Blaues Kennzeichenfeld bekleben legal?!

Guten Abend,
ist es erlaubt das blaue Feld mit einem schwarzen Aufkleber zu bekleben? Das „D“ und der „Europakranz“ bleibt ja ersichtlich.
Gerade bei schwarzen Autos wäre das ein optischer Anreiz finde ich 🙂

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Beste Antwort im Thema

Ich sclage vor, das Geld welches du dafür ausgeben möchtest stiftest du einer obdachlosen Organisation.

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. November 2018 um 22:06:36 Uhr:


Aber da wird auch wieder irgendjemand was superschlaues sagen, dass

...die Änderung der Farbe dem Auto mindestens 100 PS pro Kennzeichen bringt und dazu die Karre um mindestens 20 cm (ebenfalls pro Kennzeichen) tiefer legt.

Das hilft jetzt wirklich. Genau das überzeugt mich. Die Frage ist nur, warum die Sterne farblich nicht definiert sind. Aber vll. schlummert das Gelb auch noch versteckt in irgendeiner Vorschrift.
Und warum ist es möglich, dass abweichend von der Festlegung in drei Ländern der EU die Vorschrift nicht gilt? Das hat aber mit dem Thema nichts zu un.

Lies noch mal den Text von Tecci, Punkt 2.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. November 2018 um 22:06:36 Uhr:


2) Zwölf retroreflektierende gelbe Sterne

Gelb ist nicht Gelb! Ergibt sich logischer Weise aus der angegebenen Referenz für das Blau. Hat mit Lesen nichts zu tun.

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. November 2018 um 22:06:36 Uhr:


Aber da wird auch wieder irgendjemand was superschlaues sagen, dass das ja gar nicht sein kann und die Farbe auch schwarz sein kann ...

Ich sage dann mal superschlau, dass diese VO etwas ganz anderes regelt: Fahrzeuge mit Kennzeichen nach dieser VO benötigen bei Fahrten ins EU-Ausland kein Nationalitätszeichen mehr. Das wurde durch § 21 Abs. 2 FZV in nationales Recht umgesetzt.

Ich kann nicht erkennen, dass diese VO dem Autofahrer ein blaues Feld mit gelben Sternen vorschreibt. Hat er dieses Feld überklebt, dann braucht er bei Auslandsfahrten eben wieder ein Nationalitätszeichen.

Mit meinem Post sind es nun 155 Antworten auf eine Frage, die schon mit der ersten Antwort passend beantwortet wurde.

Ein Spendenaufruf als passende Antwort? 😁

Zitat:

@UliBN schrieb am 25. November 2018 um 23:14:00 Uhr:


Ein Spendenaufruf als passende Antwort? 😁

Es war kein Spendenaufruf, sondern lediglich der Hinweis eine sinnlose Investition in eine sinnvolle umzuwandeln. 😉

Gestern Anzeige erhalten wegen genau dieses Stickers!!!
Ich hab grob drüber gelesen, scheinbar dennoch verschiedene Meinungen..Wo ich es damals in eBay gekauft habe war ein Gutachten dabei. Meine Frage, weiß jemand 101%ob es illegal/unerlaubt ist? Wenn es das nicht ist nehme ich das Gutachten und fahre bei der Behörde damit vor. Nur ist es wirklich nicht erlaubt fahre ich mir mit dem einfachen entfernen nicht noch mehr Ärger ein.

Dein Gutachten ist für die Tonne...

am besten liest Du den Thread noch mal aufmerksam durch. Dann weißt du auch was zu tun ist.😁
Abkratzen und aus der Erfahrung lernen😛

Was steht denn auf dem "Gutachten"?

Lass alles wie es ist und fahr damit weiter.
Verklag doch eBay.....
Und stell mal das Gutachten hier ein.

Ich habe meiner Frau mal vor Jahren bei Ebay ein schönes, sonniges Grundstück auf dem Mond gekauft. War auch nicht teurer als Bauland in Sachsen-Anhalt, die Baugenehmigung war auch schon im Preis enthalten und sie bekam eine galaxieweit anerkannte Urkunde, die sie als Eigentümerin ausweist.

PS: wir haben inzwischen in Bayern gebaut und würden das Grundstück verkaufen.........falls also jemand Interesse hat. Wie gesagt, Ebay Zertifikat ist vorhanden. Ist also alles absolut seriös.

Es gab dort auch schon mal ein (angebissenes) Käsebrötchen mit Echtheitszertifikat.

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