Blaulicht im privaten Kfz
Hallo,
ich weiß das es dieses Thema schon gab nur sind diese aus den Jahren 2000-2006 was eben schon etwas her ist.
In wie fern kann mich die Polizei bestrafen wenn sie mich mit einem Blaulicht erwischen?
Mir geht es NICHT darum damit gegen die StVO zu verstoßen oder mir irgendwelche Vorteile in Staus etc. zu ergaunern.
Ich will mir nur gelegentlich einen kleinen Spaß erlauben. Hier in Wohngegend gibt es so einige Plätze/Spielplätze an denen sich Abends/Nachts jugendliche die Langeweile vertreiben und kiffen.
Fände es lustig mit Blaulicht dort anzufahren und zu sehen wie die rennen und die Drogen wegwerfen.
Mal angenommen die echte Polizei erwischt mich dabei oder findet bei einer Kontrolle das Blaulicht. Wie reagieren die?
Noch mal gesagt: Ich halte mich an die StVO und werde es nicht in Anbetracht anderer Verkehrsteilnehmer verwenden (die dann ausweichen oder sonstiges)
Beste Antwort im Thema
eieieiei Leichenschändung
112 Antworten
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 4. Dezember 2014 um 15:16:38 Uhr:
...wenn etwas passiert ist, mit dem Staatsanwalt und der Polizei unterhalten.
und die haben wochen, monate- gar jahre zeit um entscheidungen die man in sekundenbruchteilen treffen musste, in allen facetten und vorallen alternativen
(die man selbst vor ort u.u. garnicht bewusst wahrgenommen hat)zu beleuchten...
Zitat:
@norto schrieb am 4. Dezember 2014 um 15:22:03 Uhr:
Und mit Staatsanwaltschaft und Polizei bekommt man nur Probleme, wenn man etwas bewusst falsch macht - nicht aber, wenn man rechtmäßig handelt!...
s.o.!
Zitat:
Denn in letzter Konsequenz sind auch die Herren in schwarzer Robe in der Lage mitzudenken und sich an ihre Pflicht zu erinnern, im Rahmen der Gesetze zu agieren.
Die Staatsanwaltschaft ist daher sogar dazu verpflichtet, entlastende Umstände zu ermitteln.
s.o.!
die werden dir dann ganz schnell eine lange liste mit alternativen handlungen statt deiner 'privaten blaulichtfahrt' aufzeigen....
....denn was das angeht ist die rechtsprechnung in .de nicht gerade zimperlich - was auch bos zu spüren bekommen, die ganz regulär blaulicht & martinshorn nutzen dürfen!
der satz: sobald du ein fahrzeug mit sonder-/wegerechten bewegst, stehst du mit anderthalb beinen im knast...kommt nicht von ungefähr....
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 4. Dezember 2014 um 15:34:28 Uhr:
und die haben wochen, monate- gar jahre zeit um entscheidungen die man in sekundenbruchteilen treffen musste, in allen facetten und vorallen alternativen (die man selbst vor ort u.u. garnicht bewusst wahrgenommen hat) zu beleuchten...Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 4. Dezember 2014 um 15:16:38 Uhr:
...wenn etwas passiert ist, mit dem Staatsanwalt und der Polizei unterhalten.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 4. Dezember 2014 um 15:34:28 Uhr:
s.o.!Zitat:
@norto schrieb am 4. Dezember 2014 um 15:22:03 Uhr:
Und mit Staatsanwaltschaft und Polizei bekommt man nur Probleme, wenn man etwas bewusst falsch macht - nicht aber, wenn man rechtmäßig handelt!...
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 4. Dezember 2014 um 15:34:28 Uhr:
s.o.!Zitat:
Denn in letzter Konsequenz sind auch die Herren in schwarzer Robe in der Lage mitzudenken und sich an ihre Pflicht zu erinnern, im Rahmen der Gesetze zu agieren.
Die Staatsanwaltschaft ist daher sogar dazu verpflichtet, entlastende Umstände zu ermitteln.die werden dir dann ganz schnell eine lange liste mit alternativen handlungen statt deiner 'privaten blaulichtfahrt' aufzeigen....
