ForumGolf 3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. Blinker mit Standlicht????????????

Blinker mit Standlicht????????????

Themenstarteram 3. März 2010 um 19:08

Hallo an alle,

Ich hab eine Frage an euch und zwar hab ich mir jetzt Klarglasblinker für vorn gekauft mit integriertem Standlicht. Meine Frage an euch ist wenn ich diese anschließe und led birnen rein mach ist das auch erlaubt oder gibts da wieder ärger mit dem gesetz??

Vielen Dank

Gruß Marco

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Evenfall

Die Allgemeine Betrieberlaubnis der Golfs dürfte aber für alle in Deutschland gleich sein.

somit haben die auch die us standlichfunktion hier freigegeben auch wenn nicht verbaut, so mein wissensstand.

wie gesagt der TÜV oder ein VW-Fachhändler kanns genau sagen.

P.S

Das Licht an den Volvos usw. ist auch orange NICHT WEIß ;)

Dein Wissensstand ist völlig falsch.

42 weitere Antworten
Ähnliche Themen
42 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Ichynet

Ich habe was ganz Schlimmes gefunden, kein Wunder das es so viele unterschiedliche Meinungen gibt:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=110502981275

ABER: Man erkennt deutlich auf den Bildern das mit orangenem Standlicht der Blinker aussieht als wäre er AN, was wohl zu erheblichen Missverständnissen führen dürfte. Und das wäre mir zu risky!

Und wenn ich jetzt an den Auszug aus der StZvO erinnern darf:

Ein E-Prüfzeichen in einer Auktion ist kein Garant für die Legalität auf unseren Straßen...

Genau die schwarzen davon habe ich. Um es auch mal zusagen, man sieht deutlich wann der Blinker an ist und wann nicht, auch wenn das kleine Lämpchen orange leuchtet.

Ein e-Prüfzeichen sagt zwar noch nichts aus, allerdings siehts ohne auch schlecht aus. Hört mal auf die Teile zu verteufeln, es gibt keinen Grund sie als unzulässig zu bezeichnen, oder täusche ich mich da? Und ja Standlich muss weiss sein, wie siehts aber aus, wenn dieses weisse Standlicht beispielsweise im originalen Scheinwerfer vorhanden ist und man zusätzlich die 2 kleinen haben möchte in orange? Die schreiben ja auch nicht einfach so, dass es zugelassen und eintragungsfrei ist oder? Auch wenn manche ebayer das tun.

Ich verteufel diese Blinker überhaupt nicht! Hab die ja damals selbst montiert, ist einfach ne tolle Optik und man fällt auf.

Was ich aber kritisiere ist, dass die mit gelben (oder bei mir damals mit blauen !!!) Standlichtbirnen geliefert werden, aber nirgends erwähnt wird das das auf unseren Straße unzulässig ist.

Die E-Nummer bezieht sich allein auf die Blinker selbst, sprich die Bauart und die Funktion, aber die Regelung der Birnen, die dazu verwendet werden müssen, sind in der StVZO geregelt. Da darf man als Standlicht nur weiss montieren. Aber das schreibt kein Anbieter, weils bunt einfach toller aussieht oder der Anbieter schlicht und einfach keine Ahnung hat. Und sehr viele montieren das dann so im Irrglauben. Und das verteufel ich...

Übrigens ist es auch egal, ob schon in den Hauptscheinwerfern ein weisses Standlicht existiert. Jede Standlichtquelle muss als solche zu erkennen sein - und daher weiss leuchten.

(Gegenbeispiel: Seitenmarkierungsleuchten dürfen ja auch NUR gelblich leuchten, nicht weiss.)

Das E-Prüfzeichen sagt sehr wohl ob und was legal ist. Genau DAZU ist es doch da, außer es ist gefälscht.

Das E-Prüfzeichen muss drauf sein. Darunter muss die Genehmigungsnummer eingeprägt sein. Dann muss in der Einbaulage/-reihenfolge die Verwendungskurzzeichen für die Leuchte aufgeführt sein.

Für Blinker muss da 1, 1A oder 1B eingeprägt sein. Ist zusätzlich ein Standlicht mit drin, muss nochmal iwo ein "A" eingeprägt sein, evtl. mit einer Zahl davor, was angibt nach welcher Vorschriftenänderung es zugelassen wurde.

Das Teile im gelieferten Zustand nicht immer so zugelassen sind zeigen schon die Rückleuchten von Dectane beim Golf 3 Variant: Fertig verkabelt für doppeltes Schlusslicht in der Leuchte inklusive Lampen, dabei ist die obere Kammer (Bremslicht) garnicht für Schlusslicht zugelassen.

Wobei ich hier dann auch den Verkäufer/Hersteller in der Verantwortung sehe, da ich es als "zugelassen in der StVZO" gekauft habe.

