BKrFQG - Brauche dringend Hilfe!
Hallo allerseits,
ich hätte da mal eine Frage zu folgendem Fall:
Seit 2008 bin ich in einem Großhandel Stahlwaren tätig wo ich überwiegend nen 7,5er fahre.(Eigentlich täglich)
Angestellt bin ich als gewerbl. Angestellter und nicht als Fahrer.
So, habe heute meinen Chef wegen Stichtag Sept. ´14 angesprochen wegen den Modulen...
Bla bla ,bitte informieren sie sich richtig, sie sind ja schließlich kein Berufskraftfahrer war die Aussage...
Ich brauche nun aussagekräftige Links wo ersichtlich ist das jeder gewerb. Angestellter der ein NFz über 3,5 t fährt, diese Module braucht.
Desweiteren bitte ein Link, wo ein "strafenkatalog" drin ist, falls ich ohne den Vermerk 95 fahre...
Danke im voraus! 🙂
Und allzeit gute Fahrt 🙂
Beste Antwort im Thema
wie hat heute einer treffend gesagt...
"Kraftfahrer ist der einzigste Beruf bei dem man für Überstunden zahlen muss"
Gruß
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Diesel
C95 muss der Chef zahlen. Der Fahrer braucht nur seine Zeit unentgeltlich zur Verfügung stellen!
Das ist nicht richtig. Es handelt sich um eine Zusatzberechtigung, die zur einer gültigen Fahrerlaubnis gehört. Das ist genau so, als wenn man den Führerschein alle 5 Jahre verlängert. Und die Gebühren für die Verlängerung und die nötige ÄU zahlen in 99% der Fälle die Führerscheininhaber und nicht der Arbeitgeber. Der kann sich auf den Standpunkt stellen, wenn du bei mir fahren willst, brauchst du einen gültige Faherlaubnis. Und dazu gehört im Regelfall ab 10.09.2014 auch die Weiterbildung und die eingetragene Ziffer 95 in deinem Führerschein. Sieh also zu, wie du die bekommst.
Es gibt noch immer ein Programm des BAG, indem man Zuschüsse für die Aus- und Weiterbildung von Fahrern bekommen kann. Das Programm gilt für Fahrer von Fahrzeugen > 12 t - also mautpflichtig. In der Realität ist es aber so, dass dort durch die dicken Zuschüsse für die betriebliche Ausbildung von Berufskraftfahrern in jedem Jahr mehr als 75% des Geldes bereits gebunden sind. Die Programme waren in den letzten Jahren immer wenige Tage nach Antragsbeginn bereits ausgeschöpft und die Betriebe, die danach kamen, haben in die Röhre geschaut.
Aus diesem Programm haben die Mehrzahl der Unternehmen anfangs die Weiterbildung bezahlt (DeMinimis ist dafür nicht zuständig!!!). Dieses dreht sich aber gerade. Bei uns erscheinen immer mehr Fahrer, die ihre Weiterbildung selbst bezahlen müssen. Das wird sich in der Zukunft noch mehr verbreiten. Ich gehe davon aus, dass zukünftig bis auf Ausnahmen die Mehrzahl der Fahrer selbst für ihre Weitertbildung zuständig sind, also auch finanziell.
Das kann man bei der Steuer aber absetzen. Da kann man die Kosten zumindest teilweise wieder geltend machen. Jeder ist gut beraten, sich mal mit seinem Steuerberater zusammen zu setzen und zu prüfen, ob es überhaupt steuerlich eine Ersparnis bringt, wenn man Weiterbildung auf die 5 Jahre , also in jedem Jahr eine, verteilt. In vielen Fällen werden bei einer Verteilung auf die 5 Jahre die Weiterbildungskosten von den Pauschalen, die es sowieso beim Lohnsteuerjahresaugleich bzw. der Einkommenssteuererklärung gibt, geschluckt und es wirkt sich steuerlich überhapt nicht aus. Das kann anders sein, wenn die 5 Module innerhalb eines Jahres gemacht werden. Dann kommt man in jedem Fall über die sowieso-Pauschalen. Aber das kann ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein vorher genau ausrechnen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hierfür kannst du aber deinen Anspruch auf Bildungsurlaub nutzen und brauchst dafür nicht deinen Erholungsurlaub verbraten.
Hier ist eine Korrektur nötig. Bildungsurlaub geht überhaupt nicht. Die Weiterbildungen können nicht von den Ländersozialministern als förderfähig anerkannt werden, weil darin die sogenannten "allgemeinen sozialpolitischen" Inhalte fehlen. Und bei Veranstaltungen zum Bildungsuralub müssten diese mindestens 20% des Seminarumfangs betragen.
