Bleiben ältere Ausfertigung bei GUTACHTEN zur ABE gültig?

Ich habe 4 Felgen zu verkaufen und möchte in der Anzeige die passenden Fahrzeuge angeben.

Im Internet habe ich verschiedene Ausfertigungen der Gutachten zu den Felgen gefunden.

In meinem Beispiel ist es:
- GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO | Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55806110 (2. Ausfertigung)
- GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO | Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung)

Mir ist aufgefallen, das die Liste der genannten Fahrzeuge in der 3. Ausfertigung kürzer ist, als in der 2. Ausfertigung.

Dürfen die Felgen nur auf die in der aktuellsten Ausfertigung genannten Fahrzeuge verwendet werden?
Wenn ja, kann man irgendwie prüfen ob es aktuellere Ausführungen gibt?

42 Antworten

Also, im Grunde ist das wie mit einer Bauartzulassung eines Autos. Die ABE und
das dazugehörige Gutachten wird erstellt, in den Unterlagen sind die betroffenen
Fahrzeugtypen und auch - zumindest die wesentlichen - Nummern bzw. Angaben
zu den Fahrgestell bzw. Typennummern enthalten. Das ganze wird dann durch
Anlagen und / oder Ergänzungen immer wieder auf einen aktuellen Stand
gebracht. Irgendwann läuft das dann aus und gut. Wie bei einem Fahrzeug
bedeutet das aber nicht, dass wenn das Fahrzeug -oder hier die Felge - nicht
mehr produziert und die Gutachten nicht mehr fortgeschrieben werden, dass
das Gutachten nicht mehr gültig ist.
Z.B. das hier erwähnte Gutachten ist schon älter, wenn der Fahrzeugtyp auf den
die Felgen montiert werden sollen im Gutachten enthalten ist, alles gut, egal ob
5 oder 10 oder 20 Jahre alt. Es muss also zusammen passen. Solange bei der
nächten TÜV-Prüfung keine offensichtlichen Mängel vorliegen steht auch einer
langen Nutzung der Felgen nichts im Weg.
Es gibt sogar die Möglichkeit - wenn man freundlich fragt - ein alter Gutachten
beim Hersteller anzufordern. Ein Problem gibt es bur, wenn es der Hersteller nicht
mehr gibt. Aber wie hier im Beispiel erwiesen, gibt es - dank Internet - genügend
möglichkeiten an die Unterlagen zu kommen.

Ups....schon wider Geld verbrannt...aber ich mach eh grad Kaffeepause.........

Entschuldigung für den einen oder anderen Fehler, ich kann leider z.Zt. krankheits-
bedingt nur mir einer Hand tippen.

Naja, es gibt auch Fälle in denen Gutachten zurückgezogen werden - ich gebe zu nicht sehr häufig und mir ist auch nur ein Fall bekannt.
Aber wie sollte Otto Normalverbraucher das mitkriegen, wenn es nicht regelmäßig irgendwelche Amtsblätter liest in seinen Kaffeepausen, sondern sich lieber auf Internetforen herumtreibt? :-)

Sehe ich ebenso. Nachträge beziehen sich in der Mehrzahl auf die Erweiterung von Fahrzeugtypen und -Ausführungen. Selten auf geänderte Radlasten unter Einbeziehung des Produktionsdatums und der Reifengrößen.

Dass ein GA zurückgezogen und darin genannte Fahrzeuge nicht mehr berücksichtigt werden, sind Einzelfälle, die einen technischen Hintergrund haben.

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Da hast du wohl recht, es gibt immer Ausnahmen, wie im richtigen Leben.
Und falls du denkst ich lese Amtsblätter - Fehlanzeige.....ich bin mein
eigener Chef....darum auch in der Kaffeepause im Internet.

Oh, ich höre das das erste mal das eine ABE oder Gutachten zurückgezogen wurde.

Auch wenn dir nur der eine Fall bekannt ist, könntest du da mal mehr zu sagen und vielleicht auch Links beibringen.

Sowas interessiert mich immer brennend da ich mir das irgendwie nicht vorstellen kann wie das vor allem auch rechtlich abläuft für die die das schon so haben und eventl. gar eingetragen haben.