Also, ich kann mir hier auch nur an den kopf fassen. Ich fahre einen Golf 3 Mexiko. Demzufolge wurde er auch für Amerikanische Straßen gebaut. Ebenso die Beleuchtung. Generell gilt, Blinker mit Standlichfunktion sind in sofern erlaubt, das die Blinkerleuchte Orange sein muss, und das Standlich Farblos. (Also nicht weis, den Weis ist eine Farbe) Ich habe wiederum nicht die Originalen leuchten drin von VW sondern wie sicherlich viel, die Carglas. Darin befindet sich ein Oranges Leuchtmittel mit zwei Glühfäden. (21W5W) Gibt es hier in Deutschland schwer zu kaufen, und auch nur für US Autos. Diese Funktion ist generell Verboten in Deutschland. Warum auch immer. Da aber, und darauf kommt es an, es in meiner Zulassung vermerkt ist, darf ich offiziell damit fahren. Klar besteht die Gefahr dass ich angehalten werde, was auch schon vorkam, aber man konnte dann nichts sagen. Als Nachrüstung wiederum sieht es anders aus. Generell gilt für Deutsche Autos Standlicht und Blinker müssen getrennte Leuchtmittel sein. Wenn sie aber in das Gehäuse des Blinkers eingebaut werden welche Orange sein muss, und das Standlicht Farblos ist, dann kannst du so fahren. Allerdings musst du beim TÜV oder bei einer Kontrolle generell damit Rechnen das es zu einem Mängelschein kommt. Autos aus anderen Ländern, die auf Deutschen Straßen zugelassen sind, müssen auch nach Deutschen Standards umgebaut werden. Andere Länder, andere Vorschriften.

Und, LED´s sind als Nachrüstung noch nicht offiziell Erlaubt soweit ich weis. Aber da der trennt deutlich zu LED´s geht, wird man auch bei einer Kontrolle selten Probleme haben. Vorausgesetzt die Deutschen Prüfzeichen stehen drauf. Was auch nicht heißen mag, das es auf deutschen Straßen erlaubt ist.

(Viele fahren mit Blauem Licht rum, obwohl es auch verboten ist)

Im Zweifel zum TÜV fahren und erkundigen. So mache ich es auch, bezüglich meines US Golfs.

LG

 

(PS, das ist das was ich kenne.)

Die PY21/5W (also orangene 21/5W-Lampe) kannste bei jedem VW-Händler bestellen.

Mit "weiss" mein ich natürlich die "normalen" Birnchen...

Zitat:

Original geschrieben von Golf-TheJoker

Bei den Teilen von MTS ist sogar eine ABE dabei .

Was soll man bei Fahrzeugaußenbeleuchtungen mit einer ABE anfangen?

Die Teile benötigen eine Bauartzulassung (E-Prüfnummer).

dämnächst baut sich noch jemand so etwas ein :D:D:D

http://cgi.ebay.de/...200QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?...

hab übrigens auch die schwazen blinker mit standlichtfassung, bei mir waren ganz normale standlichtlämpchen drin, hab aber gleich bluevisions reingemacht.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von MatzeGolf3GT

dämnächst baut sich noch jemand so etwas ein :D:D:D

 

http://cgi.ebay.de/...200QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?...

 

hab übrigens auch die schwazen blinker mit standlichtfassung, bei mir waren ganz normale standlichtlämpchen drin, hab aber gleich bluevisions reingemacht.

 

mfg

Manche Leute verstehen es echt, mit wenig Aufwand aus Scheiße Geld zu machen Oo

 

Und was die Ebay Blinker in Schwarz/Klarglas betrifft:

Man muss das Standlicht ja nicht anschließen ;) Ansonsten: Zum TÜV und fragen, der wird auch wissen, welche Farbe die Birne denn jetzt haben muss.

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Golf-TheJoker

Bei den Teilen von MTS ist sogar eine ABE dabei .

Was soll man bei Fahrzeugaußenbeleuchtungen mit einer ABE anfangen?

Die Teile benötigen eine Bauartzulassung (E-Prüfnummer).

Es muss nicht immer eine E-Nummer sein, es kann genauso gut eine reine ABE sein!

am 2. Oktober 2013 um 10:49

Hallo Leute,

ich habe mir folgende Blinker gekauft:

http://www.ad-tuning.de/.../...nker-Set-fuer-VW-Golf-3-in-Schwarz.html

meine frage ist jetzt: kann ich die 2 Standlichter anschließen anstatt der Standartlichter? oder müssen die Standartlichter angeschloßen bleiben?

und kann ich sie denn auch als Tagfahrlicht verwenden?

Du musst an der Front 2 Positionslichter (Standlichter) haben. Wenn die Positionslichter der Blinker alle Voraussetzungen erfüllen, kannst du die Standlichter im Hauptscheinwerfer abklemmen.

Nutzung als Tagfahrlicht ist nicht Zulässig, da den dortigen Lampen sowohl die Leuchtstärke, der passende Reflektor als auch die Zulassung fehlen.

Zitat:

Original geschrieben von marcu90

Du musst an der Front 2 Positionslichter (Standlichter) haben. Wenn die Positionslichter der Blinker alle Voraussetzungen erfüllen, kannst du die Standlichter im Hauptscheinwerfer abklemmen.

Nein, kann er nicht. Leuchten, die verbaut sind müssen auch funktionieren.

Es sind aber vier Standlichter erlaubt, daher darfst Du die Standlichter in den Blinkern zusätzlich anschließen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. Blinker mit Standlicht????????????