Transportcampus hat da natürlich völlig Recht . Habe mir daher mal die BAG - Seite genau angesehen und folgendes gefunden http://www.bag.bund.de/.../Merkb_Def_Massnahme.pdf?...
Berichtigt mich wenn ich falsch liege .
Allerdings , als mein Senior Chef jammerte über die Kosten unseres letzten Lehrganges , bekam er die Antwort DeMinimis usw. , er verschwand daraufhin kurz im Büro und sprach es bis heute nicht mehr an .
Desweiteren weiß ich das es nur noch wenige gute Fahrer gibt ( die guten sind unter und leidlich zufrieden ) die auf Arbeitssuche sind .
Immer mehr Firmen , habe ich gehört , zahlen die Lehrgänge unter der Voraussetzung das der Fahrer sich vertraglich dazu verpflichtet noch eine gewisse Zeit dort zu bleiben .
Ist schon traurig , fahre seit über 30 Jahren , man muss immer mehr aufwenden um seinen Job weiter ausüben zu dürfen und bei dem was mittlerweile als Lohn gezahlt wird( greife ich beruflich
kein Lenkrad an ) ist Harz 4 leider eine Alternative . Mir ist schon bewusst ( wenn ich meine Arbeitszeiten sehe ) das meine Frau und mein Sohn mehr Geld verdienen . Ich muss viel kämpfen aber mein Lohn stimmt .
Verkauft euch nicht zu billig ,denn wir haben auch Rechte !!!!
Martin
Zitat:
Original geschrieben von camions
Transportcampus hat da natürlich völlig Recht . Habe mir daher mal die BAG - Seite genau angesehen und folgendes gefunden http://www.bag.bund.de/.../Merkb_Def_Massnahme.pdf?...
Berichtigt mich wenn ich falsch liege .
Gegen die Info des BAG ist nichts einzuwenden. Wenn du Nr. 2 von De Minimis siehst, gibt es dort
fahrerbezogeneMaßnahmen, als Beispiele sind genannt Arbeits- und Sicherheitsausrüstung, eine Fahrerprämie (wofür auch immer) oder die ärztliche Untersuchung für die Führerscheinverlängerung. Aber Schulungen, Lehrgänge und Seminare stehen unter Nr. 2 beim Programm Aus- und Weiterbildung.
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Erstmal danke für die ganzen Antworten und auch Diskussionen wer es denn letztendlich bezahlt / zu bezahlen hat.
Werd morgen mal in ner ruhigen Minute mit dem Chef reden, welche Möglichkeiten es denn alles gibt etc.
Wenn ich "Pech" hab, muss ich es wohl mitfinanzieren, was dann aus finanzieller Sicht gar nicht möglich ist. Wie schon geschrieben wurde, manchmal ist Hartz IV wohl die bessere Lösung, hrhr. Aber ich will ja arbeiten!
Tja, ansonsten werd ich mal allgemein schauen was es für berufliche Alternativen gibt, falls es keine Lösung gibt.
Mit Verbleib und MfG
So da meld ich mich auch mal zu wort.
Jeder Werkstatt- Büroangestellter wird alle furz auf eine Weiterbildung geschickt, die die Firma bezahlt.
Wieso funktioniert das bei den Berufskraftfahrern nicht?
Tut mir leid wenn mein Cheff von mir Verlangt ich muss die Weiterbildungen, selbst aus eigener Tachse bezahlen war ich die längste zeit in der Firma.
Es geht hier ja darum sich Weiter zu Bilden, seinen Job besser auszuüben. Das Fahrzeug/ Material zu schonen. Dem Cheff durch Ökonomisches Fahren Geld zu sparen.
Bei uns im Betrieb haben wir jetzt schon Probleme neue Fahrer zu bekommen, und genau das ist unser Glück, ihnen bleibt nichts anderes übrig.
Ich war ja auch der felsenfesten Meinung (siehe oben), dass der Chef die C95 zahlen muss. Anfangs war das auch so im Gespräch, da bin ich mir ganz sicher. Erst durch diesen Beitrag kam ich darauf, dass sich da was geändert haben muss.
In der Tat, den Weiterbildung ist kein Betriebsmittel, wie die Fahrerkarte.
Rein juristisch kommt es sogar darauf an, wie man sich als Chef verhält. Schickt man seine Fahrer, so bezahlt man auch. Man darf nur einen "Hinweis" geben das C95 abzuleisten ist. Wo die Fahrer das machen ist gänzlich unwichtig. Anfangs der Debatte war das sehr wohl Chefsache.
Ich für mich werde es so halten, dass wir die C95 bezahlen, wie ich es anfangs meinen Fahrern sagte.
