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Bitte um Hilfe!!?? VW Golf 6 1,4 Dsg, Automatik, gebraucht 97 tausend km.. Möchte es kaufen

VW 6 CrossGolf (1KP)
Themenstarteram 19. März 2019 um 12:08

Hey möchte mir gerne dieses Auto kaufen aber bin mir iwie unsicher ob es sich lohnt er ist bereits 97t km gefahren und hätte aber 12 Monate Garantie unten der link zum Auto

.

 

Golf VI 1,4 DSG Highline*5 TRG*S-HEFT*

.

 

https://m.mobile.de/.../details.html?...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Monochromatic schrieb am 19. März 2019 um 21:35:01 Uhr:

Die Gebrauchtwagengarantie bekommst du, damit sich der Händler vor Gewährleistungsansprüchen drücken kann.

Seit wann hebelt eine Gebrauchtwagengarantie die gesetzliche Gewährleistung aus?

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Zitat:

@Monochromatic schrieb am 20. März 2019 um 12:13:52 Uhr:

[.....] Die Gewährleistung gilt übrigens nicht für Verschleißteile (DSG-Kupplung...).

Schlechtes Beispiel, denn meine Kupplung vom DQ200 Getriebe wurde auf 50% Kulanz seitens VW repariert, die anderen 50% zahlte die Gebrauchtwagen-Garantie von VW (VVD)

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 20. März 2019 um 12:48:27 Uhr:

Nur wenn explizit die fehlerfreie Funktion aller Fensterheber im "Gebrauchtwagen-Check" bescheinigt wurde.

Richtig. Und genau sowas steht auch in meinem Dekra-Prüfbericht. Dann noch mehrere Seiten mit Fehlerspeicheranlayse über Diagnosegerät. Da steht dann z.B. „Steuergerät Automatikgetriebe: Keine Fehler“. Ich habe mich damals noch gewundert, warum der von mir gezahlte Gebrauchwagencheck auf einmal Teil des Kaufvertrages wurde.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 20. März 2019 um 12:57:39 Uhr:

Zitat:

@Monochromatic schrieb am 20. März 2019 um 12:13:52 Uhr:

[.....] Die Gewährleistung gilt übrigens nicht für Verschleißteile (DSG-Kupplung...).

Schlechtes Beispiel, denn meine Kupplung vom DQ200 Getriebe wurde auf 50% Kulanz seitens VW repariert, die anderen 50% zahlte die Gebrauchtwagen-Garantie von VW (VVD)

Gutes Beispiel: Kulanz bekommst du bei einem freien Händler mit Sicherheit nicht. Und VW-Garantie ist nicht gleich Freier-Händler-Gebrauchtwagen-Garantie. Mein Wagen hatte eine Gebrauchtwagengarantie von ProGarant mit folgenden Leistungen:

https://www.progarant.de/.../

Die ProGarant war aber bei meinen Garantiefällen immer korrekt. Würde wieder machen.

Zitat:

@Monochromatic schrieb am 20. März 2019 um 13:02:15 Uhr:

[.....]

Richtig. Und genau sowas steht auch in meinem Dekra-Prüfbericht. Dann noch mehrere Seiten mit Fehlerspeicheranlayse über Diagnosegerät. Da steht dann z.B. „Steuergerät Automatikgetriebe: Keine Fehler“. [.....]

Ich habe selber das Equipment um eine Fehlerspeicheranalyse zu erstellen und daher weiß ich, dass ich mit zwei klicks sämtliche Fehlerspeichereinträge löschen und dann das fehlerfreie Ergebnis ausdrucken kann. Was beweist jetzt solch eine Fehlerspeicheranalyse?

Auch daran wurde gedacht. Da steht drin, ob und wann der Fehlerspeicher zuletzt gelöscht wurde. Nicht zuletzt hat ein Sachverständiger den Test durchgeführt und nicht der Händler selbst.

Zitat:

@Monochromatic [url=https://www.motor-talk.de/.../...m-moechte-es-kaufen-t6579142.html?...]schrieb am 20. März [.....] Gutes Beispiel: Kulanz bekommst du bei einem freien Händler mit Sicherheit nicht.

Keine Kulanz beim freien Händler ist auch nur eine Vermutung von dir. Da ich als Fahrer keinen Einfluss auf die Schaltvorgänge eines DKG und somit überhaupt kein Einfluss auf die Kupplungen nehmen kann, werden da wohl die Gerichte das letzte Wort haben.

Zitat:

Und VW-Garantie ist nicht gleich Freier-Händler-Gebrauchtwagen-Garantie.

Warum nicht? :confused: Beides sind Gebrauchtwagengarantien.

Ich habe nicht von der Neuwagengarantie gesprochen, sondern von der VW-Gebrauchtwagengarantie die man abschließt wenn die Neuwagengarantie ausläut.

