Bitte um Meinungen zu konkretem Mangelfall...

BMW 5er F10

Liebe Gemeinde,
ich hätte mal gern Eure Meinungen zu folgendem Fall und ob sich da ein Nachhaken lohnt.

Also: 523i, F10 Benziner, N53 Motor letzten März gekauft mir Cargarantie. Nun, kurz vor verstreichen der Garantie, wollte ich einige Mängel überprüfen lassen, die mir in letzter Zeit aufgefallen sind.
1) leichtes "klackern" in der Servolenkung bei Bewegung des Lenkrads im Stand.
2) Standgasschwankungen im kalten Zustand (jetzt im Winter)
3) erhöhter Ölverbrauch
Gut, Termin mit Verkäufer gemacht und gesagt ich wollte im Rahmen der Garantiegewährung die erwähnten Mängel beheben lassen. Dieser hat dann das Fahrzeug gecheckt um ggf. einen Antrag zu stellen. Ergebnis war:
1) das sei "normal"
2) nicht reproduzierbar
3) defekte Verteilerkopfdichtung, die nicht im Garantieumpfang enthalten sei. Kopfdichtung sei ferner ein Verschleisteil und würde auch nicht im Rahmen der gesetzliche Gewährleistung abgedeckt sein. Kulanz und Entgegenkommen gleich Null.

Für diese Analyse soll ich nun 160€ zahlen, wovon vorher nie die Rede war. (Zitat: "Kommen Sie vorbei, wir schauen uns das mal an."😉 Ist das (in dieser Branche) normal? Immerhin besteht ja ein Vertragsverhältnis in dessen Rahmen ich gemäß der Sachmangelhaftung Mängel gerügt habe, welche im Übrigen imho immer noch bestehen. Muss ich in dieser Situation die Prüfkosten einseitig tragen wie jemand der in einer x-beliebigen Werkstatt einen Check durchführt?

Wie seht Ihr die Situation? Alles rechtens und so üblich oder sollte ich da gegen angehen? Die Überprüfung habe ich erst einmal nicht bezahlt und die Rechnung mitgenommen.

Danke vorab!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mayonaut schrieb am 22. Februar 2018 um 23:01:51 Uhr:



Zitat:

@Krypton_72 schrieb am 22. Februar 2018 um 22:45:35 Uhr:


Machen lassen, mit den 160€ verrechnen und sich weiterhin ordentlich in die Augen schauen können - Das wäre der ideale Weg 😉

Hatte ich so ähnlich schon vor Ort vorgeschlagen, ohne Erfolg... Ich habe gefragt ob die Prüfkosten auch gezahlt werden müssen wenn daraus ein Reparaturauftrag entsteht. Mir wurde daraufhin gesagt, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hätte und nur im Garantiefall diese die Prüfung übernimmt, ist also ein Pokerspiel einen Mangel zu rügen und zu hoffen...
Sobald die Ihre Karre verkauft hatten war Schluss mit Kulanz und Freundlichkeit, kein Millimeter entgegenkommen... daher gehe ich davon aus den ganz harten Weg gehen zu müssen, oder halt zu zahlen und den Laden meiden.
Nochmal, es ist das freundliche BMW Autohaus, das daherkommt wie ein Vertragshändler, aber keiner ist, in Paderborn... falls jemand mal einen Bimmer sucht...

Sorry aber das Rumgeheule ist nur noch unerträglich.....

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Hier sind ein paar Bilder:
https://www.motor-talk.de/.../...allen-unrunder-lauf-t3663820.html?...

Ausbau der Injektoren geht also ohne Ausbau des Ventildeckels, umgekehrt aber nicht (bzw. Ausbau der Zuleitungen).

Vielleicht ein Hinweis in Sachem Gewährleistung: Beweislast hin oder her, wenn die Ventildeckeldichtugn erst jetzt das siffen anfängt, dann war sie bei Übergabe des Wagens okay?! Die Gewährleistung umfasst NUR Schäden, die zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden, nicht welche, die im Ablauf des Jahres entstanden sind. Die Beweisführung bezieht sich in Folge auch auf diesen Zeitpunkt.
Ein Auftrag kann übrigens auch in nicht schriftlicher Form rechtsgültig erteilt werden.
Ob mal als Autohaus mit seinem Kunden insgesamt so umgeht ist das Eine, jruistisch gesehen ist die Vorgehensweise aber nicht ganz abwägig. Dennoch würde ich die zur Rede stehenden 160 EUR ebenfalls nicht entrichten, denn Recht haben und bekommen sind zwei unterschieldiche Dinge. Die Beweisführung für den Auftrag dürfte, obwohl verbal erteilt, so schwierig werden.
Viel Erfolg dem TE.

