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Fahrerkarte ???? Dringend Aufklärung

Themenstarteram 20. Juni 2012 um 18:25

Hallo zusammen,

ich brauche eure unterstützung.

Ich soll am Montag einen LKW den mein Vater sich von seiner Firma geliehen hat von A nach B bringen.

Die ganze Geschichte ist Gewerblich. ich bin angestellter bei meinem Vater aber nicht in der Firma des LKW

Das Teil ist ein 7,5 Tonner und hat schon alles Digital.

jetzt habe ich zwar den Führerschein aber keine Fahrerkarte.

Wie kann ich darf ich soll ich.

Bitte um dringende hilfe

Beste Antwort im Thema

Hi,

Du darfst das Fahrzeug nicht fahren wenn du noch NIE! eine Fahrerkarte besessen hast.

Nur wenn du deine Fahrerkarte verloren hast, oder sie defekt ist darfst du mit Ausdrucke fahren

 

Zitat:

http://www.motor-talk.de/.../...r-fahrt-ohne-fahrerkarte-t1700362.html

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23 Antworten
am 20. Juni 2012 um 19:29

Druck vor Fahrtbeginn die Fahrzeugdaten über den Fahrtenschreiber aus. AUf dem Papier unterschreibst du hinten mit Datum, Name.

Wenn du fertig bist, druckst du wieder die Fahrzeugdaten aus und unterschreibst wieder mit Name und Datum.

Das wars. Die beiden Ausdrucke legst du ins Fahrzeug und wenn der LKW mal kontrolliert werden sollte kann der Fahrer das vorzeigen, wann und von wem das Fahrzeug ohne Karte bewegt worden ist. (ist zwar alles unwahrscheinlich, aber so sieht der Ablauf aus)

Wie weit ist denn die Strecke von A nach B?

Und für die Zukunft solltest du dir mal eine Fahrerkarte besorgen und auch diese 5 Module machen (wenn du das nicht hast bis jetzt).

Hi,

Du darfst das Fahrzeug nicht fahren wenn du noch NIE! eine Fahrerkarte besessen hast.

Nur wenn du deine Fahrerkarte verloren hast, oder sie defekt ist darfst du mit Ausdrucke fahren

 

Zitat:

http://www.motor-talk.de/.../...r-fahrt-ohne-fahrerkarte-t1700362.html

am 20. Juni 2012 um 19:56

Mit Ausdruck als Nachweis geht  nur ersatzweise bei Defekt, oder Verlust der Karte. Ohne Fahrerkarte darfst du nicht fahren.

 

EDIT: Ich war wohl zu langsam ;)

Zitat:

Original geschrieben von LKW-Reppi

 

EDIT: Ich war wohl zu langsam ;)

wie immer :D:D:D:D:D

am 21. Juni 2012 um 6:22

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

Du darfst das Fahrzeug nicht fahren wenn du noch NIE! eine Fahrerkarte besessen hast.

Nur wenn du deine Fahrerkarte verloren hast, oder sie defekt ist darfst du mit Ausdrucke fahren

Diese Aussage ist definitv falsch!

Der erste Beitrag stimmt so.

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

Du darfst das Fahrzeug nicht fahren wenn du noch NIE! eine Fahrerkarte besessen hast.

Nur wenn du deine Fahrerkarte verloren hast, oder sie defekt ist darfst du mit Ausdrucke fahren

Diese Aussage ist definitv falsch!

Der erste Beitrag stimmt so.

Na, dann erklär mal :)

Ich bin auch der Meinung dass er nicht fahren darf, höchstens es wäre privat oder eine sonstige Ausnahme von der Nutzung des Aufzeichnungsgeräts würde greifen. Wir hatten das Thema schon öfters, bisher war es recht unumstritten dass er ohne eine Fahrerkarte jemals besessen zu haben eben nicht fahren darf wenn man die Bestimmungen liest.

Grüße

Steini

Was heißt jetzt genau " ist ein 7,5 Tonner " ????

Bis 7,49 t zzgl. kannst du, wenn LKW leer das ganze noch als Privatfahrt machen. Tacho auf OUT, Ausdruck der Fahrzeugdaten---fertig.

Ab 7,5t zzgl. gibt es keine Privatfahrten mehr, dann stimmt das vorher von den Kollegen geschriebene das du eine Fahrerkarte brauchst und auch nicht, egal wieso weshalb oder warum, mehr ohne Fahren darfst.