Wenn deine Gebrauchtwagengarantie die Kupplungen eines DKG ausschließt, hast du die falsche Versicherung.

Zitat:

@Monochromatic schrieb am 20. März 2019 um 13:22:25 Uhr:

[.....] Nicht zuletzt hat ein Sachverständiger den Test durchgeführt und nicht der Händler selbst.

Gutachten fallen immer zugunsten derer aus, die das Gutachten in Auftrag geben und somit auch bezahlt haben..... :D

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 20. März 2019 um 13:42:53 Uhr:

Warum nicht? :confused: Beides sind Gebrauchtwagengarantien.

Eine Garantie ist immer freiwillig. Der Käufer hat keinen Anspruch darauf. Deshalb kann auch jeder Versicherer seine eigenen Bedingungen aufstellen, die in der Regel an bestimmte Baugruppen gebunden sind. Bei VW kenne ich mich nicht ganz so gut aus, aber bei Mercedes gibt es z.B. die MB80 und MB100 Garantie. MB 100 ist teurer, beinhaltet aber deutlich mehr Baugruppen (Sitzheizung...) als MB80. Meine ProGarant-Garantie vom freien Händler ist ein Witz dagegen. Bei MB100 werden bis 100000km 100% Materialkosten übernommen, bei ProGarant nur 50%.

 

Noch kurz zur Kulanz: Das ist eine freiwillige Leistung, die man auch nicht einklagen kann.

Zitat:

@Monochromatic schrieb am 20. März 2019 um 13:55:19 Uhr:

[.....] Noch kurz zur Kulanz: Das ist eine freiwillige Leistung, die man auch nicht einklagen kann.

Da hast du natürlich recht und ich bin weiter oben diesbezüglich in die Falle getappt. ;)

@Monochromatic schrieb am 20. März 2019 um 12:13:52 Uhr:

Zitat:

Die Gewährleistung gilt übrigens nicht für Verschleißteile (DSG-Kupplung...).

Die Kupplung bei Automatikgetrieben ist im Falle von Garantie/Gewährleistung nicht als Verschleißteil anzusehen.

Und da bist dir sicher? Warum wird dann im Fall von Jubi ein Teil auf Kulanz von VW übernommen?

Hier geht es auch um dieses Problem:

https://www.motor-talk.de/.../...lche-moeglichkeiten-t5529009.html?...

Zitat:

Der VVD Mitarbeiter hat wohl tatsächlich ein wenig Ärger bekommen und er hat gesagt, dass es nochmal ein Unterschied macht ob 7 oder 6-Gang DSG. Beim 6-Gang zählt die Kupplung mit zu den Getriebeteilen, beim 7-Gang nicht.

Zitat:

@Monochromatic schrieb am 21. März 2019 um 07:26:34 Uhr:

Und da bist dir sicher? Warum wird dann im Fall von Jubi ein Teil auf Kulanz von VW übernommen?

[.....]

Meine Gebrauchtwagengarantie war vom VVD, also zahlt am Ende den Schaden eh immer VW. ;)

Wenn eine Gebrauchtwagengarantie über den VVD existiert, sind die Vertragswerkstätten verpflichtet immer erst einen Kulanzantrag zu stellen, warum auch immer.

@Diesel_inside

Ich habe hier schon des öfteren gelesen, dass diverse Garantiegeber (nicht VVD) die Kupplungen eines DKG als Verschleißteil ansehen und für Schäden daran nicht aufkommen.

Die lesen nur "Kupplung" und das kennen die Sachbearbeiter nur als Verschleißteil eines Schaltwagen, Garantiefall abgelehnt.

Das würde ich denen dann erklären und sie fragen welchen Einfluss ich beim DSG auf den Verschleiß habe. Genau das ist nämlich der springende Punkt. Da gibt es nix abzulehnen. Aber wahrscheinlich klappt es oft genug.

Weil das DSG nur ein automatisiertes Schaltgetriebe ist, hast du besonders beim Anfahren immer Schlupf. Die Reibbeläge der Kupplung schleifen. Verschleiß. 100000km mit Wohnwagen in der Stadt oder 100000km Autobahn machen beim Verschleiß sicher einen Unterschied.

Bei der Wandlerautomatik findet der Schlupf im Wandler statt. Das ist eine Art ölgefüllte Turbine ohne reibende Teile.

Der Zahnriemen ist auch ein Verschleißteil, auf welches du keinen Einfluss hast.

Schön das du deine ach so tolle Gebrauchtwagengarantie hier bis aufs Blut verteidigst, obwohl sie Entscheidungen zu deinem finanziellen Nachteil getroffen hat. Woher kommen solch ein Unterwerfungsverhalten? Man könnte fast meinen, dass du der Verkäufer bist? :confused:

Auf einen Zahnriemen hat VW noch nie mit einer Lebensdauer von 300.000km geworben, auf die Kupplungen des DQ200 aber schon und das in allen Alltagssituationen.

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