Blitzer in Frankreich
Hallo.
Ich weiß das es eigentlich keine technikfrage oder so etwas in der Art ist aber ich weiß nicht wo ich sonst fragen kann.
Es geht darum das ich in Frankreich geblickt worden bin. Außerhalb geschlossener Ortschaften bin ich 59 kmh anstatt 50 kmh gefahren. Abzüglich der Toleranz sind das 4 kmh zu schnell. Heute ist der Brief gekommen. Ich muss jetzt 90 Euro für 4 kmh bezahlen. Ist das normal das das so hoch ist.
Bitte nur vernünftige antworten und keine klugscheisser oder moralaposteln.
Danke im voraus 🙂
13 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Zenius
Hallo.
Ich weiß das es eigentlich keine technikfrage oder so etwas in der Art ist aber ich weiß nicht wo ich sonst fragen kann.
Es geht darum das ich in Frankreich geblickt worden bin. Außerhalb geschlossener Ortschaften bin ich 59 kmh anstatt 50 kmh gefahren. Abzüglich der Toleranz sind das 4 kmh zu schnell. Heute ist der Brief gekommen. Ich muss jetzt 90 Euro für 4 kmh bezahlen. Ist das normal das das so hoch ist.
Bitte nur vernünftige antworten und keine klugscheisser oder moralaposteln.Danke im voraus 🙂
Geblitzt meinte ich 😉
http://www.eu-verbraucher.de/.../
http://www.frankreich-info.de/service/reiseinformationen/bussgelder
da steht alles. wird vielleicht passen, musst du durchlesen. halt auf die schnelle gegooglet^^
In Frankreich geblitzt zu werden, kann richtig teuer werden. Bereits ab 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit wird man mit 135 Euro zur Kasse gebeten. Bezahlt man nicht sofort, wird das Bußgeld sogar schrittweise höher. Richtig teuer wird es, wenn man noch schneller fährt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h fordern die französischen Behörden satte 1.500 Euro ein. Für Alkohol am Steuer muss man mindestens 135 Euro bezahlen.
kleiner textauszug
Zenius, abgesehen davon, dass dies der für Dich richtige Bereich ist:
http://www.motor-talk.de/forum/verkehr-sicherheit-b14.html
Und es hier bereits mehrere passende Themen gibt:
http://search.motortalk.net/?...
ist der Betrag "normal":
http://www.suedfrankreich-netz.de/.../...r-Strafen-Suedfrankreich.html
Etwas suchen mit minimalstem Aufwand wie der Vorschreiber oder ich es getan habe, würde Dir die Frage viel schneller beantworten.
Gruß Christof
Sowas ist Wegelagerei! War das zufällig auf diesem Wirrwarr zwischen Luxemburg und Metz? Das reinste Limithopping dort, dürfte in Deutschland nicht Bestand haben.
P.S.: ab 70 Euro wird europaweit eingezogen?
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Der Tarif ist leider normal. Und unbedingt pünktlich zahlen, ansonsten kommt nochmal richtig was drauf.
Viele Grüße aus dem Grenzgebiet :-)
Zitat:
P.S.: ab 70 Euro wird europaweit eingezogen?
Das ist ja das Problem, jede Strafe (fast jede 😉 ) ist über der 70 Euro Grenze...
der betrag ist normal für frankreich und ich glaube im vergleich zu manch anderem ländle um uns herum noch human.
zahls halt und gut.
Mal darauf achten, ob der Bescheid direkt von der Dienststelle in
Frankreich oder über das Bundesamt der Justiz in Deutschland
gekommen ist.
Bescheid über Dienststelle in Frankreich ist ungültig. (s. hier auch
Autobild von letzter, bzw. bis Mitte dieser Woche)
Hat eigentlich Frankreich eine Halterhaftung?
Ich werfe weiterhin diesen Müll einfach weg. Hast Du ein Einschreiben bekommen oder einen einfachen Brief?
peso
Zitat:
Original geschrieben von jagdhorni
Mal darauf achten, ob der Bescheid direkt von der Dienststelle in
Frankreich oder über das Bundesamt der Justiz in Deutschland
gekommen ist.
Bescheid über Dienststelle in Frankreich ist ungültig. (s. hier auch
Autobild von letzter, bzw. bis Mitte dieser Woche)
Kannst Du das mal hier einstellen? So einfach dürfte es nicht sein, was die Blödzeitung geschrieben hat.
Grundsätzlich kann jede ausländische Behörde Dich anscheixxen. Die Frage ist die Vollstreckbarkeit.
peso
Stimmt, hab ich auch in der Autobild gelesen.
Da sind auch die Strafen der einzelnen Länder übersichtlich aufgelistet.
Gruß
wenn du mal wieder in Frankreich bist und dich der Flic aus welchen Gründen auch immer rechts ranwinkt ist dem relativ egal ob der Bescheid vom Justizminister persönlich oder direkt von der Dienststelle in der letzten Ecke der Provence zugestellt wurde. Und ob du jetzt Halter oder nur Fahrer bist genauso, viel Spaß beim diskutieren...
Flo
PS: der Teufel ist ein Eischörnschen :-)
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Hat eigentlich Frankreich eine Halterhaftung?Ich werfe weiterhin diesen Müll einfach weg. Hast Du ein Einschreiben bekommen oder einen einfachen Brief?
peso
naja...sagen wir es mal so:
Frankreich hat mit deutschland nicht nur ein Rechtshilfeabkommen, sondern auch ein Vollstreckungsabkommen.
D.h., die Behörden liefern nicht nur die Halterdaten, sondern helfen auch beim Einziehen der Bußgelder.
In der Regel macht das dann die deutsche Polizei (was der Steuerzahler wieder übernimmt), oder es werden Inkassobüros eingeschaltet. Die haben dann speziell geschulte Mitarbeiter, die dann bei Dir klingeln, wenns sein muss, auch abends um 23 Uhr.
Wenn nichts hilft, kann der Gerichtsvollzieher bei Dir per Beschluss rein und Sachen pfänden.
Vorher aber wirst Du sehr viel Post bekommen, bei der der zahlungsbetrag auch immer höher wird.
Wenn eine Schwelle überschritten ist, kommt es zur Anzeige und die Staatsanwaltschaft meldet sich. Die setzt dann mit einem richtenlichen Beschluss in einer nicht öffentlichen Sitzung die Aktivierung des Gerichtsvollziehers durch.
Im Klartext: no Chance !
Ausser.......in der Schweiz.
Dort gibt es (noch) nicht das Vollstreckungsabkommen.
Aber die Verjährungsfrist liegt dafür etwa bei 5 Jahren.
Dort gibt es Nummerschilderkennungssoftware....und wenn die wollen ziehen die dich live aus dem Verkehr. Dann hilft nur noch: Propeller aktivieren und wegschweben......😁