blinkende scheinwerfer beim notarztwagen
Hallo,
ich möchte bei einem notarztwagen blinkende scheinwerfer haben.
also ich ziehe 2 leitungen von den nebelscheinwerfern zu einem blinkrelaie, und ziehe dann eine leitung zu einem extra schalter, und vom schalter zum blaulicht als strom zufuhr, und ebend eine als masse leitung.
gut und schön aber was ist wenn die nebelscheinwerfer an sind, und ich ziehe den schalter für die blinkenden nebelscheinwerfer, knallt das dann alles durch, weil sie 2 stromzufuhren haben ?
danke schon mal im vorraus
38 Antworten
Sind die Pace Blitzer auch nicht für die Einsatzwagen erlaubt?
Zitat:
Original geschrieben von querys
Sind die Pace Blitzer auch nicht für die Einsatzwagen erlaubt?
Gegenfrage: Sind Blaulichter für deinen Golf erlaubt?
Diese Fahrzeuge unterliegen besonderen Regelungen, deren genaue Inhalte ich nicht kenne, allerdings ist das keine gute Referenz für "normale" KFZ. 😉
@ Basti: 6x21W???
Wo hast Du noch alles Blinker an dem Teil?
Wenn Du einen Anhänger meinst, für den gibt es meines Wissens ein anderes Blinkrelais, welches übrigens auch in meiner ZE steckt, obwohl ich keine Hängerkupplung habe.
Aber wenn das Relais die Leistung abkann, dann kann Jettafreak81 ja beruhigt ein Blinkerrelais für die Nebler verbauen.
Zitat:
Original geschrieben von freak1704
@ Basti: 6x21W???
Wo hast Du noch alles Blinker an dem Teil?
Wenn Du einen Anhänger meinst, für den gibt es meines Wissens ein anderes Blinkrelais, welches übrigens auch in meiner ZE steckt, obwohl ich keine Hängerkupplung habe.
Aber wenn das Relais die Leistung abkann, dann kann Jettafreak81 ja beruhigt ein Blinkerrelais für die Nebler verbauen.
Ja hast recht, habe nen schweinepin hinter meinem hängen😉 Ist aber hammer was da an saft zusammen kommt😉
MFG Sebastian
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Warum macht ihrs euch so schwer ?
Du schließt parallel zu den blinkenden blauen Lichtern im Grill einfach je ein Schließerrelais an, welches dann den Lastkreis der Scheinwerfer schaltet. Wenn du willst dass das ganze abwechselnd geht, kannst du dir Abhilfe mit einem Inverter bzw. ganz banal einem Öffnerrelais mit einem zusätzlichen Schalter am Armaturenbrett, damit deine SW nicht immer leuchten solange die Blinklichter aus sind schaffen.
So schwer ? 😁
MfG,
T.S.
Re: blinkende scheinwerfer beim notarztwagen
Zitat:
Original geschrieben von Jettafreak81
ich möchte bei einem notarztwagen blinkende scheinwerfer haben.
Das nennt sich "Springlicht" und ist in Deutschland nicht zulässig.
[EDIT] NETZFUNDSTÜCK:
Die StVZO §§ 49a - 54 und 60 sowie die entsprechenden EU-Regelungen lassen die Verwendung der 'Springlichter' nicht zu. Der Einbau einer derartigen Schaltung kann sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
http://www.dekra.de/.../Lichttechn3f715e22778a3.pdfSoweit die Theorie.
In der Praxis soll es Bundesländer geben, die 'Springlicht' per Verordnung für bestimmte Landesbehörden (z.B. Polizei) zugelassen haben.
[EDIT]
Ich weiß auch, daß hier viele RTW und Polizeifahrzeuge damit rumfahren. Allerdings wurde es dort vom Hersteller mit eingebaut und so abgenommen, oder das Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis.
Zum Aufbau:
http://www.hdutch.cobweb.nl/rescue/geraete/r-springli.htm
Zitat:
Original geschrieben von Jettafreak81
gut und schön aber was ist wenn die nebelscheinwerfer an sind, und ich ziehe den schalter für die blinkenden nebelscheinwerfer, knallt das dann alles durch, weil sie 2 stromzufuhren haben ?
