Blitzer auf der Autobahn
Hallo,
ich befinde mich momentan in einer schwierigen Situation, und zwar:
Ich bin vor kurzem auf der Autobahn in Bayern unterwegs gewesen als es plötzlich aus einer Anzeigetafel auf beiden Spuren geblitzt hat.
Meine Frage ist jetzt ob die auch von hinten geblizt und damit mein Nummernschild haben.
War mit ca. 200 bei maximal 120 km/h unterwegs.
Würde mich freuen wenn ihr mir sagen könntet ob ich was zu erwarten habe, oder nochmal mit einem blauen Auge davongekommen bin.
MFG
Michi
43 Antworten
Wuuuhahaha... rofl... kugel... 😁
Wo hast denn die zwei Fotos gemacht? Na egal, ist ja eh überall das gleiche Bild..... 😁
...andererseits auch wieder traurig, dass man uns so prima verarschen kann. 🙁 😠
Wir machen das ja alle geduldig mit und irgendwer muss die doch gewählt haben? (scheint ähnlich wie bei den Pornos ... keiner war´s aber die Kasperlbühne in Berlin ist voll besetzt...)
Der Comic ist ja richtich geil!!! Aber zum Thema: Falls... man Dich als Halter des Fahrzeuges anhand des Kennzeichens identifizieren könnte........... könnte es immer noch sein dass Du es entweder verliehen hattest, dich aber ums verrecken nicht erinnern kannst an wen..... oder falls doch, handelt es sich um einen Familienangehörigen und Du verweigerst die Aussage! Die Identität des Fahrers zum Tatzeitpunktzweifelsfrei festzustellen sollte mit Helm eher schwierig sein. Und nur der Fahrer ist dran, nicht der Halter.
Machst das aber öfter, darfste eine Weile Fahrtenbuch führen!
Und versuchs mal mit langsamer fahren.... ;-)
vor zwei Jahren oder so habe ich in der Tageszeitung ein Bericht gelesen wo ein Motorrad mit über 100 km/h zu schnell von vorne geblitzt worden ist. sein Problem war das sich das kennzeichen auf der Windschutzscheibe eines überholten Autos gespiegelt hat. das Foto war auch in der Zeitung abgebildet. man konnte es wirklich gut sehen
Wer 80 Km/h zu schnell unterwegs ist, der wird auch den kurzzeitigen Verlust seines Führerscheines verkraften.
Ist ja nicht grundlos, das so viele Biker aus dem Leben scheiden, nachdem sie das Tempolimit ignoriert haben.
Jedem seinen Spaß, aber bleibt länger am Leben.
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kriegt man den Führerschein überhaupt nochmal wieder wenn man mehr als 80 km/h zu schnell ist?
Mfg. Comerz
Jo, denn in Deutschland ist das wohl noch ein Kavaliersdelikt. Ein bißchen Fahrverbot, so 300 Euro Bearbeitungsgebühr, und schon kann es weitergehen. Nur wenn man in der Bewährungszeit nochmal auffällig wird, dann wird es ernster.
Also danke für eure Hinweiße ich glaub ich kann erstmal aufatmen, ich sag aber mal kurz bescheid wenn was kommt
Bußgeld: 375,00 Euro
Gebühren und Auslagen: ca. 24,00 Euro
Punkte: 4 Punkte
Fahrverbot: 3 Monate
Probezeitmaßnahmen: Keine
Mehr soll das net kosten.
Hy,
ich finde es wirklich schön das wieder Leute meinen wer
zu schnell ist soll auch die Strafe bekommen, aber um dieses
außer acht zu lassen die Polizei muß den Fahrer eindeutig identifizieren, d.h. beim Moped auch mit einem Nummernschildfoto nicht einfach möglich...
