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Blitzen Autobahnblitzer auch rot ?

BMW 3er E46

Hallo,
die Frage steht ja schon im Titel, zur Erklärung der Hintergrund:
Ich fuhr (ist jetzt ca 2 Wochen her) die A3 FFM Richtung Nürnberg. 2-spurig und relativ frei (rechts der übliche LKW-Verkehr aber nicht übermäßig viel). Irgendwann kam ein Schild mit einer 120er-Aufhebung und ich beschleunigte für die nächsten 5-10 km und hielt die Tachonadel immer im Bereich zwischen 170 und 190. War auch recht entspannt allerdings bekam ich irgendwann einen riesen Schreck als plötzlich wieder eine 120er-Aufhebung kam (es mündete in der Zwischenzeit auch keine andere BAB in die A3).
Also bin ich nach logischen Gesichtspunkten wohl ne zeitlang mit etwas überhöhter Geschwindigkeit (um es mal vorsichtig auszudrücken) unterwegs gewesen. Entweder hab ich die 120er Schilder, die da ja anscheinend irgendwo gestanden haben müssen, total übersehen oder die Anzeige (war eine Elektronische) hatte nen Fehler.
Daß ich geblitzt wurde, habe ich nicht mitbekommen worauf ich wieder auf meine Frage im Titel zurückkomme: Sieht man bei BAB-Blitzern auch den roten Flash oder ist es hierbei unsichtbar?
Bis jetzt ist zwar nichts gekommen aber seitdem habe ich schon ein etwas komisches Gefühl. Lt Bußgeldrechner würden 60 km/h zu schnell 4 Punkte, 175,6€ und 1 Monat bedeuten.
Soweit ich weiß, kann man es sich ja in einem bestimmten Zeitrahmen raussuchen wann man den Lappen abgibt. Ich bin bis Ende August aber auf mein Auto angewiesen, danach wäre es weniger das Problem mal einen Monat kein Auto zu fahren.
Danke für Eure Hilfe (aber vielleicht mache ich mir auch zu Unrecht sorgen)
MfG Y
P.S. Falls hier Oberlehrer auftauchen sollten...ich sehe meinen Fehler ein (wenn ich denn einen gemacht habe) und würde im Falle eines Falles auch die Konsequenzen akzeptieren ;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 530d



Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Völlig falsch. So funktioniert das 100%ig nicht. In anderen Ländern mags anders aussehen, aber in Deutschland muss der Fahrer festgestellt werden. Der Halter hat auch nicht die Pflicht, den Fahrer anzugeben, wenn es sich z.B. um den Ehepartner oder die Kinder handelt, die den Verstoß begangen haben.

Schwachsinn!!! Natürlich muss der Fahrer angegeben werden, und in den meisten fällen ist der Fahrer auch der Halter.
Was du hier erklärst ist der Versuch der umgehung.

Schwachsinn!!! Niemand muß sich selbst belasten, und niemand muß jemanden verpfeifen, und jeder darf die Aussage verweigern. Das ist etwas grundsätzliches in unserem Rechtssytem. Was bitteschön ist "Umgehung"???

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@jpbiker
Ich denk mal, ich warte einfach ab. Kann mir nicht vorstellen, daß die so ein Tunnelblitzdings auch außerhalb schon vor 2 Wochen aufgebaut haben. Kann jetzt eh nur abwarten aber wahrscheinlich hab ich eh zuviel Wind um die Sache gemacht und es ist gar nichts "passiert"
War halt schon recht erschrocken als ich da mit 180 an der Anzeige vorbeigefahren bin.
Also immer schön die Augen offen halten ;) :p
MfG Y

Moin,
auf Bastis Wunsch mache ich hier dann mal zu und ergänze gerne das Ergebnis, wenn es denn eines geben sollte ;)
Beste Grüße

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