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Blinker mit Standlicht????????????

Themenstarteram 3. März 2010 um 19:08

Hallo an alle,

Ich hab eine Frage an euch und zwar hab ich mir jetzt Klarglasblinker für vorn gekauft mit integriertem Standlicht. Meine Frage an euch ist wenn ich diese anschließe und led birnen rein mach ist das auch erlaubt oder gibts da wieder ärger mit dem gesetz??

Vielen Dank

Gruß Marco

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Evenfall

Die Allgemeine Betrieberlaubnis der Golfs dürfte aber für alle in Deutschland gleich sein.

somit haben die auch die us standlichfunktion hier freigegeben auch wenn nicht verbaut, so mein wissensstand.

wie gesagt der TÜV oder ein VW-Fachhändler kanns genau sagen.

P.S

Das Licht an den Volvos usw. ist auch orange NICHT WEIß ;)

Dein Wissensstand ist völlig falsch.

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Also, ich gehe davon aus das es sich um Tuning-Blinker handelt (MTS, FK, JOM, ...).

Solange du deine

Blinkerbirnen ORANGE hast (oder die Chromdinger, die dann ORANGE blinken)

kannst du dir

NUR WEIßE Standlichtbirnen oder WEIßE LED´s

(MIT EG-Genehmigungsnummer, SONST NICHT!) einbauen!

Bei MTS steht glaub ich in der ABE sogar drin dass nur Stadlichtbirnchen benutzt werden dürfen... Bin mir aber nicht sicher, ist so lang her...

am 5. März 2010 um 17:54

aaalsooo

nun :

ich habe es genau soo...

und bin vor 3 monaten durch den tüv mangelfrei gekommen...

ich habe angel eyes..

2 ringe .. eine led ist zwischen drinnn(die ich abgeklemmt habe) undddd and der seite nochmal ein standlicht

von den blinkern her ist alles weiß..

sooooooooooooooooooooo:

der tüv hat bei mir gemeint . dein auto darf vorne höchstens 8 standlichter haben.. =)

dass heist .. 4 ringe.. 2 leds.. und 2 standlämpchen

allles zsm sind wir auf 8 pro seite...

ich hab jedoch die leds abgeklemmt da mir das nicht gefiel und

habe anstatt die standlichtlämpchen die weiß geleuchtet haben mit gelben blinkern das mir der ein freund angedreht hat ausgetauscht.

REINTHEORETHISCH GEHT DAS VOM RECHT...

Da gibt es aber noch eine methode irgendwie mit einem wiederstand war das.. weis abernicht mehr ganz müsst ich nachfragen!

ahjaa.. und ich denke nicht dass jetzt die grünen was gegen haben ob sie im endefeckt gelb oder chrom sind...

die werden doch jetzt nicht einen am straßenrand fertig machen nur weil die lämpchen an der außenschale verchromt sind...

Die Ringe gelten als eine Einheit... Hatte die gleichen Scheinwerfer. Hab das LED-Ding auch abgeklemmt und den "Halbmond" einfach die Fassung rausgenommen, lenkt nur von den Ringen ab...

Die Birne, ob nun Chrom oder geld, ist denen so lang egal, solange die Orange blinkt. Die können auch blau sein (gibbet ja auch...). Muss halt nur ne EG-Nummer drauf sein und - wie gesagt - orange blinken. Und das Standlicht dann eben weiß, so das man den Unterschied zwischen Licht und Blinken deutlich erkennt.

Ich glaube nicht, dass dieses Standlichtbirnchen weiss sein darf. Denn weiss ist heller als das orange und könnte meiner Meinung nach die Intensität der blinkenden orangen Lampe vermindern, sodass der Blinker weniger auffällt was wiederum ja schlecht ist.

Die blöden Teile, die ich ja auch habe, haben ein E-Prüfzeichen. Es muss doch festgelegt sein welche Farbe die zusätzliche W5W Lampe haben darf! Um ehrlich zu sein weiss ich es auch nicht, da ich aber die Teile immer nur mit einer orangenen gesehen habe und sie selbst auch so geliefert bekam, nehme ich stark an, dass es ORANGE ist und zugelassen, insofern eine weiße Standlichtbirne irgendwo existiert.

