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Bitte um Rechtsauskunft bei Gebrauchtwagenkauf?

Themenstarteram 26. März 2005 um 22:01

Wir sind in einer verzwickten Situation.

Und zwar haben wir uns letztes Wochenende einen gebrauchten 98er 9-3 für meine Frau gekauft, von Privat.

Der Wagen hat 3 Vorbesitzer und wurde laut Briefeintrag als Neuwagen aus Spanien eingeführt und in Deutschland zugelassen, EZ laut Brief 04/98.

Jetzt haben wir im Handbuch eine spanische Garantiebescheinigung bzgl. Korrosionsschutz gefunden, abgestempelt von einem Händler mit Typbezeichnung/Fahrgestellnummer und ausgestellt auf einen Spanier am 03.10.97. Der Händler ist nicht mehr existent, ebenso die Firma welche den Wagen nach Deutschland geholt hat. Da gibt es keinerlei Einträge mehr um Infos zu bekommen.

Das bedeutet der Wagen wurde am 03.10.1997 bereits in Spanien zugelassen, doch wie kann er dann in Deutschland am 03.04.1998 als Neuwagen zugelassen werden?????

Aufgrund dieser undurchsichtigen Sachlage wollen wir nun vom Kauf zurücktreten, da der Wagen nun aller Wahrscheinlichkeit nach 1 Besitzer mehr hat als angegeben, sowie die Historie in dem halben Jahr in Spanien von 10/97-04/98 nicht mehr rekonstruierbar ist.

Nur haben wir den Wagen schon auf uns umgemeldet und der Vorbesitzer sieht sich für diesen Sachverhalt nicht verantwortlich. Ist er ja auch nicht, nur haben wir den Wagen unter anderen Vorzeichen gekauft.

Können wir nun wirklich vom Kauf zurücktreten oder ist dieser Sachverhalt bei einem Fahrzeugalter von 7 Jahren und 130.000 km rechtlich nicht mehr relevant? Wie sieht es mit dem zusätzlichen Briefeintrag durch uns aus?

Es wäre schön wenn uns jemand helfen könnte.

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24 Antworten

HI

Es muss doch über SAAB festzustellen sein, wann das Teil gebaut und ausgeliefert wurde oder nicht?

Fang mal damit an und dann weisst Du auch wo Du mit dieser angeblichen Erstzulassung dran bist.

Gruss

Luxi

am 29. März 2005 um 12:32

Zitat:

Original geschrieben von Luxi

HI

Es muss doch über SAAB festzustellen sein, wann das Teil gebaut und ausgeliefert wurde oder nicht?

Fang mal damit an und dann weisst Du auch wo Du mit dieser angeblichen Erstzulassung dran bist.

Gruss

Luxi

Gute Idee,

vielleicht noch schneller (aber auch ungenauer): Erstmal die Fahrgestellnummer checken: Die 10te Stelle (hoffentlich stimmts?!) gibt das Saab Modelljahr an ("V" für 1997 bzw. "W" für 1998).

Gruss

Jan

Es gibt keinen Saab 9-3 mit Modelljahr 97.

@all

Der Modellwechsel fand am Anfang des Jahres 1998 statt. Etwas ungewöhnlich, da sonst der Wechsel immer nach der Sommerpause stattfindet.

Der erste 9³ wurde von uns Anfang Februar zugelassen. Geliefert Ende Januar 1998.

Daher kann der Eintrag im Serviceheft eigentlich nur ein Schreibfehler sein.

Oder ein altes Serviceheft von einem 900II...weil gerade kein anderes verfügbar war.

Mit einem Eintrag, der eigentlich garnicht für das Fahrzeug bestimmt war...:)

...erst mal (alle) schon entspannen mit Hannen... :)

 

...und nur die FIN wird wohl einwandfreien Aufschluß gene können...

[ - wobei es auch geübte ExSchiffsSchaukelSchweißer gegben haben soll, die solche Nümmerckens geschickt ein- und ausarbeiten, wat nur beim BKA mit kosmischer Strahlung wieder sichtbar zu machen ist... :) :o -]

...ich kenn mich mit Castros Vorschriften zur PKW-Registrierung hinter Barcelona nich aus...

...aber war das Fzg. in Spananien amtlich ZUGELASSEN für den dortigen Straßenverkehr ?

Ein Gewährleistungsstempel oder Korrosionsschutzeintrag besagt ja noch nix..Vielleicht wurde ein Juan Carlos von der schwedischen Regierung bevorzugt behandelt und hat den ersten 9-3 Ier für die Sommerresidenzausstellungsgarage erhalten ?

Ich kann hier in D auch ne Menge BMW Z1 mit Erstzulassung 04/2003 und erst 8.423 km zum Schweinepreis kaufen :p

Wobei es sein kann, daß sie bereits fünf Vorbesitzer gehabt haben, die 7.200 km mit roter Numer und 811 km ohne solche auf der Nordschleife gerissen haben...

Also erst die nackten Fakten hieb und ***** (*****=Deutscher Wimbledonsieger; nicht Mercedes-Benz Autohausinhaber) -fest auf´n Tisch...

