Blaues Kennzeichenfeld bekleben legal?!
Guten Abend,
ist es erlaubt das blaue Feld mit einem schwarzen Aufkleber zu bekleben? Das „D“ und der „Europakranz“ bleibt ja ersichtlich.
Gerade bei schwarzen Autos wäre das ein optischer Anreiz finde ich 🙂
Beste Antwort im Thema
Ich sclage vor, das Geld welches du dafür ausgeben möchtest stiftest du einer obdachlosen Organisation.
359 Antworten
Deswegen werden die Verordnungen / Gesetze aber nicht extra geändert.
Überkleben ist nicht legal, dabei bleibt es .....
Zitat:
@MvM schrieb am 25. November 2018 um 11:47:52 Uhr:
Fall 1:
Man wird mit einem geänderten Kennzeichen kontrolliert, und bekommt ein Bußgeld.
Als zweiten Schritt lässt man es bis zu einem Gerichtsverfahren kommen, wo der Richter die Entscheidung trifft? Also sind alles wieder nur Einzelfallentscheidungen?
Klar sind das Einzelfallentscheidungen. Die Vorwürfe des Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 StVG und der Urkundenfälschung nach § 267 StGB konnten noch nie aufrecht erhalten werden, es bleibt also nur der Vorwurf eines unvorschriftsmäßigen Kennzeichens, was dann eine vergleichbar harmlose Ordnungswidrigkeit wäre.
Ich selbst bevorzuge die Sichtweise, dass das Überkleben des blauen Feldes unzulässig ist. Die Begründung muss dann aber, wie zuvor schon geschrieben, § 10 FZV in Verbindung mit der DIN 74069 und Anlage 4 sein. Und das geht nur, wenn man auch die DIN-Norm als relevant für den Fahrer ansieht, weil im eigentlichen Verordnungstext nichts von einem blauen Feld steht.
Zitat:
@MvM schrieb am 25. November 2018 um 11:47:52 Uhr:
Fall 2:
Wenn man einen Hersteller findet, der ein Kennzeichen in einer Änderrung produziert, die aber noch nach der Norm ist, und vom Straßenverkehrsamt abgestempelt wird, darf man es benutzen?
Was meinst du denn mit einer Änderung, die noch in der Norm liegt? Wenn das Kennzeichen nicht vorschriftsmäßig ist, kann man zur Änderung aufgefordert werden, auch wenn der Schilderhersteller das verbockt hat. In dem Fall läge eben keine OWi des Halters vor, es droht dann aber bei Weigerung eine Zwangsstilllegung, wenn man die Aufforderung ignoriert.
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Zitat:
@8848 schrieb am 25. November 2018 um 13:55:30 Uhr:
Lange Reden, kurze Frage:Welchen logischen Sinn hat das Überkleben des Kennzeichens?
"Mein Auto ist schwarz und ich fand den schwarzen Aufkleber optisch passend zum Auto" , das Werbestudio lieferte noch einige Zettel,wo erklärt wurde,dass es erlaubt wäre. Sah die Rennleitung anders, 20 Euro für die Aufkleber weg, eine Fahrt zum Amt zur Kontrolle und ein BußgeldVerfahren. Evtl noch Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft.
Mit dem Geld und der Zeit,hätte sie paar Muffins für die Kinder backen können,oder irgendwas anderes sinnvolles anfangen können. Jetzt wartet sie die nächsten Wochen auf unangenehme Post und das alles für nicht mal eine Woche schwarzen statt blauen Eurofeld auf dem Kennzeichen.
Gruß M
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. November 2018 um 14:11:08 Uhr:
Zitat:
"Mein Auto ist schwarz und ich fand den schwarzen Aufkleber optisch passend zum Auto"
Das ist keine logische Erklärung.
Für die Garagen- und BilligTuner ist das aber so.
Hier noch ein züfälling gefunderner Artikel:
Zitat:
@8848 schrieb am 25. November 2018 um 15:16:51 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. November 2018 um 14:11:08 Uhr:
Zitat:
@8848 schrieb am 25. November 2018 um 15:16:51 Uhr:
Zitat:
"Mein Auto ist schwarz und ich fand den schwarzen Aufkleber optisch passend zum Auto"
Das ist keine logische Erklärung.
Genau!
