Blaues Kennzeichenfeld bekleben legal?!
Guten Abend,
ist es erlaubt das blaue Feld mit einem schwarzen Aufkleber zu bekleben? Das „D“ und der „Europakranz“ bleibt ja ersichtlich.
Gerade bei schwarzen Autos wäre das ein optischer Anreiz finde ich 🙂
Beste Antwort im Thema
Ich sclage vor, das Geld welches du dafür ausgeben möchtest stiftest du einer obdachlosen Organisation.
359 Antworten
Alles gut.
Ich warte auf dieses Gutachten.
Das möchte ich wirklich gerne sehen.
Nicht das da nur drinsteht der Kleber sei Dokumentenecht.
Moorteufelchen
Es gibt auch noch anders farbige Aufkleber, z.B. gelb
Den Text (Freigabe bei eBay) dazu habe ich auch schon gelesen, aber veboten bleibt es trotzdem.
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Zitat:
@auto2402 schrieb am 3. Dezember 2018 um 16:24:28 Uhr:
Gestern Anzeige erhalten wegen genau dieses Stickers!!!
Anzeige wegen was?
Und vergiss nicht das Gutachten hier zu posten.
Viel blahh und Interpretation. Keine Fakten. Würde man bitte die diversen Dokumente als Texte hochladen. Danke.
Das angebliche "Gutachten" von einem Verkäufer bei eBay hab ich schon gesehen. Hab ich leider nicht kopiert. Ist lediglich eine Auflistung, wie man die FZV und deren Anlage so auslegen könnte,dass man das Euro Feld doch überkleben dürfte. Selbst zu dem in SternenKranz vorgeschriebenen Siegel der Prägestelle,welches nachweist,dass das Kennzeichen konform ist und durch Überkleben natürlich verdeckt ist, stand in dem Wisch was den Aufkleber beigelegt wurde was geschrieben. Spätestens da sieht man dann,dass dies Humbuck ist.
Gruß M
Zitat:
Zitat:
@UliBN schrieb am 7. September 2018 um 08:46:51 Uhr:
Wenn es hier jemand schafft, eine rechtliche Grundlage zu finden, wonach der Europa-Teil des Kennzeichens Teil des gesamten Kennzeichens ist, mit Farbe und Form/Größe der Buchstaben festgelegt ist, bitte her damit. Ich habe es nicht geschafft.Hat keine 5 Sekunden gedauert...
https://www.gutschild.de/.../ins Ausland würde Ich mit einem solch geschwärzten Euro-Bereich nicht fahren wollen.
Ruckzuck gehst Du da zu Fuß weiter.
Das Zitat geht an der Frage vorbei, weil Kennzeichen nicht gleich Kennzeichenschild ist. Der blaue Bereich ist definiert in der Kennzeichenverordnung, jedoch nicht die Farbe.
Ich wurde heute angehalten deswegen, kostet 10€. Angeblich eine Owi aber das bezweifle ich. Suche auch nach Hinweisen. Das Urteil, was dazugegeben wird ist schon aussagekräftig, wenn man den Teil des Glaube ignoriert, sagt das Gericht am Ende, dass dieser blaue Bereich eben nicht zum Kennzeichen gehört. Die DIN sagt nur, dass schwarz und weiß nach RAL zu verwenden sind, von blau steht nirgends etwas. Bin auch über 1 Jahr damit gefahren.
Hatte es leider eilig, sonst hätte ich noch diskutiert.
Bekleben ist verboten wenn man das in rechtswidriger Absicht macht, aber das ist ja nicht so, bleiben ja alle Symbole erhalten.
Maximal die Reflexionsfähigkeit der Folie könnte ein Argument sein...
Aber Stilllegung geht nicht. Kann man ja direkt abziehen. Kauft man halt ne Großpackung... ;-)
Hi.
Du tust es also auch?
Somit auch an Dich die Frage: Weshalb?
Was sind die Beweggründe, wo liegt der Vorteil oder Gewinn?
Gruss vom Mongo.
