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blinkende scheinwerfer beim notarztwagen

Themenstarteram 30. Mai 2005 um 14:24

Hallo,

 

ich möchte bei einem notarztwagen blinkende scheinwerfer haben.

also ich ziehe 2 leitungen von den nebelscheinwerfern zu einem blinkrelaie, und ziehe dann eine leitung zu einem extra schalter, und vom schalter zum blaulicht als strom zufuhr, und ebend eine als masse leitung.

gut und schön aber was ist wenn die nebelscheinwerfer an sind, und ich ziehe den schalter für die blinkenden nebelscheinwerfer, knallt das dann alles durch, weil sie 2 stromzufuhren haben ?

 

 

danke schon mal im vorraus

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38 Antworten
am 1. Juni 2005 um 10:39

Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II

"Springlicht" schaltet man auf die Abblendlichter undoder die Nebelscheinwerfer.

Ist es eine nicht zugelassene lichttechnische Einrichtung, siehts mit dem Versicherungsschutz schlecht aus und wenn der Unfallhergang nicht 100%ig dem anderen anzulasten ist, gibt es eine Teilschuld (bei Sonderrechtsfahrten recht häufig).

Mir schon klar, wo das Springlicht verbaut wird, aber es soll doch nur aktiv sein, während das Blaulicht auch in Betrieb ist oder nicht?

Darauf wollte ich hinaus! :rolleyes:

Themenstarteram 1. Juni 2005 um 14:06

so anscheinend haben hier einige nicht richtig gelesen !

also wir haben ein neuen RTW bekommen, und der hat springlichter, und die sollen jetzt auch beim Golf 2 Notartztwagen verbaut werden. man kann es auch bei der firma, von der unser rtw kommt kaufen, aber die wollen 300 euro dafür haben, und das sehen wir nicht ein, da ist kabel und ein relais und ein schalter billiger.

außerdem kommt noch dazu die haben kein universalschalter, und der aus einem sprinter passt nicht in ein golf oder ?

und ich habe mich jetzt auch schlau gemacht beim tüv, hier in niedersachsen ist es erlaubt, es muß nichts eingetragen werden etc. weil es ein sonder kfz ist.

so ich hoffe das es jetzt geklärt währe,

"ES IST ERLAUBT", jedenfalls hier.

am 1. Juni 2005 um 14:24

Wo ist dann jetzt das Problem?

Du hast doch jetzt die Bauanleitung bekommen! :D

Übrigens ist so eine Anfrage beim Tüv immer am informativsten! ;)

Zitat:

Original geschrieben von Reality

[...]

Übrigens ist so eine Anfrage beim Tüv immer am informativsten! ;)

Jo. Das stimmt!

Hatte den Jungs schon wegen diversen Fragen einen Besuch abgestattet. Wenn die sagen, es geht und noch eine Kopie der entsprechenden Regelung rausrücken, kann nix mehr schiefgehen. :D

Zitat:

Original geschrieben von Jettafreak81

beim Golf 2 Notartztwagen verbaut werden.

Wobei ich mich frage, wie man da alles unterbringt.

Die NEF die ich kenne sind deutlich größer.

(BTW: Es ist sicher ein NEF kein NAW ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Jettafreak81

die haben kein universalschalter, und der aus einem sprinter passt nicht in ein golf oder ?

Der passt nicht wenn man das normale Schalterfeld nutzen will.

Allerdings könnte man über dem Aschenbecher eine Blende mit dem Zugdrehschalter und einem Zusatzschalter (z.B. dem vom Sprinter) für das Springlich montieren.

Themenstarteram 1. Juni 2005 um 18:58

also es gibt kein problem, ich werde das jetzt per beschreibung von euch machen, und werde mich dann melden.

 

 

ohhh ein kenner, ja die meisten naw´s sind meistens passat klasse, unser fahrzeug hat nur drei sitze, da sind oximeter, defi, und die absaugpumpe auf dem sitz hinten rechts und der rest in koffern im kofferraum.

also man sieht man bekommt es unter, ist zwar eng aber es geht.

 

 

zum schalter:

ja das könnte man machen, ein zugschalter soll sowieso rein, den kann man an den blindkappen befestigen, so wie den blaulicht zugschalter auch.

aber die sache ist die können uns nur den schalter verkaufen, und kein zugschalter. und außerdem ist der preis meiner meinung nach zu überzogen, den es ist ein blinkrelais, 2 meter kabel, und der sprinter schalter, und dafür nun 300 euro, das finde ich unverschämt

oder wie seht ihr das ?

am 1. April 2012 um 9:49

Hallo,

bei uns in Nürnberg blinken auch die Scheinwerfer auf einer Einsatzfahrt der Feuerwehr, allerdings ist dies selbst für die Feuerwehr nicht erlaubt da diese auch nur mit Blaulicht fahren dürfen, dennoch wird es aber geduldet. Würde mich also bevor man so etwas in ein Einsatzfahrzeug verbaut erst einmal informieren.

Grüße

am 1. April 2012 um 10:14

Ich denke mal nach 7 Jahren interessiert das keinen mehr... ;)

Wo holt ihr immer die alten Threadleichen her?!?! :confused:

am 1. April 2012 um 10:28

Pssst.....Koni :

Herzlich willkommen bei Motor-Talk, WatzRatz ! :)

...und auf das Du die Board eigene SuFu in Zukunft genau so gut zu nutzen weißt! ;)

(...Dir dann aber bitte schon vor 'ner Antwort ein paar Gedanken zur Aktualität des jeweiligen Problems machst! ;))

 

Grüße und ansonsten 'nen schönen Sonntag noch, Dynator :)

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