Bevor die Krawatten gebügelt werden:

Kann mir ein Advokat vielleicht mal flüstern, ob ich als eingebildeter Aushilfsjursit völlig daneben liege, wenn ich glaube, daß selbst hier in ganz Germanien die Definition Neufahrzeug selbst für ein 12 Monate altes (nichtzugelassenes) Fahrzeug verwendet werden darf; natürlich unter der Prämisse, daß sich innerhalb dieses Zeitraumes keine gravierenden unzumutbaren Modellveränderungen ergeben haben ? ;)

CU Ein geschockter Duckhunter ( oder doch ein geduckter ...? )

am 30. März 2005 um 14:02

Hallo Schwedentreter,

blickst Du eigentlich bei all diesen hier geäußerten Meinungen, Vorschlägen, Möglichkeiten noch durch?

Ihr habt eine Entscheidung getroffen und sucht nun nach der doch schon längeren Laufzeit des erworbenen Wagens nach einigen "verlorenen" Monaten in der Vita des Saab. Ist das jetzt noch wichtig?

Ich habe den Eindruck, Du bist kein "Treter" mehr, sondern Du wirst getreten von Deinen Ängsten, einen großen Fehler gemacht zu haben. Das müßte sich doch sicher noch herausstellen. Und im Zweifelsfalle, wenn es vor einen Kadi gehen sollte, würde wieder mal ein Rechtsanwalt lachen, und Geld hättest Du auch noch verloren.

Nichts für ungut.

Gruß

saabaudi

Themenstarteram 30. März 2005 um 14:41

Danke für die hier dargebrachten Meinungen zu diesem Thema, wobei so manche für meinen Geschmack etwas daneben lag (....dann halte die Schnauze). Nun das bringt die Anonymität des www. anscheinend so mit sich.

Es ging/geht hier nicht darum gegenüber dem Vorbesitzer nachzutreten, sondern ich möchte wissen was es mit dem Wagen auf sich hat den ich kaufe.

Und wenn dieser Wagen eien EZ vor eigentlicher Markteinführung aufweist, deutet nun mal vieles auf einen Schauwagen für Presse und Konsorten hin.

Auf ein solches Fahrzeug habe ich keine Ambitionen und wenn, möchte ich es vorher wissen.... das war alles.

Rechtlich geht nichts mehr daher behalten wir den Wagen... pasta.

Ordentlich was los hier...

 

...ei gucke mal ! 1 Stuhl -> 3 Meinungen oder wie nennt man das hier :p

Tja, wenn die Geschicht aus der Entfernung hier feststellbar ist nicht...

...bleibt ja nur noch den Sommerurlaub in die gestempelte Gegend zu buchen; und wie Det. Rockford ( wer kennt noch James Garner...? ) die "Dorfälteren" persönlich ( oder mit dem Foto des EspSAAB´s ) zu befragen...

Ich würd erst ab September fahn, wenn nich mehr ganz so heiß da unten...

...na und mit SAABine ausgeschlafen durch die Pyrenäen macht auch viel Spaß...

CU and Keep cool + Good luck :)

Basta oder pasta, that is here the question...

Nix für ungut, aber schwedentreter hat sich eine Menge Ungemach erspart, das Geplänkel im Forum ist kostenlos, vor Gericht wäre es teurer geworden.

Wie wäre es mit einem schönen saftigen Elchsteak anstatt Pasta zum Abschluss der kostenlosen Rechtsverwirrung mit tiefenpsychologischer Garnitur?

am 30. März 2005 um 16:30

Re: ...erst mal (alle) schon entspannen mit Hannen... :)

 

@schwedentreter

Eine entscheidende Frage wurde noch gar nicht gestellt. Hat denn der Privatverkäufer über den Brief hinaus Angaben zur Anzahl der Vorbesitzer und zum Erstzulassungsdatum gemacht? Im Zweifel sind solche Angaben immer "laut Brief", denn der Privatverkäufer hat ja selbst keine anderen Erkenntnisquellen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Duckhunter

Kann mir ein Advokat vielleicht mal flüstern, ob ich als eingebildeter Aushilfsjursit völlig daneben liege, wenn ich glaube, daß selbst hier in ganz Germanien die Definition Neufahrzeug selbst für ein 12 Monate altes (nichtzugelassenes) Fahrzeug verwendet werden darf; natürlich unter der Prämisse, daß sich innerhalb dieses Zeitraumes keine gravierenden unzumutbaren Modellveränderungen ergeben haben ? ;)

Ich meine, auch so etwas gehört zu haben, habe es jetzt aber nicht genau überprüft.

 

@all

Schon aus berufspolitischen Gründen möchte ich klarstellen, daß nur das Rechtsberatungsgesetz die fachlich qualifizierte interessensunabhängige

Rechtsberatung sicherstellen kann und sich kein Rechtsanwalt darüber gefreut hätte, wenn schwedentreter mit mit diesem Fall seine Kanzlei betreten hätte. Ab dem zweiten Schriftsatz wäre die Sache betriebswirtschaftlich ein Desaster. Entsprechend ist dann die Qualität der Arbeit des RA (trotz Rechtsberatungsgesetz).

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