....denn was das angeht ist die rechtsprechnung in .de nicht gerade zimperlich - was auch bos zu spüren bekommen, die ganz regulär blaulicht & martinshorn nutzen dürfen!
der satz: sobald du ein fahrzeug mit sonder-/wegerechten bewegst, stehst du mit anderthalb beinen im knast...kommt nicht von ungefähr....
Genau so sieht es nämlich aus. Einen Daumen von mir !
Wenn es erkennbare Alternativen gab und man diese verkannt hat, hat man halt nicht gerechtfertigt gehandelt. Wer sich aber in gerechtfertigter Weise verhält, der hat in der Bundesrepublik Deutschland nichts zu befürchten.
Im Übrigen kenne ich auch einige Streitigkeiten im Zusammenhang mit rechtfertigenden Umständen. Und da waren teilweise weitaus "heftigere" Verfehlungen (Knochenbrüche, etc.) dabei, bloß um einer anderen Person in Not zu helfen. Es waren aber letztlich auch alles freisprechende Urteile als Ergebnis der Hauptverhandlung.
Man darf nicht vergessen, dass leider auch im Staatsdienst massiver Personalmangel herrscht. Und Papier ist leider auch geduldig, so dass es tatsächlich erst einmal zu Anklagen kommen kann, weil der Bearbeiter (aus bloßer Aktenlage) heraus wesentliche Umstände verkennen oder gar nicht erkennen kann. Deswegen gibt es Hauptverhandlungen in denen alles noch einmal von Anfang an durchgegangen wird.
Infolgedessen kann man eigentlich nur jedermann zur Zivilcourage und Hilfe ermutigen. Denn wer in Not tatsächlich keine andere offensichtliche Handlungsmöglichkeit hat, der muss auch keine Strafe befürchten. (Missbrauch wird allerdings - wie sonst auch - bestraft.)
Zitat:
@norto schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:03:24 Uhr:
Wenn es erkennbare Alternativen gab und man diese verkannt hat, hat man halt nicht gerechtfertigt gehandelt.
richtig!
und diese alternativen wirst du dann ganz schnell kennen lernen... 😉
...und du wirst dich wundern, was da im nachhinein so alles möglich gewesen wäre!
Ähnliche Themen
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:06:42 Uhr:
richtig!Zitat:
@norto schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:03:24 Uhr:
Wenn es erkennbare Alternativen gab und man diese verkannt hat, hat man halt nicht gerechtfertigt gehandelt.
und diese alternativen wirst du dann ganz schnell kennen lernen... 😉
Komm wir geben auf, der kapiert es wirklich nicht. Soll er doch machen was er will.
Zitat:
@norto schrieb am 4. Dezember 2014 um 14:05:26 Uhr:
Ich glaube das ausgeführte Beispiel, dass jemand dringend ärztlicher Versorgung bedarf, diese aber anderweitig als durch eine eigenständige (Blaulicht-) Fahrt nicht zu erreichen ist, bezieht sich auf Rechtfertigungsgründe wie z.B. den sog. rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB oder § 16 OWiG).
Ah ja. Und für den Fall, dass es einmal zu so einer Situation kommen könnte, darf sich jeder vorsorglich eine SoSi-Anlage einbauen. Ist klar...
Zitat:
Demnach kann die Rechtswidrigkeit einer Tat entfallen, wenn der Rechtfertigungsgrund vorliegt. Allerdings wäre es dabei egal, ob die Fahrt mit oder ohne Sondersignalen (u.a. Blaulicht) erfolgt oder nicht.
Dann entfallen vielleicht die Tickets wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen etc. Mit Sicherheit aber nicht der illegale Einbau und Nutzung der SoSi-Anlage, die hättest Du ja dann schließlich nicht aus einer Notlage heraus schnell eingebaut, sondern schon länger vorher.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 4. Dezember 2014 um 09:26:56 Uhr:
Ein Freund von mir hat an seinem Fahrzeug vorne im Grill und In höhe des Innenspiegels Blaulicht verbaut, sieht wie echt aus und ist sehr hell. So machen viele Leute erstmal Platz -der absolute Kick damit rumzufahren ,wäre mir aber selber zu riskant!!!
