blaues standlicht und innenraum beleuchtung
ist blaues standlicht und blaue innenraum beleuchtung in der STVO zugelassen??
mir ist schon klar das ich es nicht während der fahrst an haben darf aber können mich die "aufmerksamen" 😁 herrn von der Polizei ach belangen wenn ich es im stand an habe???
was hält der tüv davon??
21 Antworten
Zitat:
der punkt ist aber leider der, dass man z.b. blaues standlicht vermeiden kann, unfälle, geile autos und weiber aber nicht...
Das stimmt, aber in einer bestimmten Weise ist es doch Schwachsinn.
Chris
Es wurde hier zwar vor kurzem schon einmal besprochen, aber es passt grad so gut hier hin. Seit dem 1. Mai sind alle Zusatzbeluchtungen im und am Auto ( auch farbige Innenraum Beleuchtung ) verboten, sobald man sie irgendwie während der Fahrt einschalten kann !! Die Begründen das auch mit der Ablenkung der andere Verkehrsteilneher. Also ich lass meine Blauen LEDs im innenraum drin. Die laufen über die Innenraumbeleuchtung und der Mann vom Tüv hat sie auch nicht bemengelt.
Gruß
Micha
Hier nochmal der ganaue Text :
Ab Mai verbotene Lichter
Bislang durften Innenraumleuchten, Leuchtdioden oder Neonröhren nicht im Straßenverkehr eingeschaltet werden, der Betrieb auf Parkplätzen war jedoch erlaubt. Jetzt müssen alle Lampen ausgebaut werden, bei denen der Besitzer die Möglichkeit hat, sie während der Fahrt anzuschalten. Egal, ob der Fahrer das auch wirklich macht. Begründung: Der Missbrauch ist nicht ausgeschlossen.
Ebenfalls auf der roten Liste des TÜV stehen Farbsprays für Heckleuchten, abgedunkelte Heckleuchten oder Leuchten im Innenraum, die nach außen wirken. Diese könnten andere Verkehrsteilnehmer irritieren und zudem durch Reflektionen auf den Scheiben die Sicht des Fahrers beeinträchtigen.
Die Unterbodenbeleuchtung ist grundsätzlich nur als Ausstiegsbeleuchtung erlaubt. Sie darf also nur angehen, wenn der Fahrer die Tür seines Wagens öffnet. Ebenso können blaue Leuchtdioden und beleuchtete Spritzwasserdüsen für Verwirrung sorgen, da sie das gewohnte Signalbild von Scheinwerfern oder Begrenzungsleuchten verändern.
Weiterhin erlaubte Lichter
Nach wie vor lässt sich sämtliches Zubehör im Handel erwerben, aber diejenigen, die ihr Auto lichtmäßig aufmotzen wollen, sollten entweder den Beratungsservice beim TÜV nutzen oder sich vor dem Kauf im Fachhandel informieren. Denn die Auswahl an zugelassenem Lichtzubehör kann sich immer noch sehen lassen.
Viele Hersteller bieten Scheinwerfer in Klarglasoptik oder getönte Heckleuchten in allen Variationen an. Seitenmarkierungsleuchten sind ebenfalls weiterhin erlaubt. Allerdings nur in Gelborange und an der dafür vorgesehenen Stelle am Fahrzeug montiert.
Der Kunde sollte auf alle Fälle darauf achten, dass sich eine Genehmigungsnummer auf dem Zubehörteil befindet, eine ABE- oder ECE-Zulassung vorliegt, oder ein entsprechendes Teilegutachten dabei ist.
Quelle: Vox -> Auto. Motor, Sport; Sendung vom 25.05.03
naja ich versteh ja das man es nicht während der fahrt einschalten darf, aber wenn ich es nur im stadn an habe warum sollte es verboten sein? nur weil rein theoretisch die möglichkeit besteht das ich es auhc während der fahrt einschalte?
früher konnten die mich drna kriegen wenn ichs eingeschaltet habe jetzt wenn ichs besitze. kommt für mich ziemlich auf dass elbe raus
.....da haben die aber mal wieder übertrieben
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die können dich auch wenn es montiert hast.
LOL
ich könnte InnerOrts auch schneller als 50 fahren aber trozdem is der motor dafür montiert.muss ich beim tüv jetzt auch motor vorher ausbaun????Denn ich könnte ja verbotenerweise schneller fahrn.
Deutschland Juhuu 🙁
haste recht sowas idiotisches naja aber wofür bezahlt sonst steuern als für super schlaue leute die sich sowas einfallen lassen
Weil man für die Leuchtmittel eine Bauartzulassung benötigt um sie eintragen zu lassen. Und da es keine entsprechenden Leuchten mit Bauartzulassung für diesen Zweck bekommt, kann man sie folglicherweise auch nicht eintragen lassen. Daher ist nicht nur der Betrieb verboten, sondern bereits die Montage führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.Zitat:
Original geschrieben von jan444
naja ich versteh ja das man es nicht während der fahrt einschalten darf, aber wenn ich es nur im stadn an habe warum sollte es verboten sein?