Und deshalb hatte die Betroffene einen MängelSchein an der Backe, die Anzeige wurde geschrieben, Rückbauen durfte sie auch und dies durch Vorführung nachweisen.
Es war ein Zitat aus einem aktuellen Fall,wo dies als Grund für's Überkleben geäussert wurde.
Dachte das war erkennbar
Gruß M
Zitat:
@8848 schrieb am 25. November 2018 um 15:16:51 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. November 2018 um 14:11:08 Uhr:
Zitat:
@8848 schrieb am 25. November 2018 um 15:16:51 Uhr:
Zitat:
"Mein Auto ist schwarz und ich fand den schwarzen Aufkleber optisch passend zum Auto"
Das ist keine logische Erklärung.
Mein Auto ist weiß!
Deswegen habe ich das Kennzeichen komplett weiß mit Farbdose gemacht!
passt perfekt zum Auto!
Traurig aber wahr: Wenn der Mensch keine Sorge und Probleme hat, macht er sich welche!
Leider kann man ein Bußgeld nicht exponentiell zur Dummheit des Verursachers durchsetzen...
Achtung mein Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten.
Leider kommen wir hier nicht weiter.
Bislang hat niemand eine Vorschrift gefunden, wonach das EU-Feld Teil des Kennzeichens ist. Auch wnn die DIN als Grundlage geshen wird, kann sie es nicht sein, da der blaue Untergrund in der DIN nicht ausreichend spezifiziert ist. Eine EU-Vorschrift gibt es offensichtlich auch nicht, da das EU-Feld nicht einheitlich ist. Die Argumentation mit Firmenseiten, Seiten aus dem Ausland oder Bloqs helfen gar nicht.
Trennen sollten wir aber den rein rechtlichen Aspekt von der Frage, warum und wie jemand überkleben will. Dafür hat jeder seine individuellen Ansichten.
Hast Du die DIN zur Hand? Mir deucht, da stand die RAL Nummer des blauen Feldes drin.
Und da vorgegeben ist,welcher Norm die Platinen entsprechen müssen, die für die nach Anlage 4 FZV zu prägenden Kennzeichen zu verwenden sind, bleibt am Schluss nur ein Kennzeichen mit blauen Eurofeld übrig.
Gruß m
Zitat:
@UliBN schrieb am 25. November 2018 um 21:45:23 Uhr:
Bislang hat niemand eine Vorschrift gefunden, wonach das EU-Feld Teil des Kennzeichens ist. Auch wnn die DIN als Grundlage geshen wird, kann sie es nicht sein, da der blaue Untergrund in der DIN nicht ausreichend spezifiziert ist. Eine EU-Vorschrift gibt es offensichtlich auch nicht, da das EU-Feld nicht einheitlich ist.
Ich schätze mal, dass man dies nicht detailiert geregelt hat, weil man nicht damit gerechnet hat, dass jemand jemals auf die Idee kommen könnte, sein Kennzeichen an dieser Stelle umzugestalten. 😉
Und genau RAL oder Blau aus einer vergleichbare Skala ist nicht enthalten. Das wäre für mich sonst schon lange die Lösung gewesen. Ebenso ist die Farbe der Sterne nicht definiert.
Also gut, ich löse auf: die Vorgabe kommt aus der VO (EG) 2411/98, in der es im Anhang heißt:
Farben:
1) Retroreflektierender blauer Hintergrund (Munsell-Referenz 5,9 pb 3,4/15,1)
2) Zwölf retroreflektierende gelbe Sterne
3) Retroreflektierendes Unterscheidungszeichen des Zulassungsmitgliedstaats in weißer oder gelber Farbe
Gestaltung und Abmessungen:
1) Blauer Hintergrund:
Höhe mindestens 98 mm
Breite mindestens 40 mm, höchstens 50 mm
2) Zwölf Sterne, die mit ihrem Mittelpunkt am Umfang eines Kreises mit einem Radius von 15 mm angeordnet sind; Abstand zweier gegenüberliegender Spitzen desselben Sterns 4 bis 5 mm
Aber da wird auch wieder irgendjemand was superschlaues sagen, dass das ja gar nicht sein kann und die Farbe auch schwarz sein kann und dass es eh nicht zum Kennzeichen gehört und ein Aufkleber ja auch nix ändert 🙄🙄