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Blitzer direkt vor neuem Tempolimit

Themenstarteram 5. März 2018 um 19:22

Guten Abend Forenten,

 

ich stelle diese Frage rein aus Interesse.

Ich habe den Blitzer zum Glück noch gesehen.

 

Zur Situation.

 

Vor dem 50er Schild war eine 30er Zone.

Diese ist nur ca 100m lang gewesen(vor einemEinkaufszentrum)

 

In diesen 100m bremst kaum einer wirklich runter auf 30 ,und die ,die es machen,die beschleunigen dann schon wieder vor dem 50er Schild.

 

Ist dies von der Polizei so erlaubt?

 

Ich bin zwei mal heute in kurzer Zeit dran vorbei gefahren.

Wie ich es mitbekommen habe,hat einer die Polizei gerufen um die Sache“zu klären“

Dieser wurde wahrscheinlich geblitzt

Asset.JPG
Beste Antwort im Thema

Dreist sind wohl die, die zu schnell fahren und dann noch auf ihre Spezialregeln pochen. Immer wieder spaßig zu lesen. Sich um nichts scheren und dann "mimimi, das ist aber sooo unfair" rumheulen.

 

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Mischkolino schrieb am 6. März 2018 um 09:30:33 Uhr:

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 6. März 2018 um 09:11:46 Uhr:

[...] Er steht ja nicht nur im absoluten Halteverbot sondern auch noch halb auf dem schützenswerten Übergang mit abgesenktem Bordstein. [...]

Du übertreibst aber. Er ragt nur ein kleines Stück hinein, schätzungsweise nicht mal einen Meter. Und die Sicht der Fußgänger nach rechts ist unwichtig, da es eine Richtungsfahrbahn ist.

Ach, dann lass dir doch mal von einer den ruhenden Verkehr überwachenden Ordnungspersohn erklären wie du da stehen dürftest und wie gefährlich diese Parksituation ist.

Zitat:

das Halten oder Parken ist auf einem Fußgängerüberweg laut StVO sowie bis zu 5 Meter davor nicht erlaubt.

Damit ist der schon weit über eine Wagenlänge zu weit hinten.

Moorteufelchen

Die Fußgänger werden doch dann von den Radarstrahlen des Falschparkers beschützt. Das passt schon. ;)

am 7. März 2018 um 8:19

Ich sehe da keinen beschilderten Fußgängerüberweg. Die niedrigen Bordsteine sind auch davor und danach. Die Pflasterung zwischen Straße und Fußweg ist eher eine ehemalige Grunstückseinfahrt. Wer weis schon was auf dem Grundstück mal war. Für so blöd halte ich unsere Aufsicht eigentlich nicht und stellt sich auf einen Fußgängerüberweg.

Es gibt Rollstuhl- und Fahrradfahren die Möglichkeit zum queren und Fußgänger nehmen auch manchmal lieber befestigte Wege und wer weiß, was sich auf der anderen Straßenseite befindet? Die 30er Beschränkungen sind ja seit einiger Zeit an Krankenhäuseren und Schulen auf 300m Pflicht, von daher könnte man darauf schließen, jedoch nur eine Vermutung. Fakt ist, dass das Stecken-, wie auch das absolute Halteverbot ihren Grund haben werden.

C1'ler ... Dass da mit dem Schild vor der Nase im Haltverbot gestanden wird, das spricht ein bisschen gegen diese Ansicht. Nur ein bisschen ... :)

am 7. März 2018 um 8:39

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. März 2018 um 09:25:10 Uhr:

C1'ler ... Dass da mit dem Schild vor der Nase im Haltverbot gestanden wird, das spricht ein bisschen gegen diese Ansicht. Nur ein bisschen ... :)

Das Haltverbot hab ich doch nicht bestritten, ich sehe nur keinen beschilderten Fußgängerüberweg. Das man ab und zu einem Rolli.- oder Radfahrer durch die Pflasterung das überqueren der Str. an dieser Stelle erleichtern will mag ja sein.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 7. März 2018 um 09:39:32 Uhr:

 

Zitat Verkehrslexikon Hervorhebung durch mich:

Zur verkehrsregelnden Bedeutung der Bordsteinabsenkung führt das Verwaltungsgericht Aachen (Urteil vom 23.02.2007 - 6 K 78/07) aus:

"Im vorliegenden Fall beeinträchtigte das verbotswidrige Parken vor der Bordsteinabsenkung die verkehrsregelnde Funktion dieser Verkehrsfläche. Das Parkverbot vor Bordsteinabsenkungen soll sicherstellen, dass diese Verkehrsflächen insbesondere von Rollstuhlfahrern, aber auch von anderen Behinderten (namentlich von sonstigen Mobilitätskranken und Blinden) und von Personen mit Kinderwagen für ein erleichtertes und gefahrloses Auf- und Abfahren genutzt werden können,

vgl. die Amtl. Begründung zu § 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO, zit. bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 37. Aufl. 2003, § 12 Rdnr. 13/14; Huppertz, Parken vor Bordsteinabsenkungen, DAR 1997, 79.

