Bitzermeldungen bei Nav.Pro ...

BMW 4er

Hallo,
wo finde ich die Blitzerwarnungen bei Nav.Pro?
Danke für Eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

BMW hat keinen "A4 B9" in der Preisliste.

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Zitat:

@cobra-cobra schrieb am 19. Juli 2016 um 22:06:17 Uhr:



Zitat:

@MX2202 schrieb am 19. Juli 2016 um 14:59:21 Uhr:


Vielen vielen Dank ihr habt mir den Tag gerettet :-D :-D

Das geilste was ich seit langem hier gelesen habe.

Na, dann war das ja ein schöner Tag :-)

Ja wenn du wüsstest ...

Zitat:

@Augsburger_ing schrieb am 19. Juli 2016 um 17:10:29 Uhr:


Nur mit Durchsuchungsbefehl 😉 oder im dringendem Tatverdacht auf Leib und Leben 🙂

Stimmt nicht.
Die Gesetzeslage dazu ist ganz klar geregelt:

Anfangsverdacht nach §152 Abs.2 StPO, woraus ua. Durchsuchung der Wohnung oder Geschäftsräume (§ 102 StPO), Beschlagnahmung und Sicherstellung von Gegenständen (§ 94 StPO) und Körperliche Untersuchung, z.B. Blutentnahme zum Nachweis Alkohol/Drogen (§ 81a StPO) erfolgen kann.

Es liegt im Ermessen des untersuchenden Beamten, im Zweifelsfall eine Sicherstellung vorzunehmen und nach bestätigtem Irrtum der Annahme alle weiteren Ahndungshandlungen einzustellen.

Die Nutzung der App ist als Beifahrer ja erlaubt, nur nicht als Fahrzeugführer. Sprich, das existieren der App hat keine Konsequenzen ...

VG

Der Einsatz ist verboten, nicht der Besitz für den Fahrer. Wenn der Beifahrer sie bedient, dann wird sein Handy konfesziert.

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Der Einsatz als Beifahrer ist kein Problem! Der Fakt, dass die App auf dem Telefon des Fahrers installiert ist, ist auch nicht tragisch. Problematisch wird es, sobald ein betriebsbereiter Zustand vorhanden ist.
Bei Interesse:

OLG Celle, Beschl. v. 03.11.2015 - 2 Ss (OWi) 313/15

VG

Ich kenne das Urteil. Ist wie bei der GEZ, wo man den Beweis antreten muß, kein Gerät zum Empfang zu haben um keine Gebühren zahlen zu müssen.
Aber ein nicht-betriebsbereiter Zustand beim Handy? Ist doch Unsinn, entweder der Akku ist leer oder das Gerät ist kaputt, alles andere wäre nur temporär und damit zutreffend in Sachen betriebsbereit.
Wer schleppt schon kaputte Handys mit sich rum, also ist der Anfangsverdacht durchaus pauschal gegeben.

http://m.welt.de/.../...itzerwarner-im-Auto-doch-benutzen-koennen.html

Zitat:

@newnk schrieb am 20. Juli 2016 um 22:09:25 Uhr:


Der Einsatz als Beifahrer ist kein Problem! Der Fakt, dass die App auf dem Telefon des Fahrers installiert ist, ist auch nicht tragisch. Problematisch wird es, sobald ein betriebsbereiter Zustand vorhanden ist.
Bei Interesse:

OLG Celle, Beschl. v. 03.11.2015 - 2 Ss (OWi) 313/15

VG

Was hat das OLG Celle damit zu tun ? Es ging darum das das Navi in Österreich entwendet wird ! Und ich kann mir locker vorstellen das die das da so machen

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