Blitzer auf der Autobahn
Hallo,
ich befinde mich momentan in einer schwierigen Situation, und zwar:
Ich bin vor kurzem auf der Autobahn in Bayern unterwegs gewesen als es plötzlich aus einer Anzeigetafel auf beiden Spuren geblitzt hat.
Meine Frage ist jetzt ob die auch von hinten geblizt und damit mein Nummernschild haben.
War mit ca. 200 bei maximal 120 km/h unterwegs.
Würde mich freuen wenn ihr mir sagen könntet ob ich was zu erwarten habe, oder nochmal mit einem blauen Auge davongekommen bin.
MFG
Michi
43 Antworten
Niemand hatte behauptet, unser großer Bruder gäbe sich mal eben so zufrieden. Klar droht der mit dem Finger und so, Du Du Du, das darf man aber nicht! Und (wie man sieht) die meisten zahlen. Mein Credo lautet halt: Nicht einschüchtern lassen, keine Aussagen machen, professionelle Hilfe suchen (wenns um richtig Geld oder den Lappen geht)!
Klaro, wenns nur um ein paar Euronen geht, lieber klein beigeben. Aber 200 km/h statt 120? ÖPNV!
Vor Gericht: Fakten, Fakten, Fakten. Und diese bitte bewiesen!
Bis zum Beweis des Gegenteils:
In dubio pro reo.
Zitat:
Original geschrieben von mylow 4
@Cocu123
danke für die Blumen...
aber gut zu wissen, werde künftig wenn ich geblitzt werde sagen das ich nicht gefahren bin und der Staat verzichtet dann natürlich auf sein Geld dafür und sagt oh, sorry das wir Ihnen einen Strafzettel geschrieben haben Sie konnten ja nicht wissen wer mit ihrem Fahrzeug fährt....
Sorry, aber ich hatte nunmal die unangenehme Erfahrung das sich der Staat eben nicht so einfach damit zufrieden gibt, man hatte mir damals sogar ein Fahrtenbuch auferlegen wollen, damit dann künftig der Fahrer zu bestimmen ist.
Aber vieleicht habt Ihr da ja andere Erfahrungen gemacht
Gruß
Peter
Natürlich wird einem da als erstes ein Fahrtenbuch angedroht, aber bis so ein Fahrtenbuch auch durchgesetzt wird, muss "normalerweise" schon etwas mehr passieren!!!
Wenn man also erstmal den Unwissenden gibt, fährt man damit immer am besten, gerade, wenn es um unangenehmere Strafen geht!! 😉
was sagt man denn dann?
Man weiß nicht mehr wer gefahren ist? Klingt das nicht ein wenig komisch?
Oder sagen ein Familienangehöriger wäre gefahren (Namen nicht nennen?)
Mfg. Comerz
Genau, Familienangehöriger ist gefahren, da kannste die Aussage verweigern. Ich hab aber im Kopf das der Fahrzeughalter trotzdem die Geldstrafe auferlegt bekommt, nur Punkte und Fahrverbot können dann net weitergegeben werden.
Gruß MrMmmkay
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Zitat:
Original geschrieben von Comerz
was sagt man denn dann?
Man weiß nicht mehr wer gefahren ist? Klingt das nicht ein wenig komisch?
Oder sagen ein Familienangehöriger wäre gefahren (Namen nicht nennen?)Mfg. Comerz
doof ist halt wenn die nen frontfoto haben und du nicht ne sturmhaube unterm helm auf hattest😁
Es geht nicht darum wie was aussieht. Es geht darum, was der Kläger beweisen kann. Fakt. Punkt. Und das Foto, das mich zweifelsfrei bei 200km/h durch das Visier identifiziert, das will ich sehen!
Im fließenden Verkehr bezahlt man nichts. Beim ruhenden Verkehr Halterhaftung. Aber selbst die ist begrenzt. Wie gesagt, ich rede nicht über 20 Euronen, hier geht es um massiv Punkte, Fahrverbot oder Entzug und Geld.
Hallo,
mein Mopped hat es mal in der Schweiz an einer Ampel von 3 Seiten geblitzt.
