ForumGolf 3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. Blinker mit Standlicht????????????

Blinker mit Standlicht????????????

Themenstarteram 3. März 2010 um 19:08

Hallo an alle,

Ich hab eine Frage an euch und zwar hab ich mir jetzt Klarglasblinker für vorn gekauft mit integriertem Standlicht. Meine Frage an euch ist wenn ich diese anschließe und led birnen rein mach ist das auch erlaubt oder gibts da wieder ärger mit dem gesetz??

Vielen Dank

Gruß Marco

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Evenfall

Die Allgemeine Betrieberlaubnis der Golfs dürfte aber für alle in Deutschland gleich sein.

somit haben die auch die us standlichfunktion hier freigegeben auch wenn nicht verbaut, so mein wissensstand.

wie gesagt der TÜV oder ein VW-Fachhändler kanns genau sagen.

P.S

Das Licht an den Volvos usw. ist auch orange NICHT WEIß ;)

Dein Wissensstand ist völlig falsch.

42 weitere Antworten
Ähnliche Themen
42 Antworten

Natürlich nicht erlaubt, oder hast Du LED-Standlichter mit Zulassung?

Themenstarteram 3. März 2010 um 19:23

Ok danke schön ;) aber mit normalen standlichtern ist erlaubt oder?? orange farbene birnen erlaubt sprich us standlicht optik?? gruß

am 3. März 2010 um 19:34

Das Standlich vom US-Golf ist auch hier erlaubt und das sind im original US-Golf meines wissens auch keine LEDs!

Ob jetzt aber ein US-Fahrzeugbiref dafür auch pflicht ist oder ähnliches kann der der TÜV selbst wohl kostenlos beantworten oder ein richtiger VW-Händler sollte sowas auch wissen.

Ich bin der Meinung es ist erlaubt, habe mich da auch schonmal etwas schlau gemacht aber ich kann gerade nicht nachschauen, da das Forum wo ich es gelesen habe down ist :(

Gibt ja auch beispielsweise genug Volvos etc. mittlerweile die ein "standlicht" haben, wie du es meinst und das auch von Werk aus.

Wichtig ist halt das du originale leuchtmittel verwendest, also wie du schon sagtest orangenes Licht und keine blau-weis ATU-Tuning leds da rein bastelst.

 

Mfg

Standlichter müssen weiß bzw. gelblich sein. Das Orange ist für die Blinker vorbehalten. Bei der Polizei kommt man vielleicht noch mit orangenem Standlicht durch...beim TÜV aber nicht. Dann müsste das getauscht werden.

Oragenes Licht ist NICHT zulässig!

Nach vorn wirkendes Licht darf nur weiss sein (Das Gelb von den Halogenfunzeln zählt dazu).

LED-Lampen sind erlaubt, sofern sie eine Zulassung haben und weiss sind. Es gab irgendwo einen Anbieter der weisse W5W-LEDs mit e-Zeichen vertickt hat, musst mal suchen.

StvzO §51 Abnsatz 1:

§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

Zitat:

Original geschrieben von Evenfall

Das Standlich vom US-Golf ist auch hier erlaubt und das sind im original US-Golf meines wissens auch keine LEDs!

Ob jetzt aber ein US-Fahrzeugbiref dafür auch pflicht ist oder ähnliches kann der der TÜV selbst wohl kostenlos beantworten oder ein richtiger VW-Händler sollte sowas auch wissen.

Ich bin der Meinung es ist erlaubt, habe mich da auch schonmal etwas schlau gemacht aber ich kann gerade nicht nachschauen, da das Forum wo ich es gelesen habe down ist :(

Gibt ja auch beispielsweise genug Volvos etc. mittlerweile die ein "standlicht" haben, wie du es meinst und das auch von Werk aus.

Wichtig ist halt das du originale leuchtmittel verwendest, also wie du schon sagtest orangenes Licht und keine blau-weis ATU-Tuning leds da rein bastelst.

