mit evtl. Ingewahrsamnahme und kostenpflichtiger Beseitigung der Behinderung gehen.

Konkret kann das Ende nicht so klar bestimmt werden, da es in derartigen Fällen bisher nur immer vor einem Amtsgericht geendet hat und deren Rechtsprechung eher uneinheitlich erfolgt. Da gab es auch schon deshalb mal eine Verurteilung wegen Nötigung mit 10 Tagessätzen, wohingegen ein anderes AG einer Nötigung wegen der fehlenden Gewalt eindeutig widersprochen hat.

Kommt auch immer sehr auf den Einzelfall an, wie man behindert hat und wie man sich dann aufgeführt hat, als die "Bitte" zur Entfernung erfolgt ist. Kommt auch darauf an, wer da arbeitet.

Ist es die Polizei selbst, ist der Weg zum Polizeirecht nicht sehr weit, handelt es sich um das Ordnungsamt, können die nicht in das Polizeigesetz rein greifen, aber die Polizei holen, die dann im Rahmen einer Amtshilfe das macht, wobei dem Ordnungsamt auch das Ordnungsrecht direkt zur Verfügung steht.

Ein grundsätzliches Parkverbot mit dem versehentlichen Erzeugen einer Sichtbehinderung besteht nicht, es kann aber angeordnet werden.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Nicht zuletzt, da wohl seitens der Polizei ebenfalls Einwände gegen diese Meßstelle vorgebracht wurden. (Stichwort Akzeptanz/Wahrnehmung der Öffentlichkeit von Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen)

Sind ja Zustände bei Euch...😁 Bei uns darf die Gemeinde nur nach Absprache mit der Unfallkommission messen.Bei der Verkehrüberwachung sind hier im übrigen die Befugnisse gleich, d.h. auch der Ornungsamtmensch darf scheuchen, woanders muß er scheuchen lassen. Das Problem wurde übrigens durch das aufstellen von Absperreinrichtungen gelöst. Erspart überflüssige Diskussionen.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Exact mit der von der beschriebenen Methode haben dann mehrere Anwohner (ein besonderer Dank gilt hier einem Frührentner mit genug Zeit und Motivation, sowie diversen geeigneten Fahrzeugen) mitthilfe von Wohnmobilen, Anhängern, Transportern, etc. der Abkassierei ein Ende gesetzt.

Jetzt schreibt er wieder "Strafzettel" für Falschparker... und zeigt auch die "Raser" wieder selbst an?! 😁

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Wenn es hier gerade um Blitzeraufstellung geht, hätte ich diesbezüglich auch eine Frage.
An einer Strasse hier im Ort verläuft rechts ein Parkstreifen, am Ende des Parkstreifens kommt so eine bepflanzte Fläche. Ganau dort auf dieser bepflanzten Fläche war der Blitzer aufgestellt und vor dem Blitzer ein Parkplatz frei. Der Bus vom Fototeam stand in der Strasse, die nach der Grünfläche rechts abbiegt.
Jetzt habe ich mir gedacht, wenn ich dort mein Auto abstelle können die nichtmehr blitzen weil mein parkendes Fzg. so vor dem Blitzer steht und somit meine Motorhaube die Sicht behindert.

Ist das erlaubt in diesem Fall den Parkplatz zu nutzen wenn dadurch die Verkehrsüberwachung nicht durchgeführt werden kann ?

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