Die Fotos haben uns (ich war der Fahrzeughalter) bis nach Deutschland verfolgt.
Es konnte jedoch der Fahrer nicht ermittlet werden, nicht an den Klamotten und auch nicht durch das getönte Visier.
Somit wurde das Verfahren eingestellt.
hi zusammen,
ich hätte da mal eine frage.
probefahrt mit einem motorrad. abstandsmessung auf der autobahn mittels videokamera am brückenpfeiler. wird ja bekannt sein. oder einfacher geschwindigkeitsblitzer. ich gehe mal davon aus, dass sie das kennzeichen nicht erfassen könnten, weil ja nur von vorne gefilmt/geblitzt wird. was würde in so einem fall passieren wenn das kennzeichen doch irgendwie erfasst worden ist. der fahrer ist wegen getöntem helm visier und sturmhaube nicht zu erkennen.
dann wird doch normalerweise der halter angeschrieben, oder ? wenn dann der fahrer nicht festgestellt werden kann, ende banana, oder ?
wenn der händler jedoch meint, jaja wir wissen schon wer da gefahren ist, aber der fahrer gegenüber der behörden die aussage verweigert und man den fahrer eben nicht identifieren kann.... was wäre dann ???
danke schon mal !
Also ich hatte das Vergnügen mit einem Blitzer (Ortseingang/Ampel mit Geschwindigkeitsmessung usw.) schon ein paar mal, das ist nie was gekommen (getöntes Visier), also ich würd mir da zunächst mal keinen Kopf machen!!
wenn das Nummernschild notiert wurde, bist du dran, weil die Händler und auch Vermeiter "Fahrtenbuch" führen, wer wann ein auto ausgeliehen hat, hast du z.b. das Leihgerät jemand anderen gegeben, bist du trotzdem dran, weil nur du das Testfahrzeug bewegen durftest, also bist auch du gefahren... Aber erstmal abwarten, Philosophieren ob was kommt ode rnicht bringt eh nix, wenns se dich haben, haben se dich, und wenn net, dann net...
Man bedenke bitte immer, das es im wesentlichen 3 wichtige Faktoren gibt, um irgendwie verfolgt werden zu können.
1. Blitzgerät (geeicht? richtig aufgestellt?) --> ist ja meistens der Fall
2. Kennzeichen? --> Bei Doppelblitzern vorhanden
3. Gesicht des Fahrers muss wiedererkennbar sein!
--> Das dürfte auf dem Bike schwer werden ;-)
Ich hatte das auch schon durch und Fakt ist, die Herren versuchen einen trotzdem erstmal dranzukriegen, aber da du ja nicht weißt, wer an dem Tag mit deinem Bike gefahren ist und dir das auch keiner mittel Foto nachweisen kann ist dort spätestens beim zweiten Wiederspruch Schluss. Wenn du nicht nachgibst, wird dir dadurch NIE etwas passieren, eben aus dem Grunde.
Drum wird ja beim Blitzerfoto im Auto extra noch dein Gesicht vergrößert ;-)
Ergo: Biker wirklich nur durch Blitzen und dann gleich anhalten oder Lasern und anhalten! Anders sind wir nunmal nicht zu erwischen :-)
Achso und spikehansley, bei dir das ähnliche Nachweisproblem. Wenn sich nur ein Polizist das Kennzeichen notiert hat, ist das absolut nichtssagend und hat auch keinen Bestand. Die Herren können sich auch vergucken, verschreiben oder was durcheinander hauen. Darum ist auch explizit festgehalten, dass ein Kennzeichen entweder bei stehendem Fahrzeug festgestellt werden muss oder bei einer Messung fotografiert werden muss. Alles andere ist null und nichtig. Sie versuchen es aber der Einspruch wirkt Wunder :-)
vielen dank für die mittlerweile klaren antworten. man bekommt ja immer viel infos. das mit dem wenn der polizist sich das händisch notiert nicht gilt, ist z.B. mal eine aussage auf die man bauen kann. natürlich nur, wenn einem so etwas mal passiert !
also ich sag dann mal vielen dank !