Bleiben ältere Ausfertigung bei GUTACHTEN zur ABE gültig?

Ich habe 4 Felgen zu verkaufen und möchte in der Anzeige die passenden Fahrzeuge angeben.

Im Internet habe ich verschiedene Ausfertigungen der Gutachten zu den Felgen gefunden.

In meinem Beispiel ist es:
- GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO | Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55806110 (2. Ausfertigung)
- GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO | Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung)

Mir ist aufgefallen, das die Liste der genannten Fahrzeuge in der 3. Ausfertigung kürzer ist, als in der 2. Ausfertigung.

Dürfen die Felgen nur auf die in der aktuellsten Ausfertigung genannten Fahrzeuge verwendet werden?
Wenn ja, kann man irgendwie prüfen ob es aktuellere Ausführungen gibt?

42 Antworten

Zitat:

dann passen Sie auf meinen Passat.

Vorher die Auflagen beachten!
Wegen der ET stehen die Räder weiter nach außen.
Deswegen gibts (je nach Passat Model) jede Menge sofort abnahmepflichtige Karosserieauflagen.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 23. Juli 2024 um 18:45:48 Uhr:


Wie willst du denn eine 66,6mm Nabe auf einer 66mm Bohrung der Felge mittels Zentrierring anpassen. 😰😰😰

Es wird von 73.1 reduziert.

Daß du die richtige Größe und auch die entsprechende Reduzierung auf 57,1 weißt ist mir klar.
Es ging um @Topschnucki´s falsche Aussage mit den 66.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 23. Juli 2024 um 19:00:12 Uhr:


Vorher die Auflagen beachten!
Wegen der ET stehen die Räder weiter nach außen.
Deswegen gibts (je nach Passat Model) jede Menge sofort abnahmepflichtige Karosserieauflagen.

Teilweise Auflage A01 hab ich gesehen. Wie wird das denn gelesen?

Ich habe Typ e1*2001/116*0307*25 - die ist so nicht aufgeführt.

Ohne A01 ist angegeben e1*2001/116*0307*24-...

heißen die drei Punkte und folgende?

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Wieso ist meine Aussage falsch? Man merkt wieder einmal. dass sich hier einige
tummeln die nicht wirklich wissen worum es geht. Die Mittenlochbohrund 66,6
ist typisch für Mercedes Benz. Das haben alle Mercedes Benz PKW. Somit und
in anbetracht der Reifengröße kann man das Modell eingrenzen, direkt aus dem
Gutachten heraus. Jetzt, das was einige wohl nicht kennen. Der Hersteller bzw.
Vertreiber hier OZ (Hersteller MSW) fertigt aber Felgen mit einer anderen größeren
Mittenlochbohrung, damit der Typ Felge auch auf anderen Fahrzeugen mit
gleicher oder ähnlicher Rar-Reifenkombination verwndet werden kann. Das
Mittelloch wird dann mit Zentrierringen (das sind speziell geformte Kunststoffringe)
auf die benötigte Größe angepaßt. Diese Ringe kann man kaufan, Preis pro Stück
ca. 3,50 bis 5,00 €. Ein Nachteil dabei ist, wenn diese nicht gut und hochwertig
gefertig und langlebig sind, oder nicht 100% sitzen kann es zu einem unrunden
Lauf auf der Radnabe kommen. Bei Zubehörfelgen die etwas hochwertiger sind,
oder für hochwertige oder schwere Fahrzeuge (SUV, BEHV, Plugin usw.) werden
die Felgen in der Regel passen gefertigt - ohne Zentrierringe. Mittenlochbohrung
gemäß Herstellerangabe - also bei Mercedes 66,6.
So, kleine Felgenkunde, damit das Halbwissen etwas verbessert wird. Wie im
richtigen Leben, wenn man etwas nicht weis oder nicht versteht, nicht einfach
als falsch hinstellen, sondern einfach und freundlich fragen, dann bekommt man
auch, wie hier, eine rein sachliche Antwort.
Wie ich bereits zu anderen Themen geschrieben habe, ist das Thema Rad-Reifen
nicht einfach, sondern sehr komplex und bedarf doch einiger umfassender
Kenntnisse um belastbare Aussagen zu machen. Aber zu guter letzt ist jeder
selbst dafür verantwortlich was er auf sein Auto schraubt und muss im schlimmsten
Fall dann auch selbst die Verantwortung dafür übernehmen. Das nur mal so am
Runde.