Einzige Ausnahme wäre, deine Fahrerkarte ist defekt oder verschwunden etc. in dem Fall darfst du bis zu 15 Tage mit dem Ausdruck des Digitachos fahren.

am 21. Juni 2012 um 18:07

Zitat:

Na, dann erklär mal :)

Ich bin auch der Meinung dass er nicht fahren darf, höchstens es wäre privat oder eine sonstige Ausnahme von der Nutzung des Aufzeichnungsgeräts würde greifen. Wir hatten das Thema schon öfters, bisher war es recht unumstritten dass er ohne eine Fahrerkarte jemals besessen zu haben eben nicht fahren darf wenn man die Bestimmungen liest.

Grüße

Steini

1. In allen rechtlichen Grundlagen (EG-VO 3821/85, EG-VO 561/06, FPersG, FPersVO) ist nirgens zu finden, dass ausdrücklich für eine richtige Bedienung des Tachografen zwingend eine Fahrerkarte vorliegen muss. Es wird nur die richtige Bedineung vorgeschrieben.

EG-VO 561/06, Artikel 15 Abs .2, 1. Unterabsatz lautet, dass ein vorher/ nachher Ausdruck gemacht werden muss ".... „wenn eine Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet.

Wenn der Fahrer keine Fahrerkarte hat, ist er nicht im Besitz einer solchen!

Die Ausdrucke am Anfang und Ende der Fahrt mit Unterschrift des Fahrers stellen eine ordnungsgemäße Nutzung des Tachgrafen dar (Wenn keine Karte vorliegt). Dabei ist es wurscht, warum die Karte nicht vorliegt (also defekt, verloren geklaut, noch keine da, oder mal vergessen). Fakt ist, dass er zu dem Zeitpunkt nicht im Beseitz einer Fahrerkarte ist. Da ja zwischen den beiden Ausdrucken alle Aufzeichnungen im Massenspreicher vorhanden ist und durch die beiden Ausdrucke alle Fahrbewegungen und änderungen in den einzelnen Aktivitätsgruppen ausgezeichnet werden, liegt eine ordnungsgemäße Nutzung des Tachografen vor.

Schau mal in §21 Abs 2 FPerVO oder § 8 FPersG. Da stehen alle Verstöße drin, die Bußgeld kosten. Da findest du nichts, das ein Fehlen einer Fahrerkarte mit Bußgeld belegt.

am 21. Juni 2012 um 18:08

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Was heißt jetzt genau " ist ein 7,5 Tonner " ????

Bis 7,49 t zzgl. kannst du, wenn LKW leer das ganze noch als Privatfahrt machen. Tacho auf OUT, Ausdruck der Fahrzeugdaten---fertig.

Ab 7,5t zzgl. gibt es keine Privatfahrten mehr, dann stimmt das vorher von den Kollegen geschriebene das du eine Fahrerkarte brauchst und auch nicht, egal wieso weshalb oder warum, mehr ohne Fahren darfst.

Einzige Ausnahme wäre, deine Fahrerkarte ist defekt oder verschwunden etc. in dem Fall darfst du bis zu 15 Tage mit dem Ausdruck des Digitachos fahren.

Auch diese Aussage stimmt nicht! Siehe oben.

Der TE schreibt doch ganz klar das es sich um eine gewerbliche Fahrt handelt und da er nicht im besitz einer Fahrerkarte ist und es auch nicht war darf er das fahrzeug nicht fahren  Da gibt es keinerleu Ausnahmen nur wer schon mal einer FK hatte und diese verloren gegangen ist oder defekt ist darf bis zu 15 Tage ohne FK fahren muss aber eben jeden dag nen Tagesausdruck machen alles andere ist Mumpitz. 

am 21. Juni 2012 um 20:19

@Transportcampus

 

Das sehe ich anders. Es darf maximal 15 Tage ohne Fahrerkarte bei Verlust oder Beschädigung der Karte gefahren werden.

Sehen diese Kameraden auch so: komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz

 

Frage:

Wo ist im Bussgeldkatalog geregelt, wie Fahrten ohne Fahrerkarte bestraft werden?

Ein Fahrer kann maximal 15 Tage ohne Fahrerkarte fahren. Was passiert wenn er länger fährt. Wer wird wie bestraft?

 

Antwort :

Die Entscheidung über die Geldbuße trifft die jeweilige zuständige Behörde gemäß § 8 Abs. 1 Fahrpersonalgesetz in Verbindung mit § 23 Abs. 2 Nr 14 der Fahrpersonalverordnung und unter Berücksichtigung des § 17 OWiG.