Wie gesagt, mir ist da nur ein Fall persönlich bekannt.
Dabei geht es um ein altes TRX-Rad von BMW das speziell für den alten M635CSi (E24) von BBS exklusiv für BMW gefertigt worden war. Ein zweiteiliges, geschmiedetes Alu-Speichenrad.

Im Nachhinein kam es bei sportlicher Fahrweise immer wieder zu Undichtigkeiten am Felgenhorn aufgrund der filigranen Bauweise. Daraufhin wurde die Freigabe zurückgezogen. Eine nachträgliche Eintragung ist deshalb jetzt nicht mehr möglich... aber theoretisch müsste auch die Verwendung der Felgen untersagt sein, bei solchen Fahrzeugen, für die die Felge ursprünglich eine Freigabe hatte.

Links oder offizielle Dokumete dazu habe ich leider keine. Lediglich die mündliche Aussage einer Prüforganisation, dass das Gutachten dafür zurückgezogen sei.

Gut, da die Felge wohl ab Werk verbaut wurde kann da ein Rückruf erfolgen. Denn
zumindest das KBA weis wer ein solches Fahrzeug fährt. Und ich denkr da wurden
dann die Kunden auch direkt von BMW angeschrieben.

Zitat:

@alex771225 schrieb am 23. Juli 2024 um 20:26:09 Uhr:



Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 23. Juli 2024 um 19:00:12 Uhr:


Vorher die Auflagen beachten!
Wegen der ET stehen die Räder weiter nach außen.
Deswegen gibts (je nach Passat Model) jede Menge sofort abnahmepflichtige Karosserieauflagen.

Teilweise Auflage A01 hab ich gesehen. Wie wird das denn gelesen?
Ich habe Typ e1*2001/116*0307*25 - die ist so nicht aufgeführt.
Ohne A01 ist angegeben e1*2001/116*0307*24-...
heißen die drei Punkte und folgende?

Darf ich diese Frage nochmal schieben?

Denke schon.

Ghm, ok wenn die werksseitig verbaut waren könnte das über Rückruf geregelt worden sein.

Aber was ist wenn einer die im Zubehör bei BMW mal gekauft hatte, der Laden längst Pleite ist oder einfach die Daten nur manuell in Ordnern zu Verfügung stehen, dann guckt da keiner nach und sagt dir Bescheid das die nicht mehr fahren darfst.

Und wenn der jetzt zur HU fährt müsste der Prüfer die HU mit den Felgen verweigern. Ist das so? Glaub kaum.

Ok da das mit den TRX und Reifen immer ein riesen Spaß war will die eh keiner mehr fahren. Außer die die total auf Original stehen.🙂

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 24. Juli 2024 um 21:37:07 Uhr:


Denke schon.

Ghm, ok wenn die werksseitig verbaut waren könnte das über Rückruf geregelt worden sein.

Aber was ist wenn einer die im Zubehör bei BMW mal gekauft hatte, der Laden längst Pleite ist oder einfach die Daten nur manuell in Ordnern zu Verfügung stehen, dann guckt da keiner nach und sagt dir Bescheid das die nicht mehr fahren darfst.

Und wenn der jetzt zur HU fährt müsste der Prüfer die HU mit den Felgen verweigern. Ist das so? Glaub kaum.

Ok da das mit den TRX und Reifen immer ein riesen Spaß war will die eh keiner mehr fahren. Außer die die total auf Original stehen.🙂

Richtig - das war ja mein Punkt. Faktisch gibts keine praktikable Möglichkeit so einen 'Rückruf' dauerhaft zu verankern.

Zitat:

@alex771225 schrieb am 24. Juli 2024 um 18:19:37 Uhr:



Zitat:

@alex771225 schrieb am 23. Juli 2024 um 20:26:09 Uhr:



[...]
Ohne A01 ist angegeben e1*2001/116*0307*24-...
heißen die drei Punkte und folgende?

Darf ich diese Frage nochmal schieben?

Ja! die Punkte stehen für 25, 26, 27, 28, und immer so weiter...

Vielen Dank an alle, die mir geholfen haben!

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