Na sowas. Genau so einen Vollidioten habe ich letzten Sommer angezeigt, der glaubte auf der B28 Polizei spielen zu dürfen. 2 Tage später durfte ich in der Zeitung von der Ergreifung dieses Spackos lesen, ich war wohl nicht der einzige, der bei der Polizei angerufen hat...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:11:34 Uhr:
[...]
...
Dann entfallen vielleicht die Tickets wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen etc. Mit Sicherheit aber nicht der illegale Einbau und Nutzung der SoSi-Anlage, die hättest Du ja dann schließlich nicht aus einer Notlage heraus schnell eingebaut, sondern schon länger vorher.
Wenn man im Fahrzeug, warum auch immer, ein Blaulicht (oder mehr) an Bord hat, dann dürfte man auch dieses straffrei verwenden. Schließlich würde es in dieser Situation sogar die Gefahr minimieren und andere Verkehrsteilnehmer auf die besondere Lage aufmerksam machen.
Man muss aber natürlich damit rechnen, dass es durchaus zu Nachfragen (und anderen Konsequenzen) kommen kann, wenn man auf Nachfragen nicht plausibel darlegen kann, warum man so etwas "griffbereit" hatte.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:06:42 Uhr:
[...]
richtig!
und diese alternativen wirst du dann ganz schnell kennen lernen... 😉...und du wirst dich wundern, was da im nachhinein so alles möglich gewesen wäre!
Ich denke schon, dass ich ein paar Möglichkeiten kennengelernt habe. 😉
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:09:42 Uhr:
[...]
Komm wir geben auf, der kapiert es wirklich nicht. Soll er doch machen was er will.
Vielen Dank für die Blumen. Wie gut, dass es mir wohl scheinbar an jedweder Erfahrung und Kompetenz mangelt.
Muss mein Dienstherr wohl allerdings etwas anders gesehen haben, als er mich als sein Vertreter in die Hauptverhandlungen geschickt und die Anklagen vertreten lassen hat. 😮
Stellt sich jetzt nur die Frage, wer hier was nicht kapiert (hat). 😉
Zitat:
@norto schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:39:03 Uhr:
Wenn man im Fahrzeug, warum auch immer, ein Blaulicht (oder mehr) an Bord hat, dann dürfte man auch dieses straffrei verwenden.
Nein.
Erst letztes Jahr wieder:
Zitat:
Teure Blaulicht-Spritztour
Pfaffenhofen/Geisenfeld (GZ) „Polizei spielen“ kann teuer werden. So muss ein 19-jähriger Pfaffenhofener für seine Blaulicht-Fahrt am späten Sonntagabend in Geisenfeld mit einer Geldstrafe von über 200 Euro und drei Punkten in Flensburg rechnen.
Der Grund: Die Beamten halten die Begründung, die sie von dem jungen Autofahrer aufgetischt bekamen, für „überaus fantasievoll“. Ausgerechnet einen pensionierten Geisenfelder Polizeibeamten hat der 19-Jährige am Sonntag gegen 23 Uhr überholt, als er auf der Münchener Straße stadtauswärts unterwegs war: mit geschätztem Tempo 70 bis 80 und mit einem Blaulicht auf dem Dach seines Autos. Aufgrund des Kennzeichens war dem pensionierten Beamten sofort klar, dass es sich hier nicht um ein Einsatzfahrzeug der Polizei handelt, und so alarmierte er die Geisenfelder Dienststelle.
Dort fand man schnell den Halter samt zugehöriger Handynummer heraus, und der 19-jährige Pfaffenhofener ging auch prompt an den Apparat – noch im Auto und im Pfaffenhofener Stadtgebiet, wie er erklärte. Er möge doch unverzüglich zur Geisenfelder Dienststelle kommen, wurde er aufgefordert – samt seinem Blaulicht, bitte schön.
