Bkf-Qualifikation beschleunigt Fragen dazu
Hallo
Brauche dringend Hilfe zum Thema Bfk Qualifikation
Mein Mann ist im Galabau tätig.
Hat nach 2009 seinen LKW Führerschein gemacht und da der AG nun zwei hauptberufliche LKW Fahrer benötigt , aufgrund einer Umstellung im Betrieb , müsste mein Mann die beschleunigte Qualifikation machen .
Es würde mündlich vereinbart , dass er der Chef alles zahlt und dafür die 151 Überstunden von meinem Mann verfallen .
Damit war ich bereits nicht einverstanden , aber mein Mann hat zugestimmt .
Nun hat er die Qualifizierung bestanden . Sie hat 6 Wochen gedauert.
Gestern kam der Stundenzettel mit 117 Minusstunden
Der Chef hat pro Tag der Qualifizierung 3,9 Std abgezogen , somit kommen die Minusstunden zu Stande .
Davon war aber nie die Rede .
Ich finde im Internet leider garnichts über die Arbeitszeit
Weiß jemand was ?
Kann der das einfach so machen ?
Es gibt keine schriftliche Vereinbarung.
Vielen Dank im Voraus
21 Antworten
Zitat:
@xl420 schrieb am 11. März 2016 um 13:19:02 Uhr:
...
wer seinen Führerschein vor dem 10.09.2009 gemacht hat, braucht die beschleunigte Qualifikation.Die dauert eine Woche. Wer nach dem 10.09.2009 seinen Führerschein gemacht hat braucht die komplette Grundqualifikation, dauert sechs Wochen.
...
Wie meinen? Was?
Wer seinen Führerschein (C1, CE) vor dem 9. September 2009 bzw. D1 bis DE vor dem 9. September 2008 gemacht hat braucht keine Grundqualifikation und auch keine beschleunigte Qualifikation.
Wer muss die Grundqualifikation haben?
Wer seinen Bus- oder Lkw-Führerschein vor den unten aufgeführten Stichtagen gemacht hat, benötigt keine weitere Grundqualifikation. Er gilt als ausreichend qualifiziert, zumindest so lange, bis sein Führerschein ungültig wird.
Anders die Führerscheinneulinge. Sie müssen erst eine Grundqualifikation erwerben. Dabei gibt es je nach Beförderungsart unterschiedliche Stichtage.
Für Busfahrer: Wer seinen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE nach dem 9. September 2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Personenbeförderung
Für LKW-Fahrer: Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE nach dem 9. September 2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung
Quelle:
http://www.tuev-nord.de/.../grundqualifikation-3095.htmsiehe auch Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz § 3 Besitzstand
Wer seinen Schein vor den Stichtagen gemacht hat, ihn gewerblich nutzt und nicht unter eine der Ausnahmen gem. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz §1 Anwendungsbereich fällt benötigt lediglich alle 5 Jahre diese sog. Module gem. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz § 5 Weiterbildung.
Zitat:
@xl420 schrieb am 11. März 2016 um 15:39:14 Uhr:
Zitat:
@Bkfqualifika schrieb am 11. März 2016 um 14:21:58 Uhr:
Nicht der Arbeitgeber beteiligt sich mit 268 Stunden, sondern mein Mann !!Das habe ich schon so verstanden. Da, das gebe ich zu, habe ich mich falsch ausgedrückt.
Die Frage ist, was der Arbeitgeber auffangen sollte/wollte. Die 2400 für den Lehrgang oder auch die für ihn entgangene Arbeitskraft.
Ja vereinbart wurde nur mündlich , dass die überstunden drauf gehen , nichts anderes .
Wir sind davon ausgegangen , dass er weiter zahlt , weil er ja auch wollte , dass der Führerschein gemacht wird .
Dann hat dein Mann jetzt 268 mal seinen Stundenlohn für die Quali gezahlt. Kommt halt auf die Höhe des Stundenlohnes an, für wen dies Vorteilhaft ist.
Der Chef muss nichts zur Qualifikation dazu geben, das ist einzig und alleine Sache des Fahrers. Kommt drauf an was dein Mann mit seinem Chef ausgehandelt hat.
Und nicht vergessen, bis in 5 Jahren muss die Weiterbildung (5 Tage) gemacht sein.
Zitat:
@gast356 schrieb am 11. März 2016 um 19:27:54 Uhr:
Wie meinen? Was?
Wer seinen Führerschein (C1, CE) vor dem 9. September 2009 bzw. D1 bis DE vor dem 9. September 2008 gemacht hat braucht keine Grundqualifikation und auch keine beschleunigte Qualifikation.
Bezeichnet man die fünf Module nicht als beschleunigte Qualifikation?
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Nein. Wird gerne ab und zu mal verwechselt.
Zitat:
@oure schrieb am 11. März 2016 um 20:59:22 Uhr:
...
Der Chef muss nichts zur Qualifikation dazu geben, das ist einzig und alleine Sache des Fahrers. Kommt drauf an was dein Mann mit seinem Chef ausgehandelt hat.Und nicht vergessen, bis in 5 Jahren muss die Weiterbildung (5 Tage) gemacht sein.
Das Problem ist, dass die (typischen) LKW-Fahrer das mit sich machen lassen... in einer größeren Baufirma, wo ich seit einiger Zeit tätig bin haben die meisten Fahrer als ehem. Baufacharbeiter Facharbeiterlöhne gem. Tarif, die Module werden Samstags in firmeneigenen Schulungsräumen für die Fahrer kostenlos angeboten. Ich hab zwar keine Ahnung, aber so wie ich die Situation insgesamt dort kenne würde es mich nicht wundern, wenn die diese Stunden auch noch als Arbeitszeit schreiben.
Ganz allgemein, wer Kranscheine, Baumaschinenscheine, Fortbildungen jedweder Art benötigt absolviert diese Kurse während der Arbeitszeit und bekommt außerdem einen Firmenwagen gestellt... wobei ich erwähnen möchte, dass die Leute zu einem großen Teil sogar per Firmenfahrzeugen zu Hause zur Arbeit abgeholt werden. Da hat jeder Polier ein Fahrzeug und entweder er oder der aus seiner Truppe, der an der Endstation wohnt fährt mogens die Sammelrunde zur Baustelle und abends retour.
Ist halt immer eine Sache der Verhandlungsposition... ist man flexibel, ist man gefragt und hat man vielleicht sogar mehrere Eisen im Feuer, dann kann man auch ein wenig offensiver verhandeln.
PS: @xl420 ... nix für ungut, hast mir einen heiden Schrecken eingejagt, da ich meine Pappe seit 2013 nur noch für alle Fälle als Option in der Hinterhand halte und bisher der Meinung war sie mit 5 Modulen wieder reaktivieren zu können. Und dann kommst Du mit irgendeiner beschleunigten Grundquali um die Ecke... daher hab ich extra nachrecherchiert und konnte glücklicherweise feststellen, dass die 5 Module ggf. doch ausreichend sind.
Das ist immer ein schwerer Gang, diese Geschichte um die berufliche Qualifikation.
Eigentlich hat der Chef die volle Kosten zu tragen wenn er selbst die Ausbildung anordnet bzw ausschreibt incl der fehlenden Arbeitszeit. Das einzige was er machen kann ist vorher schriftlich zu vereinbaren dass die ihm entstandenen Kosten zurück zu Zahlen sind wenn der nun geschulte Arbeitnehmer den Betrieb vorzeitig freiwillig verlässt.
Da hier in diesem Fall aber wohl gar nichts schriftlich festgehalten wurde wird es schwierig.
Grüße
Steini