Nochmal der Hinweis:
Auf der ersten Seite steht d=73,1 mm - das ist die tatsächlich Mittenlochbohrung
der Felge auf 66,45 mm (Zentrierring) für 66,6 Mercedes Benz Mittenloch. Einfach
Zentrierring d=außen 73,1 mm, dinnen = 66,41 mm in das Mittenloch drücken und
die Felge paßt auf die Nabe, ohne Spiel.
Die Zentrierringe sind auch oft, da unterschiedlich farbig (rot, orange, blau.....) um
sie direkt Fahrzeug-Modellen zuordnen zu können. Das ist dan meist auch im Gut-
achten vermerkt.
So und für weitere Erklärungen gibts dann auch mal eine Rechnung..........

Damit auch alle mal sehen wie Zentrierringe aussehen, in der
Hoffnung, dass das jetzt allen klar ist. Oder einfach:
Aus großem Loch machst du kleines Loch......

285

@Topschnucki

Gibt es auch Rabatt, Sommer-sale oder sonstige Vergünstigungen bei wiederholten Fragen?

Bietest Du Finanzierungen an, wenn ich gerade mal nicht flüssig bin? 😁😁😁

Neee.....geht nur zum festen Stundensatz.....und Finanzierung geht nicht, ist
z..zt. alles fest angelegt für schlechte Zeiten bzw. Ruhestand.....
Wir können aber gerne über ein vernünftiges Honorar verhandeln..........

Du hast Dich hier gut eingelebt und erzeugst fundierte Beiträge, was mir gefällt.

An Deiner Knauserigkeit mußt Du aber noch arbeiten. ;-)

Nunja....ich habe seit 46 Jahren den Führerschein und komme aus den
alten Kadett, Ascona, Mantazeiten.....dann über Mercedes, BMW und
auch Volvo.....da habe ich mich viel mit Fahrwerken, Felgen, Reifen usw.
beschäftigt....vieles gemacht und eintragen lassen....sowas nennt man
glaube ich Erfahrung. Daraus kann ich jetzt schöpfen und evtl. auch
anderen helfen.......
Und knausrig bin ich eher nicht....ich vermisse nur von einigen hier eine
gewisse Eigeninitiative. Die würde viel helfen einiges besser zu verstehen.
Aber wenn ich deine Beiträge lese sehe ich auch du bist ein echter Fach-
mann mit gesundem Menscherverstand. Das ist die richtige Ebene für´s
Forum und nicht die Pöbeleien........
Weiter so....es passt.......

@Topschnucki
Danke für Deinen wohltuend gut formulierten Beitrag, hat mir sehr gut gefallen!

Eine Frage an die Allgemeinheit:
Es kommt durchaus vor, dass ABEs oder TGAs ungültig werden. I.d.R. liegt das an nicht mehr erfüllten Auflagen für den Herstellers / Importeur.
Bestehende Abnahmen sollten kein Problem darstellen, da zum Zeitpunkt der Abnahme noch alle Voraussetzungen erfüllt waren.
Aber wie sieht es z.B. bei Veräußerung eines Radsatzes aus? Wäre nach zurückgezogener ABE / TGA eine erneute Abnahme überhaupt möglich?
Und wie erfährt man davon, dass eine ABE / ein TGA nicht mehr gültig ist?

Der einfachste Weg ist, wie so häufig, das Gespräch mit dem Hersteller. Genau diesen Kurs wollte der TE aber nicht einschlagen…. dafür wurden lieber zwei Dutzend Beiträge getippt, was ja auch ganz nett und unterhaltsam ist. ;-)

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 24. Juli 2024 um 13:52:36 Uhr:


Der einfachste Weg ist, wie so häufig, das Gespräch mit dem Hersteller. Genau diesen Kurs wollte der TE aber nicht einschlagen…. dafür wurden lieber zwei Dutzend Beiträge getippt, was ja auch ganz nett und unterhaltsam ist. ;-)

Aber das hieße ja, dass dann jedesmal der Hersteller kontaktiert werden müsste um herauszufinden ob ein Teilgutachten noch gültig ist oder nicht... da würden sich die Hersteller schnell bedanken bei dem zusätzlichen Aufwand, wenn jeder anfangen würde sich so zu verhalten.

Wer lieber in den sozialen Medien plaudert, anstatt verbindliche Antworten zu erhalten der kann es ja so machen.

Solange wir uns in Politik und Schule tatsächlich mit dem Gendern befassen, oder über veganes Mineralwasser befinden, ist alles möglich und gestattet.

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