 

Es besteht demnach ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Freihaltung dieser Verkehrsflächen. Dafür, dass der Bereich, in dem der Bordstein vorliegend abgesenkt ist, tatsächlich nicht oder inzwischen nicht mehr als "Querungsstelle" für Fußgänger und Rollstuhlfahrer dient, gibt es keine Anhaltspunkte. ... . Durch das Abstellen des Fahrzeuges der Klägerin wurde diese Verkehrsfläche nahezu vollständig blockiert und eine gefahrlose Benutzung der "Querungsstelle" somit verhindert. Diese Funktionsbeeinträchtigung der Verkehrsfläche rechtfertigte vorliegend daher ein sofortiges Entfernen des Fahrzeuges, ..."

Das Haltverbot hab ich doch nicht bestritten, ich sehe nur keinen beschilderten Fußgängerüberweg. Das man ab und zu einem Rolli.- oder Radfahrer durch die Pflasterung das überqueren der Str. an dieser Stelle erleichtern will mag ja sein.

 

Ich bestreite mal, daß das öffentliche Interesse Stadtsäckel so gewichtig ist wie das freihalten der Absenkung für besonders schützenswerte wie Rollstuhlfahrer und Kinderwägen.

Moorteufelchen

 

am 7. März 2018 um 12:30

Will man mir jetzt unterstellen das ich gegen Menschen mit Behinderung bin. Ich beziehe mich hier nur auf das Bild des TE . Ich sehe hier immer noch keinen beschilderten Fußgängerüberweg, die Bordsteine sind in diesem Bereich nicht extra abgesenkt, sondern generell niedrig. Eine große Behinderung zum überqueren der Straße sehe ich auf diesem Bild auch nicht. Wenn jeder abgesenkte Bereich von Bordsteinen ein Fußgängerüberweg wäre, viel Spass.

Und nun viel vergnügen beim weiter spekulieren.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 7. März 2018 um 09:19:07 Uhr:

Ich sehe da keinen beschilderten Fußgängerüberweg. [...]

Richtig gesehen! :) Da ist kein Zebrastreifen.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 7. März 2018 um 13:30:52 Uhr:

[...] Und nun viel vergnügen beim weiter spekulieren.

Damit nicht zu viel spekuliert wird, stelle ich mal einen Link zur Örtlichkeit (2008) ein ;)

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. März 2018 um 17:13:30 Uhr:

Zitat:

@cementario2 schrieb am 6. März 2018 um 15:44:27 Uhr:

 

 

 

Bzgl. der Nötigung geht es mir so wie Dir. Ich hasse es wenn mir einer zu dicht auf die Heckstoßstange fährt und mich "schieben"will. Ich hasse es aber auch, wenn jemand meint, die dritte Spur sinnlos blockieren zu müssen. Auch das ist eine Nötigung und für mich muss niemand zu Stelle sein.

Es gibt aber nicht nur Schwarz/Weiß sondern auch bunte Farben und die Grautöne. Wenn jemand in einer einspurigen 30ger Zone 30km/h bis zum letzten Millimeter fahren will, dann ist das sein gutes Recht und das soll auch so sein. Keine Frage!

Ist die z.B. Autobahn mehrspurig, dann bitte das Rechtsfahrgebot einhalten und nicht Schulmeister spielen!

Ist ja chic was Du mir da erzählst, hat aber nix, absolut gar nix mit mir zu tun.

Ich predige nicht Wasser und saufe dann Wein.

Ich bin immer bemüht niemandem auf den Sack zu gehen (siehe auch meine Signatur in roter Farbe), erwarte das allerdings im Gegenzug auch selber.

1. Wenn Du mit Argusaugen auf andere Verkehrsteilnehmer schielst um deren Fehler festzustellen, bist Du schon nicht mehr bei Dir sondern beim Gegenüber. Lass doch die Leute in Ruhe!

2. Wenn Du fein die Verkehrsregeln beachten möchtest, dann fahre auf die rechte Spur und schulmeistere nicht auf der Linken.

3. Ich hasse es auch, wenn mir einer auf der Stoßstange hängt, bin dann auch mit meiner roten Lampe nicht zimperlich, aber ich generalisiere und verallgemeinere nicht.

4. Wenn Du etwas sinnvolles bewirken möchtest, dann investiere Deine destruktiv genutzte Zeit, sehr konstruktiv und kümmere Dich um mißhandelte Kinder, auch wenn das arbeit ist und Deinen Geltungsdrang weniger befriedigt. Gesellschaftlich wertvoller ist das aber allemale.

Ach herrje, hier hockt der auch ... nächstes Thema.

Zitat:

@cementario2 schrieb am 12. März 2018 um 22:52:46 Uhr:

1. Wenn Du mit Argusaugen auf andere Verkehrsteilnehmer schielst um deren Fehler festzustellen, bist Du schon nicht mehr bei Dir sondern beim Gegenüber. Lass doch die Leute in Ruhe!

2. Wenn Du fein die Verkehrsregeln beachten möchtest, dann fahre auf die rechte Spur und schulmeistere nicht auf der Linken.

3. Ich hasse es auch, wenn mir einer auf der Stoßstange hängt, bin dann auch mit meiner roten Lampe nicht zimperlich, aber ich generalisiere und verallgemeinere nicht.

4. Wenn Du etwas sinnvolles bewirken möchtest, dann investiere Deine destruktiv genutzte Zeit, sehr konstruktiv und kümmere Dich um mißhandelte Kinder, auch wenn das arbeit ist und Deinen Geltungsdrang weniger befriedigt. Gesellschaftlich wertvoller ist das aber allemale.

Selten so ein Unsinn gelesen.

Um was geht es hier nun? Irgendwie sprießt hier etwas aus dem Nichts hervor.

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