Was manche mit 8 Standlichtern pro Seite(!) wollen, kann ich auch nicht verstehen.

Wenn aber das Standlicht nicht weiss (ich meine eine normale Birne...), sondern eine andere Farbe, in diesem Fall Orange hat, und der Blinker beim Blinken auch Orange blinkt ist der Farbunterschied nicht deutlich zu erkennen.

Fahr mal im dunkeln an eine Kreuzung mit leicht beleuchteteten Blinkern in Orange. Wieviele würden dir da die Vorfahrt nehmen weil die ein orangenes Licht in deinem Blinker sehen. Daher darf ja auch (meines Erachtens) keine ultrahelle LED als Standlicht verwendet werden.

Darf halt nur so "PILLE PALLE" beleuchtet sein, damit, wenn es dann mal blinkt, das dann auch deutlich zu erkennen ist. Ich hab auch irgendwo ne ABE liegen, in denen die Glühlampen für die MTS-Blinker festgelegt sind.

 

Zu den 8 Standlichtern: Bei mir war es damals "Auffallen um jeden Preis", auch im dunkeln...

am 7. März 2010 um 17:26

Zitat:

Original geschrieben von mv257

Hallo an alle,

Ich hab eine Frage an euch und zwar hab ich mir jetzt Klarglasblinker für vorn gekauft mit integriertem Standlicht. Meine Frage an euch ist wenn ich diese anschließe und led birnen rein mach ist das auch erlaubt oder gibts da wieder ärger mit dem gesetz??

Vielen Dank

Gruß Marco

Du sagst es ja schon mit int., Stand licht!!...

In dem fall nicht erlaubt...

Da du eig. reintheroetisch das gehäuse uberhaupt garnmicht auf machen darst um andere einzusetzeenn.-mfg

Zitat:

Original geschrieben von funky-golf

Zitat:

Original geschrieben von mv257

Hallo an alle,

Ich hab eine Frage an euch und zwar hab ich mir jetzt Klarglasblinker für vorn gekauft mit integriertem Standlicht. Meine Frage an euch ist wenn ich diese anschließe und led birnen rein mach ist das auch erlaubt oder gibts da wieder ärger mit dem gesetz??

Vielen Dank

Gruß Marco

Du sagst es ja schon mit int., Stand licht!!...

In dem fall nicht erlaubt...

Da du eig. reintheroetisch das gehäuse uberhaupt garnmicht auf machen darst um andere einzusetzeenn.-mfg

Stimmt so auch nicht. Er brauch ja kein Gehäuse zu öffnen um die Lampe gegen eine LED zu wechseln. Glühbirnen darf man ja auch am Scheinwerfer austauschen von daher nicht korrekt. Aber vergiss die LEDs, die Frage ist nur ob orange oder weisse lämpchen da hinein gehören...

am 9. März 2010 um 17:33

Zitat:

Original geschrieben von VentusGL

Zitat:

Original geschrieben von funky-golf

 

Du sagst es ja schon mit int., Stand licht!!...

In dem fall nicht erlaubt...

Da du eig. reintheroetisch das gehäuse uberhaupt garnmicht auf machen darst um andere einzusetzeenn.-mfg

Stimmt so auch nicht. Er brauch ja kein Gehäuse zu öffnen um die Lampe gegen eine LED zu wechseln. Glühbirnen darf man ja auch am Scheinwerfer austauschen von daher nicht korrekt. Aber vergiss die LEDs, die Frage ist nur ob orange oder weisse lämpchen da hinein gehören...

Ich sags mal so : LED's sind eigentlich generell im StVo nicht erlaubt! klar gibts Rückleuchten zb mit LED's die sind jedoch vom Hersteller und haben auch einen Prüfzeichen, so dass der TÜV nicht meckern kann!

Jedoch kannst die LED's,- die du von ATU & Co. kaufen kannst nicht einfach mit den orginalen austauschen!