Wird so vorgegangen, so empfiehlt man, sollen die Fahrer unterschreiben, sollten sie innerhalb der nächsten 5 Jahre aus dem Betreib ausscheiden, so müssen sie die C95 aliquot erstatten.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Diesel
Ich war ja auch der felsenfesten Meinung (siehe oben), dass der Chef die C95 zahlen muss. Anfangs war das auch so im Gespräch, da bin ich mir ganz sicher. Erst durch diesen Beitrag kam ich darauf, dass sich da was geändert haben muss.
In der Tat, den Weiterbildung ist kein Betriebsmittel, wie die Fahrerkarte.
Rein juristisch kommt es sogar darauf an, wie man sich als Chef verhält. Schickt man seine Fahrer, so bezahlt man auch. Man darf nur einen "Hinweis" geben das C95 abzuleisten ist. Wo die Fahrer das machen ist gänzlich unwichtig. Anfangs der Debatte war das sehr wohl Chefsache.Ich für mich werde es so halten, dass wir die C95 bezahlen, wie ich es anfangs meinen Fahrern sagte.
Wird so vorgegangen, so empfiehlt man, sollen die Fahrer unterschreiben, sollten sie innerhalb der nächsten 5 Jahre aus dem Betreib ausscheiden, so müssen sie die C95 aliquot erstatten.
Das finde ich eine gute Lösung . So ist beiden Seiten geholfen !
Martin
Zitat:
In der Tat, den Weiterbildung ist kein Betriebsmittel, wie die Fahrerkarte.
die fahrerkarte ist AUCH kein betriebsmittel.
betriebsmittel gehören dem unternehmen ..... eine fahrerkarte aber dem, auf den sie ausgestellt ist.
es besteht auch kein zwang eines chefs diese zu bezahlen
Eine Fahrerkarte ist ein Arbeitsmittlel, kein Betriebsmittel. Habe mich falsch ausgedrückt. Diesel z.B. ist ein Betriebsmittel.
siehe:
http://www.code95.at/HP_CODE95/wp-content/uploads/Kosten.pdf
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Diesel
Eine Fahrerkarte ist ein Arbeitsmittlel, kein Betriebsmittel. Habe mich falsch ausgedrückt. Diesel z.B. ist ein Betriebsmittel.
Die Definition ist vielleicht in Österreich für die Kostenübernahem von Bedeutung. Nicht in D! Ich schöätze einmal, das mehr als 80% der Fahrer in D ihre Fahrerkarte selbst zahlen.
Die Fahrerkarte ist Personenbezogen und Eigentum derer.
Bereits 2006 gab es darüber mal ein Urteil siehe hier
Daher denke ich liegt der Fall bei der BKrFQG genauso...
Gruß
Und alles ist EU...
Da sind wir in Österreich zu unseren Fahrer viel humaner - also wer will auswandern und Holz fahren?😉
Hallo ,
würde mich mal interessieren wie es bei dem Themenstarter ausgegangen ist ??
Wir sind doch scheinbar die einzigste Spezies die zahlen dürfen um ihren Job weiterhin machen zu dürfen 😠 !!
Jeder Hans - Wurst der Lehrgänge macht bekommt sie bezahlt und steigt in seinem Berufsleben auf . Verdient mehr , bei natürlich mehr Verantwortung . Wir werden für zu ziemlich alles zur Verantwortung gezogen , verdienen das gleiche wie vorher und dürfen bei Kontrollen noch ( wegen Kleinigkeiten )
den Geldbeutel aufmachen 😠
Wäre ich doch nur Pförtner geworden 😛 hätte meine 35 Std abgesessen , und wäre jetzt Oberpförtner 😁 Nach 8h Feierabend und könnte Fahrer schikanieren .
Sorry , kann mir den Sarkasmus nicht verkneifen
Martin
Das Problem ist, dass die wenigsten der Fahrer/ Fernfahrer Berufskraftfahrer sind, also eine dementsprechende mehrjährige Ausbildung haben. Das haben nur die wenigsten. Wäre das anders, würde auch eine dementsprechende Lobby/Gewerkschaft dahinter stehen.
So sind die Kraftfahrer irgendwo miteingebaut, bei uns in Österreich bei den Metallern...
Aber in ein paar Jahre wird alles ohnedies schlimmer, der Nachwuchs fehlt. Keiner macht die teuren Lenkerberechtigungen und die Tätigkeit als Fernfahrer oder Fahrer allgemein ist sowieso "out". Politisch gesteuert über viele Jahre, denn alles was auf der Straße größer als ein Pkw ist, ist ohnedies schlecht...