Blitzen war gestern - neu ist die sektionale Kontrolle

Gerade in den Medien mitbekommen. Demnächst sollen Fahrzeuge in D über die Mautstellen kontrolliert werden.

Heisst, die Fahrzeuge werden über mittlere bis grosse Distanzen erfasst und gemessen. Find ich schon ne clevere Sache der Verkehrsplaner.

Logisch, wenn Abschnitte, auf denen abwechselnd 100 und 120 km/h gelten letztendlich in der Erfassung und Berechnung 150 km/h ergeben ist man fällig. Bin mir jetzt auch nicht so sicher, aber ich glaube, dass gilt nur für von vorn erfasste Fahrzeuge.

Bei der heutigen Technik ist alles möglich - werde mich jetzt, wie auch bei der Pkw-Benutzung wohl auf gesittete Fahrweise auf der AB psychisch vorbereiten. Was aber nicht heissen soll, dass ich mit dem Bike sehr übertrieben hätte. 😁

Beste Antwort im Thema

Ja nee, wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten? Ist klar .....

Bei dir dürfte man bestimmt auch öffentliche Kameras in der Wohnung
aufhängen, und deinen Aufenthaltsort per Halsband zu jeder Zeit aus dem Internet abrufbar machen, du hast doch nichts zu verbergen, oder?

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Servus,

@ jenhls:
Zitat:
..... Bin ich ein besonders schwerer Straftäter, weil ich 130 statt 120 fahre?........

Nein bist du nicht, aber der Kinderschänder der gerade hinter
dir fährt und ebenfalls "Überwacht" wird.

Warum um himmelswillen sind alle so scharf darauf, daß unsere
Polizei immer noch wie zu Zeiten von Sherlock Holmes ermitteln
muß !!

Gruß susireiter

Zitat:

Original geschrieben von susireiter


Servus,

@ jenhls:
Zitat:
..... Bin ich ein besonders schwerer Straftäter, weil ich 130 statt 120 fahre?........

Nein bist du nicht, aber der Kinderschänder der gerade hinter
dir fährt und ebenfalls "Überwacht" wird.

Warum um himmelswillen sind alle so scharf darauf, daß unsere
Polizei immer noch wie zu Zeiten von Sherlock Holmes ermitteln
muß !!

Gruß susireiter

Ganz einfach - weil Mißbrauch nicht nur nicht auszuschließen sondern eher zu erwarten ist. Datensammlungen - insbesondere die Verknüpfungen von mehereren unabhängigen - sind heutzutage scharfe Waffen. Das fängt bei Lidl und der DB-AG an uns hört beim Staat noch lange nicht auf.

@susi-reiter
es hat ja niemand was dagegen, dass Straftaten elektronisch verfolgt werden, aber es geht um eine umfassende Datensammlung mit den Folgen des Missbrauchs. Und ob die schöne Anlage weiss, DASS ein Krimineller in dem Auto sitzt? Bestimmt nicht.

@ twindance:
Anlagen werden immer noch von Menschen bedient und die sagen der "Anlage" wer gesucht wird und wer nicht.

Wenn Daten Elektronisch verfolgt und verarbeitet werden, dann müssen sie erstmal gesammelt werden !!

Ich habe nie behauptet, daß Mißbrauch völlig ausgeschlossen ist,
aber wie ich bereits sagte, man muß der Polizei die Möglichkeit geben,
Straftäter auf modernstem Wege erfolgreich zu bekämpfen.
Ich bin auch nicht das frömmste Lamm, aber jeder sollte, wenn er das
Gesetz übertritt dafür auch gerade stehen.

Gruß, susireiter

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@ susireiter,
das ist ja der Knackpunkt bei der Sache. Wenn ich keine unbescholtenen Bürger verfolgen will, was soll ich dann mit einer Datensammlung von solchen Leuten?
Außer Frage steht, daß diejenigen im Regelfall belangt werden sollten, die sich nicht ans Gesetz halten. Das läßt sich aber mit den bis jetzt bestehenden Möglichkeiten realisieren. Gruß.

Sherlock Holmes fing seine Gauner auch mit den bis dahin
bestehenden Möglichkeiten !!!

Ist das heute noch möglich ??

Ich glaube nicht.(Zumindest nicht effektiv)

susireiter

Das ist wie mit dem feinen Sand (= Gauner,Mörder ect.)