Zitat:
@Petrolhead135 schrieb am 7. Dezember 2018 um 02:07:39 Uhr:
Das Zitat geht an der Frage vorbei, weil Kennzeichen nicht gleich Kennzeichenschild ist. Der blaue Bereich ist definiert in der Kennzeichenverordnung, jedoch nicht die Farbe.
Ich wurde heute angehalten deswegen, kostet 10€. Angeblich eine Owi aber das bezweifle ich. Suche auch nach Hinweisen. Das Urteil, was dazugegeben wird ist schon aussagekräftig, wenn man den Teil des Glaube ignoriert, sagt das Gericht am Ende, dass dieser blaue Bereich eben nicht zum Kennzeichen gehört. Die DIN sagt nur, dass schwarz und weiß nach RAL zu verwenden sind, von blau steht nirgends etwas. Bin auch über 1 Jahr damit gefahren.
Hatte es leider eilig, sonst hätte ich noch diskutiert.
Bekleben ist verboten wenn man das in rechtswidriger Absicht macht, aber das ist ja nicht so, bleiben ja alle Symbole erhalten.
Maximal die Reflexionsfähigkeit der Folie könnte ein Argument sein...
Aber Stilllegung geht nicht. Kann man ja direkt abziehen. Kauft man halt ne Großpackung... ;-)
Du hast nicht alles gelesen. Das blau muss dem blau der EU Flagge entsprechen.
https://www.motory.de/.../281180
Das einzige, was ein paar Urteile bisher ausdrücken ist,dass es sich wohl nicht um eine Urkundenfälschung handelt.
Das die Aufkleber drauf bleiben dürfen ist mir nicht bekannt. Mal abwarten was weitere Urteile hergeben.
Scheint ja aktuell hip zu sein,die Rennleitung mit beklebten Kennzeichen auf sich aufmerksam zu machen. Der normale VT wird es nicht mal sehen,dass da was drauf ist, also wofür ist das gut,ohne Außenwirkung.
Großpackung kann man ja machen,wenn man nichts besseres zu tun hat,als regelmässig mit der Rennleitung zu diskutierten.
Gruß M
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 25. November 2018 um 22:06:36 Uhr:
Also gut, ich löse auf: die Vorgabe kommt aus der VO (EG) 2411/98, in der es im Anhang heißt:Farben:
1) Retroreflektierender blauer Hintergrund (Munsell-Referenz 5,9 pb 3,4/15,1)
2) Zwölf retroreflektierende gelbe Sterne
3) Retroreflektierendes Unterscheidungszeichen des Zulassungsmitgliedstaats in weißer oder gelber Farbe
Gestaltung und Abmessungen:
1) Blauer Hintergrund:
Höhe mindestens 98 mm
Breite mindestens 40 mm, höchstens 50 mm
2) Zwölf Sterne, die mit ihrem Mittelpunkt am Umfang eines Kreises mit einem Radius von 15 mm angeordnet sind; Abstand zweier gegenüberliegender Spitzen desselben Sterns 4 bis 5 mm
Aber da wird auch wieder irgendjemand was superschlaues sagen, dass das ja gar nicht sein kann und die Farbe auch schwarz sein kann und dass es eh nicht zum Kennzeichen gehört und ein Aufkleber ja auch nix ändert 🙄🙄
kommentarlos....
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 7. Dezember 2018 um 04:33:13 Uhr:
Hi.
Du tust es also auch?
Somit auch an Dich die Frage: Weshalb?
Was sind die Beweggründe, wo liegt der Vorteil oder Gewinn?
Gruss vom Mongo.
Ganz einfach, mein Auto ist weiß mit schwarzen Akzenten. Sonst keine weitere Farbe. Dann ist es einfach viel schöner, wenn das blaue Feld nicht die Optik zerstört. Mir sagte mal jemand: Hammer, dein Auto sieht aus wie ein SW-Foto!! :-D
Genau deswegen, sonst hat es keinen Grund. Geschmack halt, hat nicht jeder, die anderen verstehen mich...