Blaue Blinkleuchten zur Unfallabsicherung

Nachdem letztes Jahr jemand mein Warndreieck umgesemmelt hat als er sich in Schrittgeschwindigkeit der Unfallstelle näherte überlege ich eines dieser Rundumblinkdingens zu kaufen. Auf meinem letzten Erste-Hilfe-Seminar meinte jemand, dass die Blauen deutlich auffälliger seien und solange sie nicht auf dem Auto liegen, nicht illegal seien. Also einfach ein paar Meter hinter dem letzten Auto auf den Boden legen.
Wie seht Ihr das? Hat jemand schon mal Stress mit der Rennleitung wegen den blauen Rundumblinkdingens bekommen?
Nach dem Erlebnis mit dem Warndreieck denke ich, dass die orangenen Teile zu unauffällig sind, wenn's eh schon überall gelb blinkt.

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Eine am Straßenrand platzierte nackte Mitreisende, die eine Warntafel mit der Aufschrift "Achtung! Panne!" über den Kopf hält und dabei ein blaues Blinklicht auf dem Kopf trägt, die erregt sogar garantiert maximale Aufmerksamkeit. Was sagt uns das? 😎

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Zitat:

@yupp schrieb am 31. Oktober 2016 um 08:27:08 Uhr:


Ich setze es ja deshalb nicht auf dem Fahrzeug ein. Und ein Warndreieck würde ich weiterhin aufstellen. Nur z.B. darunter das blaue Blinklicht. Streng genommen ist das natürlich auch noch im Straßenverkehr.

Die Frage, welche ich mir stelle:
Warum muß es denn unbedingt "blau" sein. Klar, Du hast geschrieben wegen der besseren Wahrnehmung und wenn so oder so alles gelb blinkt.
Ich weiß es nicht ob die blaue Leuchtfarbe zur Verkehrsabsicherung neben dem Warndreieck auch als Amtsanmaßung gesehen werden kann.
Auf dem Fahrzeug und sowieso wenn man damit rumfährt allerdings schon.
Meines Wissens nach ist in Deutschland zur Verkehrsabsicherung "nur" die Lichtfarbe "gelb" zugelassen.

Ich habe mir vor kurzer Zeit diese "Powerflares" zugelegt, nicht die Plagiate aus Fernost, sondern die originalen Powerflares aus den USA. Eine in Farbe gelb und eine in Farbe rot.
http://www.powerflare-deutschland.de/shop/

Das Rot ist schon der Hammer von der Lichtfarbe her und wirklich sehr intensiv und auch hell.
Farben kann ich beide empfehlen und wenn es dir wegen der besseren Sichtbarkeit geht, nimm doch eine in Farbe rot.

Auch wenn man blau als grell empfindet, ist es nicht ganz so hell wie rot oder gelb. Auch wenn Nebel herrscht, dringt rotes Licht da besser durch.

@Gleiterfahrer
Einverstanden. Natürlich gleiches "Recht" für alle. 🙂

@Geisslein
rot ist halt auch schon vergeben, StVO definiert gelb.😛

Direkt im ersten Satz des TE lese ich schon einen Fehler ... er konnte sehen wie das Warndreieck überfahren wurde. Demzufolge befand es sich wohl deutlich zunahe am Fahrzeug. Ich mag solche Mitmenschen, die nichtmal wissen, wieweit sowas weg stehen sollte. Die üblichen 10 bis 20 m sind es keinesfalls. Im Normalfall sollte es schon das zehnfache dessen sein ...

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Zitat:

@Knergy schrieb am 31. Oktober 2016 um 10:25:52 Uhr:


Direkt im ersten Satz des TE lese ich schon einen Fehler ... er konnte sehen wie das Warndreieck überfahren wurde. Demzufolge befand es sich wohl deutlich zunahe am Fahrzeug. Ich mag solche Mitmenschen, die nichtmal wissen, wieweit sowas weg stehen sollte. Die üblichen 10 bis 20 m sind es keinesfalls. Im Normalfall sollte es schon das zehnfache dessen sein ...

Es soll ja durchaus Menschen geben, die sogar 200 Meter weit sehen können.

Zitat:

@Knergy schrieb am 31. Oktober 2016 um 10:25:52 Uhr:


Direkt im ersten Satz des TE lese ich schon einen Fehler ... er konnte sehen wie das Warndreieck überfahren wurde. Demzufolge befand es sich wohl deutlich zunahe am Fahrzeug. Ich mag solche Mitmenschen, die nichtmal wissen, wieweit sowas weg stehen sollte. Die üblichen 10 bis 20 m sind es keinesfalls. Im Normalfall sollte es schon das zehnfache dessen sein ...

Wenn du schon kritisiert dann wenigstens richtig, der Abstand des Warndreiecks definiert sich zu der Geschwindigkeit des Verkehrs und den örtlichen Gegebenheiten.
Wenn also der Warndreieckzerstörer sich in Schrittgeschwindigkeit näherte wars wohl eher richtig platziert,
und darum geht es hier auch nicht.