In freier Natur sehr schwer aufzutreiben, da muß man
halt sieben. 😉

susireiter

... das Problem ist, dass die Täter den Verfolgungsbehörden immer einen Schritt voraus sind.
Hier soll dieses "Problem" gelöst und umgekehrt werden. Das bedeutet, dass an Punkt A alle fotografiert werden um an Punkt B die Tat nachweisen zu können. Hierdurch macht man alle, die an Punkt A vorbeikommen, zu potentiellen Verdächtigen. Solche schwerwiegenden Eingriffe dürfen allerdings nur unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit vorgenommen werden. Da müssen dann schon sehr spezielle Strecken ausgesucht werden, die aufgrund von vorherigen Erkenntnissen eine solche MAßnahme Rechtfertigen. Spontan fallen mir Tunnel oder Strecken vor Schulen ein, die geeignet erscheinen.
Grundsätzlich muss Verkehrsüberwachung sein.

Gruß k2

Zitat:

Wenn Daten Elektronisch verfolgt und verarbeitet werden, dann müssen sie erstmal gesammelt werden !!

Ich habe nie behauptet, daß Mißbrauch völlig ausgeschlossen ist,
aber wie ich bereits sagte, man muß der Polizei die Möglichkeit geben,
Straftäter auf modernstem Wege erfolgreich zu bekämpfen.
Ich bin auch nicht das frömmste Lamm, aber jeder sollte, wenn er das
Gesetz übertritt dafür auch gerade stehen.  

...ja, klar als bankräuber bin ich auch so doof, eine filiale in castrop-rauxel zu überfallen und dann auf der bab nach garmisch zu heizen... an all den schönen fotostationen vorbei...🙄

um dein sieb effizient zu gestalten, müßte man ja wohl alle strassen erfassen - flughäfen und u-bahnen werden ja schon videoüberwacht. und dann haben wir endlich die totale überwachung - tolle vorstellung.

versteh´mich nicht falsch - auch mir ist es recht, wenn kinderschänder oder terroristen ihrer gerechten strafe zugführt werden - nur möchte ich nicht generell mit denen im selben topf landen...

die Potentielle Verdächtigung geschieht ja völlig unbemerkt von
jemandem, also wo ist das Problem. Es wird ja nicht öffentlich
gemacht, daß jemand von A nach B fuhr, auch erfährt niemand,
daß Herr Y mit Fräulein X unterwegs war, zumindest solange niemand
Mißbrauch betreibt. Aber die meisten hier setzen ja den Mißbrauch
schon vorraus nur weil die Daten elektronisch erfasst werden.
Auch Karteikarten kann man mißbrauchen, auch sein Motorrad 😁

@ kandidatnr2:
Wieso rechtfertigt ein Tunnel eher zur Überwachung, als ein BAB
Abschnitt ??😕

Gruß susireiter

Zitat:

Original geschrieben von susireiter



Das ist wie mit dem feinen Sand (= Gauner,Mörder ect.)

In freier Natur sehr schwer aufzutreiben, da muß man
halt sieben. 😉

susireiter

Da hast Du zwar Recht, daß es nicht so einfach und schwerer zu sieben ist. Aus diesem Grund haben Strafverfolgungsbehörden auch heute andere technische Möglichkeiten. Z. B. die Datensammlung für DNA-Bestimmungen darf auch nur mit richterlicher Anordnung genutzt werden. Hier gibt´s auch keinen sogenannten Generalverdacht. Was anderes ist es beispielsweise, wenn ich zur Gefahrenabwehr und

für schnelle Rettungsmaßnahmen in Tunnels Überwachungskameras einbaue. Da ist aber auch die Zielrichtung eine völlig andere. Gruß.

...ach so und Kameraaufzeichnungen aus Tunnels können
also nicht mißbraucht werden, nur weil sie für etwas anderes gedacht sind ???

DNA-Datensammlungen dürfen nur mit Richterlichem Beschluß
genutzt werden ??
Woher hast du den weisen Schluß ??

Wer Daten mißbrauchen will und dies technisch kann, der
braucht keinen Richterlichen Beschluß.

Gruß susireiter

Zitat:

Wer Daten mißbrauchen will und dies technisch kann, der braucht keinen Richterlichen Beschluß.

...yep, da stimme ich dir zu - und genau deshalb brauchts auch keine generalüberwachung per Sektionskontrolle...

Da ist mir zufällig noch so´n Video bei Youtube in die Hände gefallen, was zum Thema paßt.

... GEschwindigkeitsmessung mittels Lichtschranke ist auch eine Sektionskontrolle .... die Sektion ist bloß sehr kurz ...

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