 

Mfg

Ja..wenn man dann a) einen US-Golf fährt oder b) eben einen Volvo, der das schon hat. Nachrüsten ist eigentlich nicht.

Es gibt aber Blinker mit 2 Birnen drin: normaler Blinkerbirne und weißer Standlichtbirne wie z.B. von MTS. Das ist ok.

am 3. März 2010 um 19:54

Die Allgemeine Betrieberlaubnis der Golfs dürfte aber für alle in Deutschland gleich sein.

somit haben die auch die us standlichfunktion hier freigegeben auch wenn nicht verbaut, so mein wissensstand.

wie gesagt der TÜV oder ein VW-Fachhändler kanns genau sagen.

P.S

Das Licht an den Volvos usw. ist auch orange NICHT WEIß ;)

Zitat:

Original geschrieben von Evenfall

Die Allgemeine Betrieberlaubnis der Golfs dürfte aber für alle in Deutschland gleich sein.

somit haben die auch die us standlichfunktion hier freigegeben auch wenn nicht verbaut, so mein wissensstand.

wie gesagt der TÜV oder ein VW-Fachhändler kanns genau sagen.

P.S

Das Licht an den Volvos usw. ist auch orange NICHT WEIß ;)

Dein Wissensstand ist völlig falsch.

Zitat:

Original geschrieben von Evenfall

Die Allgemeine Betrieberlaubnis der Golfs dürfte aber für alle in Deutschland gleich sein.

somit haben die auch die us standlichfunktion hier freigegeben auch wenn nicht verbaut, so mein wissensstand.

wie gesagt der TÜV oder ein VW-Fachhändler kanns genau sagen.

P.S

Das Licht an den Volvos usw. ist auch orange NICHT WEIß ;)

Ja. Die ABE des Golfs bezieht sich auf die europäische Version des Golfs! Nicht auf die US-Version. Und die US-Version wurde in Deutschland nie verkauft, weil nicht zugelassen.

Die US-Standlichtfunktion ist nicht freigegeben. Die US-Blinker ham nichmal nen E-Prüfzeichen!

Das Licht der Volvos geht dem TÜV am Arsch vorbei. Nur weil es bei Volvo zugelassen ist, ist es nicht allgemein zugelassen.

Und der Blinker selber muss auch für Standlicht zugelassen sein. Das erkennt man an den Verwendungskurzzeichen und dann steht da auch, welche Lampe da rein muss. Und wenn da T4W oder W5W steht, muss das rein und _nicht_ TY4W oder WY5W.

am 3. März 2010 um 21:18

Hallo Hab mir letztes jahr ein golf 3 us gehollt bevor ich mir den gekauft hab haben die noch tüv gemacht so nun haben die mir die seiten makierungsleuchten und die blinker alles abgeklemmt und richtig auf die blinker schaltungen geklemmt sodass vorne nichts mehr leuchtet wen ich das standlicht einschalte hat bestimmt seine gründe.

Ich denke die US-Version steht hier grad nicht zur Debatte oder? Klarglasblinker sind doch die aus dem Zubehör.

Zitat:

Original geschrieben von mv257

Ich hab eine Frage an euch und zwar hab ich mir jetzt Klarglasblinker für vorn gekauft mit integriertem Standlicht.

schreib erstmal, welche prüfzeichen auf dem teil alle draufsind.......

ALLES andere ist reine spekulation!

Bei den Teilen von MTS ist sogar eine ABE dabei .

Habe die Teile auch in meinem Golf gehabt und dazu noch die Angel Eyes .

Da meckert kein TÜV und kein Polizist.

Wie sowas aussieht , seht ihr auf meiner HP unter : Golf 3 Bilder

kenne auch jmd. der die Standlichter in den Blinkern hat (Gelb)..

und der ist letztens noch ohne gemecker durchn TÜV gekommen.

mfg joker91

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. Blinker mit Standlicht????????????