Blaues Blinklicht ist gesetzlich geregelt: STVO §38

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php

Außerdem § 52 Abs. 3 StVZO

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 31. Oktober 2016 um 15:41:58 Uhr:


Blaues Blinklicht ist gesetzlich geregelt: STVO §38

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php

Außerdem § 52 Abs. 3 StVZO

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Frage an evtl. anwesende Juristen:
Kann dieser Absatz so ausgelegt werden, dass blaues Blinklicht unabhängig von Fahrzeugen überhaupt nicht verwendet werden darf? Damit wäre die Frage des TE beantwortet.

ja

"Direkt im ersten Satz des TE lese ich schon einen Fehler ... er konnte sehen wie das Warndreieck überfahren wurde. Demzufolge befand es sich wohl deutlich zunahe am Fahrzeug. Ich mag solche Mitmenschen, die nichtmal wissen, wieweit sowas weg stehen sollte. Die üblichen 10 bis 20 m sind es keinesfalls. Im Normalfall sollte es schon das zehnfache dessen sein ..."

Dabei gewesen? Der Unfall war keine 50m hinterm Kreisverkehr. Hätte ich es in den Kreisverkehr stellen sollen? Ich als nicht direkt Unfallbeteiligter hatte wenigstens die Idee ein Warndreieck aufzustellen. Den am Unfall beteiligten war ihr Dreieck zu schade, sonst hätten wir in alle Himmelsrichtungen vom Kreisverkehr die Dreiecke aufstellen können. Die Frage lautete aber nicht, wie weit das Dreieck aufgestellt werden muss und ich stelle das Dreieck da auf, wo ich es für Richtig halte. Zudem bin ich nicht so kurzsichtig, dass ich keine 200m schauen kann.

Die Frage lautete: kann ich mit einem auffälligen (blauen) Blinklicht verhindern, dass z.B. Leute, die so brachial aus dem Kreisverkehr beschleunigten dass sie fast in das hintere Unfallfahrzeug gerast sind, auf den Unfall aufmerksam werden. Das Warndreieck war dazu scheinbar ungeeignet.

Hannes1971 hat hier einen Paragrafen zitiert, der gegen die Aussage, dass das Blaulicht abseits vom Auto kein Problem ist, spricht oder zumindest so ausgelegt werden kann. Wäre grün eine Alternative? Tendiere aber gerade zu rot.

Zitat:

@yupp schrieb am 31. Oktober 2016 um 16:32:18 Uhr:


Hannes1971 hat hier einen Paragrafen zitiert, der gegen die Aussage, dass das Blaulicht abseits vom Auto kein Problem ist, spricht oder zumindest so ausgelegt werden kann. Wäre grün eine Alternative? Tendiere aber gerade zu rot.

Bei grünem Blinklicht stelle ich mir die Frage nach der Signalwirkung. Grün kennt als Blinklicht im Straßenverkehr kein Schwein und wird auch eher nicht mit Gefahr in Verbindung gebracht.

Was spricht gegen eine simple gelbe Blinklampe? Selbst die Warnlampen zur Absicherung von Polizei und Feuerwehr sind gelb.

"Und da ich weiß, dass die Rennleitung keine blauen Blink-/Blitzleuchten irgendwo auf die Straße legt, würde ich wahrscheinlich bei sowas die Polizei informieren"

Herr Lehrer, Herr Lehrer, im Keller hat das Licht gebrannt, aber ich hab's ausgemacht!

Ihr seht auf der Straße, wie zwei Autos fett ineienander gekracht sind und dann ruft ihr die Polizei an und sagt, dass da jemand verbotenerweise ein blaues Blinklicht auf die Straße gelegt hat? Ihr kommt nicht auf die Idee zu helfen? Nur weil drei mal im Jahr jemand dabei überfallen wird? Na prima.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 31. Oktober 2016 um 16:44:25 Uhr:


Bei grünem Blinklicht stelle ich mir die Frage nach der Signalwirkung. Grün kennt als Blinklicht im Straßenverkehr kein Schwein und wird auch eher nicht mit Gefahr in Verbindung gebracht.

Grün animiert ja eher noch zum Fahren. Der ,,grüne Ampel-Effekt,,.

Was spricht gegen eine simple gelbe Blinklampe? Selbst die Warnlampen zur Absicherung von Polizei und Feuerwehr sind gelb.

Der TE geht wohl hier davon aus, dass bei Unfällen meist der Warnblinker eingeschaltet ist. Somit weitere gelbe Blinklichter untergehen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 31. Oktober 2016 um 16:44:25 Uhr:


Was spricht gegen eine simple gelbe Blinklampe? Selbst die Warnlampen zur Absicherung von Polizei und Feuerwehr sind gelb.

Gelb haben ja schon die Autos geblinkt und es war sehr ernüchternd was sich da in den 30 Minuten, bis die Polizei da war, abgespielt hat. Hätte meinen Arsch dafür verwettet, dass es nochmal kracht. Werde nochmal in mich gehen und dann eine Farbe wählen. Blau wird es wohl nicht.

Zitat:

@yupp schrieb am 31. Oktober 2016 um 16:53:20 Uhr:


Gelb haben ja schon die Autos geblinkt und es war sehr ernüchternd was sich da in den 30 Minuten, bis die Polizei da war, abgespielt hat. Hätte meinen Arsch dafür verwettet, dass es nochmal kracht. Werde nochmal in mich gehen und dann eine Farbe wählen. Blau wird es wohl nicht.

Lass Dir aus 10 Jahren Einsatzerfahrung mit der Feuerwehr auf der Autobahn sagen, dass das bei blauen Blinklichtern nicht besser ist...

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