Zitat:

@DieterAntonBerger schrieb am 21. Februar 2018 um 23:59:46 Uhr:


Vielleicht ein Hinweis in Sachem Gewährleistung: Beweislast hin oder her, wenn die Ventildeckeldichtugn erst jetzt das siffen anfängt, dann war sie bei Übergabe des Wagens okay?! Die Gewährleistung umfasst NUR Schäden, die zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden, nicht welche, die im Ablauf des Jahres entstanden sind. Die Beweisführung bezieht sich in Folge auch auf diesen Zeitpunkt.
Ein Auftrag kann übrigens auch in nicht schriftlicher Form rechtsgültig erteilt werden.
Ob mal als Autohaus mit seinem Kunden insgesamt so umgeht ist das Eine, jruistisch gesehen ist die Vorgehensweise aber nicht ganz abwägig. Dennoch würde ich die zur Rede stehenden 160 EUR ebenfalls nicht entrichten, denn Recht haben und bekommen sind zwei unterschieldiche Dinge. Die Beweisführung für den Auftrag dürfte, obwohl verbal erteilt, so schwierig werden.
Viel Erfolg dem TE.

Danke für eine Antwort.

"Okay" ist immer so eine Sache, schliesslich gibt es bei der Sachmangelhaftung versteckte Mängel, die erst im laufe (hoffentlich der Gewährleistung) zum Tragen kommen. Ich will ja niemanden übervorteilen, lediglich nicht meinerseits, wegen Unwissenheit, übervorteilt werden. Daher meine Fragen hier. Bei dem Deckel weiss ich halt nicht, inwieweit so etwas kaputt gehen "darf", inwieweit die Dichtung als Verschleisteil gilt und ob nicht doch der Deckel durch den Injektorentausch undicht wurde. Fernen ob die lapidare Aussage "fällt nicht unter die Garantie" wirklich fundiert (erfragt) wurde oder nur eine Vermutung ist, weil der Ventildeckel nicht explizit in den Garaniebestimmungen genannt wurde. Wenn nicht dann ist es halt so und ich muss in den sauren Apfel beissen...

Bzgl. des "Auftrags"... tja, ich fühle mich da echt veräppelt. Wie gesagt, ich wollte mir aufgefallene Mängel noch innerhalb der Garantiefrist behoben wissen. Das "wir gucken uns das mal an" für mich eine kostenfplichtige Überprüfung nach sich zieht, war mir so nicht bewusst. Dies wurde nie erwähnt, geschweige denn in welchem Kostenrahmen das stattfinden sollte. Zumal ich ja den Mangel bei meinem Vertragspartner rügte, sollte daraus kein zusätzlicher Inspektionsauftrag entstehen. Das der Verkäufer aus seinen Kaufvertragspflichten noch Kapital schlagen will, finde ich echt daneben. Ich habe bisher noch nichts überwiesen, denke aber letzlich sind mir die 160€ den Stress nicht wert, mich mit Anwälten, Inkassoinstituten etc. auseinandersetzen zu müssen und letzlich doch zu zahlen (plus Gebühren)... Das Lehrgeld hätte noch teurer sein können, in Zukunft werde ich diesen BMW-Fachbetrieb ohne Werkszugehörigkeit in Paderborn meiden wie die Pest.

PS:
Wenn ich da jetzt so drüber nachdenke, ich hab von denen eigentlich nur die Rechnung ausgehändigt bekommen wo die einzelnen Positionen der Prüfung gelistet wurden, mit einer kleinen verbalen Erläuterung. Gehört zu so einem Auftrag nicht auch ein ordentliches Protokoll mit dem ich die Ergebnisse im Detail einsehen kann?

Um irgendwie zu reagieren habe ich folgende eMail an das Autohaus verfasst. Was haltet Ihr davon?