Die Aufsichtsbehörden in NRW wenden für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Sozialvorschriften im Straßenverkehr darüber hinaus die unter www.arbeitsschutz.nrw.de/Themenfelder/transporte/index.php bzw. direkt unter www.arbeitsschutz.nrw.de/.../bussgeldkatalog_08_grundsaetze.pdf genannten Richtlinien und Grundsätze an.

Hinweise:

1) Buß- und Verwarnungsgeldkataloge dienen dazu, ein möglichst einheitliches Verwaltungshandeln zu gewährleisten. Sie haben nicht die Rechtswirksamkeit wie Gesetze oder Rechtsverordnungen. Auf der Grundlage von Buß- und Verwarnungsgeldkatalogen erlassene Buß- und Verwarnungsgelder können im Rahmen von Gerichtsverfahren auch neu festgelegt werden, also höher oder niedriger ausfallen.

2) Der Besitz der Fahrerkarte ist Voraussetzung für die Benutzung eines digitalen Kontrollgerätes. Der Fahrer darf nur bei Fehlfunktion, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl max. 15 Tage ohne Fahrerkarte fahren.

 

am 21. Juni 2012 um 20:22

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Der TE schreibt doch ganz klar das es sich um eine gewerbliche Fahrt handelt und da er nicht im besitz einer Fahrerkarte ist und es auch nicht war darf er das fahrzeug nicht fahren  Da gibt es keinerleu Ausnahmen nur wer schon mal einer FK hatte und diese verloren gegangen ist oder defekt ist darf bis zu 15 Tage ohne FK fahren muss aber eben jeden dag nen Tagesausdruck machen alles andere ist Mumpitz. 

Wo stammen denn diese Weisheiten her?

Einfach Behauptungen, die nicht belegt werden. Wo steht, dass nur dann gefahren werden darf, wenn eine Fahrerkarte vorhanden ist?

Die 15 Tage-Regelung gibt es nicht nur bei Defekt oder Verlust, sondern auch, wenn die Fahrerkarte nicht in Besitz ist (also wenn er keine Fahrerkarte besitzt. Wenn er eine besitzt, also eine ausgestellt wurde, muss er sie benutzen!

So steht es geschrieben in : EG-VO 561/06, Artikel 15 Abs .2, 1. Unterabsatz

am 21. Juni 2012 um 20:37

Zitat:

Original geschrieben von LKW-Reppi

@Transportcampus

Das sehe ich anders. Es darf maximal 15 Tage ohne Fahrerkarte bei Verlust oder Beschädigung der Karte gefahren werden.

2) Der Besitz der Fahrerkarte ist Voraussetzung für die Benutzung eines digitalen Kontrollgerätes. Der Fahrer darf nur bei Fehlfunktion, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl max. 15 Tage ohne Fahrerkarte fahren.

Fahren ohne Karte ist ein ganz anderer Tatsbestand, als fahren, ohne im Besitz der Karte zu sein. Im Falle einer Nichtbenutzung ist das ganz klar und da bin ich mit den Auführungen einverstanden.

In der EG-VO 561/06 (KAPITEL VI - SCLUSSBESTIMMUGEN -Artikel 26) wird ausdrücklich ausgeführt:

" Die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 wird wie folgt geändert: ...

4. Artikel 15 wird wie folgt geändert:

— Dem Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Wenn eine Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet, hat der Fahrer

a) zu Beginn seiner Fahrt die Angaben über das von ihm gelenkte Fahrzeug auszudrucken und in den Ausdruck

i) die Angaben, ...(usw) ...

b) am Ende seiner Fahrt die Angaben über die vom Kontrollgerät aufgezeichneten Zeiten auszudrucken, die vom Fahrtenschreiber nicht erfassten Zeiten, in denen er seit dem Erstellen des Ausdrucks bei Fahrtantritt andere Arbeiten ausgeübt hat, Bereitschaft hatte oder eine Ruhepause eingelegt hat, zu vermerken und auf diesem Dokument die Angaben einzutragen, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), sowie seine Unterschrift anzubringen.“

Also ganz klar auch, wenn der Fahrer "nicht im Besitz" einer Karte ist! (weil er z.B. einmal ein Fahrzeug mit Digitaltacho fährt)

Und da stehen alle Ausführungen in Richtlinien oder Verwaltungshinweisen, die übrigens keinerlei Aussage zu dem hier beschriebenen Vorgang machen, und geben Anlass, dies richterlich klären zu lassen.

" Sich nicht im Besitz befindet " heißt doch nicht das die Karte die er mal besitzen könnte nun noch bei der Bundesdruckerei liegt.

Es bedeutet lediglich das er seine Karte im Augenblick nicht besitzt, weil z.B. verloren , gestohlen usw.

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