Für Arbeitnehmer gilt der Tag der Übernahme, bei uns ist das das Gleiche,
da wir keine Arbeitnehmer sind.
Hier ist doch das Problem, dass die 0,25% Regelung für Fahrzeuge greift,
die ab dem 01.07.2025 neu angeschafft und über 70.000.- bis 100.000.- Brutto-
listenpreis haben. D.h. Fahrzeuge die vor dem 01.07.2025 angeschafft (gekauf,
geleast) worden sind (70.-100.000.-€) fallen nicht unter diese Regelung. Hier gibt
es den Unterschien AG und AN. Der AG schafft an oder least, der An übernimmt
und versteuert.
Das ist doch hier nur das Thema, da der i5 bis dato nicht unter die 70.000.-€
fällt und viele daraud warten, dass das Gesetz in Kraft tritt und für die Fahrzeuge
gilt, die dann am dem 01.07.2025 angeschafft wurden.
Aber evtl. prüft das auch keiner.