PS: Zu behaupten man weiß nicht wer gefahren ist kann auch beim ersten mal ein Fahrtenbuch zufolge haben aber eine Aussageverweigerung steht dem Beschuldigten ,in der Regel dem Halter zu und dann muß erst der Beweis angetreten werden das der Halter der Fahrer war !Bei Integralhelmen und wie oft bei Sonne noch mit Brille darunter ein Ding der Unmöglichkeit
Wer glaubt das die Geschwindigkeitsbegrenzungen immer der Verkehrsicherheit dienen sollte mal überlegen wie oft diese willkürlich auf manchen ABteilstücken auftauchen damit dort auch die Staatskasse gesponsort werden kann.
Gruss
Stefan
wenn neuerdings von hinten geblitzt wird sieht man doch sowieso zwar das Nummernschild, aber den Helm nur von hinten!
oder wird von hinten und vorne geblitzt? Weil wenn die Polizei den Fahrer wirklich eindeutig identifizieren muss, hat sie mit dem Helm-Foto von hinten schlechte Chancen..
Mfg. Comerz
So sieht es aus. Beweislast liegt beim Kläger (hier Ordnungsbehörde). Ohne eindeutige Identifikation des verantworlichen Fahreres (fließender Verkehr) keine Verurteilung. Wie auch? Da hilft den Sheriffs nur anhalten und Personalien des Fahrers aufnehmen. Sinn und Zweck von Einschränkungen jeglicher Art mal aussen vor.
Naja,
wenn du Geblitzt wirst und auf dem Foto wegen dem Helm der Fahrer nicht zu erkennen ist bzw. das Motorrad nur von Hinten auf dem Foto ist, hat der Halter des Fahrzeugs das Proplem der Polizei / Ordnungsbehörde nachzuweisen wer gefahren ist !!!
Ansonsten bekommt der Halter die Strafe aufgebrummt.
Gruß
Peter
@mylow, da bin ich GANZ anderer Ansicht! Auch aus eigener Erfahrung. In diesen Fällen gibt es keine Beweislastumkehr. Unschuldsvermutung zählt. Deine Aussage (war jemand anderes/Familienangehöriger ist gefahren-Aussageverweigerung) ist als Wahrheit zu betrachten. Das Gegenteil muss von den Behörden bewiesen wrden. Der Halter haftet in keinem Falle automatisch! Nicht einschüchtern lassen!
Zitat:
Original geschrieben von mylow 4
Naja,
wenn du Geblitzt wirst und auf dem Foto wegen dem Helm der Fahrer nicht zu erkennen ist bzw. das Motorrad nur von Hinten auf dem Foto ist, hat der Halter des Fahrzeugs das Proplem der Polizei / Ordnungsbehörde nachzuweisen wer gefahren ist !!!Ansonsten bekommt der Halter die Strafe aufgebrummt.
Gruß
Peter
Sorry, aber das ist ja nun mal vollkommener Quatsch!!!!
Hier in Deutschland kann nur der Fahrer zur Rechenschaft gezogen werden, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, hat er halt Glück gehabt!
Nichts für Ungut, aber wie sagte Herr Nuhr noch??? ... "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fre... halten!!" Sorry, ist nicht böse gemeint, aber Deine Antwort ist einfach mal voll daneben!! 😉
@Cocu123
danke für die Blumen...
aber gut zu wissen, werde künftig wenn ich geblitzt werde sagen das ich nicht gefahren bin und der Staat verzichtet dann natürlich auf sein Geld dafür und sagt oh, sorry das wir Ihnen einen Strafzettel geschrieben haben Sie konnten ja nicht wissen wer mit ihrem Fahrzeug fährt....
Sorry, aber ich hatte nunmal die unangenehme Erfahrung das sich der Staat eben nicht so einfach damit zufrieden gibt, man hatte mir damals sogar ein Fahrtenbuch auferlegen wollen, damit dann künftig der Fahrer zu bestimmen ist.
Aber vieleicht habt Ihr da ja andere Erfahrungen gemacht
Gruß
Peter