Die Scheinwerfer sind an und bleiben an.
Es ist egal, ob du die gleiche Spannungsquelle über einen oder 50 Drähte anschliesst.
gut das mag sein das sie abgenommen wurden, aber bei unserem RTW ist es eingebaut, und da steht nichts im Fahrzeugschein, rein garnichts, es steht auch nicht drin das er blaulichter hat, also wie wollen die das dann bitteschön prüfen, ob die ab werk oder nachträglich verbaut wurden ?
Zitat:
Original geschrieben von Jettafreak81
gut das mag sein das sie abgenommen wurden, aber bei unserem RTW ist es eingebaut, und da steht nichts im Fahrzeugschein, rein garnichts, es steht auch nicht drin das er blaulichter hat, also wie wollen die das dann bitteschön prüfen, ob die ab werk oder nachträglich verbaut wurden ?
Wenn dein Jetta nicht gerade nen RTW, nen Polizeiwagen oder ein Feuerwehrauto ist, dann haben solche Schaltungen darin nix zu suchen!
Du glaubst doch jetzt nicht im Ernst, dass du damit im Falle einer Kontrolle durch kommst oder?
Zitat:
Original geschrieben von Reality
Wenn dein Jetta nicht gerade nen RTW, nen Polizeiwagen oder ein Feuerwehrauto ist, dann haben solche Schaltungen darin nix zu suchen!
Du glaubst doch jetzt nicht im Ernst, dass du damit im Falle einer Kontrolle durch kommst oder?
Also ich gehe immer noch davon aus, daß er von einem Notarztwagen und nicht von seinem Jetta schreibt, aber vielleicht könnte das Jettafreak81 mal klarstellen.
Also: Um was für ein Auto geht es?
Ich hab das so verstanden, dass er die Schaltung in einem echten RTW und nicht im Jetta einbauen möchte.
Er spricht doch davon, dass der RTW die Schaltung hat und diese dort ja auch nicht eingetragen ist ...
Wenn er die wirklich in einen anderen RTW einbauen will, dann sollte er es machen!
Hab noch nie Grün-Weiß Deutschland gesehen, die nen Krankenwagen, der im Einsatz ist, wegen Mängeln an der Beleuchtung raus gezogen haben! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Jettafreak81
es steht auch nicht drin das er blaulichter hat,
Stichwort "Sonder-Kfz"...
Zitat:
Original geschrieben von Reality
Hab noch nie Grün-Weiß Deutschland gesehen, die nen Krankenwagen, der im Einsatz ist, wegen Mängeln an der Beleuchtung raus gezogen haben! 😉
Über die Polizei würde ich mir keine Gedanken machen.
Zum Problem wird es z.B. bei einem Unfall, wenn der gegnerische Anwalt fit ist und mit Blendung durch nicht vorschriftsmäßige lichttechnische Einrichtung argumentiert.
Auf hoher See und vor Gericht...
Zitat:
Original geschrieben von Gen.Golf.II
Über die Polizei würde ich mir keine Gedanken machen.
Zum Problem wird es z.B. bei einem Unfall, wenn der gegnerische Anwalt fit ist und mit Blendung durch nicht vorschriftsmäßige lichttechnische Einrichtung argumentiert.
Auf hoher See und vor Gericht...
Ehm, das Problem wird dann eher, zu beweisen, dass der Unfall ohne das Licht nicht passiert wäre und das Blaulicht nicht wirklich geblendet hat! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Reality
Ehm, das Problem wird dann eher, zu beweisen, dass der Unfall ohne das Licht nicht passiert wäre und das Blaulicht nicht wirklich geblendet hat! 😉
"Springlicht" schaltet man auf die Abblendlichter undoder die Nebelscheinwerfer.
Ist es eine nicht zugelassene lichttechnische Einrichtung, siehts mit dem Versicherungsschutz schlecht aus und wenn der Unfallhergang nicht 100%ig dem anderen anzulasten ist, gibt es eine Teilschuld (bei Sonderrechtsfahrten recht häufig).