Bleibe ich auf den Kosten sitzen?

Saab 900 I

Hallo Leute!

Ich habe da folgendes Problem:
Ich habe mir vor drei Monaten ein gebrauchtes SAAB Cabriolet gekauft. War direkt danach bei der Inspektion, dort wurden keinerlei Mängel festgestellt!
Jetzt kam es wie es kommen musste: KApitaler Motorschaden inkl. kaputter Turbolader. Kostenpunkt nur für die Teile ca. 4000,-€.
Zum Glück habe ich beim Kauf eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Diese übernimmt 100% der Lohnkosten und 60% der Materialkosten (km Stand 80.000). Dies sind aber auch noch 1800,-€.
Jetzt meine Frage: Laut gängiger Rechtsprechung müsste ja eigentlich der Händler (Toyota-Fachhändler) den kompletten Schaden zahlen (Sachmängelhaftung). Wende ich mich nun an den Händler, damit dieser alles zahlt? Oder muss die Versicherung so weit in Haftung treten und der Händler muss den rest berappen? Oder bleibe ich gar auf den 1800,-€ sitzen?

Wer weiss Rat?

Gruß Philipp
P.S.: Ich weiss, dass das hier eigentlich nicht hingehört, aber im Versicherungs-forum hat niemand geantwortet.

20 Antworten

Ich denke, daß Du sogar sehr gute Chancen hast, mit einer geringen Wertsteigerung durch Neuteile durchzukommen.
Ich tippe mal auf 1500 Euro Selbstbeteiligung.
Aber dafür bekommst Du einen neuen Motor!...mit Null Kilometer.

Zitat:

Aber du hast Recht, ich werde noch mal ein Schriftstück aufsetzenin dem ich ihn zur Nachbesserung auffordere.

Für was denn? Und was heißt denn "Nachbesserung"?

Zitat:

Die Reparatur ist übrigens durch eben diesen Sachverständigen freigegeben worden.

Dein Verkäufer ist raus aus der Sache weil Du ja scheinbar den Weg über die Garantie und nicht über die Gewährleistung gewählt hast!

Zitat:

Original geschrieben von wvn


 

Dein Verkäufer ist raus aus der Sache weil Du ja scheinbar den Weg über die Garantie und nicht über die Gewährleistung gewählt hast!

Das sehe ich (und zum Glück auch mein Anwalt) ein wenig anders. Ich bin mir nicht sicher ob es da nur ein "entweder - oder" gibt. Vielleicht existiert auch ein "sowohl-als auch."

Oder gibt es Grundsatzentscheidungen eines Obergerichtes zu einem ähnlich gelagerten Fall?

Die Versicherung wird in jedem Fall leisten, fraglich ist nur, wer den Rest trägt.

Jörg

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Zitat:

Original geschrieben von 5617109


Oder gibt es Grundsatzentscheidungen eines Obergerichtes zu einem ähnlich gelagerten Fall?

hallo

dazu bedarf es keiner solchen

wenn du deine gewährleistung geltend machen willst, dann muss du DEM der das zahlen soll (dem verkäufer) art und ort der reparatur überlassen.

also ER muss die reparatur beauftragen und bezahlen.

wenn du nun die reparatur "freihändig" vergeben hast ohne ihm die möglichkeit zu geben das zu entscheiden dann kannst du ihn nun nicht mehr zur kasse bitten

gibt es schriftverkehr mit deinem verkäufer in der sache? hast du ihm eine frist gesetzt die repartur zu beauftragen? hast du ihn gefragt wo du dass auto - auf seine kosten - zur reparaturt hinstellen sollst?
wenn nur einer der punkte fehlt:
pech

wenn ich der verkäufer bin sag ich jetzt "ich wollte eh instandsetzen lassen, aber bei einer anderen firma oder auaf eine andere art (gabrauchte teile - kommt zwar in der realität nie vor, weil gebrauchtmotore gibts am markt net, aber es lässt sich vorzüglich argumentieren damit .."

umgekehrt wäre richtig gewesen

aber das ist eh schon oben mehrfach gestanden ...

viel erfolg

lg
g

PS:
welche art von anwalt hast du da konsultiert ...?

sorry

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