Etwa eine halbe Stunde später, so die Polizei, erschien der 19-Jährige dann auch tatsächlich in der Geisenfelder Inspektion, in Begleitung eines etwa gleichaltrigen jungen Mannes, der sich eine Mullbinde um den Bauch gewickelt hatte. Sie seien beide beim Fischen an einem Geisenfelder Weiher gewesen, erzählte der Blaulicht-Fahrer, als sein wegen eines Nabelbruches operierter Freund plötzlich Schmerzen bekommen habe. Außerdem habe der operierte Nabel „angefangen zu wässern“. Beide hätten deshalb beschlossen so schnell wie möglich zur Ilmtalklinik nach Pfaffenhofen zu fahren. Das im Internet erworbene und am Halloween-Abend zum Einsatz gekommene Blaulicht habe er dabei „zufällig“ noch im Auto gehabt und aufgrund des „Notfalles“ nun benutzt, ließ der 19-jährige Lagerist wissen. Zum Krankenhaus seien sie aber dann doch nicht gefahren, weil die Beschwerden seines Freundes wieder nachgelassen hätten.
Bei der Geisenfelder Polizei hält man diese Geschichte freilich für „gut erfunden“. Warum der 19-Jährige mit seinem Handy nicht einfach den Notruf gewählt habe, fragen sich die Beamten.
Deshalb dürfte die Blaulichtfahrt für den Pfaffenhofener nun unangenehme Folgen haben. Er muss nicht nur mit drei Punkten in der Verkehrssünderkartei rechnen, sondern auch mit einer saftigen Geldbuße von 180 Euro plus Auslagen – wegen eines vorsätzlichen Verstoßes „gegen das Verbot zum Anbringen von anderen als für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen“, wie es im schönsten Beamtendeutsch heißt. Sein Blaulicht ist der verkappte Polizist natürlich ebenfalls los.
Quelle: donaukurier.de
Zitat:
@norto schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:39:03 Uhr:
Wenn man im Fahrzeug, warum auch immer, ein Blaulicht (oder mehr) an Bord hat, dann dürfte man auch dieses straffrei verwenden. Schließlich würde es in dieser Situation sogar die Gefahr minimieren und andere Verkehrsteilnehmer auf die besondere Lage aufmerksam machen.Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:11:34 Uhr:
[...]
...
Dann entfallen vielleicht die Tickets wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen etc. Mit Sicherheit aber nicht der illegale Einbau und Nutzung der SoSi-Anlage, die hättest Du ja dann schließlich nicht aus einer Notlage heraus schnell eingebaut, sondern schon länger vorher.Man muss aber natürlich damit rechnen, dass es durchaus zu Nachfragen (und anderen Konsequenzen) kommen kann, wenn man auf Nachfragen nicht plausibel darlegen kann, warum man so etwas "griffbereit" hatte.
Zitat:
@norto schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:39:03 Uhr:
Ich denke schon, dass ich ein paar Möglichkeiten kennengelernt habe. 😉Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:06:42 Uhr:
[...]
richtig!
und diese alternativen wirst du dann ganz schnell kennen lernen... 😉...und du wirst dich wundern, was da im nachhinein so alles möglich gewesen wäre!
Zitat:
@norto schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:39:03 Uhr:
Vielen Dank für die Blumen. Wie gut, dass es mir wohl scheinbar an jedweder Erfahrung und Kompetenz mangelt.Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:09:42 Uhr:
[...]
Komm wir geben auf, der kapiert es wirklich nicht. Soll er doch machen was er will.Muss mein Dienstherr wohl allerdings etwas anders gesehen haben, als er mich als sein Vertreter in die Hauptverhandlungen geschickt und die Anklagen vertreten lassen hat. 😮
Stellt sich jetzt nur die Frage, wer hier was nicht kapiert (hat). 😉
Alter schwede du schreibst hier eine grütze,das ist unglaublich...................
hoffentlich machen das ganz viele die hier mitlesen so wie du das hier schreibst und jeder der angehalten wird,zeigt der polizei diese grütze hier und holen sich dann die strafe,die sie zahlen dürfen von dir persöhnlich zurück, zur not mit der baseballkeule
das heisst also auch wenn einer bei mit einbricht und mich bedroht und ich kein telefon zur hand habe kann ich ihn mit meiner kanone die ich unberechtigterweise neben dem bett stehen habe, abknallen und es wird legal??
war dazu nicht grad was im land der unbegrenzten möglichkeiten??
weil ich ja keine andere möglichkeit hatte die polizei zu rufen??
Bitte erst lesen und dann irgendetwas heraussuchen.
Es müssen die Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes vorliegen, damit es gerechtfertigt ist! Das habe ich bereits geschrieben.