Sehr geehrte Fr. BMWverkäuferin,

schade das Ihr Unternehmen zu diesem abweisenden Entschluss gekommen ist. Letztlich bleibt fraglich ob ein undichter Ventildeckel (oder dessen Dichtung) ein Verschleisteil darstellt oder nicht. Sicherlich ist es mir auch nicht ohne Weiteres möglich einen versteckten Mangel nachzuweisen, oder ob der Deckel im Rahmen des Injektorenwechsels einen Schaden davon trug. Daher hätte ich mir eine kulante, kundenfreundliche Regelung gewünscht, die aber scheinbar nicht im Interesse Ihres Unternehmens liegt.

Des weiteren möchte ich noch einmal die Überprüfung meiner genannten Mängel ansprechen. Seinerzeit wurde mir das Fahrzeug mit einem Garantiepaket verkauft, damit ich „erst einmal ein Jahr Ruhe habe“. Ich wendete mich daher vertrauensvoll an Sie um mir aufgefallene Mängel (die übrigens teilweise nach wie vor bestehen, wie der unrunde Motorlauf im Kaltzustand) noch vor Ablauf der Garantiefrist behoben zu wissen. Das Sie als mein Vertragspartner daraus einen zusätzlichen, kostenpflichtigen Überprüfungsauftrag meines Fahrzeugs generieren, war nicht in meiner Intention und wurde zuvor auch so nicht kommuniziert. Der Schock über das Ergebnis der Prüfung vermischte sich daher bei mir mit dem Schock der Rechnung für meine „Auftrag“.
Ich werde vor Zahlung der Prüfkosten die Rechtmäßigkeit der Forderungen noch einmal rechtlich abklären lassen. Ferner vermisse ich noch ein ordentliches Prüfprotokoll sowie die Ablehnung der Kostenübernahme des defekten Ventildeckels durch die Cargarantie.

Ich bitte Sie mir diese Unterlagen zuzusenden und werde dann ggf. den geforderten Betrag begleichen.

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...diese Mail ist angemessen.....

aber sag mal: wie hoch ist denn der Ölverbrauch? Ich denke ein erhöhter Ölverbrauch liegt bei mehr als 1 Liter auf 1000 km vor. Sollte Dein Ölverbrauch tatsächlich so hoch sein, kommt es mit Sicherheit nicht von einer defekten Ventildeckeldichtung. Wenn da sooo viel Öl rauskommen würde, müsstest Du bei jedem Parken Ölflecken verursachen! Ich glaube, Dein erhöhter Ölverbrauch kommt woanders her! (gibt da ja nicht allzuviele Ursachen für......)

"erhöht" ist ja nun Auslegungssache. Ich hatte mal nen Golf da gab es keinen Ölwechsel sondern nur nachkippen und mein alter e39 verbrauchte gar kein Öl bis 250.000 km (dann ging er von mir).

Nun, der F10 hat innerhalb von 10.000 km 2* ca. 1-1,5 Liter gebraucht, was für mich bei dem Wagen schon erhöht ist und sicherlich mit dem Deckel zusammenhängt. 1Liter auf 1000 halte ich persönlich schon für sehr hoch und nicht erhöht 🙂

Bzgl. Mail: Danke für die Einschätzung!

Zitat:

@Mayonaut schrieb am 21. Februar 2018 um 09:29:06 Uhr:


Danke für die Antworten! Was mir heute morgen noch eingefallen ist...
Der VK behauptet ja, das der Ventildeckel bei Übergabe fehlerfrei war und die Dichtung darüber hinaus ein Verschleisteil darstellt. Nun gab es ja einen Austausch der Injektoren letztes Jahr.........

Wurde der Austausch der Injektoren von Garantie übernommen??
Gruß

Zitat:

@Mayonaut schrieb am 22. Februar 2018 um 02:01:55 Uhr:


Nun, der F10 hat innerhalb von 10.000 km 2* ca. 1-1,5 Liter gebraucht, was für mich bei dem Wagen schon erhöht ist und sicherlich mit dem Deckel zusammenhängt. 1Liter auf 1000 halte ich persönlich schon für sehr hoch und nicht erhöht 🙂

...bis zu 0,7 Liter auf 1000 km ist ein normaler Ölverbrauch! ...sagt zumindest BMW und schmettert sogar bei Neuwagen damit jegliche Garantie/Gewährleistungsansprüche oder Mangelrügen usw. ab!
(hat ein Bekannter von mir gerade letztes Jahr durchgemacht bei einem neuen 3er Cabrio)
Dein Ölverbrauch ist völlig normal!