Da du die eigentlich bloß zur Showzwecke in der Tuningszene verwenden kannst... Oder reintheoretisch im Stand wenn dein Auto steht. ..

Zitat:

Original geschrieben von funky-golf

Ich sags mal so : LED's sind eigentlich generell im StVo nicht erlaubt!

1. Regelt die StVO das nicht.

2. Regelt das die StVZO und die ECE-Regelungen.

3. Steht in beiden nichts von einem Verbot von LEDs, egal bei welchem Einsatz.

Die LEDs als Leuchtmittel und als Leuchteinheit müssen nur zugelassen sein. Damit sie zugelassen sind, müssen die Zulassungsbedingungen erfüllt sein.

Es gibt zurzeit keine LED-Lampe, die als Ersatz für die Glühlampe zugelassen ist. Egal in welchem Verwendungsbereich (auch nicht beim Standlicht, die eBay-Teile mit E-Prüfzeichen sind ne Fälschung!).

Nochmals der Auszug aus der StVZO, da die Frage nach der Farbe erneut auftrat.

 

StVZO §51 Absatz 1:

§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiss sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

am 9. März 2010 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von mv257

Hallo an alle,

Ich hab eine Frage an euch und zwar hab ich mir jetzt Klarglasblinker für vorn gekauft mit integriertem Standlicht. Meine Frage an euch ist wenn ich diese anschließe und led birnen rein mach ist das auch erlaubt oder gibts da wieder ärger mit dem gesetz??

Vielen Dank

Gruß Marco

Du sagst ganz einfach Du hast das Auto schon so gekauft.

Dann gibt es höchstens eine Mängelkarte bei einer Polizeikontrolle

und 10 Tage Zeit das wieder zu beheben.

am 9. März 2010 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von Gruetzmacher

Zitat:

Original geschrieben von mv257

Hallo an alle,

Ich hab eine Frage an euch und zwar hab ich mir jetzt Klarglasblinker für vorn gekauft mit integriertem Standlicht. Meine Frage an euch ist wenn ich diese anschließe und led birnen rein mach ist das auch erlaubt oder gibts da wieder ärger mit dem gesetz??

Vielen Dank

Gruß Marco

Du sagst ganz einfach Du hast das Auto schon so gekauft.

Dann gibt es höchstens eine Mängelkarte bei einer Polizeikontrolle

und 10 Tage Zeit das wieder zu beheben.

Themenstarter mache das bitte nicht denn es kann auch ne Geldstrafe geben ich hatte auch mal polizeikontrolle,

hatte meine ABE vergessen und musste deswegen nur 10euro zahlen.

Da hatte ich nochmal glück.

Auch die Polizei sind keine dummen Wesen und wissen schon was, wie und warum es sich handelt.

Zitat:

Original geschrieben von Gruetzmacher

Du sagst ganz einfach Du hast das Auto schon so gekauft.

und?!

der vorbesitzer ist NICHT für den stvzo-konformen zustand des fahrzeuges zum kontrollzeitpunkt verantwortlich und haftbar!

Wie ich schon sagte, Standlochtbirne gehört weiss... (danke für den Auszug der StVzO!)

Und bei einigen Ratschlägen hier muss ich mich wieder an den Kopf fassen... *an den Kopf fass*

(es wird knapp 2 Seiten über eine Farbe diskutiert und dann kommt ein Ratschlag wie *sag´das war der Vorbesitzer* --> voll die konstruktive Lösung!)

Ich habe was ganz Schlimmes gefunden, kein Wunder das es so viele unterschiedliche Meinungen gibt:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=110502981275

ABER: Man erkennt deutlich auf den Bildern das mit orangenem Standlicht der Blinker aussieht als wäre er AN, was wohl zu erheblichen Missverständnissen führen dürfte. Und das wäre mir zu risky!

Und wenn ich jetzt an den Auszug aus der StZvO erinnern darf:

Ein E-Prüfzeichen in einer Auktion ist kein Garant für die Legalität auf unseren Straßen...

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