Wenn sich da zwei Jugendliche einen offensichtlichen Spaß daraus machen, hat das doch nichts damit zu tun, was ich hier darstelle.
Aber nun stell dir vor, sie wären wirklich mit lebensbedrohlichen oder arg gesundheitsgefährdenden Umständen ins Krankenhaus gefahren und eine Not-OP obligatorisch (damit auch nachweislich) und anderweitige Abhilfe nicht erreichbar gewesen, wäre das Ganze straffrei ausgegangen.
Daher kann man auch gerne davon Abstand nehmen, zig andere derartige "Kurier"-Berichte hier wiederzugeben. Denn nicht nur in der Medizin machen Details etwas aus.
Zitat:
@norto schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:57:32 Uhr:
Es müssen die Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes vorliegen, damit es gerechtfertigt ist! Das habe ich bereits geschrieben.
richtig!
und diese sind in 99,9999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999981% deiner konstrukte nunmal NICHT gegeben - insofern erübrigt sich jede weitere diskussion darüber!
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:52:02 Uhr:
[...]
Alter schwede du schreibst hier eine grütze,das ist unglaublich...................
hoffentlich machen das ganz viele die hier mitlesen so wie du das hier schreibst und jeder der angehalten wird,zeigt der polizei diese grütze hier und holen sich dann die strafe,die sie zahlen dürfen von dir persöhnlich zurück, zur not mit der baseballkeule
das heisst also auch wenn einer bei mit einbricht und mich bedroht und ich kein telefon zur hand habe kann ich ihn mit meiner kanone die ich unberechtigterweise neben dem bett stehen habe, abknallen und es wird legal??
war dazu nicht grad was im land der unbegrenzten möglichkeiten??weil ich ja keine andere möglichkeit hatte die polizei zu rufen??
Warum wirst du so unsachlich. Bitte markiere genau diese Stellen, an denen du eine vertretbare anderweitige Ansicht hast. Ich stehe
berechtigterKritik offen gegenüber.
Wer sich jedoch nicht einmal die Mühe macht und (Fach-) Literatur heranzieht, sondern gleich herablassend und unsachlich (Thema "Grütze"😉 wird, der hat scheinbar nicht verstanden, worum es mir geht.
Ich animiere hier niemanden zum Unrecht, sondern will ersichtlich machen, dass es nicht nur schwarz (böse) und weiß (gut) gibt.
Und ja, es gibt auch Umstände in denen die Gesundheit oder gar das Leben eines anderen gerechtfertigt oder entschuldigt angegriffen werden dürfen. Davon kann dann auch dieser kurzzeitige unberechtigte Waffenbesitz erfasst sein (z.B. dem Angreifer oder einem Dritte die Waffe entwendet).
Es ist wirklich erschreckend, wie einige hier reagieren, ohne einen Grund dafür zu haben. Aber macht euch doch gefälligst die kleine Mühe und lest genau. Denn so steht es bereits seit meinem ersten Beitrag geschrieben. 😮
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 4. Dezember 2014 um 17:02:37 Uhr:
[...]
richtig!
und diese sind in 99,9999...981% deiner konstrukte nunmal NICHT gegeben - insofern erübrigt sich jede weitere diskussion darüber!
Es sind nicht meine Konstrukte, sondern genau die Lehrbeispiele für jedermann, der über Recht und Unrecht zu entscheiden hat.
Also, sag mir bitte, wo genau ich geschrieben habe, dass es 100.000x am Tag vorkommt? Oder überhaupt mal monatlich? Oder aller zig Jahrzehnte?
Ich habe kein einziges Mal eine Häufigkeit angegeben, weil man es nicht kann! Es kann 100.000x am Tag vorkommen oder auch nur ein einziges Mal aller 100 Jahre. Aber es kann vorkommen - und genau dann ist es das einzig richtige!
Daher solltet ihr wirklich erst einmal meine Beiträge lesen und verstehen, bevor ihr sie pauschal abwertet. Denn das zeugt nicht gerade von Charakter, wenn man nur angreifen kann ohne Argumente zu haben. 😉
warum wird dann nicht neu kfz serienmäßig mit sosi anlage ausgeliefert??
daaaasss würde leben retten