Zitat:

Dein Ölverbrauch ist völlig normal!

Öl was um den Ventildeckel austritt ist nicht normal und sollte bitte kurzfristig behoben werden, bevor es in die Umwelt gelangt.

Welches Öl wird z.Zt. gefahren oder wurde bereits umgeölt?

Versuche es mit 5W-40; was für den 550i N63 gut ist, kann dem 23i N53 nicht schaden 😉

IMHO: So man bei 160,-€ von Schock spricht, macht man sich unglaubwürdig... mit Erhalt des vorbereiteten Papier, würde ich als Gegenpart auf eine Zahlung bestehen und die Schotten dicht machen.

Als Kunde bist Du dann in der Ablage "P".

Suche das persönliche Gespräch und einen Kompromiß als Lösung 😉 die Schrauberjungs mögen keinen Papierkram...

Ich fahre aktuell 5w30... anyway...

Mir ist das jetzt doof, es scheint ja keine reelle Chance zu geben deren rechtlich habhaft zu werden... ich zahl halt die Prüfung und der Laden sieht mich nie wieder. Letztlich zieht man gegenüber diesen arroganten Haufen eh den Kürzeren, da kann man sich die Nerven und Energie auch sparen. Das Gespräch spar ich mir, denn abgesehen davon, dass ich dort erst wieder 50 km hinfahren müsste, geb ich denen doch nicht die Genugtuung mich von oben herab wie einen Bittsteller auflaufen zu lassen.

Zitat:

@Mayonaut schrieb am 21. Februar 2018 um 00:19:54 Uhr:



Zitat:

@Rael_Imperial schrieb am 20. Februar 2018 um 23:34:44 Uhr:


Der Wagen ist seit heute wegen einer anderen Sache in der Werkstatt, bei der Gelegenheit habe ich den Meister auf das Ölthema hingewiesen. Er macht mir mal ein Reparaturangebot. Die Sache ist dadurch etwas aufwändiger, dass die ganze Einspritzhydraulik da oben erst mal runter muss, um den Ventildeckel ab zu bekommen. Ich kann in den nächsten Tagen ja mal die Summe posten.

Falls das aber "nicht so schlimm" ist, würde ich lieber erstmal Öl nachkippen, als das Ding für 500€ reparieren zu lassen. Die Dichtung ist wohl "nur" 50€, der Rest soll Arbeit sein...

Gut geschätzt! Das Angebot liegt vor: Gesamtkosten 434,41 EUR, davon 51,53 EUR für die Profildichtung (7 544 368).

Machen lassen, mit den 160€ verrechnen und sich weiterhin ordentlich in die Augen schauen können - Das wäre der ideale Weg 😉

Zitat:

@Krypton_72 schrieb am 22. Februar 2018 um 22:45:35 Uhr:


Machen lassen, mit den 160€ verrechnen und sich weiterhin ordentlich in die Augen schauen können - Das wäre der ideale Weg 😉

Hatte ich so ähnlich schon vor Ort vorgeschlagen, ohne Erfolg... Ich habe gefragt ob die Prüfkosten auch gezahlt werden müssen wenn daraus ein Reparaturauftrag entsteht. Mir wurde daraufhin gesagt, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hätte und nur im Garantiefall diese die Prüfung übernimmt, ist also ein Pokerspiel einen Mangel zu rügen und zu hoffen...
Sobald die Ihre Karre verkauft hatten war Schluss mit Kulanz und Freundlichkeit, kein Millimeter entgegenkommen... daher gehe ich davon aus den ganz harten Weg gehen zu müssen, oder halt zu zahlen und den Laden meiden.
Nochmal, es ist das freundliche BMW Autohaus, das daherkommt wie ein Vertragshändler, aber keiner ist, in Paderborn... falls jemand mal einen Bimmer sucht...

Handelt es sich zufällig um Automobile Individuell? Da hätte ich nämlich noch was beizutragen...

... trag mal bei... bin gespannt...

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